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Dinli 901 Anhänger Last Lofzulassung

Suzuki LTZ 450
Themenstarteram 5. März 2017 um 21:11

Hallo,

Fahre eine Dinli 901/904 450 und Verstehe das mit der Anhängerlast nicht ganz in den Papieren Steht: O.1=150KG und O.2=350KG und unten im Feld 22 Steht: Feld O.1/O.2 Kennzeichnung Kupplungskugel u. Anhängeblock. Ich habe LOF Zulassung zählt das mit O.1 und O.2 oder wird das wegen der Lofzulassung aufgelöst und es zählt jetzt das was in Feld 22 Steht bzw auf dem Kupplung Anhängeblock? Hab nähmlich mal was von einen D Wert gelesen bei Lofzulassung was auch immer das ist?

Gruß Daniel

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18 Antworten

Bei der Kennzahl 22 ist nur die E-Nummer der Anhängerkupplung nochmals aufgeführt.

Und nur diese ist zulässig bzw. genehmigt und eingetragen.

Das hat einzig und alleine den Sinn, daß nicht nachträglich eine billige "Baumarkt Kugel" drangebaut wird, wenn die jetztige mal verschlissen sein sollte.

Und die 0.1 für gebremst und die 0.2 für ungebremst bleibt so bestehen.

Themenstarteram 5. März 2017 um 21:38

Schade ich habs mir fast schon gedacht. Hatte nur die Hoffnung das es doch nicht so ist und ich eine Höhere Last ziehen darf. Vielen Dank für die Schnelle Nachricht

Gruß Daniel

Die Anhängelast steht immer in Relation zum Leergewicht der Zugmaschine.

Was hattest Du von einem Leichtgewicht erwartet, wenn es bei einem Mittelklassewagen von 1.500 Kilo auch nur 600-750 Kilo Zuglast sind.

Themenstarteram 7. März 2017 um 21:46

Ja das Stimmt hatte Gehoft das man wegen dem LOF eine höhere Anhängerlast fahren darf und dafür nur 25 oder 50 km/h

Nun ja, die LoF Zulassung erhöht aber nunmal nicht das Leergewicht des Fahrzeuges.

Und daraus errechnet sich die Anhängelast.

Zumal Du eh Glück hast, daß bei dir die Höchstgeschwindigkeit mit dem Hänger nicht begrenzt wurde.

Ich habe bis jetzt noch nicht so viele Papiere gesehen,

aber bei allen stand die 50kmH bei Hänger, in meinem Schein übrigens auch.

Hallo zusammen, ich grabe das Thema mal wieder aus, weil ich mich schon öfter die Idee hatte, mit nem Quad/ATV Holz aus nem kleinen Privatwald nach Hause zu holen. Muss zwangsweise über öffentliche Straßen.

 

Man sieht immer Bilder von Quads mit Holzanhänger auf der Straße, aber nirgendwo werde ich fündig, auf welcher rechtlichen Grundlage man sich damit bewegt, oder was für schwere Quads man dafür braucht um das ziehen zu dürfen.

 

Da ich nicht weiß, ob ich das wie gadacht fahren dürfte, hab ich die Idee schon mehrere Male nach erfolglosem Googlen verworfen.

 

Wäre gespannt, ob jemand ne Antwort dazu hat?

 

Viele Grüße, Schmidtchen

 

 

PS: Diese Art Anhänger würde mir in Kombination mit nem Quad/ATV zusagen: https://www.atvanhanger.de/quad-anhanger-profi-arbeiter

Da würde ich direkt mal den Anhänger Händler fragen, welches ATV für solches in Frage käme um auch die 1 Tonne ziehen zu dürfen.

Ein Quad scheidet da schon mal aus, da diese eine max. Anhängelast von 250-400kg ziehen dürfen.

Begrenzt auf 1 Person und max 50kmH.

Das sieht bei schweren ATV´s ganz anders aus, da ihr eigenes Gewicht höher ist und entsprechen auch mehr Last ziehen dürfen.

