Wie parkplatzrempler mit aufgeschlagener Tür richtig regulieren wir sind Opfer und bitten um Hilfe.
Abend alle miteinander.
Es geht darum das jemand meiner Mutter auf einem Parkplatz am Samstag die Tür ins Auto gehauen hat und dabei eine Macke entstanden ist.
(Ich kann mich leider erst heute darum kümmern)
Zum Sachverhalt so wie Meine Mutter es mir am Telefon geschildert hat.
Ihr hat am Samstag ein Mann unachtsam beim aussteigen die Tür ins Auto gehauen und sie hatte glück das sie gerade in der nähe stand und dies gehört hat.
Nach etwas Diskussion hat der Herr auf drängen seines Sohnes die Versicherung angerufen und die Daten meiner Mutter durch gegeben.
Fotos wurden gemach aber aufgrund der schlechten Handycam ist nix zu sehen.
Wie läuft das jetzt weiter meldet sich die andere Versicherung bei ihr?
Ode soll sie jetzt selber zu einer Werkstatt (Gutachter) gehen und einen Kostenvoranschlag machen?
Oder sollte man das außerhalb der Versicherung regeln (geht das überhaupt noch) wenn meiner Meinung fiktive Abrechnung am besten ist. (Auto ist 8 Jahre) also den Verursacher anrufen?
PS wie lange dauert es bis sich die gegnerische Versicherung meldet?
liebe grüße an alle
Beste Antwort im Thema
@rrwaith Du bist ja hier scheinbar in bester Gesellschaft unter den anderen Verschwörungstheoretikern.
Da wird ausdrücklich vor „ungünstiger Abwicklung“ gewarnt, es werden unabhängige Gutachter und rechtlicher Beistand empfohlen und der Versicherung pauschal „schamloser Betrug“ unterstellt. Junge, junge...na ja, jedem das seine
65 Antworten
... und die Nebenansprüche streichen die sich unbemerkt mit ein. Das ist ohne Verstoß gegen das RDG kaum legal umsetzbar. Der Geschädigte wird dabei nur angeschissen. Dieses Geschöäftsmodell ist unseriös. Vor solchen Vögeln kann man nur dringend warnen.
Was für Nebenansprüche stehen einem denn noch so zu? Kenne die 20€ Aufwandsentschädigung, aber bekommt man als Privatperson bei der fiktiven noch mehr?
Und zu Deiner PN-Anfrage: Die geschäftsmäßige Rechtsbesorgung obliegt den Rechtsanwälten und Personen mit einer Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Wer das ohne eine solche macht, agiert illegal. Ich schrobte es bereits in deinem gelöschten thread.
Zitat:
@Astra1.6_16V schrieb am 11. Juli 2018 um 09:52:24 Uhr:
Gib die Sache an einen fähigen Anwalt oder trete den Schaden an das Autohaus/die Werkstatt die du/deine Mutter ausgesucht hast/haben ab!Klar wollen die gegnerischen Versicherungen das am liebsten selbst und über ihre Partner/Werkstätten regulieren.
Ich habe das bis dato immer abgelehnt, letztmalig bei nem vermeintlichen Bagatellschaden an der Heckstoßstange, der es später auf stolze 1.300,- EUR gebracht hat. Und da war auch - weil ich es in einem Vorpost gelesen habe - nichts auf nem Foto zu sehen.
Und nein, ich habe mich nicht bereichern wollen, ich wollte einzig und allein den Schaden in der von mir seit Jahren frequentieren Opelvertragswerkstatt meines Vertrauens beheben lassen inkl. Leihwagen für die Reparaturdauer.
Die Gegenseite wollte das über ne Hinterhofklitsche abwickeln, auf meine Rückfrage ob ich es denn auch in meiner Werkstatt, da Opel Werkstatt, machen lassen könnte, verneinte man und bot mir alternativ ein Opelautohaus in 60 km Entfernung an, die den Wagen sogar abholen kommen würden... das war mir dann zu doof!
Zuerst war mir bei dem Gedanken auch unwohl, weil ich mir dachte wegen so ner kleinen Sache (Parkrempler Stoßstange) so einen Aufriss zu machen mit Anwalt usw. Schlussendlich war ich froh es getan zu haben. Von der verwehrten Reparaturfreigabe bis hin zur Weigerung der Regulierung war da alles dabei. Erst nach Androhung eines Gerichtsverfahrens hat die Gegenseite dann gezahlt. Musste mich aber zum Glück alles nicht interessieren, da ich abgetreten habe und das Autohaus bzw. deren Rechtsanwalt sich um das alles gekümmert haben. Und während die sich fleißig mit der Gegenseite rumgeärgert haben, bin ich schon längst wieder mit repariertem Fahrzeug unterwegs gewesen.
Frag in der von dir gewählten Werkstatt nach, ob du den Schaden an sie abtreten kannst, wenn nicht, geht zu nem Anwalt (lass dir einen von deiner Rechtsschutzversicherung nennen, falls nicht vorhanden, such dir einen, zahlen muss den ohnehin die Gegenseite).
Bis zu dem Punkt, an dem du das Angebot der gegenerischen Versicherung angenommen hattest, hätte ich dir noch gesagt "Okay, muss man so nicht machen, kann man aber!", jetzt wo du in Eigenregie aber einen KV hast erstellen lassen und eine Werkstatt deiner Wahl aufgesucht hast, entgegen der fernmündlichen Abrede mit der gegnerischen Versicherung, würde ich dir das o. g. empfehlen, sonst fliegt dir das ganze womöglich noch um die Ohren....
An den TE: Lass Dich nicht verrückt machen und reich den KV zusammen mit deinen sonstigen Forderungen bei der Versicherung ein. Bin gespannt wieviel von den Horrorszenarien, die hier heraufbeschworen werden, wirklich eintreten. Bei mir war das jedenfalls noch nie der Fall. Wäre nett wenn Du das Ergebnis dann noch posten würdest.
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Wenn's auf die Catwiezle'sche Art nicht funktioniert (was ich dir natürlich nicht wünsche!), kannst du ja immer noch den Rechtsweg bestreiten! 😉
....fals sich für den dann eher geringen Streitwert ein fähiger Anwalt verpflichten lässt ...😁 😁
Ansonsten hilft 😰 Kühlwalda 😉 😛 😁 😁 😁
https://youtu.be/CCn0ujvN_eQ