ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wie "quoteln" Versicherungen untereinander?

Wie "quoteln" Versicherungen untereinander?

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 9:46

Hallo Gemeinde,

kurze Frage zur Quotelung der KFZ-Versicherer untereinander.

Angenommen bei einem Unfall liegt die Schuldfrage lt. ständiger Rechtsprechung bei 80/20 bzw. 70/30.

Muss ich dann die fehlenden "Prozente" meiner Schadenregulierung meines Fahrzeugs bei der gegnerischen Versicherung geltend machen oder machen das die Versicherer untereinander?

Geht hier um die Inanspruchnahme meiner Vollkasko-Versicherung und Haftpflicht.

Ähnliche Themen
18 Antworten
am 9. Januar 2018 um 10:46

Falls keine Zeugen vorhanden sind, die das Setzen des Blinkers bezeugen könnten, und der Vorfahrtsberechtigte das sogar bestreitet, dürfte bei Dir die Hauptschuld liegen. Normalerweise regeln die Versicherungen die Quoten untereinander.

D.h. je nach prozentualer Verteilung bleiben die Beteiligten auf den Anteil bei der Regulierung sitzen. Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sind 2 verschiedene Dinge. Bei Deinem Fall dürfte auch der "Unschuldige" mit einer Summe X haften.

Da solche Blinkerungalle relativ häufig sind, sollte man grundsätzlich mit dem Losfahren warten, bis man erkennen kann, das wirklich abgebogen wird.

Zitat:

@juermi47 schrieb am 9. Januar 2018 um 11:46:25 Uhr:

Normalerweise regeln die Versicherungen die Quoten untereinander.

Normalerweise ist das Quatsch....

Wenn eine Mithaftung feststeht und die eigene Vollkasko in Anspruch genommen wird, bietet sich eine Abrechnung nach dem sog. "Quotenvorrecht" an.

Hier:

https://...anwaltskanzlei-roethig.de/.../

ist das schön erklärt, muss ich nicht selbst aufschreiben. Einfach deine "Quote" und deine Beträge in die Beispiele einsetzen, dann siehst du, was rauskommt.

Die Frage geht wohl eher in die Richtung "Sprechen die beiden Versicherungen miteinander"? Und wie genau funktioniert das? Eine Frage die mich auch interesssiert.

Beispiel:

Aus Sicht des Geschädigten liegt die Schuld zu 100% beim Verursacher. Die Versicherung des Verursachers ist aber die Meinung (!) es liegt eine Mitschuld von 50% beim Geschädigten.

Wie genau findet nun die Einigung statt, denn die Versicherung des Geschädigten muss ja nicht zwangsweise auch der Meinung sein, dass ein Mitschuld von 50% vorliegt.

Zitat:

@MUC6666 schrieb am 09. Jan. 2018 um 13:51:18 Uhr:

Wie genau findet nun die Einigung statt,

Man trifft sich vor Gericht, oder akzeptiert die Meinung der Versicherung.

Also verklagen sich die Versicherungen dann gegenseitig? Tatsächlich?

Nein, du verklagst die gegnerische Versicherung auf Zahlung von Summe X, die du gerne haben wollen würdest.

Zitat:

@MUC6666 schrieb am 9. Januar 2018 um 13:51:18 Uhr:

Beispiel:

Aus Sicht des Geschädigten liegt die Schuld zu 100% beim Verursacher. Die Versicherung des Verursachers ist aber die Meinung (!) es liegt eine Mitschuld von 50% beim Geschädigten.

Wie genau findet nun die Einigung statt, denn die Versicherung des Geschädigten muss ja nicht zwangsweise auch der Meinung sein, dass ein Mitschuld von 50% vorliegt.

Es kommt in deinem Beispiel darauf an, wie der Geschädigte abrechnet. Aber allgemein: wenn die Kaskoversicherung eine Leistung erbringt, obwohl für (einen Teil) diese(r) Leistung die gegnerische Versicherung haftet, kann sie eine Forderung an diese richten. Irgenwo in den AGB steht, dass der Anspruch des Geschädigten insoweit übergeht.

In der Praxis gibt es dazu im Wesentlichen zwei Konstellationen:

1. Es besteht eine 100%ige Haftung des Unfallgegners, weil dessen Versicherung sich aber (ganz oder teilweise) verweigert, wird die eigene Kasko in Anspruch genommen. Bestätigt sich letztlich (z.B. durch Urteil) die 100%ige Haftung, kann die eigene Versicherung ihre Leistung von der gegnerischen Versicherung fordern und dein Vertrag wird wieder schadenfrei gestellt. Ich hatte so einen Fall, das Verfahren zog sich über 2 Jahre hin.

2. Es besteht eine Teilhaftung des Unfallgegners. Hier kann man entweder die eigene Vollkasko entsprechend der Quote in Anspruch nehmen (sollte man aber nicht). Dann hat die Kaskoversicherung keine Ansprüche. Rechnet man wie in meinem Beitrag oben beschrieben nach Quotenvorrecht ab (also erst 100% mit der eigenen Kasko und dann alle nicht erfüllten Ansprüche, z.B. Gutachten, Selbstbehalt, etc. mit der gegnerischen HaftpflichtV), dann hat die Kaskoversicherung ggf. noch einen Anspruch auf Erstattung der Kaskoleistung, soweit im Rahmen der Haftung noch etwas "übrig" ist, nachdem sich der Geschädigte bedient hat.

