Wie sehr muß ich Polizei vorbeilassen?
Hallihallo!
Mir ist mal folgendes passiert:
Ich kam gerade von der Autobahn A7, bin auf dem Dreieck Walsrode auf die A27 gewechselt (wollte nach Bremen).
Noch in der Kurve höre ich von hinten die Polizei mit Martinshorn anrauschen, auf der Geraden konnte ich dann auch das Blaulicht im Spiegel sehen. Da es eine Autobahn ohne Tempolimit war und ich schnell nach Hause wollte, bin ich aufs Gas gestiegen und der Polizei-Sierra wurde im Rückspiegel zunehmend kleiner, wenn auch nur geringfügig. Als kurz vor dem Bremer Kreuz bei Achim das Tempolimit 120 begann, bin ich etwas vom Gas gegangen und der Polizeiwagen schoß etwa eine Minute später (immer noch mit Blaulicht und Martinhorn) an mir vorbei.
Jetzt die Frage: Hätte ich vorher vom Gas gehen müssen, um die Polizei vorbeizulassen oder hat es ausgereicht, daß ich fast dei ganze Strecke auf der rechten Spur war?
Hätte es Ärger geben können?
Was wäre gewesen, wenn der Polizeiwagen vor mir gewesen wäre, hätte die Polizei mich vorbeilassen müssen, weil ich (bzw mein Daihatsu) einfach schneller war?
MfG Meehster
142 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Was war zuerst da?
Das Huhn oder das Ei?
nun, das Huhn aus dem Ei stammend, als Mutation eines Eier legenden Wesens, welches ein direkter Vorfahre des Huhns war, jedoch nicht zur absolut gleichen Spezies zählt … und was hat die Frage mit der Polizei in D zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@zipfeklatscher
Du meinst sicherlich die Kriminalität oder die Polizei...😉
ach so 😉 😁 ... nun der Begriff Kriminalität ist sicher älter als die relativ neuzeitliche Erfindung der Polizei ... deren Aufgaben hatten früher verschiedene andere Gruppen zu erledigen.
Nein!
Nicht Kriminalität oder Polizei!
Auch wenns gut erklärt wurde.
Die Akzeptanz des Bürgers in GB oder die Waffenlosigkeit/Freundlichkeit der Polizei.
Sollen wir jetzt mit lustigen Hüten und ohne Waffe rumlaufen in der Hoffnung, dass alles Gut wird?
Ich darf unsere Polizei nicht mit der aus Russland/Türkei o.ä. vergleichen, mir den Vergleich mit den Briten aber gefallen lassen?
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Das Huhn also aus dem Ei eines "anderen" Wesens?
ALso doch aus dem Ei, wenn auch nicht dem "richtigen"?
"
Im Übrigen sind wir weit vom Topic abgekommen.
Es dürfte fast sicher sein, dass der "unbescholtene" Bürger eher die Polizei akzeptiert als der, der was auf dem Kerpholz hat.
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
@ThePilot:
Ich schreie nicht, aber mich würde mal interessehalber interessieren, wie die Polizei die Attentäter erwischt hat. In (fast) jedem Fall gute Arbeit (hierfür braucht man die Polizei, denn sowas kann ja kein Mensch selbst erledigen 🙂 ).
Und zu deinem letzten Satz: Ich habe auch nichts zu verbergen, weder in der Öffentlichkeit noch bei mir zuhause, dennoch würde ich eine Videokamera in meinem Schlafzimmer nicht grade begrüßen 😉
Es geht mir bei meinen gemischten Gefühlen gegenüber der Überwachung ja nicht um handfeste Nachteile (ich tue ja nichts verbotenes), die ich hierdurch erleide, sonder eben mehr um oben genanntes "ungutes Gefühl", dass mein paranoider Geist einfach entwickelt 😉
Ich hätte genau wie du auch was gegen Kameras die einblicke in meine Wohnung oder Hasu erlauben.
Allerdings finde ich Überwachungen an neuralgischen Punkten sehr Sinnvoll.
Bei uns in der Stadt (40.000 EW) gibt es da 2-3 Plätze die ich überwachen würde. Gerade an dem Treffpunkt der >Deutsch-Russen fühle ich mich unsicher, ohne dies jetzt wertend zu meinen. Allein die Anwesenheit von einer Gruppe jugendlicher löst unbehagen aus wenn man sich als nicht zugehörig empfindet.
Ich habe 2 gute Freunde bei der Polizei, der einen auf der AB und der andere bei der BePo gerade speziell für Demonstrationen und Gewaltschwerpunkten eingesetzt. Beide sagen unabhängig voneinander das sie tendenziell mehr Probleme mit nicht-deutschen Mitbürgern haben.
