Wie parkplatzrempler mit aufgeschlagener Tür richtig regulieren wir sind Opfer und bitten um Hilfe.
Abend alle miteinander.
Es geht darum das jemand meiner Mutter auf einem Parkplatz am Samstag die Tür ins Auto gehauen hat und dabei eine Macke entstanden ist.
(Ich kann mich leider erst heute darum kümmern)
Zum Sachverhalt so wie Meine Mutter es mir am Telefon geschildert hat.
Ihr hat am Samstag ein Mann unachtsam beim aussteigen die Tür ins Auto gehauen und sie hatte glück das sie gerade in der nähe stand und dies gehört hat.
Nach etwas Diskussion hat der Herr auf drängen seines Sohnes die Versicherung angerufen und die Daten meiner Mutter durch gegeben.
Fotos wurden gemach aber aufgrund der schlechten Handycam ist nix zu sehen.
Wie läuft das jetzt weiter meldet sich die andere Versicherung bei ihr?
Ode soll sie jetzt selber zu einer Werkstatt (Gutachter) gehen und einen Kostenvoranschlag machen?
Oder sollte man das außerhalb der Versicherung regeln (geht das überhaupt noch) wenn meiner Meinung fiktive Abrechnung am besten ist. (Auto ist 8 Jahre) also den Verursacher anrufen?
PS wie lange dauert es bis sich die gegnerische Versicherung meldet?
liebe grüße an alle
Beste Antwort im Thema
@rrwaith Du bist ja hier scheinbar in bester Gesellschaft unter den anderen Verschwörungstheoretikern.
Da wird ausdrücklich vor „ungünstiger Abwicklung“ gewarnt, es werden unabhängige Gutachter und rechtlicher Beistand empfohlen und der Versicherung pauschal „schamloser Betrug“ unterstellt. Junge, junge...na ja, jedem das seine
65 Antworten
Passage editiert - bitte die NUB und Beitragsregeln beachten - twindance/MT-Moderation
Wenn du das Autohaus kennst, dann fahr doch dort hin und lass dich hinsichtlich fiktiver Abrechnung beraten. Du musst ja nichts unterschreiben. Später kannst du dann immer noch entscheiden, was du machen willst.
Ansonsten fahr halt zu der anderen VW Werkstatt.
Allerdings beachte bitte, dass du bei fiktiver Abrechnung lediglich Anspruch auf die VW Stundensätze hast, sofern dein Fahrzeug durchgängig bei VW gewartet wurde und dies im Serviceheft eingetragen ist. Wenn das nicht der Fall ist, dann hast du im Rahmen der fiktiven Abrechnung lediglich Anspruch auf die ortsüblichen durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze.
Viel Erfolg und lass dich nicht verunsichern!
Zitat:
@klausderauto schrieb am 5. Juli 2018 um 15:48:32 Uhr:
Hi sie hat mit der Versicherung telefoniert in meiner Anwesenheit.
Resultate wir sollen einen kosten Voranschlag machen und es wurde auch von der netten Dame am Telefon gleich am Telefon einen Werkstatt Vorschlag gemacht und meine Mutter musste natürlich sagen daß wir eh dahin Fahren wollten und dann meinte die Dame am Telefon dann schicke ich dem Autohaus gleich die Daten für die Abrechnung.Gute Frage war das jetzt ein Fehler und man sollte eher wo anders hin gehen oder ist das auch so ok.
Weil es Handel sich dabei um einen großen überregionalen Betrieb der VW Audi und Mercedes macht mit eigener Lakierererei.
Mfg
Nein, ein Fehler war das nicht. Es sei denn, Du würdest möglichst viel Geld herausholen wollen, aber Du hast ja schon geschrieben, dass das bei Dir nicht der Fall ist. Daumen hoch dafür. Wenn Du die Werkstatt schon kennst, fahr dahin, lass einen Kostenvoranschlag machen, überleg Dir ob Reparatur oder fiktive Abrechnung und dann ist das alles problemlos abgewickelt.
Eine Frage noch: Du lässt in vier Wochen Abwesenheit deinen Postkasten nicht leeren?
