Wie lange TÜV überziehen

Wie lange kann man den TÜV und AU überziehen, ohne eine Strafe zu erhalten, oder man erhöte TÜV gebühren zahlen muß. 1 Monat oder 2 Monat.

Hatte im März 2015 TÜV und AU.

Muß ich spätestens im April oder erst im Mai zum TÜV?

Beste Antwort im Thema

Ich schreibe es gerne auch hier nochmal, so wie in all den anderen Threads (die sich nebenbei gesagt ganz toll über die Suche finden lassen...), ein Verwarngeld ist schon ab dem ersten Tag des Fristablaufs möglich. Wenn auf der Plakette März drauf steht, dann muss man auch im März hin, spätestens halt am 31. März. Ich weiß auch nicht, wo da das Problem ist, der Termin kommt genauso wenig überraschend wie Weihnachten, Silvester oder der eigene Geburtstag... Wer nicht die Kohle hat für so eine lächerliche Prüfung zum richtigen Zeitpunkt, der gibt das Auto besser ganz ab...und wer die Zeit nicht hat, kauft sich entweder nen Kalender oder stellt nen Lebensberater ein 🙄

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Zitat:

@DonPacino schrieb am 13. April 2015 um 13:20:11 Uhr:


Das sind alles normale Prüfpunkte (ok, bis aufs E-Prüfzeichen der Scheinwerfer vielleicht).

Genauso sehe ich das auch.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. April 2015 um 13:03:55 Uhr:


Du willst uns jetzt nicht ernsthaft erzählen daß dich ein Prüfer dieser Welt mit einer siffenden Bremsanlage durch die HU läßt (erweitert oder nicht, vom übersehen mal abgesehen).

Ohne irgendwelche Unterstellungen läuft bei Einigen nicht viel 😕

TÜV und Dekra haben in einer Pressemitteilung veröffentlicht, dass die Mehrkosten für die eHU dadurch begründet sind, dass bei der eHU u.a. die Dichtigkeit der Bremsanlage überprüft wird.

Ich habe dazu angemerkt, dass man mit einer siffenden Bremsanlage besser nicht zu einer eHU sollte, weil das dort auffallen wird, da es TÜV und Dekra genau so und nicht anders veröffentlicht haben.

Nicht mehr und nicht weniger.

Eventuell weitere, logisch mögliche Varianten habe ich weder behauptet noch nicht mal ansatzweise genannt, und dafür solltest Du dich für Rückfragen an TÜV oder Dekra wenden.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 13. April 2015 um 13:23:21 Uhr:


Ohne irgendwelche Unterstellungen läuft bei Dir nicht viel 😕

Scheinbar nicht, tritt aber immer nur bei dir auf. 😕

Egal.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. April 2015 um 13:26:59 Uhr:



Zitat:

@Dramaking schrieb am 13. April 2015 um 13:23:21 Uhr:


Ohne irgendwelche Unterstellungen läuft bei Dir nicht viel 😕
Scheinbar nicht, tritt aber immer nur bei dir auf. 😕

Fielmann, damit man das lesen kann, was geschrieben wurde oder Ratiopharm, wenn es einem selbst schon als chronisch auffällt.

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NOP

Mädels...ist gut jetzt 😉

Sachlich ja gerne, aber gegenseitig irgendwelche Unterstellungen um die Nase hauen bringt doch auch nix 🙂 Und ihr sollt nicht immer so viel interpretieren 😉

Dann würde ich gern mal einen Link zu dieser Pressemitteilung sehen.

Dichtigkeit der Bremse ist sowas von Standard und wird immer geprüft. Ich machs jeden Tag, Kollegen auch.

Zitat:

@DonPacino schrieb am 14. April 2015 um 07:44:16 Uhr:


Dann würde ich gern mal einen Link zu dieser Pressemitteilung sehen.

Die Bitte irritiert jetzt aber ganz mächtig, denn wenn Du der bist, den Du hier vorgibst zu sein ...

Zitat:

Ich machs jeden Tag, Kollegen auch.

... dann solltest Du den Prüfumfang der Ergänzungs-Untersuchung nicht nur im Schrank haben, sondern aus dem Stehgreif fehlerfrei und vollständig aufsagen können. Immerhin machst Du das doch jeden Tag.

Zitat:

Dichtigkeit der Bremse ist sowas von Standard und wird immer geprüft.

Da Du es jeden Tag machst, wirst Du doch sicher anhand "Eurer" Vorgaben erklären und nachweisen können, was der Unterschied der Dichtigkeitsprüfung HU zu der der eHU ist.

Besser noch grundsätzlich nachweisen, was der Umfang dieser ergänzenden Prüfung ist und damit sachlich neutral irgendwelche Behauptungen als reine Fantasie entlarven können und nicht nur über Unterschwelligkeiten agieren müssen.

