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Wie lange dauert die Einfahrzeit?

Kymco
Themenstarteram 20. Juli 2020 um 9:40

Kymco Super 8, 4t, neu, km Stand 750, 4 Wochen alt, Inspektion beim Händler nach 500km

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

ich habe uns einen Roller gekauft und bin etwas enttäuscht aufgrund der Fahrleistung. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt laut Tacho auf gerader Strecke 45 km/h, dies entspricht echten 41 km/h mit GPS gemessen.

Im Beratungsgespräch beim Händler wurde uns vor dem Kauf gesagt, dass der Roller tachomäßig etwa 52 und echte 50 fahren wird, da der Hersteller den Graubereich ganz gut ausnutzen würde.

Uns war wichtig, dass der Roller an die 50 fährt und somit kein Hindernis im Straßenverkehr sein soll. Ansonsten wäre die Wahl auf eine gebrauchte Vespa oder Schwalbe gefalle. Da jedoch hauptsächlich die Tochter damit fährt erschien mir der Kymco mit den versprochenen 50km/h bedienungsfreundlicher :-)

Nach der 500er Inspektion sagte der Händler, dass der Roller in der Tat etwas lahm wöäre und wir ihn noch weiter einfahren, also Geduld haben sollen. Wenn sich die Variomatic richtig eingespielt hat, kommt die Endgeschwindigkeit.

Die Frage ist, wann wird das wohl sein? Ich spiele mit dem Gedanken, den Roller zurück zu geben, da die Fahrleistung, die laut Fahrzeugschein mit 45km/h angegeben wird, nicht erreicht wird.

VG

Beste Antwort im Thema

Die neueren Kymco-Roller sind tlw. fehlkonstruiert; der Abstand zwischen Anlasserfreilauf und Variomatik reicht nicht aus, um den Antriebsriemen optimal arbeiten zu lassen. Dadurch hat der Antriebsriemen ab Ende des Varioverstellbereiches, ab dem Geschwindigkeit nur noch via Motordrehzahl zu realisieren ist, einen Dauerkontakt zum Anlasserfreilauf und dreht dadurch zusätzlich dauerhaft den Anlasser mit; ein Blick auf den Antriebsriemen zeigt die entsprechende Schleifspur.

Weiteres Manko besteht darin, daß sich die lt. Ersatzteilliste von Kymco benannte Bezeichnung des Antriebsriemens nicht auf dem Antriebsriemen selber wiederfindet und Kymco evtl. hier also selber eine falsche Abmessung nach Europa liefert.

Der Antriebsriemen müsste dezent kürzer sein, um keine Kontakte zwischen Anlasserfreilauf und Antriebsriemen geschehen zu lassen; hilfsweise wäre die Hülse zu verlängern oder anderweitig dafür zu sorgen, daß es keinen Kontakt zwischen Anlasserfreilauf und Antriebsriemen hat.

Alle Antriebsriemen, die hier im Laufe der nunmehr fast 40.000 km verbaut worden sind, tragen diese Einlaufspuren.

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Gib doch nicht gleich auf zurückgeben das wird nicht klappen. Welches Öl nimmst du bzw ist drinnen?.

Themenstarteram 20. Juli 2020 um 10:39

Das kann ich nicht sagen. Soll ich den Händler bitten, ein spezielles Öl einzufüllen?

Zitat:

@Bartlisa schrieb am 20. Juli 2020 um 11:40:02 Uhr:

Im Beratungsgespräch beim Händler wurde uns vor dem Kauf gesagt, dass der Roller tachomäßig etwa 52 und echte 50 fahren wird, da der Hersteller den Graubereich ganz gut ausnutzen würde.

Oh je oh je, was ist denn das wieder für ein Händler? Da wird überhaupt kein "Graubereich" ausgenutzt. Die Tachoanzeige sollte zwar wirklich etwa 52 Km/h betragen, aber wenn man die gerade bei Kymco übliche Voreilung abzieht, sind es reale 46 Km/h was der Roller wirklich fährt, bzw. fahren soll.

Somit sind deine angezeigten 45 Km/h tatsächlich nur echte 40 Km/h, was deutlich zu wenig ist. Und da wird sich auch nichts an der Variomatik "einspielen". Ebenso wenig wird ein anderes Öl daran etwas ändern.

