Wie parkplatzrempler mit aufgeschlagener Tür richtig regulieren wir sind Opfer und bitten um Hilfe.
Abend alle miteinander.
Es geht darum das jemand meiner Mutter auf einem Parkplatz am Samstag die Tür ins Auto gehauen hat und dabei eine Macke entstanden ist.
(Ich kann mich leider erst heute darum kümmern)
Zum Sachverhalt so wie Meine Mutter es mir am Telefon geschildert hat.
Ihr hat am Samstag ein Mann unachtsam beim aussteigen die Tür ins Auto gehauen und sie hatte glück das sie gerade in der nähe stand und dies gehört hat.
Nach etwas Diskussion hat der Herr auf drängen seines Sohnes die Versicherung angerufen und die Daten meiner Mutter durch gegeben.
Fotos wurden gemach aber aufgrund der schlechten Handycam ist nix zu sehen.
Wie läuft das jetzt weiter meldet sich die andere Versicherung bei ihr?
Ode soll sie jetzt selber zu einer Werkstatt (Gutachter) gehen und einen Kostenvoranschlag machen?
Oder sollte man das außerhalb der Versicherung regeln (geht das überhaupt noch) wenn meiner Meinung fiktive Abrechnung am besten ist. (Auto ist 8 Jahre) also den Verursacher anrufen?
PS wie lange dauert es bis sich die gegnerische Versicherung meldet?
liebe grüße an alle
Beste Antwort im Thema
@rrwaith Du bist ja hier scheinbar in bester Gesellschaft unter den anderen Verschwörungstheoretikern.
Da wird ausdrücklich vor „ungünstiger Abwicklung“ gewarnt, es werden unabhängige Gutachter und rechtlicher Beistand empfohlen und der Versicherung pauschal „schamloser Betrug“ unterstellt. Junge, junge...na ja, jedem das seine
65 Antworten
Abend Ich wolle ein Update bringen und mich nochmal bedanken.
Stand jetzt ist das ich am Freitag mit der anderen VW Werkstatt telefoniert habe und mir von dieser gesagt wurde sie machen auch Kostenvoranschläge für die Versicherung.
Gleichzeitig wurde mir auch gesagt das die kosten 10% vom Schaden sind.
Diese 10% übernimmt doch auch die gegnerische Versicherung oder sehe ich das falsch?
Jetzt sollte doch alles in Ordnung sein oder habe ich etwas vergessen?
Also Nutzungsaufall kann ich dann mit einreichen des KV geltend machen oder?
Steht die zeit auch im KV oder wie berechne ich diesen und was habe ich noch vergessen?
Zitat:
@klausderauto schrieb am 8. Juli 2018 um 19:20:51 Uhr:
und was habe ich noch vergessen?
Du hast vergessen so wie es dir angeraten wurde die Sache von einem RA abwickeln zu lassen.
Es ist wirklich weder schlimm noch ungewöhnlich wenn man keine Ahnung von der Abwicklung eines Unfallschadens hat. Aber warum versucht man sich dann am schwierigsten Fall, der fiktiven Abrechnung, selbst, nur um dabei alles falsch zu machen was man falsch machen kann ?
So gehts jetzt weiter: Auf den Kosten des KVA bleibst du sitzen und zum Nutzungsausfall und dessen Höhe wird der KVA genauso wenig eine Angabe enthalten wie zu evtler. Wertminderung. Danach wird die Versicherung deinen KVA zusammenstreichen auf einen marginalen Rest, der dann unter Abzug der Mwst. ausbezahlt wird.
Das ist jetzt Schwarzmalerei von Feinsten. Was soll das, warum willst Du den TE verunsichern?
Wertminderung bei einem acht Jahre alten Auto für einen Schaden, der auf einem Foto nicht zu sehen ist? Da wird auch kein Sachverständiger in seinem Gutachten eine Wertminderung ausweisen.
Die Versicherung wird froh sein, wenn Sie nur 10% für den KV anstatt ein komplettes Gutachten bezahlen muss. Kurzes Telefonat mit dem Sachbearbeiter von der Versicherung, ob das so okay ist da man andernfalls ein Gutachten erstellen lassen müsste und schon ist alles klar. Wenn nicht, dann eben doch einen Gutachter beauftragen.
Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung ohne Reparatur? Welcher Nutzungsausfall entsteht da?
An den TE: Du kannst auch noch eine Kostenpauschale von 20 Euro bei der Versicherung geltend machen.
