Wie mit Mangel nach Gebrauchtwagenkauf beim Händler umgehen?
Hallo zusammen.
Ich brauche mal jemanden von Euch, der mir einen Tipp gibt.
Ich habe vor ca. 3 Wochen einen Astra G CC 1.7 DTI bei einem Händler gekauft.
Folgende Mängel habe ich nun zu beanstanden:
1. Die Motorkontrollleuchte leuchtet, wenn der Motor kalt ist. Sie geht aus, sobald er warm wird. Wenn ich aber auf 130 Km/h beschleunige, geht sie wieder an. Das habe ich leider erst auf der Heimfahrt bemerkt. Ich habe den Wagen auslesen lassen. Es soll irgendwas mit dem Ladedruck des Turboladers nicht stimmen.
2. Die Klimaanlage funktioniert nicht. Auch das bemerkte ich erst, als es jetzt wärmer wurde. Ich wollte sie auffüllen lassen. Die Werkstatt sagt, das geht nicht, weil ein Leck vorhanden ist.
3. Bei der ersten Langstreckenfahrt vor einigen Tagen saß der Bremssattel vorne rechts fest, sodass die Bremsscheibe fast glühte und es stank sehr nach verbranntem Gummi. Ich musste den ADAC anrufen, der den Bremssattel erst einmal wieder gängig machte.
Am Donnerstag (08.08.) habe ich einen Werkstatttermin, wo man sich um die Probleme 1 und 2 kümmern möchte.
Ich habe gestern den Händler per Mail über die Mängel informiert und ihn gefragt, wie er darauf reagieren möchte. Er schrieb mir zurück, dass es sich um einen Gebrauchtwagen für 2000.-€ handelt. Da seien solche Mängel nun einmal zu erwarten. Er könnte aber die Reparaturen zu einem günstigeren Preis machen als die Werkstatt.
Ich habe dem Händler geantwortet, dass er mir entweder die Mängel kostenlos beseitigen und mir ein Ersatzfahrzeug stellen soll, damit ich zur Arbeit komme (Der Händler ist 65 Km entfernt), oder ich lasse die Mängel in der Werkstatt am Donnerstag beheben und er zahlt die Ersatzteile und die Arbeitsstunden.
Darauf bekam ich nun keine Antwort mehr.
Frage: Soll ich die Mängel nun bei der Werkstatt am Donnerstag beheben lassen oder muss ich dem Händler jetzt noch Zeit lassen um zu reagieren?
30 Antworten
Recht haben und recht bekommen sind immer zweierlei.
Nachdem ich von dem Händler nur ignoriert wurde und am Telefon nur fadenscheinige Aussagen bekam, habe ich ihm per Einschreiben eine Frist gesetzt, die er verstreichen ließ.
Ich habe meiner Rechtschutzversicherung den Fall geschildert, Es stellte sich heraus, dass ich speziell den Punkt "Verkehrsrechtschutz" ausgeklammert habe. Warum, kann ich nicht sagen. Wahrscheinlich war ich damals noch ADAC-Plus-Mitglied und habe deshalb auf den Punkt in der Rechtschutzversicherung ausgespart.
Da ich im ADAC bin, habe ich die kostenlose Erstberatung beim Anwalt in Anspruch genommen.
Es verhält sich nun so, dass ich zwar Klage einreichen kann. Ich muss aber bei sämtlichen Kosten zunächst in Vorleistung treten. Das geht schon mit 135.- Euro los, um überhaupt die Klage einzureichen.
Dann könnte der Händler behaupten, es gäbe gar keinen Mangel. So muss dann ein Gutachter bestätigen, dass ein Mangel vorliegt. Der kostet mal eben um die 800.- Euro.
Das ich den späteren Prozess gewinne ist wahrscheinlich. Garantieren kann man das aber nicht und so bliebe ich auf den Kosten im schlechten Fall sitzen.
Außerdem: Wenn der Händler gar nicht der Besitzer der Firma ist, sondern irgend ein Verwandter (was bei ausländischen Händlern durchaus vorkommen soll) und der gar kein Geld hat, bleibe i´ch auf den Kosten sitzen. Ich muss die nämlich erst vorleisten und kann die dann von dem Händler einklagen. Das würde ewig dauern.