Zitat:
@beachi schrieb am 5. Juli 2018 um 17:54:17 Uhr:
Allerdings beachte bitte, dass du bei fiktiver Abrechnung lediglich Anspruch auf die VW Stundensätze hast, sofern dein Fahrzeug durchgängig bei VW gewartet wurde und dies im Serviceheft eingetragen ist. Wenn das nicht der Fall ist, dann hast du im Rahmen der fiktiven Abrechnung lediglich Anspruch auf die ortsüblichen durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze.
Genau deshalb ist es so wichtig, einen Anwalt zu konsultieren!
Weil nämlich Versicherungen und deren Mitarbeiter Geschädigte schamlos belügen, mit dem Ziel, sie um einen Teil des gesetzlichen Schadensersatzes zu betrügen!
Zudem kann ich Berlin-Paul nur zustimmen, da bezeichnet sich jemand als Opfer und bittet um Hilfe. Und wenn er sie bekommt, lehnt er sie ab und macht sich zum willfährigen Opfer der Versicherung.
Nennt sich BERATUNGSRESISTENT 😮 😁
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Zitat:
@klausderauto schrieb am 5. Juli 2018 um 16:53:52 Uhr:
Ja ich bin genau deswegen verunsichert. Weil sie da gleich irgend ein Formular zu denen geschickt haben um die Abrechnung etc zu erleichtern.In der Nähe gibt es auch noch ein anderes kleines VW Autohaus wo man alternativ hin fahren kann.
Und Berlin Paul verunsichert mich halt etwas.
Dein Vorgehen ist einfach etwas unklug. Du kennst dich nicht aus und hast aus dem Schadensfall Anspruch auf eine kompetente Beratung durch einen Anwalt, die Bewertung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen, Ersatzfahrzeug und ein bisschen "Kleinkram" auch noch (Minderwertersatz, SV-Kosten, RA-Kosten). Deshalb der Hinweis, sich in so einem Fall zunächst einmal anwaltlich beraten zu lassen.
Der nun eingeschlagene Weg führt Dich geradlinig in eine Reparatur zum rabattierten Sonderpreis für die Versicherung. Muss man nicht machen und mögen muss man das auch nicht.
Verunsichern sollte dich eher, dass sich auf dieser Plattform - neben vielen anständigen usern - ein paar wenige Nichtfachleute einen Spaß daraus machen, Ratsuchende mit ihrer "Meinung" über Dinge zu "beraten", von denen sie nicht sonderlich viel verstehen oder wider besseres Wissen darauf dringen, dass Ratsuchende die für sie ungünstigste Art der Abwicklung beschreiten. Hier gibt es auch ein Dauerärgernis in Form eines Trolls, der sich mit großer Vorliebe an user dranhängt, die kompetent sind. Davon scheint er sich zu erhoffen, dass die Kompetenz ein wenig abstrahlt. Das nervt etwas. Muss man halt vorübergehend ertragen ...
(bleachi aka ... alle Editierungsvarianten bleiben für die Mods stets chronologisch sichtbar ... 🙄)
Wo ist das Problem? Die Geschädigte bekommt den Schaden fachgerecht instand gesetzt ... so what? Da wurde gar nichts falsch gemacht. Man hat nix über, man muß nix zuzahlen ... so wie es sein sollte.
Sehe ich auch so...man muss sich doch nicht immer gleich bereichern. Das Auto ist 8! Jahre alt und der entstandene Schaden wahrscheinlich nichtmal erwähnenswert. Der TE schrieb ja selbst dass er auf dem Foto nichtmal erkennbar war.
Das man einen unverschuldeten Schaden repariert bekommt ist selbstverständlich richtig, solche Kleinigkeiten aber fiktiv abzurechnen weil einen der vermeintliche Schaden eigentlich überhaupt nicht stört und man sich nur „ne Mark machen möchte“ dagegen völlig daneben. Der Versucher wird für diese Bagatelle mitunter erheblich in der Versicherung hochgestuft. Leben und leben lassen ;-)
Völlig daneben ist hier ausschließlich Dein Beitrag!
Du darfst Dir gerne Dein Eigentum von Anderen beschädigen lassen und dann auf Schadensersatz verzichten.
Leuten, die nicht so denken und handeln, aber Bereicherung zu unterstellen ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch unverschämt!
Zitat:
@rrwraith schrieb am 5. Juli 2018 um 22:18:38 Uhr:
Völlig daneben ist hier ausschließlich Dein Beitrag!
Du darfst Dir gerne Dein Eigentum von Anderen beschädigen lassen und dann auf Schadensersatz verzichten.
