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Wie schnell mit Anhänger

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 9:46

Hallo Leute,

ich habe mir für meine LTZ einen kleinen Hänger zugelegt. Lässt sich prima mit fahren

und man hat immer alles dabei wenn zu Treffen oder wir zum grillen unterwegs sind.

Aber nun meine Frage. Wie schnell darf ich eigentlich mit Hänger fahren. Nachdem ich

mit ein paar Freunden und natürlich meinem Hänger mit über 95 kmh unterwegs war

haben sie mich gebremst und mir erzählt ich dürfte mit Quad und Hänger nur 50 kmh

fahren. Im Schein steht, ab 250 kg Anhängelast 25 kmh aber was ist mit unter 250 kg ??

Quaddaddy

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21 Antworten

Normalerweise hast Du im Anhängerbetrieb eine zulässige Höchtgeschwindigkeit von maximal 50 Km/H und nur einen nutzbaren Sitzplatz.

Es gab aber auch Gutachten mit 25 Km/H.

95 Km/H ist mehr als Wahnsinn,aber ich denke,das muß ich nicht gesondert erwähnen.:rolleyes:

Dafür ist ne LTZ 400 bei Weitem nicht ausgelegt,selbst PKW´s müßen für diese Geschwindigkeitsbereiche besondere Auflagen erfüllen.

Letztlich bist Du für die Betriebssicherheit Deines Fahrzeuges verantwortlich und kannst Dich nicht mit Unkenntnis der Sachlage herausreden.

Anbei noch ein aktuelles Gutachten einer 21ér Einzelabnahme eines LTZ 400.

 

Gruß,Martin

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 17:04

Das mit 95 kmh ist mir schon klar das es Wahnsinn war, passiert auch nicht mehr.

Von 50 kmh steht bei mir nichts im Schein aber ich werde mich an die 50 kmh

halten denn soooo lebensmüde bin ich nun doch nicht.

Quaddaddy

Was für eine Zulassung hast Du denn?

LOF oder VKP?

 

Martin

Themenstarteram 8. Dezember 2008 um 9:27

Ich habe eine LOF Zulassung.

 

Zitat:

Original geschrieben von quaddaddy

 

Das mit 95 kmh ist mir schon klar das es Wahnsinn war, passiert auch nicht mehr.

Von 50 kmh steht bei mir nichts im Schein aber ich werde mich an die 50 kmh

halten denn soooo lebensmüde bin ich nun doch nicht.

Quaddaddy

Wenn wirklich Nichts in den Papieren steht (Welche Prüforganisation hat um Himmels Willen diese Abnahme gemacht) bist Du theoretisch an kein Speedlimit gebunden.

Wie gesagt, theoretisch,denn Du mußt Dich dann an die normale Gesetzgebung halten (I.d.R. 80 Km/h),Überholverbote,Fahrverbote, usw,usw.

Alles über 50 Km/h halte ich eh für Wahnsinn,aber das erwähnte ich ja schon;)

Belade den Hänger mal bis zu seinem Limit und bremse dann aus 50 Km/h bis zum Stillstand voll ab!

Du wirst Dich wundern,wie so ein Ding schiebt

Martin

am 8. Dezember 2008 um 12:44

Hallo

Haha 95, hat das Ding nicht mehr geschafft?

Nein, sollte keine Aufforderung sein!!!

Man sollte doch immer gesunden Menschenverstand vor irgendwelche theoretischen Gesetze stellen!

Geradeaus und unter Zug, Beschleunigungsphase meine ich damit, wird wohl auch bei über 100 gar nix passieren. Geradeaus und vorsichtig Bremsen einfach so, sicher auch nicht, daran ändert auch die Art der Zulassung sicher nichts.

Nur sollte mal, und das wird sicher eintreten, in einer Kurve zu bremsen sein, dann gehts richtig ab!!!

Da können je nach Gewichtsverhältnis von Anhänger - Zugfahrzeug evtl. schon 25 km/h die Fuhre quer schieben und gar umkippen !

