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Wie muss ein schlechtes Blitzerfoto aussehen um ungültig zu sein?

Hallo,

Bei einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld für 30€ sagt man ja normal, dass es sich nicht lohnt einen Einspruch einzulegen, weil bei Ablehnung die Strafe auf 58,50€ steigt. Aber wenn auf einem Foto praktisch gar nichts erkennbar ist würdet ihr es riskieren?

Beste Grüße!

Ist das noch gültig?
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59 Antworten

Wenn das online-Foto so aussieht, würde ich mich ebenfalls querlegen. Scheint eine veraltete Fotoeinheit im Einsatz gewesen zu sein.

Zitat:

@Hamoc schrieb am 29. Februar 2024 um 13:36:13 Uhr:

Wenn man Zugriff auf die digitalen Fotos erfragt, wird das dann schon in einen Bußgeldbescheid umgewandelt?

Nein, mach ich bei Matschbildern immer so (normalerweise kommt das dann per Mail).

Im Onlineportal sollte das dann aber eigentlich vorhanden sein.

Würde mal nachfragen.

So eine Spendenaufforderung hab ich auch schon dankend abgelehnt (haben den Blitzer so komisch positioniert, daß die A-Säule quer über das Gesicht verlief :D). Blitzer hab ich nichtmal bemerkt, der muß irgendwo im Wald auf der einzigen Geraden gestanden haben, auf der man mal einen LKW überholen konnte.

Gruß Metalhead

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 14:09:55 Uhr:

...

Ich weiß auch nicht wie du auf das schmale Brett kommst das man gleich verklagt wird bzw. vorn Kadi gezogen wird....

Sorry, wenn ich dir zu nahe getreten sein sollte, aber da hast du möglicherweise etwas falsch verstanden. Von "Verklagen" war nie die Rede, sondern von einem gerichtlichen Einspruchsverfahren, wie das nun mal nach einem Bußgeldbescheid stattfindet, wenn man den nicht hinnehmen will.

Und "ein ordentliches Foto verlangen" - ja, klar, die Behörde hat dem TE ja einen Onlinezugang eröffnet und dort ist obiges Foto eingestellt. Sicher reizt die miese Qualität zur Gegenwehr. Es ist halt mal rattenschlecht. Aber als ich selber noch Owi-Sachen gemacht habe, gab es genug Fälle, in denen in der Verhandlung erstmalig (!) ein gestochen scharfes, sauber belichtetes Foto auftauchte und der Betroffene bis hin zu seinem Halskettchen, Ohrstecker, Zahnlücke, Marco-Polo-Emblem usw. bestens zu erkennen war. Stets verbunden mit hämischem Grinsen des Richters an den Betroffenen (vor allem bei einem benachbarten Amtsgericht). "Soso, das sind nicht sie? Wer denn dann?"

Also ist das hier irgendwie ein Vabanque-Spiel: Entweder die Behörde kann besseres Material liefern, dann ist ein Vorgehen sinnlos. Und klar, man kann ein besseres Foto "verlangen", wenn es dieses gibt - aber die Behörde kann sich auch stur stellen. Die meisten BW-Landratsämter hielten das sehr lange so, einige noch bis heute. Städte in eigener Zuständigkeit (wie Stuttgart) sind da kulanter.

Oder die Behörde hat kein besseres Foto, und das Gericht auch keine Lust, wegen 30 EUR einen Aufriss mit Gutachter etc. zu machen, dann lohnt sich der Einspruch.

Aber es ist halt eine Fristsache, und die Entscheidung muss nun mal getroffen werden.

Gutes Gelingen dem TE.

Ich finde das Foto allemal gut genug, jemanden zu identifizieren. Allein die Ohren. Da haben wir noch nicht über gerichtlich bestellte Gesichtsgutachter gesprochen. Ich würde zahlen.

Angenommen die verstecken ein scharfes Foto. Müsste dann ja mit Absicht sein um noch mal etwas mehr Gebühren zu bekommen. Aber wenn ich jetzt nach einem schärferen Foto frage (per Email?) dann läuft ja sicher die Zahlungsfrist ab und es würde automatisch das doppelte kosten, oder ist so eine Nachfrage noch kein Grund daraus einen Bußgeldbescheid zu machen? Soweit ich sehe gibt es ja nur mit Einspruch einen Aufschub.

Für 30€ Bußgeld für ja eindeutig zu schnelles fahren, stundenlanges rum diskutieren, keiner weiss etwas genaues, hast du dich ernsthaft extra hier angemeldet? Echt jetzt?

Du bist der auf dem Foto und das weißt Du ganz genau.

Zahle die 30 Euro und gut ist. Roulette kannst Du im Casino spielen.

 

Ich weiß/wusste immer, wer wann meine Autos fährt/gefahren ist. Wenn solche netten Briefe gekommen sind, haben wir immer ganz schnell geklärt, wer die Kosten trägt.