Fazit: Das Risiko ist mir zu hoch!
Hast Du denn wenigstens jetzt den Verkehrsrechtsschutz mit drin?
Ich bin auch Plus-Mitglied, aber ich wäre nie auf die Idee gekommen, das auszuschließen bei meiner Vers.
Selbst die kleinste Kleinigkeit wie ein fehlender Schlüssel ist teurer als der Unterschied Verkehrsrecht oder nicht.
Wobei ich nicht verstehe, was das mit Verkehrsrechtsschutz zu tun haben soll und warum die Vers. das nicht abdeckt.
Es geht ja nicht um eine Angelegenheit im Straßenverkehr wie ein übersehenes Tempolimit, sondern die Reklamation einer mangelhaften Sache und das Recht auf Beseitigung im Rahmen der Gewährleistung.
Und mit Aussicht auf Erfolg vor Gericht übernimmt das eine Vers. auch in der Regel. Denn die sind schließlich auch an Gewinn interessiert. Und in Deinem Fall reibt sich ein Agent normalerweise die Hände.
Schade, dass die Heinis sich jetzt ins Fäustchen lachen und Du auf den Kosten sitzenbleiben willst.
Ich habe ja auch kostenloserweise (Gott sei Dank) aktuell Ärger wegen meiner Klimaanlage. Da reicht schon ein defekter Kompressor für eine Preisspanne zwischen 500 und 1300 Euro an Teilen aus, die kaputt sein können.
Oder wenn der Ladedruck nicht stimmt, kann es mit Glück an der Unterdruckdose, einem Schlauch für max. 80 Euro liegen, oder am Lader selbst für 800 bis 1000 Euro ohne Einbau.
Das sind alles so mögliche Summen, die im Raum stehen können und die ich nicht beschreien möchte. Aber Du siehst wohl selbst, was man ohne Rechtsschutz für Auto/Verkehr wirklich spart, wenn es dicke kommt.
cheerio
Meisstens reicht es auch schon aus,wenn die händler ein brief von ein anwalt bekommen,wo eine frist drinne steht...und wenn die frist das man eine klage eineicht.Da schreckt die meissten ändler ab,ne klage ist teuerer als ne reparatur und wandlung(des kaufvertrags).
Ein anwalt sollte dir soein brief für ca.20euro aufsetzen und abschicken.
Ansonsten stell im die karre vor der tür(mit zeugen)und setze ihm eine frist von 7bis14tagen(am besten auch gleichzeitig per einschreiben mit rückschein)....wenn die karre bis dahin nicht fertig kannste ihm sagen das du den dann entweder bei opel reparieren lässt oder du den kaufvertrag wandeln möchtest.
Und du wirst vor gericht aufjedenfall gewinnen,wenn du den mangel in den ersten6 monaten nach kauf gemeldet hast.Da kann er sich drehn und wenden wie er will.....
Und ich denke nicht das er nach ein urteil(z.b.)sein gewerbe an seine verwandschaft weitergibt,um aus der sache zu kommen.
Ich verstehe, dass Du angesichts der potentiellen Kosten, die Du erst einmal vorstrecken müsstest, Sorge hast. Aber eine selbst bezahlte Reparatur der Mängel (Turbolader, Klima, Bremsen) wird nicht weniger sein, oder? Es ist auch nicht überraschend, dass der Händler nicht reagiert hat. Allerdings hat er damit Position bezogen, also ausgedrückt, dass er nicht nachbessern will.
Keine Ahnung, was der Anwalt geraten hat. Was würde ich tun?
Auf eigene Kosten reparieren lassen? Nein.