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 6. Juli 2018 um 11:56:35 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juli 2018 um 00:03:15 Uhr:
Ich erkläre es mal leicht vereinfacht, damit es auch verständlich bleibt:
Der Schaden wird in Euro umgerechnet. Der Geschädigte hat einen Sachschaden erlitten und dieser wird in Euro beziffert. Vor dem Schaden hat er ein Auto ohne Schaden mit dem Wert X. Nach dem Schaden hat er ein Auto mit dem Wert X minus Schaden. Das Minus wird durch den Schadenersatzbetrag (der heißt nicht ohne Grund so) ausgeglichen. Ob der Geschädigte das Auto repariert oder die Schadenssumme lieber als Saalrunde in der nächsten Großraumdisko durchbringt, das geht einzig und allein den Geschädigten etwas an. Der bereichert sich nicht, weil der Zuwachs an Geld durch den wegen des Schadens am Auto eingetretenen Wertverlust kompensiert ist. Der hat sozusagen nur eine Tür vom Auto verkauft, weil er da grad Bock drauf hat. Das darf er numal machen und das ist einzig und allein seine Sache was er mit dem Geld anstellt. Kein Betrug und keine Bereicherung.
Netter Text, aber leider am Thema vorbei.Es ging doch darum, dass die TE die Abwicklung des Schadens in die Hände der Versicherung gegeben hat mit der Info, dass man sich eh die selbe Werkstatt ausgesucht hätte.
Jetzt wird ein KV erstellt, die TE rechnet entweder fiktiv darüber ab oder nimmt das Angebot der Versicherung an, den Schaden über diese Werkstatt zu beheben.Tut mir leid, aber ich kann einfach nicht erkennen wofür hier ein RA benötigt wird oder was die TE falsch gemacht haben soll. Weil ein RA evtl. 100 EUR mehr raus holen könnte? Was wiederum eh nur bei fiktiver Abrechnung relevant sein würde.
Mein Beitrag ist passgenau auf das Thema. Es tut mir wirklich leid, dass Du das nicht verstehen willst. Ich habe den Eindruck, dass es Dir nur um das Rechthaben geht. Wie man zu seinem Recht kommt, das wurde schon von mir dargestellt. In diesem Sinne ...
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Zitat:
@rrwraith schrieb am 6. Juli 2018 um 13:46:10 Uhr:
Da das ganze nun aber als versicherungsgesteuerter Auftrag läuft, bekommt sie als Partnerwerkstatt nur ca. 60 % davon.
Wer nun so naiv ist, zu glauben, dass er für diese Dumpingbezahlung die selbe Qualität geliefert bekommt, wie bei normaler Bezahlung, mag dies gerne tun...
Sehen wir es doch anders herum: Diese 60% (vermutlich sogar etwas weniger) sind in etwa das, was jeder Ottonormalverbraucher zu zahlen hat, der sein Auto als Selbstzahler zur Reparatur in die gleiche Werkstatt bringt.
Die übrigen 40% sind das, was die Werkstatt üblicherweise aufschlägt, wenn sie den magischen Begriff "Versicherungsfall" hört.
So macht es die Autovermietung, die Lackiererei, die Markenwerkstatt (übrigens ebenso wie der Elektriker, der Heizungsbauer oder auch der Dachdecker).
Wer nun so naiv ist, zu glauben, dass er für diesen Versicherungsaufschlag eine bessere Qualität geliefert bekommt wie bei normaler Bezahlung, mag dies gerne tun...
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 8. Juli 2018 um 19:58:04 Uhr:
Du hast vergessen so wie es dir angeraten wurde die Sache von einem RA abwickeln zu lassen.Zitat:
@klausderauto schrieb am 8. Juli 2018 um 19:20:51 Uhr:
und was habe ich noch vergessen?Es ist wirklich weder schlimm noch ungewöhnlich wenn man keine Ahnung von der Abwicklung eines Unfallschadens hat. Aber warum versucht man sich dann am schwierigsten Fall, der fiktiven Abrechnung, selbst, nur um dabei alles falsch zu machen was man falsch machen kann ?
Weil ich meine Mutter (leider noch) nicht zwingen kann?
Deswegen versuche ich das ja in die Hand zu nehmen.
Zitat:
So gehts jetzt weiter: Auf den Kosten des KVA bleibst du sitzen und zum Nutzungsausfall und dessen Höhe wird der KVA genauso wenig eine Angabe enthalten wie zu evtler. Wertminderung. Danach wird die Versicherung deinen KVA zusammenstreichen auf einen marginalen Rest, der dann unter Abzug der Mwst. ausbezahlt wird.
Warum bleib ich auf den kosten des KVs sitzen und warum übernimmt nicht die Versicherung die Sache.
Ich weiß echt nicht was ich machen soll soll ich jetzt heute um 16 Uhr zur Werkstatt fahren oder nicht.
Zitat:
@Matsches schrieb am 9. Juli 2018 um 08:27:29 Uhr:
Sehen wir es doch anders herum:
Nein, sehen wir nicht!
Und warum nicht?
Weil dieser "Versicherungsaufschlag" ausschließlich in Deiner Fantasie (und der Deiner "Stammtischbrüder im Geiste"😉 existiert!