 

Solange da kein Fahrverbot oder Punkte im Raum standen, wären Spielchen wie es der TE vorhat nur albern und zudem weggeworfene wertvolle Lebenszeit.

Ein Einspruch steht dir zu. Ob es den Blitzer betrifft (zB wie und wo er aufgebaut war), oder das Bild spielt keine Rolle.

Ich habe selbst schon einen Einspruch auf den Aufstellungsort des Blitzers gemacht. Ein Spezl wollte das Originalbild sehen, also so ähnlich wir bei dir. Mein Einspruch würde mit Begründung xy abgelehnt, und ich bekam eine neue Woche als Zahlungsfrist, keine Auflagen. Mein Spezl bekam das Bild in Farbe und DinA4.

Wenn du weißt, du warst es, wirst du es spätestens bei dem Originalbild sicher wissen.

Gruß Jörg.

Wenn man auf das Verwarngeldangebot reagiert, wird im Normalfall das automatisierte Verfahren unterbrochen und geantwortet. Vorher gibts dann in der Regel noch keinen Bußgeldbescheid.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 29. Februar 2024 um 14:50:30 Uhr

:

Aber als ich selber noch Owi-Sachen gemacht habe, gab es genug Fälle, in denen in der Verhandlung erstmalig (!) ein gestochen scharfes, sauber belichtetes Foto auftauchte und der Betroffene bis hin zu seinem Halskettchen, Ohrstecker, Zahnlücke, Marco-Polo-Emblem usw. bestens zu erkennen war. Stets verbunden mit hämischem Grinsen des Richters an den Betroffenen (vor allem bei einem benachbarten Amtsgericht). "Soso, das sind nicht sie? Wer denn dann?"

Und da hat nie jemand nachgeforscht warum das nicht gleich rausgerückt wurde?

Da braucht man sich dann nicht wundern warum die Gerichte maßlos überlastet sind.

Gut, evtl. Fälle von "wie man in den Wald hineinruf ...", aber wenn ich wirklich das Bild bräuchte, weil gegebenenfalls wirklich jemand anders gefahren ist, und sowas dabei rauskäme wäre ich maximal pissed.

Gruß Metalhead

Blubber, und wieder fängst du mit gerichtlichen Verfahren an. Warum?

Soweit sind wir noch lange nicht.

Erst muss die Behörde zweifelsfrei ermitteln wer der Fahrer ist.

Und weil der hier nicht zweifelsfrei erkennbar ist bittet man die Behörde um eine gescheites Foto.

Entweder haben die eins dann sieht man weiter oder sie haben keins und sie haben ein Problem.

So bis hier hin sehe ich nichts von gerichtlichen Verfahren.

Hier wird immer aus einer Mücke gleich ein Elefant gezaubert. Verstehe wer will.

Ich wette es liegt auch erst mal nur ein Anhörungsbogen vor. Oder?

Mir egal was ihr macht, ich weiß was ich in so einem Fall für Rechte und Möglichkeiten habe und die hab ich aufgezeigt.

Der Rest liegt beim TE.

Aber bei soviel Schiss vor der Obrigkeit würde ich gleich zahlen, ich bibber schon:):) Spaß und Ironie;)

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 16:44:45 Uhr:

Entweder haben die eins dann sieht man weiter oder sie haben keins und sie haben ein Problem.

Oder sie rücken es erst zur Gerichtsverhandlung raus (scheint ja teilweise ne Masche zu sein).

Gruß Metalhead

Metallhead, sowas hab ich in den 45 Jahren noch nie erlebt und ich meine (denn ich weiß es nicht 100%tig sicher) das sie dazu verpflichtet sind Unterstützung zur Klärung des Fahrers zu veranlassen.

Ich könnte mir vorstellen das ein Richter max. angepisst sein könnte wenn die Behörde die aktive Aufklärung im Vorfeld verhindert oder nicht unterstützt hat.

Ich schieb das mal in das Reich der Mythen das die Behörde die Übermittlung eines besseren Bildes verweigern würde.

Wenn sie keins haben ist es ja was anderes aber dann.....

Der Punkt ist doch, dass die verfolgende Behörde gar kein schärferes Bild braucht, da sie ja schon den TE als Fahrer identifiziert haben. Sonst hätten sie keinen Anhörungsbogen verschickt. Man müsste jetzt einen Richter überzeugen , dass diese Identifikation zweifelhaft ist. Vorher gäbe es noch den kostenbewehrten Bußgeldbescheid, aber der ist aus Sicht der Bußgeldstelle eine Formsache.

Der Richter wird den TE an Hand des Fotos erkennen können, oder er bedient sich eines Gutachters. Das kostet aber.

Insofern sind Spielchen a la „Schickt mal ein schärferes Foto“ nur nutzlos.

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