Also erneut zum Anwalt gehen und ihn beauftragen den Händler aufzufordern, dass er die Mängel behebt? Ja, unbedingt. Nach meiner Erfahrung wird der Händler dann, anders als bei Deinem eigenen Schreiben, das anwaltliche Schreiben Ernst nehmen und reagieren. Vermutlich wird er nicht nachbessern wollen sondern eine Rückabwicklung wünschen. Es liegt dann bei Dir zu entscheiden, denn Anspruch hast Du eigentlich auf Nachbesserung bzw Du musst ihm die Chance zur Nachbesserung geben. Vielleicht willst Du Dich inzwischen aber ja lieber von dem Fahrzeug wieder trennen und wärest mit einer Rückabwicklung einverstanden. Die Kosten für das anwaltliche Schreiben richten sich nach dem Streitwert. Keine Ahnung wie hoch die Reparaturkosten für die drei Mängel wären, aber ich würde mal erwarten, dass für das Anwaltsschreiben so um 100 EUR anfallen dürften. Mit der Aufforderung soll der Anwalt seine Kostenrechnung direkt an den Händler richten. Bis dahin hast Du dann selbst nix investiert.
Und nach meiner Einschätzung reicht es dann auch, mehr wirst Du gar nicht machen müssen. Denn ich bin überzeugt, dass der Händler das anwaltliche Schreiben nicht ignorieren wird, er wird vielmehr in Sorge sein, dass Du im nächsten Schritt zu Gericht ziehst. Im übrigen weiss der Händler nicht, dass Du keine Rechtsschutzversicherung hast. Obgleich ich sowieso nicht verstehe, was das mit einer fehlenden Verkehrsrechtsschutzversicherung zu tun haben soll. Dies ist nach meinem Verständnis ein Fall von Vertragsrecht, nicht von Verkehrsrecht. Ich würde mir Deinen Versicherungsvertrag nochmal ansehen bzw mit Deiner Versicherungsgesellschaft sprechen.
Gib nicht auf
meint der HHH1961
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Um nur kurz was zur Frage "Warum ein Fall für die Verkehrsrechtsschutzversicherung?" beizutragen:
Die meisten / viele Rechtsschutzversicherer klammern den Mängelstreit nach dem Autokauf beim Privatrechtsschutz aus und verweisen auf den Verkehrsrechtsschutz. Sinn oder Unsinn sei mal dahingestellt.
Habe das gerade in meinem Unterlagen nachgelesen, da wäre beim Privatrecht auch kein Autokauf mit bei. Da ich aber eh Privat, Beruf und Verkehr als Paket abgeschlossen habe, wäre es in meinem Fall egal.
Zum Thema selbst: Ich würde so vorgehen wie von adonis78 und HHHH1961 beschrieben. In den Meisten Fällen bekommt der Händler es dann mit der Angst zu tun und wird reagieren. Wie von HHHH1961 schon erwähnt, weiß der Händler ja nicht, dass du keine Versicherung hast und wird davon ausgehen, dass du bis zum Äußersten gehen würdest! 😉
Danke für die Antworten.
Ja, einen Brief vom Anwalt bekommt er auch. Da habe ich genau so gedacht, wie Ihr.
Ich wette jedoch, er ignoriert auch das.
Mal abwarten.
Zitat:
Original geschrieben von Bangor: "... ja, einen Brief vom Anwalt bekommt er auch. Da habe ich genau so gedacht, wie Ihr. Ich wette jedoch, er ignoriert auch das ...".
Ich wette dagegen. Er wird das nicht ignorieren. Aber berichte dann einfach mal hier.
Zitat:
Original geschrieben von Astra1.6_16V: "... die meisten / viele Rechtsschutzversicherer klammern den Mängelstreit nach dem Autokauf beim Privatrechtsschutz aus und verweisen auf den Verkehrsrechtsschutz. Sinn oder Unsinn sei mal dahingestellt. Habe das gerade in meinem Unterlagen nachgelesen, da wäre beim Privatrecht auch kein Autokauf mit bei. Da ich aber eh Privat, Beruf und Verkehr als Paket abgeschlossen habe, wäre es in meinem Fall egal ...".
