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Wie muss ein schlechtes Blitzerfoto aussehen um ungültig zu sein?

Hallo,

Bei einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld für 30€ sagt man ja normal, dass es sich nicht lohnt einen Einspruch einzulegen, weil bei Ablehnung die Strafe auf 58,50€ steigt. Aber wenn auf einem Foto praktisch gar nichts erkennbar ist würdet ihr es riskieren?

Beste Grüße!

Ist das noch gültig?
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59 Antworten

Ja, Einspruch lohnt sich.

 

Habe gleichen Fall auch so durch, musste aber mit Anwalt geschehen.

Die Behörde hatte argumentiert mich eindeutig zu erkennen.

 

Das Gericht hat dann nach 1 Jahr das Verfahren eingestellt.

Das gute war, da es vor Gericht ging, das Verfahren eingestellt wurde, konnte die Behörde nicht mal auf ein Fahrtenbuch pochen.

Bist du denn gefahren? Warum kann Man(n) die Strafe nicht einfach akzeptieren wenn man halt Mist bebaut hat?

 

Die echten digitalem Fotos sind auf jeden Fall schon mal deutlich besser als der Ausdruck auf dem Brief und so unkenntlich finde ich das nun wirklich nicht.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Februar 2024 um 12:56:51 Uhr:

Ja, Einspruch lohnt sich.

Habe gleichen Fall auch so durch, musste aber mit Anwalt geschehen.

Die Behörde hatte argumentiert mich eindeutig zu erkennen.

Das Gericht hat dann nach 1 Jahr das Verfahren eingestellt.

Das gute war, da es vor Gericht ging, das Verfahren eingestellt wurde, konnte die Behörde nicht mal auf ein Fahrtenbuch pochen.

Welche Rechtschutz gibt bei € 30,-- eine Deckungszusage???

Üblicherweise kann man die höher auflösenden Fotos online betrachten.

Ich würde erst mal zur potentiellen Fahrerfeststellung um ein schärferes Foto bitten denn so kannst du nicht sagen ob du oder wer es sein soll.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 13:08:24 Uhr:

Ich würde erst mal zur potentiellen Fahrerfeststellung um ein schärferes Foto bitten denn so kannst du nicht sagen ob du oder wer es sein soll.

Super Idee, dafür Fahrtenbuch riskieren?

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. Februar 2024 um 13:12:25 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 13:08:24 Uhr:

Ich würde erst mal zur potentiellen Fahrerfeststellung um ein schärferes Foto bitten denn so kannst du nicht sagen ob du oder wer es sein soll.

Super Idee, dafür Fahrtenbuch riskieren?

Wieso Fahrtenbuch riskieren? Das gepostete Bild ist nunmal Mist. Fahrtenbuch gibt es, wenn Zweifel an der Mitarbeiter zur Fahrerermittlung bestehen... Aber man möchte ja zweifelsfrei den Fahrer benennen können.

Das Originalbild wird sicherlich besser sein und man wird den Fahrer erkennen können.

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. Februar 2024 um 13:12:25 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 13:08:24 Uhr:

Ich würde erst mal zur potentiellen Fahrerfeststellung um ein schärferes Foto bitten denn so kannst du nicht sagen ob du oder wer es sein soll.

Super Idee, dafür Fahrtenbuch riskieren?

sorry ist Blödsinn

Also gibt es noch schärfere Fotos.

Wenn man Zugriff auf die digitalen Fotos erfragt, wird das dann schon in einen Bußgeldbescheid umgewandelt? Die geben einem ja nur eine Woche zum zahlen. Wäre halt nicht gut, wenn man die digitalen Fotos sieht, die sind dann gut aber an der Stelle zahlt man dann schon 58,50€.

Edit: Gerade gesehen, am Ende des Bescheids steht ein Zugang... das wird es schon sein.

Zitat:

@Hamoc schrieb am 29. Februar 2024 um 12:40:20 Uhr:

Aber wenn auf einem Foto praktisch gar nichts erkennbar ist ...

Wenn du damit die schlechte Auflösung auf dem Ausdruck meinst: Da kannst du davon ausgehen, dass das Original ein hochauflösendes, gestochen scharfes Bild ist.

Wenn du damit den Wischerarm meinst, der das Gesicht teilweise verdeckt: Da kannst du davon ausgehen, dass die wesentlichen Identifizierungsmerkmale wie Augen, Ohren, Kinnpartie usw. immer noch ausreichen. Das Gericht würde ggf. ein anthropologisches Gutachten einholen, das mit ziemlicher Sicherheit deine Fahrereigenschaft klären kann.

Also im Onlineportal zeigt es dieses Foto. Das sieht immer noch sehr bescheiden aus. Damit könnte man niemanden doxxen. :D

Ist natürlich die Frage ob das wirklich das beste Bild ist. Ist aber das einzige im Portal.

Download

Das ist eine grobe Ausschnittsvergrößerung, und dir kommt zugute, das der Scheibenwischer durch dein Gesicht läuft.

Die digitalen Originalfotos sind um Welten besser als das, und wenn es hart auf hart kommt und der Behördenmitarbeiter ehrgeizig ist, bekommst du vor Gericht ein astreines und gestochen scharfes Foto zu sehen (nun ja, hier hats wohl deutlich geregnet, das ist vielleicht eine Chance). Aber wegen 30 EUR?

Rockville, das ist eine Annahme und muss nicht so sein.

Solche Fälle hatte ich in 45 Jahren schon öfter und öfter konnten die auch im digitalen Zeitalter keine besseren Bilder bereitstellen.

Tja, Fahrer war nicht zu ermitteln. Eingestellt.

Wie weit ein jeder das treiben will muss er für sich ausmachen, ich bin das ziemlich schmerzfrei.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 13:55:01 Uhr:

...

Wie weit ein jeder das treiben will muss er für sich ausmachen, ich bin das ziemlich schmerzfrei.

:D im Durchklagen? :D Aber nur, wiel du dich selber gut auskennst und die Chancen und Risiken ziemlich gut abwägen kannst. Das kann Otto Normalverbraucher nicht, da kann es schnell bitter werden.

Aber klar: Das Recht dazu steht jedem zu.

Das kommt in 99% der Fälle (bei mir) gar nicht so weit.

Ich weiß auch nicht wie du auf das schmale Brett kommst das man gleich verklagt wird bzw. vorn Kadi gezogen wird.

Vor allem wegen sowas nicht.

Und man hat ein Recht drauf das das sauber ermittelt wird. Also was ist dabei ein ordentliches Foto zu verlangen?

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