Wie schnell mit Anhänger
Hallo Leute,
ich habe mir für meine LTZ einen kleinen Hänger zugelegt. Lässt sich prima mit fahren
und man hat immer alles dabei wenn zu Treffen oder wir zum grillen unterwegs sind.
Aber nun meine Frage. Wie schnell darf ich eigentlich mit Hänger fahren. Nachdem ich
mit ein paar Freunden und natürlich meinem Hänger mit über 95 kmh unterwegs war
haben sie mich gebremst und mir erzählt ich dürfte mit Quad und Hänger nur 50 kmh
fahren. Im Schein steht, ab 250 kg Anhängelast 25 kmh aber was ist mit unter 250 kg ??
Quaddaddy
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Bei Anhängebetrieb 50 Km/h und nur 1 Sitzplatz😁Ichw wüßte nicht,das in der Straßenverkehrordnung jemals ein Quad erwähnt worden ist.
Er fährt eine landwirtschaftliche Zugmaschine,die rechtlich kein Quad ist.
Warum nur 1 Sitzplatz?
Besser wäre doch mindestens 2 Personen damit das Zugfahrzeug mehr Gewicht hat!!
Aber das muss man wahrscheinlich nicht wirklich verstehen. Es gibt ja auch Leute die hängen einen 6 m Wohnwagen an einen Golf und wundern sich, daß trotz aller Legalität der Aktion( Einhaltung des Anhängergewichtes) , der Wohnwagen mit dem Golf schon bei leichtem Wind oder schlechter Fahrbahn macht was er will!
Ich denke mal, mehr Gewicht bringt in dem Fall auch nichts, weil die gesamte Bremsanlage nicht für solche Kräfte ausgelegt ist. Und das dürfte auch der Knackpunkt in dieser Geschichte sein.
Gruß. No
Ja, nee klar.
Es wird doch jedem klar sein, daß er mit einem Quad/ATV mit Minibremsanlage nicht einen beladenen Autotransporter ziehen oder einen km bergab bremsen kann!
Grundsätzlich sollten die Hersteller/ Importeure nur Zuggewichte gebremst, und dies nicht durch Auflaufbremse, eintragen/zulassen.
Allerdings empfehle ich unbedingt Selbstversuche, klar, natürlich auf Privatgelände!!!!
Sehr aufschlussreich!
Ich bin mir nicht so sicher, dass es jedem klar ist, wieviel er seinem Quad/ATV zumuten kann. Das geht auch aus den Berichten hervor.
Allerdings gebe ich dir recht, dass hier die Hersteller gefragt sind. Klare Angaben zu Anhägerlast gebremst/ungebremst (wie bei PKW und anderen auch) wären sehr hilfreich, insbesondere für die Zulassungen.
Gruß. No
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Zitat:
Original geschrieben von nokli
Ich bin mir nicht so sicher, dass es jedem klar ist, wieviel er seinem Quad/ATV zumuten kann. Das geht auch aus den Berichten hervor.
Allerdings gebe ich dir recht, dass hier die Hersteller gefragt sind. Klare Angaben zu Anhägerlast gebremst/ungebremst (wie bei PKW und anderen auch) wären sehr hilfreich, insbesondere für die Zulassungen.Gruß. No
Das Problem ist,das die Hersteller diese Fahrzeug NIE für den Straßenverkehr konzipiert haben.
(Ich rede jetzt von Fahrzeugen,die serienmäßig ohne Straßenzulassung auf den Markt kommen)
Teilweise geben die Hersteller ja nicht einmal Leistungsdaten bekannt.
Deswegen ist es Aufgabe des TÜV-Prüfers,diese Werte zu ermitteln.
Martin
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Das Problem ist,das die Hersteller diese Fahrzeug NIE für den Straßenverkehr konzipiert haben.Zitat:
Original geschrieben von nokli
Ich bin mir nicht so sicher, dass es jedem klar ist, wieviel er seinem Quad/ATV zumuten kann. Das geht auch aus den Berichten hervor.
Allerdings gebe ich dir recht, dass hier die Hersteller gefragt sind. Klare Angaben zu Anhägerlast gebremst/ungebremst (wie bei PKW und anderen auch) wären sehr hilfreich, insbesondere für die Zulassungen.Gruß. No
(Ich rede jetzt von Fahrzeugen,die serienmäßig ohne Straßenzulassung auf den Markt kommen)
Teilweise geben die Hersteller ja nicht einmal Leistungsdaten bekannt.Deswegen ist es Aufgabe des TÜV-Prüfers,diese Werte zu ermitteln.
Martin
Hallo, Martin.
Das ist richtig, nur frage ich mich dann, warum sie denn bei uns ohne weiteres auf die Strasse zugelassen werden (nach kleineren Veränderungen). Und wieso ist es möglich die teils lebensgefährlichen Chinaböller auf unseren Strassen zuzulassen? Es erfolgt, außer der Zollabnahme keine weitere Prüfung und da sind sie schön verpackt. Wo ist da der TÜV?? Müssten alle Quads, bevor sie auf den fließenden Verkehr zugelassen werden, eine Vollabnahme über sich ergehen lassen, würden 75% überhaupt nicht mehr vom Hof fahren.
Überall gibt es Vorschriften für Sicherheit der Fahrzeuge im Strassenverkehr, nur hier ist die Lage doch mehr als schwammig. Kein PKW oder Elektrogerät usw.. darf in Deutschland bspw. ohne deutsche Bedienungsanleitung verkauft werden. Bei den Quads eher eine seltene Ausnahme, wenn man die Gesamtheit betrachtet. Wo bleibt da die Grechtigkeit?
Ich könnte hier noch einiges aufzählen, aber ändern wird sich dadurch auch nichts. Und was den TÜVler betrifft, so müsste der Importeur schon dafür Sorge tragen, dass alle Angaben im Brief (COC) vermerkt sind. Würden die Zulassungstellen sich weigern, ein Quad ohne alle relevanten Daten anzumelden, wäre es sicher anders. Und das kommt demnächst mit Sicherheit.
Gruß. No
Der Aufwand für die Straßenzulassung (Einzelabnahme) ist sehr hoch und nicht mal eben erledigt.
Ich könnte Dir da jetzt einige Seiten an Vorgaben niederschreiben.
Ein COC-Dokument zu bekommen dagegen ist viel einfacher,allerdings haben COC-Fahrzeuge auch nur eine VKP-Zulassung bis maximal 15 KW/20 PS,Fahrzeuge mit EInzelabnahme dagegen sind meistens mit offener Leistung ausgestattet.
Ein COC-Fahrzeug muß nur Mindestanforderungen erfüllen,leider!!
Martin