Im Selbstversuch habe ich gerade letztens einen mit ca. 500 kg beladenen, ungebremsten 750 kg PKW Anhänger an meinen Eisenhaufen Bombadier Traxter max 650 gehängt.

Bei normaler Fahrweise merkte man das Ding so gut wie nicht. Auch bei gut 80 km/h geradeaus keinerlei Problem, sicher Dank des langen Radstandes!!!

Gut um die Ecke, nur bei Gas wegnehmen verspürte man doch schon einen gewissen seitlichen Druck. Da driftet auch ein permanentes 4x4 ATV ganz schnell.

Haua, haua, da musste ganz schnell wieder Gas geben!!!

Ich will Spaß, ich geb Gas!!!!

Ja, eines ist sicher, ca 600 kg oder auch nur 250 kg ungebremst machen bei einer falschen/unüberlegten Handlung auch mit einem sehr großen ATV absolut was sie wollen.

Für alle die jetzt den Kopf schütteln und den Zeigefinger heben, das Ganze hat natürlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattgefunden!!!

Es gibt nur eine Lösung, je höher das Gewicht um so vorsichtiger fahren! Das Gespann auf einem großen Parkplatz oder Feldweg auf seine Reaktionen testen!

Meiner Meinung nach gehören an ATV oder Quad auch mit nur 250 kg ,nur gebremste Anhänger, am besten elektrisch!!!

Alles andere ist, von den ach so auf Sicherheit der Bürger bedachten Genehmigungs und Zulassungsbehörden, eigentlich unverantwortlich!

Aber gerade bei dieser Sache verhält sich der deutsche TÜV noch immer wie damals mit der 3. Bremsleuchte die aus den USA kam. Nein das geht nicht!!!

Man hält halt am alt bewährten fest bis die deutsche Industrie was neu erfindet!! Da kann man besser abzocken!

Eigentlich gibt es das jetzt schon: Stabilitätskontrolle bei großen Wohnwagen.

Gruß

Themenstarteram 8. Dezember 2008 um 21:11

Also, es steht wirklich nur in den Papieren das ich ab 250 kg einen gebremsten Hänger

fahren muss aber dann mit nur 25 kmh sonst nichts weiter.

Das mit den 95 kmh war auch nur mal ein probieren denn es war das erste mal mit Hänger

und dann noch fast unbeladen. Bei einer Vollbremsung hätte der mich sonst wohin geschoben.

Helmut

Grundsätzlich gilt:

 

Bei einer LTZ 400 sollte auf keinen Fall mehr als 250 Kilo (abhängig von der Qualität der Kupplung) angehängt werden,da die Kiste einfach nicht für mehr ausgelegt ist.

Wer mehr ziehen will/muß, sollte sich gleich ein ATV zulegen.

 

Martin

Soweit mir bekannt steht in der StVzo (bezgl- Quads), dass das zul. Ggw. des zu ziehenden Hängers nicht mehr als 50 % des Gewichtes des Zugfahrzeugs betragen darf. Ergo: 300 kg Fahrzeug = 150 kg Hänger gesamt. Es ei denn, es ist ausdrücklich in den Papieren anders vermerkt (vom Hersteller). Auch darf die zul. Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.

Gruß. No

Bei Anhängebetrieb 50 Km/h und nur 1 Sitzplatz:D

Ichw wüßte nicht,das in der Straßenverkehrordnung jemals ein Quad erwähnt worden ist.

Er fährt eine landwirtschaftliche Zugmaschine,die rechtlich kein Quad ist.

Hallo, T5-Power.

Na dann schau mal hier im Anhang - sehr interessant.

Gruß. No

Das hat nix mit der Straßenverkehrsordnung zu tun,sondern nur mit Zulassungsrichtlinien.

 

Martin

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Das hat nix mit der Straßenverkehrsordnung zu tun,sondern nur mit Zulassungsrichtlinien.

 

Martin

StVzo = Strassenverkehrszulassungsordnung.

Gruß. No

Bin gespannt, wann der erste hinter seinem als Zugmaschine zugelassenen Quad 2 Anhänger spazieren fährt.

Mit der Gesamtlänge des Zuges dürfte er zumindest keine Probleme bekommen.

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