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Wie Lange Abe GÜltig ???

Themenstarteram 24. September 2005 um 10:21

Hallo Leuts....

Ich habe da mal eine Frage :D

Wie lange ist eine ABE gültig.....?

Habe hier ein Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/das Teilgutachten gemäß Paragraph bla bla bla

Für Autogasanlage Typ Vialle usw. usw.

Es steht auch der Fahrzugtyp drauf und die dazu gehörige

Farzeug-Ident-Nummer....Leider hat der Vorbesitzer es nicht für nötig gehalten dies, auch in dem Brief eintragen zu lassen....hat aber trotzdem immer sein Tüv bekommen....(ist schon komisch) Ich habe natürlich auch mein Tüv bekommen.....(ist das nicht auch komisch?)

Jetzt war ich mal in einer anderen Werkstatt und die sagte mir das die Anlage gar nicht eingetragen sei....ups....

Wie gesagt ABE habe ich ja und muss wohl das ganze eintragen lassen....ist aber schon etwas älter das teil ist das schlimm ?

MfG de Jonnesen

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16 Antworten

Eigentlich ist die ABE mit dem Einbau erloschen! Somit hat Dein Auto gar keine Allgemeine Betriebserlaubnis mehr!

Da würde ich mich aber dringends drum kümmern!!

Was ist das genau für eine ABE? Mit Fahrzeug ID-Nummer scheint das ja eher ein Tüv-Gutachten über den Einbau zu sein, auf einer normalen ABE steht die nicht drauf.

Bei ABE muss nicht eingetragen werden, es reicht das entsprechende Gutachten mitzuführen. Man kann es aber eintragen lassen.

Gruß Meik

Themenstarteram 24. September 2005 um 13:01

Hallo nochmal....

Wie ich schon sagte..... Habe hier ein Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/das Teilgutachten gemäß Paragraph bla bla bla

Für Autogasanlage Typ Vialle usw. usw.

Dann steht da noch Bestätigung der ordnungsgemäßen Anbaus gem. Paragraph 19 Abs.3 STVO

Denn ist das wohl son Tüvgutachten......

Unten steht auch noch drinn wo das im Brief

eingetragen wird aber eine zeile steht da noch....

und da steht : Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist

nicht vorgeschrieben,aber möglich.

Wie lange ist denn nun sowas gültig ???

PS ist es eigentlich üblich das Auto dann zwei mal auf

ASU zu testen 1x GAS 1x Benzin ???

MfG de Jonnesen

wird nur einmal geprüft, meist auf Benzin, da dies die schlechteren Werte bringt!

Würde einfach mal beim örtlichen TÜV/Dekra nachfragen was es mit Deiner Bescheinigung auf sich hat. Normalerweise sind Gasanlagen grundsätzlich eintragungspflichtig!!!

Themenstarteram 24. September 2005 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von Kay1963

wird nur einmal geprüft, meist auf Benzin, da dies die schlechteren Werte bringt!

Würde einfach mal beim örtlichen TÜV/Dekra nachfragen was es mit Deiner Bescheinigung auf sich hat. Normalerweise sind Gasanlagen grundsätzlich eintragungspflichtig!!!

DENKE ICH AUCH !!!

ABER VOR CA 9 Jahren hat wohl keiner so recht die Ahnung gehabt !!!

MfG de Jonnesen

Zitat:

Original geschrieben von Jonnesen

Hallo nochmal....

Wie ich schon sagte..... Habe hier ein Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/das Teilgutachten gemäß Paragraph bla bla bla

Für Autogasanlage Typ Vialle usw. usw.

Dann steht da noch Bestätigung der ordnungsgemäßen Anbaus gem. Paragraph 19 Abs.3 STVO

Denn ist das wohl son Tüvgutachten......

Unten steht auch noch drinn wo das im Brief

eingetragen wird aber eine zeile steht da noch....

und da steht : Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist

nicht vorgeschrieben,aber möglich.

Wie lange ist denn nun sowas gültig ???