Moin Leute,
Ich möchte euch bitten, vorm Posten etwas stärker in euch zu gehen und zu überlegen ... ob man EUREN geschriebenen Beitrag beim lesen auch so versteht, wie Ihr ihn meint. Ich möchte nämlich nicht, das hier irgendwer in die falsche Ecke abgeschoben wird ... weil er sich nicht genug Gedanken gemacht hat ... was er bei einem so sensiblen und kontroversen Thema schreibt. Denn das würde in Zukunft die Atmosphäre vergiften und ausserdem muss Ich nicht wegen einem solchen Thema, das schon weit weg vom Topic ist, wen ermahnen oder verwarnen ... dazu hab ich keenen Bock ... und ich hoffe, das euch der Frieden im Forum ähnlich viel Wert ist wie mir.
MFG Kester
Die Thüringer Staatsgewalt kommt nicht aus den Schlagzeilen. Zum einen hat sich der thüringische Verfassungsschutz mit seinen diversen V-Mann-Affären mehrfach als skandalträchtig erwiesen. Zum anderen gibt es Sorgen um den Zustand der Thüringer Polizei: erst wegen zweier bislang ungeklärter polizeilicher Schüsse, die am 27. Juni 1999 den Wanderer Friedhelm Beate töteten und am 28. Juli 2002 den Zimmermann René Bastubbe. Und dann wegen einer brisanten Prügelszene im November 2002, die auch die Justiz erschütterte. Selbst die Staatsanwaltschaft spricht in diesem Zusammenhang von einem „handfesten Polizeiskandal“.
Rolf Gössner hat während einer Veranstaltung des Thüringer Forums für Bildung und Wissenschaft e.V. am 28. Juli 2003 im Rathaus von Erfurt diesen Themenkomplex behandelt. An diesem Tag jährte sich der Tod von René Bastubbe zum ersten Mal. Gössners Vortrag ist auszugsweise in Ausgabe 15 der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“ (Hannover/Berlin) erschienen. Wir dokumentieren seinen Text, den er für die FR überarbeitet hat.
die Langfassung gibt's auf Wunsch
auch Polizisten machen mal vereinzelt Fehler
es ist nur immer interessant, wie und mit welchen Mitteln die Polizei und die Staatsanwaltschaft selbst schwerste Verfehlungen vertuschen kann
Beispiel: Erschießung des unschuldigen Wanderers Friedhelm Beate u.a.
wären die Mörder des unschuldigen Wanderers Friedhelm Beate normale Bürger, dann säßen sie schon lange im Knast
aber so ?
Auch hier wieder:
Du und ich, wir sind zu klein und zu weit weg um das Gesamte erfassen zu können.
Der Wanderer wird wohl nicht einfach gewandert sein. Und der Beamte nicht so einfach geschossen.
Es wird schon was passiert sein, dass den Beamten zum Schuss veranlasst hat.
Wie es wirklich war, weiß er allerdings ganz allein.
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Aber in einem Punkt muß ich mich in der Tat korrigieren: Das liberale Waffenrecht in den USA bedingt natürlich auch, daß die Polizei dort äußerst rabiat gegen jedermann vorgeht, weil sie bei jedem eine Waffe vermutet --- so gesehen hat das auch seine zwei Seiten. (Wobei, in Deutschland ist die Polizei ja auch nicht viel besser.)
ich gebe dir mal den tipp in die USA zu reisen und dann dort von einem polizisten (bzw cop) angehalten zu werden weil du z.b. zu schnell gefahren bist. wenn du ganz mutig bist, machst du mal die tür auf, während er sich dem wagen nähert, zu 99% wird er seine waffe zücken und dich anbrüllen. dagegen sind die deutschen polizisten mehr als lammfromm (hier wird sich ja schon aufgeregt wenn der polizist bei ner verkehrskontrolle die hand an der waffe hat).
die amerikanischen polizisten sind lieb und nett, aber wenn sie dich nicht einschätzen können gehen sie davon aus du bist Charles Manson mit ner 44er magnum unter dem hemd.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Aussagen wie vom BMWRider lassen mich immer von Zuständen in den USA schwärmen, wo die Polizei noch anerkannt ist.
Och, das find ich jetzt aber gemein 🙂
Mich hat es halt gewundert, warum ein Polizeibulli mit Blaulicht links fahren muss, wenn alles frei ist und er auch an der nächsten Abfahrt runterfährt.....
Aber zu deiner Beruhigung: selbst wenn er rechts gefahren wäre, hätte ich wohl nicht überholt....weil ich zum einen den nötigen Respekt habe und die Polizei anerkenne...und weil man zum anderen ja nicht weiß, ob die Polizei vielleicht doch nicht zu nem Unfall fährt....
