Wie lange TÜV überziehen

Wie lange kann man den TÜV und AU überziehen, ohne eine Strafe zu erhalten, oder man erhöte TÜV gebühren zahlen muß. 1 Monat oder 2 Monat.

Hatte im März 2015 TÜV und AU.

Muß ich spätestens im April oder erst im Mai zum TÜV?

Beste Antwort im Thema

Ich schreibe es gerne auch hier nochmal, so wie in all den anderen Threads (die sich nebenbei gesagt ganz toll über die Suche finden lassen...), ein Verwarngeld ist schon ab dem ersten Tag des Fristablaufs möglich. Wenn auf der Plakette März drauf steht, dann muss man auch im März hin, spätestens halt am 31. März. Ich weiß auch nicht, wo da das Problem ist, der Termin kommt genauso wenig überraschend wie Weihnachten, Silvester oder der eigene Geburtstag... Wer nicht die Kohle hat für so eine lächerliche Prüfung zum richtigen Zeitpunkt, der gibt das Auto besser ganz ab...und wer die Zeit nicht hat, kauft sich entweder nen Kalender oder stellt nen Lebensberater ein 🙄

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Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 14. Oktober 2016 um 14:23:44 Uhr:


Was haben die Regelungen bezüglich einer Fahrzeugzulassung, mit dem tatsächlichen Zustand eines Fahrzeugs zu tun?

Dann erkläre ich es noch mal ganz langsam: Bei der Zulassung interessiert sich niemand für den Zustand der Karre solange eine gültige HU vorliegt . Du kannst auch eine Rohkarosse anmelden, solange die eine gültige HU hat.

Geht es jetzt in diesen Thread um die Zulassung von Fahrzeugen? 🙄

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 14. Oktober 2016 um 14:23:44 Uhr:


Das muss man auch nicht verstehen!

Was haben die Regelungen bezüglich einer Fahrzeugzulassung, mit dem tatsächlichen Zustand eines Fahrzeugs zu tun?

Der tatsächliche Zustand das Fahrzeuges ist für einen Überwachungsverein ausschlaggebend, dass der Wagen als verkehrstüchtig eingestuft wird. ( der Einfachheit halber wird sowas immer als TÜV bezeichnet, selbst, wenn die Dekra beispielsweise die Untersuchung vornimmt). Diese Einschätzung gilt dann für die nächsten zwei Jahre. Bei Neuwagen und Oldtimern gelten wieder andere Fristen.

Sind die zwei Jahre rum, geht man grundsätzlich davon aus, dass das Fahrzeug durch Nutzung und Verschleiss eben nicht mehr den technischen Anforderungen genügt. Für die Behörde ist deine bescheidene Meinung aber gar nicht relevant. Sie will die Bestätigung von einem Technischen Überwachungsverein, welcher natürlich auch als Dekra oder sonstwie auftreten kann.

Oder anders: Wenn du einen Händler fragst, ob der Wagen TÜV hat, willst ja auch nicht wissen, ob der Händler den Wagen so einschätzt, sondern du möchtest die Plakette bzw. den Bericht sehen. Und selbst, wenn der Wagen noch TÜV für 6 Monate hat, würdest doch auch lieber einen neuen haben wollen oder begnügst dich hier mit dem tatsächlichen Zustand, von welchem du dich vorher überzeugt hast ?

Zitat:

@powerschwabe schrieb am 8. April 2015 um 19:57:41 Uhr:


Wie lange kann man den TÜV und AU überziehen, ohne eine Strafe zu erhalten, oder man erhöte TÜV gebühren zahlen muß. 1 Monat oder 2 Monat.

Hatte im März 2015 TÜV und AU.

Muß ich spätestens im April oder erst im Mai zum TÜV?

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Mir kommen Zweifel, ob der Spruch "Es git keine blöden Fragen..." weiterhin Gültigkeit beanspruchen kann.

Grins, Ferientrolle fallen aus dieser Regel weg.😁

Aber ist schon traurig was derzeit im Forum abgeht.😠😠😠

Habe für mein Anliegen ein neues Thema eröffnet... Sorry :-/
(Beitrag kann gelöscht werden)

Findet sich sich alles in diesem thread. Lies ihn einfach mal.

Bin auch in der Situation.
HU im November fällig, wollte es jetzt diese Woche (Dezember) erledigen.
Hab mal ein wenig gegoogelt und entdeckt, dass es erst bei mehr als zwei Monaten überziehen 15 Euro kostet.
Aber was ist mit ein oder zwei Monaten?
Hat man da überhaupt was zu befürchten, sofern das Fahrzeug augenscheinlich i.O. ist?
Wenn es da keine Probleme/Strafen gibt, wäre ja eigentlich jeder blöd der die zwei Monate nicht ausnutzt, oder?
Überlege jetzt auch noch länger zu warten - weniger wegen dem zusätzlichen Monat sondern wegen nächster HU dann erst in 2021 statt 2020 (sieht bei Verkauf evtl. besser aus)

Gab hierzu in diesem Thread leider widersprüchliche Meinungen/Interpretationen. Evtl. kann das ja jemand konkretisieren/belegen.

hin und gut ist. Das sieht beim Verkauf doch nicht besser aus......

Eine frische HU sieht zum Verkauf am besten aus.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 5. Dezember 2018 um 12:48:42 Uhr:


hin und gut ist. Das sieht beim Verkauf doch nicht besser aus......

Sollte man eigentlich meinen wenn man logisch denkt.

4,99 Euro im Supermarktregal haben allerdings auch eine andere Wirkung als 5,00.

Ist das jetzt wirklich so, dass man 2 Monate ohne Strafe überziehen kann? Als ich vor Jahren mal zu spät da war, hat die Dekra das zurückdatiert.

Zitat:

@pargelenisXXL schrieb am 5. Dezember 2018 um 13:26:14 Uhr:


Als ich vor Jahren mal zu spät da war, hat die Dekra das zurückdatiert.

"Vor Jahren" ist das entscheidende Stichwort. Mittlerweile wird nicht mehr rückdatiert. Und was die Bestrafung betrifft: der Bußgeldkatalog beginnt bei "mehr als 2 Monate überzogen". Im Umkehrschluss ist die Überziehung um nicht mehr als 2 Monate zwar "Unrecht", wird aber nicht bestraft.

Nicht der Gesetzgeber, die Versicherung kann ein Problem machen in den beiden Monaten. Würde ich nicht riskieren.

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