PS ist es eigentlich üblich das Auto dann zwei mal auf

ASU zu testen 1x GAS 1x Benzin ???

MfG de Jonnesen

Hab son Teil auch noch im Auto liegen:D (Schon seit 1Jahr ) Werde ich erst in die Papiere übernehmen,wenn ich alle Eintragungen fertig habe! Gib dabei keine Verfallsdatum;)

Themenstarteram 24. September 2005 um 16:21

DANKE FÜR DIE INFO !!!

ALLES KLAR....NA DENN IST JA ALLES I.O. BEI MIR !!! :D

MfG de Jonnesen

ich bleib am Ball.....lol

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Hab son Teil auch noch im Auto liegen:D (Schon seit 1Jahr ) Werde ich erst in die Papiere übernehmen,wenn ich alle Eintragungen fertig habe! Gib dabei keine Verfallsdatum;)

Ich würde mich da lieber mal erkundigen!

Nach Aussage unserer Kraftfahrzeugzulassungsstelle, müssen "bauliche Änderungen" an Fahrzeugen "unverzüglich" eingetragen werden, da nach einem Einbau die ABE erlischt! Als "unverzüglich" werden wohl 10 Tage toleriert!

Das Problem ist ja nicht, das Ihr bei einer Kontrolle eventl. Strafe zahlen müsst oder die Euch das Auto zwangsweise stillegen, das Problem ist, das ihr dadurch ohne Versicherungsschutz rumfahrt und im Falle eines (auch unverschuldetet) Unfalles alle Kosten selbst zahlen müsst. Die Versicherung kann sich da nämlich ganz legal rausreden (sprich keine ABE).

Ich würde das lieber ganz schnell klären und notfalls eintragen lassen.

Denke der Aufwand dafür ist geringer, als der Ärger im Falle eines Falles..........

Zitat:

Original geschrieben von Kay1963

das ihr dadurch ohne Versicherungsschutz rumfahrt und im Falle eines (auch unverschuldetet) Unfalles alle Kosten selbst zahlen müsst. Die Versicherung kann sich da nämlich ganz legal rausreden (sprich keine ABE).

und das stimmt einfach nur wenn nachgewiesen werden kann das dieser unfall ohne das was zum erlöschen der abe geführt hat so nicht passiert währe.

stichwort kausalität.

baust du dir andere bremsen ein (oder lichter was weiß ich) kann man evtl tatsächlich anhaltspunkte dafür finden das es evtl ansonsten nicht passiert währe, aber bei ner gasanlage ist dies mehr wie unwahrscheinlich.

und selbst wenn wird man nie auf einem millionen oder hundertausenden großen schuldenberg hocken sondern die versicherung geht in vorleistung (damit die geschädigten ihre kohle bekommen) und kann dich dann (wenn möglich) in regress nehmen bis zu einem bestimmten maximal betrag der fürnormal auch im vertrag steht.

edit: fliegt dir aber dein auto um die ohren wegen der gasanlage, dann wird allerdings bestimmt versucht dich dafür heranzuziehen.

bei nem autounfall, ist dies aber imho utopisch.

warst Du denn nicht abgelenkt durch die zusätzliche Gastankanzeige und deshalb unaufmerksam ??? ;-)

Die Versicherung holt sich alles wieder von Dir, jeden cent den Du im Leben verdienst - Ausnahme die Pfändungsgrenze........

Wenn es Dir das Risiko wert ist.............:eek:

Zitat:

Original geschrieben von Kay1963

Nach Aussage unserer Kraftfahrzeugzulassungsstelle, müssen "bauliche Änderungen" an Fahrzeugen "unverzüglich" eingetragen werden, da nach einem Einbau die ABE erlischt!

Genau richtig. In meinen Abnahmepapieren steht auch drin "zur unverzüglichen Blabla" - hab's gerade nicht zur Hand.

Mein Fahrzeugbrief ist nun rappelvoll und mein Fahrzeugschein ist schon zweiseitig ...

Das Eintragen kostet 10,70 - das Nichteintragen kostet einen Punkt bei miesgelaunten Polizisten oder ein "Dudu" bei netten Polizisten.