Ich lerne gern dazu. Ich habe ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung, die "Privat, Beruf und Verkehr" abdeckt, und mit der ich kurz telefoniert habe: Gemäß Auskunft fällt der Kauf/Verkauf eines Autos tatsächlich in den Bereich "Verkehr", während der Kauf/Verkauf beispielsweise einer Waschmaschine unter "Privat" fällt.
durch zufall deinen thread gesehen, ich stecke gerade in absolut der selben situation mit einem händler aus lüneburg. mein anwalt hat auch schon das schreiben zu ihm geschickt mit aufforderung auf rückabwicklung. sobald die frist abgelaufen ist kann ich ja mal berichten was dabei raus kam oder wie es weiter geht 😛
edit: heute kam neuer brief von meinem anwalt mit seinem antwortschreiben in dem er schriftlich aussagt, die mangelbeseitigung sowie die rücknahme zu verweigern.
mit sowas hat der sich ja richtig ins eigene fleisch geschnitten Oo, mir aber recht. wird nun geklagt 🙂
Wie "adonis78" schon schrieb, habe ich einen Brief vom Anwalt aufsetzen lassen. Das hat auch tatsächlich geklappt. 😁
Puh, das ist ja nochmal gut gegangen. Jetzt aber schnell eine Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen!
Schön zu hören :-)
Zu der verkehrsrechtschutz...wenn du heute eine abschliesst wird diese erst in 3-6monaten gültig(je nach police ,schreibt man das so?)Wenn du z.b. heute eine versicherung abschliesst,kann du nächste woche wegen dieser sache nicht den händler verklagen,die versicherung zahlt da nicht.Erst für sachen die in 3 bis 6monaten passieren.
Aber dennoch, soeine verkehrsrechtschutz ist immer ne feine sache....Die macht sich schon bezahlt wenn du einmal zum anwalt gehst wegen zu schnellen fahren.
Zitat:
Original geschrieben von adonis78
Schön zu hören :-)
Zu der verkehrsrechtschutz...wenn du heute eine abschliesst wird diese erst in 3-6monaten gültig(je nach police ,schreibt man das so?)Wenn du z.b. heute eine versicherung abschliesst,kann du nächste woche wegen dieser sache nicht den händler verklagen,die versicherung zahlt da nicht.Erst für sachen die in 3 bis 6monaten passieren.Aber dennoch, soeine verkehrsrechtschutz ist immer ne feine sache....Die macht sich schon bezahlt wenn du einmal zum anwalt gehst wegen zu schnellen fahren.
Stimmt nicht so ganz 😉
Gerade Verkersrechtsschtuzversicherungen bzw. die Leistungsarten Verkehrsrechtsschutz bei kombinierten Verträgen sind oft ohne Wartezeiten.
So zum Beispiel meine Kombiversicherung (Beruf, Verkehr, Privat). Verschiedene Bereiche aus Beruf und Privat haben 3 Monate Wartezeit, Verkehr hingegen ist komplett ohne Wartezeit.
Am besten vor Abschluss explizit nachfragen. Die meisten Versicherer führen die Wartezeiten aber auch schon in ihren FAQ auf, hier mal am Beispiel der
HUK, meinem Versicherer:
Zitat:
Keine Wartezeit bei allen Leistungsarten im Verkehrs-Rechtsschutz
Ähnlich sieht es auch bei anderen Versicherungsgesellschaften aus! 🙂
Hab doch geschrieben .....je nach police......
ich selbst bin bei der advocard.....und dort kann man die wartezeit von 6monaten gegen bares auf 3monate verkürzen.Eine sofortige verkehrsrechtschutz ist nicht möglich,nichtmal beim adac(laut perönlicher auskunft).
Wie das bei anderen versicherungen ist weiss ich nicht....ich weiss aber das keine versicherung bei dem TE sein laufenden fall sofort einspringt.
Eine Rechtsschutzversicherung ist auch grundsätzlich an Gewinn interessiert und wenn eine Rechtsangelegenheit glasklar aussieht, dann übernehmen die auch ohne große Wartezeit den Rechtsschutz. 😉
Die wären ja sonst schön blöd.
"Nein, wir wollen kein Geld verdienen, denn die drei Monate sind noch nicht um." 😁 😁
Wenn der Fall schon läuft, klar, dann machen die das nicht.
Ich war früher bei Rechtsschutz-Union und jetzt bei der Alten Leipziger, die hatten/haben beide keine Wartezeit bezüglich Verkehrs-RS.
cheerio