Wie lange TÜV überziehen

Wie lange kann man den TÜV und AU überziehen, ohne eine Strafe zu erhalten, oder man erhöte TÜV gebühren zahlen muß. 1 Monat oder 2 Monat.

Hatte im März 2015 TÜV und AU.

Muß ich spätestens im April oder erst im Mai zum TÜV?

Beste Antwort im Thema

Ich schreibe es gerne auch hier nochmal, so wie in all den anderen Threads (die sich nebenbei gesagt ganz toll über die Suche finden lassen...), ein Verwarngeld ist schon ab dem ersten Tag des Fristablaufs möglich. Wenn auf der Plakette März drauf steht, dann muss man auch im März hin, spätestens halt am 31. März. Ich weiß auch nicht, wo da das Problem ist, der Termin kommt genauso wenig überraschend wie Weihnachten, Silvester oder der eigene Geburtstag... Wer nicht die Kohle hat für so eine lächerliche Prüfung zum richtigen Zeitpunkt, der gibt das Auto besser ganz ab...und wer die Zeit nicht hat, kauft sich entweder nen Kalender oder stellt nen Lebensberater ein 🙄

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Klar, ein Fahrzeug wird ja von heute auf morgen fahruntüchtig, nur weil die HU nicht gemacht wurde.
Sieh’s mal so: Wenn ich am 1.9. HU mach und nach 2 Jahren am 30.9., sind das auch 2 Monate mehr als wenn ich am 30.9. und 2 Jahre später am 1.9. die HU mach. Beides ist aber genau im Rahmen der 2 Jahre.

Selbst eine frische HU heißt noch lange nicht, daß das Fahrzeug fahrtüchtig ist. Nicht umsonst haftet die Prüforganisation für nichts.

Wie die pawlowschen Hunde springt ihr wieder auf jeden Uralt-thread, den irgendjemand mit einem Nullkommentar wieder aus der Versenkung holt. Als ob in diesem Thread nicht jedes Argument schon dreifach ausgetauscht wäre.

Ja nee, is klar 😕😕🙄

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Oktober 2016 um 09:48:27 Uhr:


Wie die pawlowschen Hunde springt ihr wieder auf jeden Uralt-thread, den irgendjemand mit einem Nullkommentar wieder aus der Versenkung holt. Als ob in diesem Thread nicht jedes Argument schon dreifach ausgetauscht wäre.

Das betrifft 99,99 sämtlicher threads bei motor-talk. Kann also deiner Meinung nach vom Netz genommen werden.

Zitat:

@fmbw10 schrieb am 14. Oktober 2016 um 00:48:30 Uhr:


Wie kann man, was Sicherheit im Straßenverkehr angeht, nur so blöd sein.
Ich hoffe, dass niemand von euch im familieren Bereich jemals durch einen Unfall
mit einem nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeug konfrontiert wird.
[.....]

1. Wie kann man mit einem Fahrzeug, dass nicht mehr fährt ("nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeug"😉 einen Unfall verursachen? 😕

2. Wie blöd muss man sein zu glauben, dass ein Fahrzeug welches 2 Monate die HU überzogen hat, ein gravierendes Sicherheitsrisiko auf deutschen Straßen darstellt?! 🙄

Ich bin auch schon mal ein ganzes Jahr mit abgelaufenem TÜV rumgefahren, weil ich es schlicht vergessen hatte. Und als ich dachte, die zwei Jahre wären rum, da war ich doch baff erstaunt, dass es schon drei Jahre waren. Man, wie die Zeit vergeht....Tempus fugit!

Trotz des weiteren Jahres war der Wagen aber voll fahrtüchtig und bekam damals sofort die Plakette. Und gespart habe ich dabei auch nix, denn damals wurde das ja noch rückwirkend geprüft.

@Jubi TDI/GTI
😁 lauf mal etwas Tagen mit ein Freund von mich mit
😉 denn verstehst auch welche sorgen mann kann haben.
Sind hier diverse Fahrzeugen in Umkreis wo ich nicht bei in der Nähe möchte sein.

Leider wird nicht nur auf der TÜV, aber viel mehr auf der Wartung gespart.

Schönes Beispielen sehe ich jeder Woche in unsere Halle...

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 14. Oktober 2016 um 11:42:59 Uhr:


1. Wie kann man mit einem Fahrzeug, dass nicht mehr fährt ("nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeug"😉 einen Unfall verursachen? 😕

Man könnte auch ganz einfach davon ausgehen, dass hier-verkehrstüchtig- gemeint ist.
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Fahrzeug ,,durch den TÜV fällt,,.

Aber der TÜV ist doch Schuld, wenn die Karre nicht durchkommt!
Er ist aber der Beste, wenn die Plakette klebt.

Es gibt kaum etwas vergleichbares hier in D als die Angst des Scheiterns vor dem TÜV.

Über die Stilblüten muss man sich nicht wundern ...

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. Oktober 2016 um 12:09:28 Uhr:



Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 14. Oktober 2016 um 11:42:59 Uhr:


1. Wie kann man mit einem Fahrzeug, dass nicht mehr fährt ("nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeug"😉 einen Unfall verursachen? 😕

Man könnte auch ganz einfach davon ausgehen, dass hier-verkehrstüchtig- gemeint ist.
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Fahrzeug ,,durch den TÜV fällt,,.

Ja nee, is klar.....zwei Monate vorher würde das Fahrzeug problemlos die Plakette bekommen?! 😕 🙄

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 14. Oktober 2016 um 13:37:09 Uhr:



Ja nee, is klar.....zwei Monate vorher würde das Fahrzeug problemlos die Plakette bekommen?! 😕 🙄

Wenn das Rad erst zwei Monate später abfällt, schon 😁

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 14. Oktober 2016 um 13:37:09 Uhr:


Ja nee, is klar.....zwei Monate vorher würde das Fahrzeug problemlos die Plakette bekommen?! 😕 🙄

Du hast es nicht verstanden. Für die Regelung, dass alle 2 Jahre der TÜV fällig ist, ist nicht der momentane Zustand das Fahrzeuges ausschlaggebend, sondern das Datum. Versuche mal, mit abgelaufenem TÜV ein Fahrzeug zuzulassen. Selbst, wenn nach meiner Einschätzung der Wagen tiptop ist, wird das die Zulassungsstelle nicht beeindrucken. Nach dem Datum ist der TÜV abgelaufen, die Verkehrstüchtigkeit daher nicht bestätigt.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Oktober 2016 um 12:50:46 Uhr:


Es gibt kaum etwas vergleichbares hier in D als die Angst des Scheiterns vor dem TÜV.

Oh doch.

Die Angst davor an der Kasse nicht mindestens einen Warentrenner vor und hinter dem Einkauf zu haben, während das Band langsam richtung Kassiererin rollt.

Das muss man auch nicht verstehen!

Was haben die Regelungen bezüglich einer Fahrzeugzulassung, mit dem tatsächlichen Zustand eines Fahrzeugs zu tun?

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