Wünsche dir viel Erfolg bei der Auswahl.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 19. März 2018 um 11:48:49 Uhr:

 

Danke für die Antwort :)

(ich verstehe nicht, warum ich nnicht immer über neue Beiträge informiert werde -.- )

Mal bei einem Anhängerherstelle anzufragen ist eine gute Idee, danke für die Idee. Ich denke aber, dass bei mir wohl ein kleiner Schlepper die bessere und vielseitigere Anschaffung wäre. Aber das sind z.Z. sowieso alles Zukunftsspinnereien. Ich möchte nur frühzeitig schon wissen, was in ein paar Jahren als vernünftige Investition lohnt und zufriedenstellt, deshalb wird ein Quad wohl rausfliegen. Eine Person und 50 km/h wären nicht das Problem, aber die gerine Anhängelast...

Danke und viele Grüße,

Schmidtchen

Hallo Schmidtchen

Fahre eine Cf Moto 55o BJ 2015 mit LOF Zulassung. Ich darf gebremst 570 kg ziehen. Ungebremst 175 kg. Ziehe damit einen 1000 kg gebremsten Hänger damit zum Holz holen

. der Anhänger wiegt 230 kg leer. Manche Quads von TGB haben eine Anhängelast von 920 kg bis 1000 kg.

Mehr Anhängelast habe ich auch noch nicht gesehen

Gruß eddi

Hallo nochmals

Die ATV Anhänger haben keine Straßenzulassung. Nach meines Wissen darf du nur damit auf der Straße wenn Beleuchtung dran ist und du am Hänger ein weißes 6 kmH Schild am Anhänger klebst. 6 kmh schnell und zulassungsfrei. Gruß Eddi

Es gibt aber "normale" Anhänger mit Zulassung und Versicherung.

Damit darfst Du auf öffentlichen Straßen fahren.

Und mit der Geschwindigkeit die im Schein des ATV mit Anhänger eingetragen ist.

Zitat:

@eddi 100 schrieb am 1. April 2018 um 22:47:04 Uhr:

Hallo Schmidtchen

Fahre eine Cf Moto 55o BJ 2015 mit LOF Zulassung. Ich darf gebremst 570 kg ziehen. Ungebremst 175 kg. Ziehe damit einen 1000 kg gebremsten Hänger damit zum Holz holen

. der Anhänger wiegt 230 kg leer. Manche Quads von TGB haben eine Anhängelast von 920 kg bis 1000 kg.

Mehr Anhängelast habe ich auch noch nicht gesehen

Gruß eddi

Hallo eddi,

danke für deine Antwort! Wie ich schon schrieb, ist das Thema nichts aktuelles, aber es beschäftigt mich hin und wieder. Die ca. 350 kg Zuladung (je nach Anhänger) würden mir als Argument nicht ausreichen um extra dafür ein Quad/ATV zu kaufen. Aber die TGB Quads versprechen mit 1000 kg Anhängelast schon eine Menge... Hab ich vorher noch nie von gelesen.

Da würde das Quad doch schon in der Auswahl bleiben... aber die entsprechenden TGBs machen das ganzen preislich nicht attraktiver :D

Hier ein Link zu einem der TGBs:http://www.tgb-motor.de/technical-data/items/blade-1000-efi-lt-4x4-eps-irs.html

Auch gebraucht auf mobile.de findet man das Modell (aktuell) nicht unter 9900 €.

Aber naja, es hat eben alles seinen Preis ;)

Viele Grüße,

Schmidtchen

am 29. Mai 2018 um 21:23

Gebremst darf laut allgemeiner Verkehrsvorschrift für landwirtschaftliche Fahrzeuge das 1,5 fache des Leergewichtes des ziehenden Fahrzeuges sein

Mein ATV wiegt 338 Kilo.

Darf ich also etwas über 1000 Kilo ziehen.

Ist nur zu bezweifeln, dass dies auch gilt, wenn im Fahrzeugschein was anderes steht...

 

Ich finde, das ist eine riesengroße Grauzone. Von offizieller Seite, z.B. Ornungsamt, Tüv, Polizei, Zulassungsstelle oder Gerichtsurteile, habe ich leider noch nichts genaues zu dem Thema gefunden.

 

Das meiste was man findet sind Meinungen und Aussagen von Privatoersonen, die sich auf eine von mehreren Gesetzen ider Regelungen berufen. IdR ist es aber so, dass mehrere Faktoren in vetracht gezogen werden müssen.

 

Daher würde ich eher auf den Fahrzeugschein setzen, da ist man bei ner Kontrolle auf der sicheren Seite. Möglicherweise hätte man auch anders recht, aber wenn die Beamten das nicht wissen, alles still legen, könnte es (überspitzt) auch ein langwieriger Prozess werden.

 

 

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