Leuten, die nicht so denken und handeln, aber Bereicherung zu unterstellen ist nicht nur sachlich falsch, sondern unverschämt!
Das ist nicht unverschämt sondern einfach gesunder Menschenverstand und faires Handeln. Natürlich bereichert sich jeder, der hinterher mehr Geld hat als vorher.
Entweder hat man nen reparaturwürdigen Schaden, oder es ist nicht so schlimm. Dann brauch man auch keine Kohle. Ein völlig krudes Anspruchsverständnis.
Spar dir dein Geschwafel als sogenannter „Fachmann“. Klar das eine Krähe der anderen kein Auge aushakt.
@rrwaith Du bist ja hier scheinbar in bester Gesellschaft unter den anderen Verschwörungstheoretikern.
Da wird ausdrücklich vor „ungünstiger Abwicklung“ gewarnt, es werden unabhängige Gutachter und rechtlicher Beistand empfohlen und der Versicherung pauschal „schamloser Betrug“ unterstellt. Junge, junge...na ja, jedem das seine
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 5. Juli 2018 um 19:33:22 Uhr:
Wo ist das Problem? Die Geschädigte bekommt den Schaden fachgerecht instand gesetzt ... so what? Da wurde gar nichts falsch gemacht. Man hat nix über, man muß nix zuzahlen ... so wie es sein sollte.
Ich erkläre es mal leicht vereinfacht, damit es auch verständlich bleibt:
Der Schaden wird in Euro umgerechnet. Der Geschädigte hat einen Sachschaden erlitten und dieser wird in Euro beziffert. Vor dem Schaden hat er ein Auto ohne Schaden mit dem Wert X. Nach dem Schaden hat er ein Auto mit dem Wert X minus Schaden. Das Minus wird durch den Schadenersatzbetrag (der heißt nicht ohne Grund so) ausgeglichen. Ob der Geschädigte das Auto repariert oder die Schadenssumme lieber als Saalrunde in der nächsten Großraumdisko durchbringt, das geht einzig und allein den Geschädigten etwas an. Der bereichert sich nicht, weil der Zuwachs an Geld durch den wegen des Schadens am Auto eingetretenen Wertverlust kompensiert ist. Der hat sozusagen nur eine Tür vom Auto verkauft, weil er da grad Bock drauf hat. Das darf er numal machen und das ist einzig und allein seine Sache was er mit dem Geld anstellt. Kein Betrug und keine Bereicherung.
Zitat:
@DaniHunter schrieb am 5. Juli 2018 um 21:04:57 Uhr:
Sehe ich auch so...man muss sich doch nicht immer gleich bereichern. Das Auto ist 8! Jahre alt und der entstandene Schaden wahrscheinlich nichtmal erwähnenswert. Der TE schrieb ja selbst dass er auf dem Foto nichtmal erkennbar war.Das man einen unverschuldeten Schaden repariert bekommt ist selbstverständlich richtig, solche Kleinigkeiten aber fiktiv abzurechnen weil einen der vermeintliche Schaden eigentlich überhaupt nicht stört und man sich nur „ne Mark machen möchte“ dagegen völlig daneben. Der Versucher wird für diese Bagatelle mitunter erheblich in der Versicherung hochgestuft. Leben und leben lassen ;-)
Das Alter des Autos ist doch unerheblich. Wenn vorher kein Schaden an der Tür /am Auto war und hinterher ist eine Delle drinn dann ist das eine massive Beschädigung,die sich im Wiederverkaufswert niederschlägt.
Mich würde die Delle auch massiv ärgern und ich würde auf ordentliche Reparatur drängen. Hätte der Verursacher besser aufpassen müssen!!.