Ein Problem mit Autorität habe ich nicht....Bundeswehr lief ganz gut durch...und das auch als Mannschaftsdienstgrad 😉
Vielleicht solltest du mal nicht alles so eng sehen 😉
Todesfall Friedhelm Beate: Polizeilicher Schuss als „vegetative Reaktion“? Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Das bedeutet aber nicht, dass bis dahin jedes kritische Hinterfragen unzulässig wäre – genauso wenig wie im Fall des Wanderers Friedhelm Beate, der 1999 von zwei Thüringer Zivilpolizisten an der Tür seines Hotelzimmers erschossen wurde. Es waren Beamte der gleichen Polizeidirektion in Nordhausen. Zur Erinnerung: Die beiden Zivilpolizisten wurden von ihren Vorgesetzten nach Heldrungen ins Hotel "Zur Erholung" beordert, um die Identität eines verdächtigen Hotelgastes festzustellen. Das Hotelpersonal hatte vermutet, dass es sich bei diesem Gast um den als extrem gefährlich geltenden "Mörder von Remagen", Dieter Zurwehme, handeln könnte. Er soll, so hieß es in Fahndungsaufrufen, mit Wanderstock und Rucksack durch die Lande ziehen, sein Konterfei wurde millionenfach verbreitet.
Die Ähnlichkeit des Kölner Wanderers im Hotel "Zur Erholung" mit dem flüchtigen Zurwehme beschränkte sich in Wahrheit auf Wanderstock und Rucksack – im Thüringischen keine besondere Seltenheit. Für eifrige Dienstvorgesetzte dennoch Grund genug, Untergebenen den Auftrag zu erteilen, sofort die Identität des Kölners festzustellen – ohne ihnen aber Vergleichsfotos des Verdächtigen mitzugeben, der dem gesuchten Zurwehme in keiner Weise ähnlich sah. Grund genug auch für die dienstfertigen Polizeibeamten, den Hotelwirt nachts gegen 23 Uhr an die Zimmertür trommeln zu lassen und den müden Wanderer aus dem Bett zu nötigen. Der arglose Friedhelm Beate öffnete die Tür einen Spalt breit und sah in zwei Pistolenläufe, dahinter zwei Männer in Zivil. Instinktiv soll Beate daraufhin versucht haben, die Tür wieder zuzuschlagen – eine überaus verständliche Reaktion. Sie kostete ihn das Leben. Denn in diesem Moment fallen auch schon die Schüsse: Die erste Kugel trifft den Wanderer mitten ins Herz, die zweite durchschlägt die Tür und streift seine Rippen. Die Schützen leisten nicht etwa sofort Erste Hilfe, sondern warten auf das Spezialeinsatzkommando, das erst verspätet eintrifft. Beate ist längst auf dem Fußboden seines Hotelzimmers verstorben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Friedhelm Beate nach einer der ihn bedrohenden Waffen gegriffen haben. In diesem "Gerangel" habe sich dann der tödliche Schuss aus der Pistole des Polizeibeamten Peter Z. gelöst. Der Schuss seines Kollegen Jörg K. habe die geschlossene Tür durchdrungen und das Opfer noch gestreift. Beide Beschuldigten hätten erklärt, so die Staatsanwaltschaft weiter, dass sie "unabsichtlich, gleichermaßen als Reflex", geschossen hätten – ein Gutachter nennt das eine "vegetative Reaktion" auf den international gesuchten Mörder Zurwehme, den sie an der Hotelzimmertür vor sich wähnten. In dieser Stresssituation sei das Urteilsvermögen der Polizisten eingeschränkt gewesen. Durch das "Gerangel" an der Tür habe sich eine "Eigendynamik" entwickelt, die ihnen ein Handeln in Sekundenschnelle abgenötigt habe – mit tödlichen Folgen, aber ohne juristische Konsequenzen. Wäre am Ende Dieter Zurwehme erschossen auf dem Hotelfußboden gelegen – Deutschland hätte nach erfolgreicher Hetzjagd wohl erleichtert aufgeatmet ob dieser gerechten Strafe und ihrer prompten Exekution. So aber ist es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ein "tragischer" Verwechslungsfall, eine fahrlässige Tötung, die jedoch ungesühnt bleiben müsse, da den schießenden Polizisten nichts vorzuwerfen sei; noch nicht einmal unterlassene Hilfeleistung. Dass sich die zwei Polizeibeamten und ihre Dienstvorgesetzten durch gravierende Fehler und mangelhafte Klärung im Vorfeld selbst in diese prekäre Situation hineinmanövriert hatten, bleibt unberücksichtigt. Die Angehörigen des Opfers könnten ja, so die Staatsanwaltschaft, gegen den Einstellungsbescheid Beschwerde einlegen – was sie auch getan haben.
