Wie lang muss ich in einem Jahr versichert sein, damit die SF-Klasse sinkt??

Hi,

ich habe folgendes Problem.
Ich habe vom 01.01.05 bis zum 30.06.05 ein Auto besessen und versichert SF7 und am 30.06. verkauft. Jetzt habe ich am 14.10.05 mein neues Fahrzeug mit SF7 angemeldet.

Sinke ich nun mit der SF-Klasse auf SF8 ab Januar 2006? Gilt die Mindestversicherungszeit pro Jahr auch wenn ich eine Pause hatte?

Vielen Dank.

MFG
Kevin

Beste Antwort im Thema

kleine Korrektut:

Für die Hochstufung muss der Vertrag keine 6 Monate bestehen. Es genügt wenn der Vertrag entweder über den Jahreswechsel läuft oder zwischen den einzelnen Unterbrechnungen nicht mehr als 180 Tage liegen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wann sinkt die SF-Klasse?' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von Kartman


6 Monate sind richtig. Lese mal den Rest der Bedingungen. Da wirst du auch ein passus dazu finden.

Jepp, schließlich werden ja auch Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen runtergestuft und diese sind meist von April bis September (= 6 Monate), also nicht über den Jahreswechsel, versichert.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Jepp, schließlich werden ja auch Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen runtergestuft und diese sind meist von April bis September (= 6 Monate), also nicht über den Jahreswechsel, versichert.

Dann poste ich einen Teil meiner Aussage nochmal:

Wenn der Vertrag über den Jahreswechsel hinweg unterbrochen ist, und die Unterbrechung nicht länger als 180 Tage andauert, erfolgt ebenfalls die Hochstufung.

In deinem Beispiel ist der Vertrag vom 01.10. bis zum 31.03. unterbrochen. Die Unterbrechung dauert nach kaufmännischer Rechnung 180 Tage.

Daraus schließen wir, dass die Hochstufung erfolgt. Also sind wir uns doch einig 😉

Zitat:

Original geschrieben von Kartman


6 Monate sind richtig. Lese mal den Rest der Bedingungen. Da wirst du auch ein passus dazu finden.

Ich kann nix zutreffendes finden.Sag mir bitte mal die entsprechende Ziffer, dann schau ich mirs mal an.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Das ist kein Quatsch.... Ich hab das aus den Versicherungsbedingungen. Schau einfach mal rein 😉

Ein (Pkw)Vertrag der über den Jahreswechsel besteht wird - Schadenfreiheit vorausgesetzt - zum 01.01. hochgestuft. Es ist vollkommen egal wie lange der Vertrag im Vorjahr bestanden hat.

Wenn der Vertrag über den Jahreswechsel hinweg unterbrochen ist, und die Unterbrechung nicht länger als 180 andauert, erfolgt ebenfalls die Hochstufung.

P.S. Der Ablauf für Pkw-Verträge ist branchenweit seit langer Zeit der 01.01. deshalb gehe ich mal nicht auf andere Abläufe ein.

ilass dir das mal von jemanden aus der Versicherungsbranche

erklären alle sagen das der Vertrag 6 Monate bestehen

muss und du nicht 😉

Kann es sein das du spanische Bedingungen gelesen hast
oder so ?

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Spanische Bedinungen kenne ich leider nicht. Dafür hab ich ein bisschen Ahnung davon, was üblicherweise in den deutschen steht und wie das ganze dann zu deuten ist 🙂

Da Du die Ziffer offensichtlich nicht nennen kannst scheint es die wohl doch nicht zu geben 😉

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Dann poste ich einen Teil meiner Aussage nochmal:

Wenn der Vertrag über den Jahreswechsel hinweg unterbrochen ist, und die Unterbrechung nicht länger als 180 Tage andauert, erfolgt ebenfalls die Hochstufung.

In deinem Beispiel ist der Vertrag vom 01.10. bis zum 31.03. unterbrochen. Die Unterbrechung dauert nach kaufmännischer Rechnung 180 Tage.

Daraus schließen wir, dass die Hochstufung erfolgt. Also sind wir uns doch einig 😉

das ist wirklich absoluter Quatsch was du schreibt, sorry.

Wenn hier hundert Fachmänner sagen das es stimmt

mit den 6 Monaten, dann wird es wohl so sein.

