Wie Lange Abe GÜltig ???

Hallo Leuts....

Ich habe da mal eine Frage 😁

Wie lange ist eine ABE gültig.....?
Habe hier ein Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/das Teilgutachten gemäß Paragraph bla bla bla
Für Autogasanlage Typ Vialle usw. usw.
Es steht auch der Fahrzugtyp drauf und die dazu gehörige
Farzeug-Ident-Nummer....Leider hat der Vorbesitzer es nicht für nötig gehalten dies, auch in dem Brief eintragen zu lassen....hat aber trotzdem immer sein Tüv bekommen....(ist schon komisch) Ich habe natürlich auch mein Tüv bekommen.....(ist das nicht auch komisch?)
Jetzt war ich mal in einer anderen Werkstatt und die sagte mir das die Anlage gar nicht eingetragen sei....ups....
Wie gesagt ABE habe ich ja und muss wohl das ganze eintragen lassen....ist aber schon etwas älter das teil ist das schlimm ?

MfG de Jonnesen

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


"Dann steht da noch Bestätigung der ordnungsgemäßen Anbaus gem. Paragraph 19 Abs.3 STVO

Denn ist das wohl son Tüvgutachten......
Unten steht auch noch drinn wo das im Brief
eingetragen wird aber eine zeile steht da noch....
und da steht : Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
nicht vorgeschrieben,aber möglich."

Damit ist doch der Sachverhalt klar, oder? Damit hat die Anlage eine ABE, der ordnungsgemäße Anbau ist vom Tüv bestätigt, fertig. Dieser Wisch muss immer mitgeführt werden, ohne Ablaufdatum, wie jede andere ABE-Bescheinigung auch.

Bin jahrelang mit einem ganzen Stapel Zettel gefahren bis ich irgendwann alles mal hab eintragen lassen. Kein Problem.

Mit dem grob fahrlässig ist in diesem Fall unsinnig, es ist ggf. eine reine Formalität, da die erfolgreiche Tüv-Prüfung ja erfolgte und bestätigt wurde.

Gruß Meik

Sehe ich eigentlich auch so....wollte dies nur noch mal bestätigt haben,nicht das ich denn mit dem Brief und dem

Gutachten bei der Zulassungstelle auf dumme Gesichter treffe und die mir sagen ...moment das Teil ist ja schon 9 Jahre alt....:-(

deswegen frage ich ja hier in diesem tollen Forum !!! 😁
MfG de Jonnesen

Hast du eine Anbaubestätigung vom TÜV oder nur das Teilegutachten nach §19.3?
Sofern du die Anbaubestätigung hast, d.h. eine Bescheinigung, in welcher der TÜV oder eine andere Prüforganisation den ordnungsgemäßen Anbau bestätigt, ist alles OK. Diese muß je Ausführung entweder sofort oder bei nächster Gelegenheit dem Landratsamt vorgelegt werden, um die Kfz Papiere zu berichitigen. Bei nächster Gelegenheit ist kein definierter Zeitraum, sondern der Zeitpunkt, an dem sich das Landratsamt warum auch immer mit den Papieren beschäftigt (z.B. Anmeldung/ Ummeldung des Fahrzeugs, Adressänderung...)
Hast du nur das Teilegutachten nach §19.3 muß umgehend, d.h. sofort eine Anbauabnahme beim TÜV oder einer anderen Organisation durchgeführt werden. Ansonsten kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen. Versicherungstechnisch würde ich mir deswegen jedoch keine Sorgen machen.

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