Und damit ist klar ein erheblicher Mangel vorhanden, den der Händler abzustellen hat. Bekommt er das nach drei Versuchen nicht hin, was ich sehr befürchte, kannst du ihm den Stuhl endgültig hinstellen (Wandlung).

Ich finde es schon ziemlich dreist, dass der Händler euch tröstet und sagt, „fahrt weiter ein“.

Was für ein Blödsinn.

Wie soll der Roller denn von ganz allein über 20% schneller werden? Also von 41 GPS auf 50 GPS.

Er weiß selber ganz genau, dass das nicht klappen wird.

Die Frage ist, ob 41 GPS für eine Wandlung (evtl. vor Gericht) ein ausreichendes Argument ist.

Bei einer 50 Km/h Zulassung wäre dies ganz sicher, bei 45 Km/h kann es innerhalb der Toleranz liegen, denn Toleranzen und „Grauzonen“ gibt es ja nicht nur nach oben, sondern auch nach unten.

Ärgerlich ist es allemal.

An deiner Stelle würde ich da hinfahren und sagen, dass ein weiteres Einfahren die Geschwindigkeit nicht erhöhen wird und um eine Lösung bitten.

Lass dich nicht abwimmeln.

Zitat:

@Bartlisa schrieb am 20. Juli 2020 um 11:40:02 Uhr:

Kymco Super 8, 4t, neu, km Stand 750, 4 Wochen alt, Inspektion beim Händler nach 500km

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

. Da jedoch hauptsächlich die Tochter damit fährt erschien mir der Kymco mit den versprochenen 50km/h bedienungsfreundlicher :-)

Fahrzeugschein mit 45km/h angegeben wird, nicht erreicht wird.

VG

2 paar Schuhe. 45 km/h kaufen, heisst nicht 50 fahren! Das sollte doch jedem klar sein?!

Ansonsten sind Natürlich die zu erwartenden 45km/h auch einzufordern. Nach den 500km sollte das soweit sein. Keinesfalls kannst du aber 50 fordern!

 

Sicher hast du einen Pkw Führerschein? Kannst du mit strich 50 "mitschwimmen"?!

Sehe es wie meine Vorredner, der Händler soll nachbessern, wird schwierig sein bei einer Euro 4 Mühle. Wenn er das nicht kann auf Tausch bestehen oder wandeln.

Bevor er da aber mit einer Wandlung „droht“ und sich streitet, sollte er sich mal im Vorfeld informieren, ob eine Abweichung von 4 Km/h bzw rund 10% einen ausreichenden Mangel für die Wandlung darstellt oder nicht.

Aus dem PKW Bereich kenne ich viele ähnliche Sachen, wo z.B. ein E9x BMW M3 V8 Sauger anstatt der versprochenen (und bezahlten) 420 PS meistens rund 380-390 PS hat.

Die abgeregelte Höchstgeschwindigkeit schaffen die dann zwar trotzdem, dauert jedoch merklich länger und der Durchzug ist eben schwächer.

Ist genauso ärgerlich.

Wenn ich einen 15 PS 125er Roller teuer einkaufe und er leistet dann doch nur 11 PS, würde mir das auch auf den Keks gehen.

Meines Wissens darf die Abweichung im PKW Bereich um bis zu 10% betragen.

Es gab einige M3 Fahrer, die einen neuen Motor bekommen haben, weil beim alten bis zu 70 PS gefehlt haben.

War beim Audi RS4 genauso.

Im Zweifel schafft der Kymco laut Gutachter dann 42,7 Km/h und das zählt dann sicher nicht als schwerwiegender Mangel.

Den größten Betrug an der Sache sehe ich darin, dass der Händler vor den Verkauf zugesagt hat, der Roller würde echte 50 fahren. Er wusste im Vorfeld schon, dass das bei diesen Modell nicht möglich sein wird.

@TE Viele Möglichkeiten sehe ich hier eigentlich nicht.

Der Händler wird den Roller höchstwahrscheinlich nicht schneller bekommen, da es beim Euro 4 schlicht unmöglich ist.

