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Einparkschaden ohne Verschuldung zum Teil regulieren

Themenstarteram 30. September 2010 um 22:30

Hallo zusammen, ich bräuchte mal einen Qualifizierten Rat.

Meine Frau hat im Firmenparkhaus unseren X5 geparkt und dabei "angeblich" das gegenüberliegende Auto an der Stoßstange beschädigt. Sie wurde erst später darüber vom sogenannten Unfallgegner per Zettel am Auto informiert, mit der Bitte sich zu melden zwecks Schadenregulierung. Was wir getan haben.

Unser Bolide ist mit PDC ausgestattet und somit wäre der Kontakt mit dem anderen Wagen signalisiert worden. Auch hatte Sie keine Berührung beim Parken verspürt. An unserem Wagen evtl. kleine Delle am Nummernschild.

Der Unfallgegner behauptet nun, daß der Schaden (ca. € 1500) an seiner Stoßstange von unserem X5 stammt und durch meine Frau verursacht wurde. Als Beweis hat er Bilder auf denen 2 Fahrzeuge sich sehr nahe stehen, evtl. sogar berühren, sowie Bilder von seinem Stoßstangenschaden. Etwas belastend für meine Frau ist, daß auf den Bildern zu erkenne ist, daß unsere Stoßstange ca. 10 - 15 cm über die vordere Parkplatzmarkierung hinausragt.

Fakt ist aber daß es keine Augenzeugen gibt. Der Gegner nicht beweisen kann daß der Schaden vorher nicht schon bestand, oder er diesen evtl. nicht selbst beim ausparken verursacht hat.

Nach genauer Schilderung sind wir nun überrascht von unserer Versicherung folgendes Schreiben zu erhalten:

Sehr geehrter Herr .. den Sachverhalt haben wir geprüft. Auf Grund der Beweislage müssen wir einen Teil des Schadens der Gegenseite regulieren.

Es kann keinem Beteiligten ein Verschulden nachgewiesen werden. Die Unfallschilderungen widersprechen sich; neutrale Zeugen oder sonstige Beweismittel stehen uns nicht zur Verfügung. Es haftet somit jeder aus der von seinem Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr (§§ 7 Abs. 1 und 17 StVG) .. weitere Beweismittel einreichen ... nach Ablauf dieser Frist werden wir regulieren.

Wie kann es sein, daß wenn keine Schuld bewiesen werden kann unsere Versichrung zahlt?

Das it doch etwas widersprüchlich oder?

Firmenparkhaus, gelten da immer die StVG?

Würde mir jemand empfehlen einen Anwalt einzuschalten?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Auf dem Foto ist eindeutig zu erkennen, dass die Fahrzeuge einen Kontakt hatten.

Der Schaden am gestoßenen Fahrzeug ist Plausibel und auch Kausal. 

Das Sie den Anstoß nicht bemerkt hat, mag schon stimmen, aber hieraus abzuleiten, dass keine Schaden enstanden ist ist sehr fragwürdig.

Die ersten beiden Aussagen sind nach Foto relativ klar. Aber es ist ja nicht klar wer den Schaden verursacht hat. Beim Einparken des X5? Oder doch erst beim Ausparken des anderen Fahrzeugs? An der Stelle steht Aussage gegen Aussage, mit dem Foto ist lediglich bewiesen dass es eine Berührung gegeben hat aus der der Schaden abzuleiten ist.

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33 Antworten
am 1. Oktober 2010 um 7:58

Moin,

es muss Dir kein Verschulden nachgewiesen werden, da in diesem Fall die Gefährdungshaftung greift:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung

Ein PDC signalisiert den Kontakt nicht, ich sehe auf dem Bild, dass dein Auto das Andere berührt, somit wird wohl ein Schaden entstanden sein.

Kann Du beweisen, dass Du mit dieser Aktion das geg. Fahrzeug nicht beschädigt hast?

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 8:30

Vielen Dank erst mal für die Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Ein PDC signalisiert den Kontakt nicht, ich sehe auf dem Bild, dass dein Auto das Andere berührt, somit wird wohl ein Schaden entstanden sein.

Ja da hast Du recht, PDC signalisiert dern Kontakt nicht, aber bei Dauerton wäre der Abstand < 10 cm. Diesen Dauerton hatte meine Frau nicht beim Einparken. Ich hatte den PDC auch danach überprüft und dieser funktioniert einwandfrei. War auch nicht verschmutzt was einen Betrieb einschränken würde.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Kann Du beweisen, dass Du mit dieser Aktion das geg. Fahrzeug nicht beschädigt hast?

Nein kann ich nicht, aber kann der Unfallgegner beweisen, daß unser Fahrzeug den Schaden verursacht hat? Auch nicht.

Versicherung schreibt ja, daß kein Verschulden nachgewiesen werden kann, also warum soll ich dann einen Teil Zahlen, das versteh ich nicht.

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von 1winki

Moin,

es muss Dir kein Verschulden nachgewiesen werden, da in diesem Fall die Gefährdungshaftung greift:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung

Ok. Wenn dem so ist, daß man ohne Beweise auf jeden Fall die Hälfte des Schadens vom Unfallgegner bezahlt bekommt, mit viel Glück auch den ganzen Schaden, dann könnte ja jeder der einen Schaden am Auto hat hergehen und sich ein Opfer im Parkhaus suchen, und diesem vorwerfen er habe den Schaden verursacht.

Ursprünglich wollte die Versicherung nämlich den ganzen Schaden zahlen, erst auf unser Drängen, daß wir diesen nicht verursacht haben und unsere Nachfrage wer den Schadensvorgang beweisen kann, sind wir nun bei einem Teilschaden angekommen.