Ist nicht so ganz einfach....

Jedenfalls müssen die Leistungen der Versicherung zusammengerechnet nicht 100% ergeben.

Der Link ist zwar ausführlich aber es ist doch so oder so logisch - Wenn ich ne Teilschuld habe die so hoch liegt, dass die offene Reststumme meines Schadens höher als eine eventuelle Kaskohochstufung + SB ist nehm ich doch die Vollkasko in Anspruch. Oder seh ich das falsch? Alles andere wie Wertminderung kann ich trotzsem zur Quotelung abrechnen.

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 23:28

Vorab: Vielen herzlichen Dank für eure Antworten - erscheint mir jetzt schon ein wenig schlüssiger die ganze Sache.

In meinem Fall ist es jedoch etwas "simpler". Mir gehts lediglich darum, dass mein Fahrzeug gut repariert wird und ich so wenig Kosten und Aufwand wie möglich habe.

Sprich: Ich würde die SB und die Höherstufung auf mich nehmen, wenn es für mich im Moment komfortabler ist, da ich beruflich wie privat sehr stark eingespannt bin.

Mir ging es eher darum, ob es untereinander auch noch "rauscht" bei den Versicherungen.

Meine Vollkasko habe ich direkt nach dem Unfall telefonisch und schriftlich in Kenntnis und in die Pflicht zur Schadensregulierung genommen.

Einfacher ausgedrückt:

- "Optimal" für mich wäre: Meine VK bezahlt mir meinen Schaden. Fertig aus.

- "Nicht so gut": Die Versicherungen quoteln untereinander und würden mich in die Pflicht nehmen zu klagen. Bspw. wenn ich von meiner VK nur 80% meines Schadens ersetzt bekommen würde.

Für einen Fachmann mögen meine Ausführungen sicherlich sehr, sehr laienhaft klingen. Das bin ich auch auf diesem Gebiet! War mein Erster und hoffentlich Letzter (mehr oder weniger selbstverschuldeter Unfall).

Zitat:

@lostboi schrieb am 10. Jan. 2018 um 00:28:52 Uhr:

Für einen Fachmann mögen meine Ausführungen sicherlich sehr, sehr laienhaft klingen. Das bin ich auch auf diesem Gebiet! War mein Erster und hoffentlich Letzter (mehr oder weniger selbstverschuldeter Unfall).

Und genau aus diesem Grund empfiehlt es sich, besonders beim Quotenvorrecht, einen RA zu mandatieren. Andernfalls kann (wird vermutlich) in die Hose gehen, bzw. nicht kostenoptimal laufen.

Zitat:

@lostboi schrieb am 10. Januar 2018 um 00:28:52 Uhr:

Einfacher ausgedrückt:

- "Optimal" für mich wäre: Meine VK bezahlt mir meinen Schaden. Fertig aus.

Das ist eben nicht optimal für dich!

Bei Abrechnung über die VK fehlen:

- Selbstbeteiligung

- Gutachterkosten

- Kostenpauschale

- Nutzungsausfall

- Höherstufungsschaden

All dies kannst du dir zusätzlich über das Quotenvorrecht ganz oder teilweise von der gegnerischen Versicherung holen.

Themenstarteram 10. Januar 2018 um 8:43

Zitat:

@lemonshark schrieb am 10. Januar 2018 um 07:51:40 Uhr:

Zitat:

@lostboi schrieb am 10. Januar 2018 um 00:28:52 Uhr:

Einfacher ausgedrückt:

- "Optimal" für mich wäre: Meine VK bezahlt mir meinen Schaden. Fertig aus.

Das ist eben nicht optimal für dich!

Bei Abrechnung über die VK fehlen:

- Selbstbeteiligung

- Gutachterkosten

- Kostenpauschale

- Nutzungsausfall

- Höherstufungsschaden

All dies kannst du dir zusätzlich über das Quotenvorrecht ganz oder teilweise von der gegnerischen Versicherung holen.

Ich habe mir deinen resp. eure Ratschläge zu Herzen genommen.

Ich habe heute mit meiner Versicherung gesprochen - sie geht, aufgrund keiner Zeugen, von einer 100%igen Schuld meinerseits aus.

Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich kontaktiert. Er meinte ganz sachlich, dass es unter diesen Umständen nur über den Klageweg mit der gegnerischen Versicherung geht - Ausgang ungewiss.

Aber u.U. kann dieser Thread noch dem ein oder anderen User Hilfestellung bieten, deshalb vielen lieben Dank für eure Antworten.

Ok, ausgehend von deinem Eingangspost bin ich von einer teilweisen Haftung des Gegners ausgegangen.

Wenn da nichts zu holen ist, erübrigt sich natürlich auch die Abrechnung...

Themenstarteram 10. Januar 2018 um 9:08

Es ist in meinem Fall eben die typische "Aussage gegen Aussage" Situation, die ich leider nicht beweisen kann aufgrund von keinen anderen Zeugen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wie "quoteln" Versicherungen untereinander?