Wie lange darf man ein Wohnmobil auf der Straße Parken?

Hallo.

Habe mal ne Frage an euch. Mein Nachbar hat 2 Wohnmobile die immer auf der Straße Parken, und da sowieso etwas zu wenige Parkplätze auf der Straße sind. Ist das echt nervig, wenn dadurch alles Blockiert ist. Wie lange darf man ein Wohnmobil auf der Straße Parken? Gibt es da irgendeine Regelung in der STVO? Wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Grüße aus dem BMW Forum.

Beste Antwort im Thema

Gegenfrage:

Warum sollte er dort nicht parken dürfen, wenn die Fahrzeuge angemeldet sind??? Jeder PKW darf es ja auch.

Ich kann mir aber gut vorstellen, daß das ärgerlich ist. Aus dem Grund parke ich mein WoMo auf einem großen Parkplatz vor einer Sporthalle, dort stört es niemanden und es sind nur 5 Gehminuten bis dorthin. Wenn ich es bei mir in der Straße parken würde, hätte der ein oder anderen ein leicht verdunkeltes Wohnzimmer 😉 Es wohl mehr oder weniger eine Frage des Miteinanders.

Gruß berni

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Der Thread ist zwar gerade erst mal schlappe 12 Jahre alt, der letzte Beitrag immerhin 2 Jahre ... das Thema aber anscheinend immer wieder aktuell 😁

Solange der von Dir beschriebene PKW angemeldet und versichert ist (egal in welchem Land) darf er nach deutschem Recht auch unbegrenzt lange da stehen, zumindest solange keine sonstige Gefahr von ihm ausgeht ... ENDE. Wenn der monatelang da langsam vor sich hin gammelt, kann man natürlich mal die zuständige Polizeidienststelle auf das Fahrzeug aufmerksam machen.

Solange zum Wohnmobil nicht mehr kommt als

Zitat:

Direkt dahinter steht nun auch seit Oktober ein Wohnmobil.

gehe ich davon aus, dass dieses WoMo reguläre deutsche Kennzeichen hat, angemeldet und versichert ist. Damit gilt auch hier: es darf

nach deutschem Recht

auch unbegrenzt lange da stehen ... ENDE.

Gruß
NoGolf

Vorausgesetzt es besteht keine anderslautende Beschilderung, darf nach StVO §12

  • ein PKW unbegrenzt parken
  • ein Kfz (z.B. LKW oder WoMo) bis 7,5t unbegrenzt parken
  • ein Kfz (z.B. LKW oder WoMo) über 7,5t eingeschränkt parken, siehe StVO §12 (3a)
  • ein Anhänger mit angekuppeltem Zugfahrzeug unbegrenzt parken
  • ein Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu 14 Tagen parken, siehe StVO §12 (3b)

Und nette Nachbarn/Anwohner räumen evtl. auch für Ihre gehändicäpten Mitmenschen ihren -rechtlich nicht einklagbaren- Laternen-Parkplatz vor der Tür, ähnlich wie man es z. B. auch im Bus tun sollte und man es als Kind mit auf den Weg mitbekommen hat.😎

Zitat:

@PIPD black schrieb am 7. März 2016 um 17:44:52 Uhr:


Und nette Nachbarn/Anwohner ...

Dazu meine volle Zustimmung. Nur lese ich den

aktuellen Beitrag

von

@coco48

so, dass die Besitzer der beiden Fahrzeuge wohl eher nicht der unmittelbaren Nachbarschaft zuzuordnen sind:

Zitat:

... ein PKW mit polnischem Kennzeichen ...

Zitat:

... Direkt dahinter steht nun auch seit Oktober ein Wohnmobil. Anwohner müssen ...

Da könnte ein freundliches Gespräch wohl eher schwööörig werden 😉😉

Aber spätestens in ~16 Monaten muß ja zumindest das WoMo (mal kurz) weg ... 😁

Ich meinte auch nicht ausdrücklich die Fahrzeugbesitzer, sondern die ANDEREN Vorderhaustürparker. Wird ja nicht nur diese 2 Parkplätze geben.😉
Heißt doch Gemeinschaft......wobei viele das "gemein" anders interpretieren.🙁

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Zitat:

@pontibird schrieb am 9. Oktober 2004 um 02:02:17 Uhr:


Sag mir mal einer, was man mit zwei WoMos macht ...

Wenn er Walter White heißt, dann weiß ich, was er darin macht...
Wird Pontibird aber wohl nicht mehr lesen, habe mich mit der Seite vertan 😁

Der steht doch nur in der Wüste... 😉

Grüße, Martin

Warum fragt Ihr den nicht eure Ordnungshüter oder die Polizei ?

Zitat:

@loverl schrieb am 9. März 2016 um 06:08:26 Uhr:


Warum fragt Ihr den nicht eure Ordnungshüter oder die Polizei ?

Wenn ich eins in der Vergangenheit gelernt habe, dann dass die scheinbar äußerst selten Schulungen bekommen, oder nicht zuhören.
Viele sind mit ihren Kenntnissen zu Verkehrsangelegenheiten auf dem Stand ihrer Ausbildungszeit.
Grade bei Gesetzen, die oft geändert werden. Ich sollte mal tatsächlich wg. Fahren ohne Führerscheins belangt werden, da ich den WoWa nach alter Regelung ohne Zusatzausbildung nicht ziehen dürfte...

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