Zitat:

Original geschrieben von parkhausdelle

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Ein PDC signalisiert den Kontakt nicht, ich sehe auf dem Bild, dass dein Auto das Andere berührt, somit wird wohl ein Schaden entstanden sein.

Ja da hast Du recht, PDC signalisiert dern Kontakt nicht, aber bei Dauerton wäre der Abstand < 10 cm. Diesen Dauerton hatte meine Frau nicht beim Einparken. Ich hatte den PDC auch danach überprüft und dieser funktioniert einwandfrei. War auch nicht verschmutzt was einen Betrieb einschränken würde.

Spielt keine Rolle ob das PDC funktioniert oder nicht. Als Fahrer bist allein du selbst für dein Fahrzeug verantwortlich.

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

 

Spielt keine Rolle ob das PDC funktioniert oder nicht. Als Fahrer bist allein du selbst für dein Fahrzeug verantwortlich.

Ok, ich glaube wir kommen hier vom Thema ab.

Alles was ich mit dem PDC sagen wollte, ist, daß meine Frau eingeparkt hat und den Schaden nicht verursacht hat. (ich sag mal zumindest nicht bewusst, wobei man einen € 1500 Schaden denke ich beim Aufprall merken würde).

Es geht letztendlich darum wer in der Beweispflicht ist!!

Muß ich nun mit Augenzeugen beweisen, daß unser X5 den Schaden nicht verursacht hat???

 

Auf dem Foto ist eindeutig zu erkennen, dass die Fahrzeuge einen Kontakt hatten.

 

Der Schaden am gestoßenen Fahrzeug ist Plausibel und auch Kausal. 

 

Man darf gespannt sein, ob der Unfallgener sich letztendlich mit der Quotelung auch zufrieden gibt. 

 

Das könnte hier auch auf einen Rechtsstreit herauslaufen.

 

Im übrigen ist das Foto ein Beweis und die Aussage deiner Frau eine Behauptung.

 

Das Sie den Anstoß nicht bemerkt hat, mag schon stimmen, aber hieraus abzuleiten, dass keine Schaden enstanden ist ist sehr fragwürdig.

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Auf dem Foto ist eindeutig zu erkennen, dass die Fahrzeuge einen Kontakt hatten.

Der Schaden am gestoßenen Fahrzeug ist Plausibel und auch Kausal. 

Das Sie den Anstoß nicht bemerkt hat, mag schon stimmen, aber hieraus abzuleiten, dass keine Schaden enstanden ist ist sehr fragwürdig.

Die ersten beiden Aussagen sind nach Foto relativ klar. Aber es ist ja nicht klar wer den Schaden verursacht hat. Beim Einparken des X5? Oder doch erst beim Ausparken des anderen Fahrzeugs? An der Stelle steht Aussage gegen Aussage, mit dem Foto ist lediglich bewiesen dass es eine Berührung gegeben hat aus der der Schaden abzuleiten ist.

Dann müsste der Unfallgegner ja nach vorn ausgeparkt haben.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 10:37

So, nun hab ich noch mal mit der Versicherung telefoniert.

Eigentlich gibt es bei Einparkschäden nur entweder 100% oder 0%.

Die Dame bei der Versicherung begründet nun die Verteilung der Schuld mit dem Beweisfoto. Es wird von einer Berührung ausgegangen. Da der Gegner nicht beweisen kann daß unser Auto diesen Schaden verursacht hat, wird der Schaden von meiner Versicherung zu 50% reguliert.

Hört sich nach einem Kompromiss an.

Schaden liegt angeblich bei € 1170 + MwSt.

Rückstufung für mich auf jeden fall egal ob 100% oder 50%.

Zu klagen lohnt sich kaum wegen des Streiwerts, könnte höchstens noch von der Gegenseite kommen wenn diese nicht mit den 50% einverstanden ist.

Also nächstes Jahr 15% mehr Prämie.

So schauts aus.

Noch irgendwelche Tips ?

Besten Dank.....

.....hast Du die Delle an Deinem Nummernschild beim Unfallgegner geltend gemacht?

Wenn Deine Frau den Unfallgegner nicht touchiert hat, muss es ja umgekehrt gewesen sein....

am 1. Oktober 2010 um 15:13

Ohne hier jetzt jemanden etwas unterstellen zu wollen, für mich sieht das Foto gestellt aus.

Wer bitte schön hat denn eine Kamera, außer die im Handy vielleicht,dabei .

Wenn ich beim einparken so nah an meinem Gegenüber parke wie auf dem Bild, ich denke das bemerkt man, oder auch Frau.

Dann geht man doch automatisch hin und guckt nach.

Wenn da man nicht jemand vorher schon einen Schaden hatte und den nun günstig reguliert haben möchte.

 

Nichts für ungut, aber das ist meine Meinung.

Ich würde den Schaden am X5 auch bei der gegnerischen Versicherung melden und den "halben" Schaden von deiner Versicherung zurückkaufen. Wenn du Glück hast stehst du am Ende dann mit +- 0 da.

Was natürlich blöd ist, ist dass der X5 schon sehr weit über der Parkplatzbegrenzung steht. Vllt hat deine Frau ohne Handbreme geparkt und das Auto ist während ihrer Abwesenheit die paar cm nach vorne gerollt? Weiß deine Frau noch, ob das andere Fahrzeug schon da stand als sie eingeparkt hat?

gibts nen X5 überhaupt als Schalter? Automatikfahrzeuge stellt man ja schon auf P ab..

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