Um zur Bitte zurück zu kommen: Einen direkten Link zu u.a. diesem eHU-Prüfpunkt ist seit langem nicht mehr möglich, da irgendwie die Prüforganisationen mitbekommen haben, dass da wohl Formulierungsschwächen drin waren und das Ding von ihren Web-Servern genommen haben.

Und wem es jetzt in den Fingern juckt, dies als Beweis für irgendwas zu sehen - ich habe direkten Link geschrieben. Indirekt ist es kein Problem:

Zitat:

... zusätzlich aufgeführten Punkte im Rahmen einer Ergänzungsprüfung ... bei der Kontrolle der Bremsen vorgesehen, die Anlage zusätzlich auf die Dichtheit zu überprüfen...

http://www.adac.de/.../Abzocke_HU.aspx

Wie wäre es jetzt mit Glaubwürdigkeit vs. ADAC weiter zu machen?

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 8. April 2015 um 20:08:39 Uhr:


Du musst nach Gesetz vor 8 Tagen dort gewesen sein.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 8. April 2015 um 20:08:39 Uhr:



Zitat:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html
...
(2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur

1.
Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss...

Eindeutiger geht´s doch nicht, oder? Das nur zur Frage, auch wenn´s hier nicht ums Gesetz geht, sondern um die läppischen 5 oder 15 € Strafe bzw. die knapp 10 €, die man auf zwei Jahre spart, wenn man immer um 2 Monate überzieht. 🙄

Oberlehrerhafter geht's aber auch nicht mehr!

Zitat:

@DonPacino schrieb am 12. April 2015 um 10:08:12 Uhr:


Ich ebenfalls. Defekte Kennzeichenlampen (auch beide) sind geringe Mängel. Ist z.B. die Farbe falsch oder die Beleuchtung fehlt komplett, dann ist es erheblich.

Wo jetzt ansonsten die "Grenze" ist, ist schwierig zu sagen. Jeder Beleuchtungszustand ist da separat geregelt. Beispiel:

Begrenzungsleuchte (Standlicht) einseitig ohne Funktion: GM; beide Seiten ohne Funktion: EM.

Insgesamt gibts nicht mehr viele geringe Mängel, da die meisten denken, damit uneingeschränkt weiter fahren zu dürfen. Oft legen Kunden die alten Prüfbericht bei der HU mit vor und dort stehen die gleichen geringen Mängel schon drauf, die erneut festgestellt werden.

Sogar zur Nachkontrolle kommen viele, die nur die erheblichen Mängel abgestellt haben ("das hab ich nicht gemacht, ist doch gering, also egal"😉.

PS: Beim überziehen von mehr als 2 Monaten zahlt man bei der HU übrigens keine "Strafe" sondern für den erhöhten Prüfaufwand, da eine erweiterte HU ("Ergänzungs-Untersuchung"😉 vorgeschrieben ist.

Kurz: Ihr zahlt bei mehr wie 2 Monaten drüber einmal 20% mehr und es wird genauer geguckt!

Wenn die Heckwischerpumpe nicht geht bzw kein Wasser fördert und Standlichter beide vorne nicht ist es ein geringer Mangel?

Keine Funktion beider Standlichter ist ein EM, also keine Plakette.

Genau, beide Standlichter ohne Funktion ist erheblich, keine Plakette.

Und wenn der Heckscheibenwischer nicht geht / fehlt / kein Wasser kommt / etc. ist es alles nur ein Hinweis (nicht mal ein geringer Mangel!)

Zitat:

@DonPacino schrieb am 4. August 2015 um 10:43:18 Uhr:


Genau, beide Standlichter ohne Funktion ist erheblich, keine Plakette.

Und wenn der Heckscheibenwischer nicht geht / fehlt / kein Wasser kommt / etc. ist es alles nur ein Hinweis (nicht mal ein geringer Mangel!)

Okay Super Danke.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 8. April 2015 um 20:08:39 Uhr:


Du musst nach Gesetz vor 8 Tagen dort gewesen sein.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 8. April 2015 um 20:08:39 Uhr:



Zitat:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html
...
(2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur

1.
Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss...


Eindeutiger geht´s doch nicht, oder? Das nur zur Frage, auch wenn´s hier nicht ums Gesetz geht, sondern um die läppischen 5 oder 15 € Strafe bzw. die knapp 10 €, die man auf zwei Jahre spart, wenn man immer um 2 Monate überzieht. 🙄

Man spart übrigens nicht nur das "läppische" Geld, sondern auch alle 6 Jahre 1 TUV-Prüfung

Wie kann man, was Sicherheit im Straßenverkehr angeht, nur so blöd sein.
Ich hoffe, dass niemand von euch im familieren Bereich jemals durch einen Unfall
mit einem nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeug konfrontiert wird.
Nicht mal der kostenlose Lichttest im Oktober wird genutzt. Das ist mehr als traurig, aber wahr. fmbw10

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