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Wie lange muss ich Werkstattaufenthalt dulden?

Renault Talisman RFD

Hallo allerseits,

wir haben uns Anfang Juni einen Talisman mit 200 PS als Vorführer gekauft.

Nun steht der Wagen seit 30.07.2016 in der Werkstatt, Renault Niederlassung München.
Nach mehrmaligen Nachfragen meinerseits, erfuhr ich, dass der Turbolader hinüber ist. Dieser war, laut Werkstatt, nicht lieferbar.
Allgemein hat es die Niederlassung nicht ganz so mit Kundenservice.

Nun habe ich endlich diese Woche Dienstag die Info erhalten, dass alle benötigten Teile eingetroffen wären.
Ich wartete bis heute auf den Anruf, dass der Wagen endlich fertig ist. Nachdem sich keiner meldete, habe ich selber heute nochmals angerufen. Bei dem Telefonat erfuhr ich, dass andere Teile derzeit nicht lieferbar sind, die für die Reparatur benötigt werden.

Der Talisman steht seit heute genau 3 Wochen in der Werkstatt.
Wie lange muss ich das noch dulden?

Mietwagen habe ich von der Assistance bekommen (B-Klasse jetzt 1er BMW) und Beschwerden bei der Kundenbetreuung verlaufen ins Lehre. Dort werde ich immer wieder vertröstet, dass die Bearbeitungszeit mindestens 5-10 Werktage ist.

Problem ist auch, dass wir am Freitag in den Urlaub nach Italien fahren. Keiner kann uns sagen, ob der Talisman bis dahin fertig ist. Die Assistance gibt uns den Mietwagen bis zum Reparaturende, sollte das Ende in die Urlaubszeit fallen wäre dies "unser Problem".

Vielleicht hat jemand einen Tipp was man da machen kann bzw ob ich irgendwelche Rechte oder Ansprüche gegen die Werkstatt oder/und Renault habe?

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

19 Antworten

Zitat:

@Kaynerda schrieb am 23. August 2016 um 13:08:55 Uhr:


Damit bin ich erstmal ruhig gestellt ??

Die Fragezeichen ........... hätte ich weggelassen. 😁
Ich finde das Angebot gut. Ein weiterer Vorteil ist doch, daß der Chef sich der Sache angenommen hat und jetzt auch im Thema ist. Läuft..... 😉

Die Spannung stieg diese Woche.
Diese Woche sollte es endlich so weit sein.

Die Niederlassung hat mich sogar angerufen und ich bin freudestrahlend an das Telefon gegangen um dann zu erfahren, dass die Teile immer noch nicht lieferbar sind. Und sie wieder nicht wissen wann es soweit ist.

Ich glaube so langsam müsste ich doch wirklich mal irgendwelche Rechte haben oder?

Also zunächst musst Du mal Dein Ansprüche SCHRIFTLICH formulieren, das hast Du bisher nicht getan. So ein paar Telefonate und mündliche Aussagen nützen später nichts, wenn es um die Wurst geht.

Ansprüche kannst Du nur gegen den stellen, mit dem Du ein Vertragsverhältnis hast, also vermute ich mal den verkaufenden Händler, der einige KM weit weg ist. Sollte Renault Deutschland rechtlich als Erfüllungsgehilfe des verkaufenden Händler eingetreten sein, und Renault Deutschland dann auch die Tätigkeiten der reparierenden Werke rechtlich koordinieren, so kannst Du eventuell auch etwas gegen diese Händler in der Hand haben. Aber ohne - wen auch immer - wirksam in Verzug gesetzt zu haben, sieht es derzeit Schwierig aus.

Ich habe hier bislang kommentarlos mitgelesen. Man kann ja bei vielen Dingen auf eine gütliche Einigung hoffen, da muss man einfach mal seine eigenen Interessen hinterfragen und seine Präferenzen mit sich selbst abklären. Jetzt wäre es vielleicht mal an der Zeit, einen Anwalt zu konsultieren, zunächst vielleicht telefonisch über die Hotline Deiner Rechtschutzversicherung. Dort erhältst Du eine verbindliche Auskunft.

Zitat:

@Kaynerda schrieb am 15. September 2016 um 18:36:53 Uhr:


Diese Woche sollte es endlich so weit sein.
Die Niederlassung hat mich sogar angerufen und ich bin freudestrahlend an das Telefon gegangen um dann zu erfahren, dass die Teile immer noch nicht lieferbar sind. Und sie wieder nicht wissen wann es soweit ist.
Ich glaube so langsam müsste ich doch wirklich mal irgendwelche Rechte haben oder?

Sehe ich so wie keksemann. Alles mündliche ist wie Schall und Rauch. Mach dir trotzdem eine Auflistung von den Anrufen. Dabei sind kurze Gesprächsnotizen mit dem Namen des Gesprächspartners sehr hilfreich. Damit zum Anwalt.
Oder selbst ein erstes Schreiben an die Niederlassung schicken, in dem du mitteilst, daß deine Geduld nach der langen Wartezeit (von-bis), bei der x Termine zur Abholung deines Fahrzeug geplatzt sind, nun zu Ende geht. (Evtl. Zusagen und Mängelbeschreibung). Unbedingt mit Fristsetzung zur endgültigen Reparatur, z.B. innerhalb 2 Wochen. Sonst rechtliche Schritte bis hin zur Rückabwicklung des Kaufs. Mfg

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Ok. Ich werde morgen das schreiben mal fertigen.

Vielen Dank an alle

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