So eine Delle am 8 Jahre alten Auto mag in deinen Augen ja eine Kleinigkeit sein; für mich und mein absolut tadellos dastehendes topgepflegte Cabrio ist das fast Körperverletzung 😰 😮 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juli 2018 um 00:03:15 Uhr:
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 5. Juli 2018 um 19:33:22 Uhr:
Wo ist das Problem? Die Geschädigte bekommt den Schaden fachgerecht instand gesetzt ... so what? Da wurde gar nichts falsch gemacht. Man hat nix über, man muß nix zuzahlen ... so wie es sein sollte.Ich erkläre es mal leicht vereinfacht, damit es auch verständlich bleibt:
Der Schaden wird in Euro umgerechnet. Der Geschädigte hat einen Sachschaden erlitten und dieser wird in Euro beziffert. Vor dem Schaden hat er ein Auto ohne Schaden mit dem Wert X. Nach dem Schaden hat er ein Auto mit dem Wert X minus Schaden. Das Minus wird durch den Schadenersatzbetrag (der heißt nicht ohne Grund so) ausgeglichen. Ob der Geschädigte das Auto repariert oder die Schadenssumme lieber als Saalrunde in der nächsten Großraumdisko durchbringt, das geht einzig und allein den Geschädigten etwas an. Der bereichert sich nicht, weil der Zuwachs an Geld durch den wegen des Schadens am Auto eingetretenen Wertverlust kompensiert ist. Der hat sozusagen nur eine Tür vom Auto verkauft, weil er da grad Bock drauf hat. Das darf er numal machen und das ist einzig und allein seine Sache was er mit dem Geld anstellt. Kein Betrug und keine Bereicherung.
Netter Text, aber leider am Thema vorbei.
Es ging doch darum, dass die TE die Abwicklung des Schadens in die Hände der Versicherung gegeben hat mit der Info, dass man sich eh die selbe Werkstatt ausgesucht hätte.
Jetzt wird ein KV erstellt, die TE rechnet entweder fiktiv darüber ab oder nimmt das Angebot der Versicherung an, den Schaden über diese Werkstatt zu beheben.
Tut mir leid, aber ich kann einfach nicht erkennen wofür hier ein RA benötigt wird oder was die TE falsch gemacht haben soll. Weil ein RA evtl. 100 EUR mehr raus holen könnte? Was wiederum eh nur bei fiktiver Abrechnung relevant sein würde.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 5. Juli 2018 um 18:21:42 Uhr:
Zitat:
@klausderauto schrieb am 5. Juli 2018 um 15:48:32 Uhr:
Hi sie hat mit der Versicherung telefoniert in meiner Anwesenheit.
Resultate wir sollen einen kosten Voranschlag machen und es wurde auch von der netten Dame am Telefon gleich am Telefon einen Werkstatt Vorschlag gemacht und meine Mutter musste natürlich sagen daß wir eh dahin Fahren wollten und dann meinte die Dame am Telefon dann schicke ich dem Autohaus gleich die Daten für die Abrechnung.Gute Frage war das jetzt ein Fehler und man sollte eher wo anders hin gehen oder ist das auch so ok.
Weil es Handel sich dabei um einen großen überregionalen Betrieb der VW Audi und Mercedes macht mit eigener Lakierererei.
MfgNein, ein Fehler war das nicht. Es sei denn, Du würdest möglichst viel Geld herausholen wollen, aber Du hast ja schon geschrieben, dass das bei Dir nicht der Fall ist. Daumen hoch dafür. Wenn Du die Werkstatt schon kennst, fahr dahin, lass einen Kostenvoranschlag machen, überleg Dir ob Reparatur oder fiktive Abrechnung und dann ist das alles problemlos abgewickelt.
Rausholen schon in dem vorgesehen rahmen. Nur halt keine unnötigen kosten.
Zitat:
Eine Frage noch: Du lässt in vier Wochen Abwesenheit deinen Postkasten nicht leeren?
Leeren schon wenn jemand da ist ist das kein problem wenn aber keine vertrauenswürdige person da ist was machen?
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 6. Juli 2018 um 11:56:35 Uhr:
Tut mir leid, aber ich kann einfach nicht erkennen wofür hier ein RA benötigt wird oder was die TE falsch gemacht haben soll. Weil ein RA evtl. 100 EUR mehr raus holen könnte? Was wiederum eh nur bei fiktiver Abrechnung relevant sein würde.
Auch bei durchgeführter Reparatur steht der Geschädigte schlechter da.
Wenn er selbst zur Werkstatt geht und diese beauftragt, kann und wird die Werkstatt ihre normalen Stundenverrechnungssätze berechnen.
Da das ganze nun aber als versicherungsgesteuerter Auftrag läuft, bekommt sie als Partnerwerkstatt nur ca. 60 % davon.
Wer nun so naiv ist, zu glauben, dass er für diese Dumpingbezahlung die selbe Qualität geliefert bekommt, wie bei normaler Bezahlung, mag dies gerne tun...