Selbst wenn er das durch eine Bastelei schaffen würde, wäre das eine Technische Veränderung und die Betriebserlaubnis wäre erloschen. Ist ganz dünnes Eis.

Also entweder tuckert ihr damit weiter oder ihr tauscht das gegen ein Modell, die aus 2017 oder älter ist.

Wäre ich auf einen 50er angewiesen, würde ich persönlich auf alle Fälle einen gut gepflegten aus ~31.12.2001 nehmen mit einer echten 50 Km/h Zulassung.

Die fahren meistens 60 laut Tacho (55 GPS) und das ist ok.

Damit kann man zwar immer noch nicht Perfekt im Verkehr mitschwimmen, aber es ist schon deutlich besser als dein 41 Km/h Kymco.

Naja munition76, der Händler soll den Roller ja nicht durch Leistungssteigernde Maßnahmen schneller bekommen, er soll den Roller einfach nur auf die bauartbedingte Geschwindigkeit bekommen. Und da die 45 Km/h eine zugesicherte Eigenschaft darstellen, sind 10% schon ein erheblicher Mangel.

Ziel des TE waren ja 50 GPS... darauf wollte ich hinaus.

Dein letzter Satz ist eben entscheidend.

Wenn es ein Richter genauso sieht, alles gut.

 

Da es allgeimein eine eher geringe Geschwindigkeit ist, spielt jede zehntel eine wichtige Rolle.

Stellt der Gutachter eine Geschwindigkeit von 42 Km/h fest, sind es auf einmal weniger als 10%....

Beim Rechtsstreit hat man hier ein unkalkulierbares Risiko, sofern man keine RSV hat, der eine Kostenübernahme zusichert.

Der Händler macht das schon. Im Moment will er nur noch direkter darauf hingewiesen werden.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 22. Juli 2020 um 00:59:36 Uhr:

... Und da die 45 Km/h eine zugesicherte Eigenschaft darstellen, sind 10% schon ein erheblicher Mangel.

Hi beku_bus1,

während meines BWL-Studiums vor ca. 25 Jahren ist mir aus den Vorlesungen zum Wirtschaftsprivatrecht der Begriff “zugesicherte Eigenschaft“ noch dunkel in Erinnerung. ;)

Meines Wissens zählt die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit eines Kfz nicht dazu. :(

Gruß Wolfi

PS: Ein Rechtsstreit in dieser Sache wird nichts bringen, besser wäre eine “gütliche“ Einigung mit dem Händler.

Wäre ja ganz lustig... man kauft sich einen Porsche, was mit 300 Km/h angegeben ist, dieser schafft aber am Ende nur 61 Km/h und somit gerade noch eben legal für die Autobahn.

Nein, die Höchstgeschwindigkeit darf einen gewissen Toleranz haben, keine Frage, aber die darf nicht extrem abweichen. Das gleiche gilt auch für die Motorleistung.

Im Fall des TE ist es in meinen Augen keine extreme Abweichung, wenn auch verdammt ärgerlich.

Ich wäre auch für eine gütliche Einigung, da man mit der Drohung nicht weit kommen wird.

Auch wenn der Porsche letztlich nur 1km/h schafft, ist er auf der Autobahn eigentlich legal, denn es zählt die eingetragene Geschwindigkeit, nicht die gefahrene. ;)

Kymco gibt öfters sehr optimistische Geschwindigkeiten an, der "Graubereich" wird durchaus genutzt - aber in anderer Richtung.

Ausserdem wird der Roller im Laufe der Zeit sowieso noch langsamer, das bringt der Verschließ des Riemens nunmal mit sich.

Zitat:

@tomS schrieb am 23. Juli 2020 um 06:59:14 Uhr:

Auch wenn der Porsche letztlich nur 1km/h schafft, ist er auf der Autobahn eigentlich legal, denn es zählt die eingetragene Geschwindigkeit, nicht die gefahrene. ;)

Falsch.

Um auf die Autobahn fahren zu dürfen, muss das KFZ mehr als 60 Km/h fahren können und dürfen. ;)

In der Theorieprüfung hättest du somit den ersten Fehler. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es dafür 4 Fehlerpunkte.

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