Zitat:
@klausderauto schrieb am 9. Juli 2018 um 09:36:44 Uhr:
Zitat:
So gehts jetzt weiter: Auf den Kosten des KVA bleibst du sitzen und zum Nutzungsausfall und dessen Höhe wird der KVA genauso wenig eine Angabe enthalten wie zu evtler. Wertminderung. Danach wird die Versicherung deinen KVA zusammenstreichen auf einen marginalen Rest, der dann unter Abzug der Mwst. ausbezahlt wird.
Warum bleib ich auf den kosten des KVs sitzen und warum übernimmt nicht die Versicherung die Sache.
Ich weiß echt nicht was ich machen soll soll ich jetzt heute um 16 Uhr zur Werkstatt fahren oder nicht.
Eigentlich muss die Versicherung den Kva übernehmen. Du fährst ja jetzt auch zu der Werkstatt, die sie dir empfohlen hat.
Ich würde hinfahren - wenn möglich nochmal vorher anrufen, aber ich sehe es anders als weiss-blau, und denke dass du dich in Ordnung anstellst. Rede ruhig nochmal mit der Werkstatt auch über das Vorgehen bei der fiktiven Abrechnung, die wissen davon auch bescheid.
Zitat:
@TimVogel schrieb am 9. Juli 2018 um 11:05:21 Uhr:
Zitat:
@TimVogel schrieb am 9. Juli 2018 um 11:05:21 Uhr:
Zitat:
@klausderauto schrieb am 9. Juli 2018 um 09:36:44 Uhr:
Warum bleib ich auf den kosten des KVs sitzen und warum übernimmt nicht die Versicherung die Sache.
Ich weiß echt nicht was ich machen soll soll ich jetzt heute um 16 Uhr zur Werkstatt fahren oder nicht.
Eigentlich muss die Versicherung den Kva übernehmen. Du fährst ja jetzt auch zu der Werkstatt, die sie dir empfohlen hat.
Ich würde hinfahren - wenn möglich nochmal vorher anrufen, aber ich sehe es anders als weiss-blau, und denke dass du dich in Ordnung anstellst. Rede ruhig nochmal mit der Werkstatt auch über das Vorgehen bei der fiktiven Abrechnung, die wissen davon auch bescheid.
Nein ich wollte zu einem anderen Autohaus.
Soll ich jetzt nochmal bei der Versicherung anrufen und nachfragen ob das mit den 10% ok ist?
Vorher anrufen und miteinander abstimmen ist immer gut. Falls es da Probleme geben sollte, kannst Du sagen, dass du andernfalls einen unabhängigen Gutachter beauftragst. Das Recht hast Du und den muss die Versicherung übernehmen. Kostet mindestens 400 Euro, weswegen die Versicherung dem KVA höchstwahrscheinlich zustimmen wird.
Eventuell wollen die Dich dann wieder zu Ihrer Vertragswerkstatt schicken, aber Du kannst denen sagen, entweder KVA von Deinem Autohaus oder unabhängiger Gutachter.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Juli 2018 um 02:25:42 Uhr:
Mein Beitrag ist passgenau auf das Thema. Es tut mir wirklich leid, dass Du das nicht verstehen willst. Ich habe den Eindruck, dass es Dir nur um das Rechthaben geht. Wie man zu seinem Recht kommt, das wurde schon von mir dargestellt. In diesem Sinne ...
Das mit der Rechthaberei betrifft hier wohl überwiegend zwei andere User, meinen, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 9. Juli 2018 um 09:47:33 Uhr:
Nein, sehen wir nicht!
Und warum nicht?
Weil dieser "Versicherungsaufschlag" ausschließlich in Deiner Fantasie (und der Deiner "Stammtischbrüder im Geiste"😉 existiert!
Kann mal wieder nicht sein was nicht sein darf?😁
Was man nicht sehen will sieht man nun mal nicht.
Ein halbes Jahrhundert Lebenserfahrung erzählt eben eine andere Geschichte.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 9. Juli 2018 um 12:37:13 Uhr:
Vorher anrufen und miteinander abstimmen ist immer gut. Falls es da Probleme geben sollte, kannst Du sagen, dass du andernfalls einen unabhängigen Gutachter beauftragst. Das Recht hast Du und den muss die Versicherung übernehmen. Kostet mindestens 400 Euro, weswegen die Versicherung dem KVA höchstwahrscheinlich zustimmen wird.
Eventuell wollen die Dich dann wieder zu Ihrer Vertragswerkstatt schicken, aber Du kannst denen sagen, entweder KVA von Deinem Autohaus oder unabhängiger Guachter.
Hi habe ich gemacht.
Und wie von dir gesagt meinte man das doch schon alles gut wäre wenn ich zu der anderen gegangen wäre und doch bitte nicht die kosten hoch treiben solle sinngemäß als ich gesagt habe das ich mich über meine rechte informiert habe also anwalt frei Wahl etc.
Zitat:
@TimVogel schrieb am 9. Juli 2018 um 16:36:10 Uhr:
Hast du den KV denn jetzt eben machen lassen?
Geht doch aus den Beiträgen hervor ....