Am besten nach dem 1.10. eintragen lassen, dann gibt's auch gleich die neuen Papiere für's Auto ... gibt dann ja keinen "Schein" und keinen "Brief" mehr ...

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von Kay1963

warst Du denn nicht abgelenkt durch die zusätzliche Gastankanzeige und deshalb unaufmerksam ??? ;-)

Die Versicherung holt sich alles wieder von Dir, jeden cent den Du im Leben verdienst - Ausnahme die Pfändungsgrenze........

Wenn es Dir das Risiko wert ist.............:eek:

jaja,

ich hatte so nen ähnlich gelagerten fall schon in der bekanntschaft, erloschene betriebserlaibnis aufgrund aufgehobener drossel am motorrad, da der unfall aber durch nen rotlichtverstoß passiert ist, ist die sache so ausgegangen als währe die abe nicht erloschen gewesen. (das motorrad wurde nach dem unfall zeitweise beschlagnahmt/eingezogen, deswegen kam das raus, war aber kein fahren ohne führerschein, da ein führerschein für die klasse ebenfalls vorhanden war)

 

ich will damit nicht sagen das es richtig ist ohne gültige abes rumzufahren (würde ich z.B. nie machen), mir gings nur darum das es falsch ist immer so nen horrorszenario aufzumalen.

wichtig für das erlöschen des versicherungsschutzes ist ganz einfach das das überhaupt was damit zutun hat.

und zumindest meine versicherung kann mich auf maximal 15000euro heranziehen, das ist zwar wirklich nen haufen asche für mich, aber verglichen mit dem schaden den nen ordentlicher unfall verursacht ja auch fast nix.

auf der differenz würde in dem fall das der versicherungschutz auch erloschen ist die allgemeinheit der versicherungszahler aufkommen. that´s it. und mit versicherungen hab ich mich schon öfters beschäftigt.

und keine abe = kein versicherungsschutz, naja das hätten die versichrungen ja gerne, aber so sieht das der gesetzgeber nicht.

Täusche Dich nicht mit den "nur" 15000 Euro.

Wenn Du in irgendeiner Form eine noch so kleine Mitschuld bekommst, drehen die das so, das Du ja wußtest das Du es eintragen lassen mußt, weil sonst die ABE erlischt.

Somit hast Du "vorsätzlich" gehandelt, zumindest "grob fahrlässig", weil Du ein Fahrzeug ohne ABE in den Verkehr gebracht hast. Dadurch ist Deine Versicherung raus und die 15000 Euro gelten nicht mehr.

Die Versicherung würde zwar dem Unfallgegner den Schaden ersetzen, aber sich danach jeden cent bei Dir zurückholen!

Ehe ich mir im Falle eines Falles diesen ganzen Stress antue, lass ich die Anlage lieber so schnell es geht eintragen. Meine Familie soll ja nicht nächste Woche bei der Suppenküche anstehen müssen........

"Dann steht da noch Bestätigung der ordnungsgemäßen Anbaus gem. Paragraph 19 Abs.3 STVO

Denn ist das wohl son Tüvgutachten......

Unten steht auch noch drinn wo das im Brief

eingetragen wird aber eine zeile steht da noch....

und da steht : Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist

nicht vorgeschrieben,aber möglich."

Damit ist doch der Sachverhalt klar, oder? Damit hat die Anlage eine ABE, der ordnungsgemäße Anbau ist vom Tüv bestätigt, fertig. Dieser Wisch muss immer mitgeführt werden, ohne Ablaufdatum, wie jede andere ABE-Bescheinigung auch.

Bin jahrelang mit einem ganzen Stapel Zettel gefahren bis ich irgendwann alles mal hab eintragen lassen. Kein Problem.

Mit dem grob fahrlässig ist in diesem Fall unsinnig, es ist ggf. eine reine Formalität, da die erfolgreiche Tüv-Prüfung ja erfolgte und bestätigt wurde.

Gruß Meik

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