Dass es soweit kommen muss, ist im Fall von tatverdächtigen Polizisten nicht ungewöhnlich: Stress, Angst und Überforderung schützen Polizeibeamte immer wieder vor Strafe – obwohl sie doch im Umgang mit der Waffe in Fahndungs- und Stresssituationen besonders geschult werden. An die Sorgfaltspflicht von Polizeibeamten werden immer wieder erschreckend geringe Maßstäbe angelegt.
Bei der Exkulpation ist immer wieder ein ähnliches Muster zu beobachten, wenn es um die staatliche Aufarbeitung von polizeilichen Todesschüssen geht, die sich "unabsichtlich gelöst" haben sollen. Nach diesem Muster hat 1997 auch das Landgericht Hannover den wegen fahrlässiger Tötung angeklagten SEK-Polizeibeamten Klaus T. freigesprochen. Öffentliche Empörung, auch im Ausland, hatte immerhin dazu geführt, dass Anklage erhoben und ein Prozess eröffnet wurde. Im Urteil folgte das Gericht den Einlassungen des Angeklagten. Es machte sich die Version zu eigen, die Tötung des kurdischen Jungen Halim Dener durch einen Schuss aus dem Dienstrevolver sei ein Unglücksfall gewesen. Dem Beamten sei nämlich beim Versuch der Festnahme des späteren Opfers und während eines anschließenden "Gerangels" der Revolver aus dem Holster gefallen. Der Schuss müsse sich beim Zurückführen der Waffe und Losreißen des Flüchtenden unbeabsichtigt gelöst haben. Halim Dener wurde aus einer Entfernung von ungefähr zehn Zentimeter in den Rücken getroffen und verblutete wenig später. Der 16-Jährige hatte Plakate für eine PKK-nahe Organisation geklebt, die in Deutschland damals als "terroristische Vereinigung" galt. Auch hier also ein entsprechendes Bedrohungsszenario, das für einen erhöhten Adrenalinspiegel sorgte: Plakatekleben als terroristisches Delikt.
Das Gericht billigte dem Polizisten zu, dass er in dieser Stresssituation, in der er einen unbewaffneten 16jährigen Plakatekleber festhalten und gleichzeitig seine zu Boden gefallene Waffe wieder holstern wollte, "deutlich überfordert" gewesen sei. Er habe den Schuss unter Stress in einer außergewöhnlichen Situation unabsichtlich abgegeben. Bloße Unvorsichtigkeit sei keine Fahrlässigkeit. Die Situation sei so dramatisch zugespitzt gewesen, "dass auch ein ausgebildeter SEK-Beamter sie nicht in den Griff bekommt", urteilte das Gericht über die "Fähigkeiten" besonders geschulter Angehöriger von Spezialeinsatzkommandos. Grundlage für diese Argumentation war das Gutachten des für das SEK tätigen Unfallforschers und Sachverständigen für Sensomotorik an der Universität Bremen, Professor Ungerer – eben dieser Experte trug dann mit ganz ähnlichen Formulierungen auch zur Exkulpation der beiden Polizeibeamten bei, die den Kölner Wanderer Friedhelm Beate erschossen haben.
Nach dem so begründeten Freispruch zeigte sich auch die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ erstaunt: “Wenn SEK-Beamte mit der Verfolgung eines unbewaffneten 16Jährigen hoffnungslos überfordert sind, wenn es nach Zeugenaussagen vorkommen kann, beim Laufen den Revolver zu verlieren, dann sollte der Bürger künftig in Deckung gehen, wenn die angeblich so hochqualifizierten Spezialeinsatzkommandos unterwegs sind.“
Zurück zum Heldrunger Todesschuss, der bis heute ohne strafrechtliche Folgen blieb: Ein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten wurde inzwischen bereits zum zweiten Mal eingestellt. Der letzte Einstellungsbescheid vom Februar 2003 stützt sich wiederum auf das Gutachten jenes Sachverständigen für Sensomotorik, dessen Unvoreingenommenheit nach seiner Beratertätigkeit für das Spezialeinsatzkommando (SEK) in Niedersachsen höchst umstritten ist. Der tödliche Schuss könne sich durch eine „unbeabsichtigte Kontraktion des Zeigefingers“ gelöst haben, der zweite Polizist könne nach dem ersten Schuss „aus Schreck einem unbewussten Mitzieheffekt“ unterlegen sein. Aufgrund dieser Feststellung, so die Staatsanwaltschaft Erfurt, könne eine willentliche Schussabgabe nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden, weshalb von einer Anklage abgesehen werde. Die Angehörigen Beates haben über ihren Kölner Anwalt Dr. Krämer gegen diesen Bescheid wiederum Rechtsmittel eingelegt.