Wie muss ein schlechtes Blitzerfoto aussehen um ungültig zu sein?
Hallo,
Bei einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld für 30€ sagt man ja normal, dass es sich nicht lohnt einen Einspruch einzulegen, weil bei Ablehnung die Strafe auf 58,50€ steigt. Aber wenn auf einem Foto praktisch gar nichts erkennbar ist würdet ihr es riskieren?
Beste Grüße!
59 Antworten
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 16:44:45 Uhr:
...
Aber bei soviel Schiss vor der Obrigkeit würde ich gleich zahlen, ich bibber schon🙂🙂 Spaß und Ironie😉
Mit Schiss vor der Obrigkeit hat das doch nix zu tun.
Wenn ich genau weiß, dass ich das auf dem Bild bin, zahle ich gleich. Und der TE weiß das ganz genau.
Muss man unbedingt versuchen, eine Lücke zu finden, wie einem die eigene, offensichtliche Schuld, evtl. nicht nachgewiesen kann?
Ich finde das erbärmlich. Und das alles für 30 Euro...
A346, wenn du das so machst dann schön, ich mach es so nicht, mache es nie so.
Ich verlange ein scharfes Bild.
Kai, du widersprichst dich ein wenig in deiner Aussage. Wenn der Fahrer eindeutig und zweifelsfrei feststeht braucht es keinen Anhörungsbogen mehr.
Hier steht noch gar nichts fest und solange der TE das nicht tut bzw zugibt muss die Behörde ermitteln und das tut sie mit dem Anhörungsbogen.
Ich merke schon, die Meisten von euch kennen sich da zu wenig aus.
Da wir uns langsam bzw. vermehrt anfangen im Kreis zu drehen ist das jetzt auch das Schlußwort von mir dazu.
Der TE hat alles was er wissen muss und wenn er noch gezielte Fragen hat dann möchte er diese konkret stellen.
Die Anhörung ist rechtlich vorgeschrieben und richtet sich immer an den (vermuteten) Täter. Sonst hätte die Mutter einen Zeugenfragebogen bekommen.
Genau, "vermuteten Täter". Und warum? Weil er Halter und erste Ansprechstelle ist.
Und jetzt muss ich fragen wie du auf die Mutter kommst das sie Halterin ist?
Hab ich das überlesen? Wurde die dann nicht als erste angeschrieben und hat sie ihren Sohn verpetzt?
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Über einen AHB müssen wir noch nicht reden. Erst einmal steht das Verwarngeldangebot im Raum. Zu einem Bußgeldverfahren kommt es, wenn die Verwarnung nicht beglichen wird.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 17:43:43 Uhr:
A346, wenn du das so machst dann schön, ich mach es so nicht, mache es nie so.Ich verlange ein scharfes Bild.
Bist Du etwa stolz darauf? Ist das ein nettes Spielchen von Dir mit, wie Du sagst, der Obrigkeit?
Wie scharf soll es denn sein, wenn Du genau weißt, dass Du da auf dem Bild bist?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 17:21:45 Uhr:
Metallhead, sowas hab ich in den 45 Jahren noch nie erlebt und ich meine (denn ich weiß es nicht 100%tig sicher) das sie dazu verpflichtet sind Unterstützung zur Klärung des Fahrers zu veranlassen.
Ich auch nicht (ich hab das aber auch nie beruflich gemacht), aber bei @Blubber-AWD schien das relativ häufig vorzukommen.
Zitat:
Ich könnte mir vorstellen das ein Richter max. angepisst sein könnte wenn die Behörde die aktive Aufklärung im Vorfeld verhindert oder nicht unterstützt hat.
So würde ich das auch sehen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Februar 2024 um 17:35:30 Uhr:
Der Punkt ist doch, dass die verfolgende Behörde gar kein schärferes Bild braucht, da sie ja schon den TE als Fahrer identifiziert haben. Sonst hätten sie keinen Anhörungsbogen verschickt.
Ja, nee, der Anhörungsbogen ist doch genau dafür da (der geht an den Halter).
Gruß Metalhead
Zitat:
@A346 [url=https://www.motor-talk.de/.../...m-ungueltig-zu-sein-t7607275.html?...]schrieb am 29. Februar 2024 um 17:37:07 Uhr
Muss man unbedingt versuchen, eine Lücke zu finden, wie einem die eigene, offensichtliche Schuld, evtl. nicht nachgewiesen kann?
Ich finde das erbärmlich. Und das alles für 30 Euro...
Über die verschwendete Lebenszeit kann man diskutieren, aber selbst als Angeklagter vor Gericht darfst lügen (das ist schon legitim das zu prüfen).
Gruß Metalhead
Nein, häufig kam das nicht vor, aber mehrfach, bei immer denselben Ordnungsämtern.
Der Richter war nie angepisst wegen der Behörde, sondern stets wegen des Betroffenen. Ich hab ihm mehrfach Befangenheitsanträge angedroht, aber auch das war ihm egal.
Zitat:
@Hamoc schrieb am 29. Februar 2024 um 12:40:20 Uhr:
Aber wenn auf einem Foto praktisch gar nichts erkennbar ist würdet ihr es riskieren?Beste Grüße!
Ist doch einwandfrei erkennbar.
Da reicht auch der Außendienst oder der Passbild Abgleich, Dich als Fahrer zu erkennen und den Bußgeldbescheid zuzustellen.
Wenn Du dann meinst es nicht gewesen zu sein, dann gehst gegen den Bescheid halt an. Erlenbar ist der Fahrer auf jeden Fall. Da hab ich schon deutlich schlechtere Bilder gesehen.
Zitat:
@A346 schrieb am 29. Februar 2024 um 18:21:16 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 17:43:43 Uhr:
A346, wenn du das so machst dann schön, ich mach es so nicht, mache es nie so.Ich verlange ein scharfes Bild.
Bist Du etwa stolz darauf? Ist das ein nettes Spielchen von Dir mit, wie Du sagst, der Obrigkeit?
Wie scharf soll es denn sein, wenn Du genau weißt, dass Du da auf dem Bild bist?
Ja bin ich, wenn man denn meint darauf sich Stolz einbilden zu können🙂🙂
Das ist für mich normales Recht wahrnehmen. Mehr nicht.
Der Rest geht dich gar nix an und ist allein meine Sache.
Immer wieder diese sinnlosen Diskussionen.
Wenn ich wüsste das ich zu schnell war würde ich die paar Kröten überweisen, wäre ich mir nicht sicher würde ich kurz überlegen und vermutlich auch überweisen. Die Sache wäre dann vom Tisch.
Nur wenn ich mir absolut sicher wäre das ich zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht vor Ort war würde ich widersprechen.
Punkt aus Schluss !