Jeder lernt dazu 😉.....

Hm, wo sitzen denn die hundert Fachmänner? Es wird ja wohl für keinen ein Problem sein die entsprechende Formulierung aus den AKB/TB zu nennen.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Hm, wo sitzen denn die hundert Fachmänner? Es wird ja wohl für keinen ein Problem sein die entsprechende Formulierung aus den AKB/TB zu nennen.

Ist meist in den hinteren Abschnitten der TB' zu finden.

Hier der Wortlaut der TB's §22 von einem Anbieter zur KFZ-versicherung (abhängig vom jeweiligen VR).

Einstufung des Versicherungsvertrags nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes

(1) War der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-und Fahrzeugvollversicherung nicht länger als 6 Monate unterbrochen, so wird der Versicherungsvertrag in die Schadenfreiheitsklasse oder Schadenklasse eingestuft, in die er bei Fortdauer des Versicherungsschutzes eingestuft worden wäre.

TB Nr. 14 Abs. 6 bleibt unberührt. (ist hier jetzt nicht relevant)

(2) Dauerte die Unterbrechung länger
a) als 6 Monate, aber nicht mehr als 7 Jahre, bleibt der
Versicherungsvertrag in der Schadenfreiheitsklasse oder Schadenklasse, die vor der Unterbrechung galt;
b) als 7 Jahre, wird der Versicherungsvertrag nach TB Nr. 14 Abs. 7 oder 7a oder Nr. 16a eingestuft.
(3) Der Versicherungsvertrag wird in dem auf die Beendigung der Unterbrechung folgenden Kalenderjahr nur dann in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, wenn im Kalenderjahr der Beendigung der Unterbrechung für mindestens 6 Monate schadenfrei Versicherungsschutz bestanden hat. TB Nr. 18 bleibt unberührt.

Ich hoffe, daß nun endlich alle Zweifler beruhigt sind.

skysurfer5

Bei meinem Versicherer (Deutscher Herold) steht diese Einschränkung in den Tarifbestimmungen 12 "Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF)" in Absatz 6 ausführlich erklärt. Ist mir zum Abtippen ehrlich gesagt zu viel Text und online finde ich die TB jetzt nicht. (Bin übrigens kein Fachmann und habe trotzdem weniger als 5 Minuten gebraucht, um die TB selbst und dann den entsprechenden Passus darin zu finden).

Na dann sind wir doch endlich zu einem Punkt gekommen. Ich habe hier die AKB/TB eines anderen VR, dort ist die Verfahrensweise wie von mir beschrieben. Die 180 Tage-Einschränkung gibt es nicht.

Also gibt es da je nach VR unterschiedliche Regelungen. Sehr interessant. Habe mir fast soetwas gedacht.

Die AKB/TB welches Versicherers hast du denn vorliegen?
(Hat in diesem Zusammenhang ja nun wirklich nichts mit Werbung zu tun.)

Die hier:

AKB/TB HUK24

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Die hier:

AKB/TB HUK24

Hallo Wuge,

das war eindeutig ein Eigentor.
Siehe dir einmal die TB 22 auf der Seite 23 der HUK 24 an.
Da steht der gleiche Wortlaut, wie in meiner Antwort von gestern.

Wir jetzt noch Zweifel an den Fachleuten hat, der ist selber schuld!!!!

skysurfer5

Du verwirrst mich. Wo steht in der TB 22 der HUK24 dass der Vertrag für eine Hochstufung mdst. 6 Monate bestehen muss ???

Da steht, dass der Vertrag nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten in die SF eingestuft wird, die vorher galt. Nicht mehr und nicht weniger.

Beispiel:

Ende 01.04.2005 mit SF 4
Reaktivierung des SF am 10.12.2005 mit SF 4 (genau das steht in 22(2) der TB).

Zum 01.01.2006 erfolgt dann die Hochstufung in die SF 5. Gegenteiliges ist in den TB nicht zu finden.

P.S. Du solltest genau lesen! Bei der HUK24 wird die TB 22(2) nicht in a und b unterteilt. Die 22(3) hat den Inhalt "deiner" 22(2)b. Das was in der TB 22(3) deines VR steht gibt es bei der HUK24 nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Du verwirrst mich. Wo steht in der TB 22 der HUK24 dass der Vertrag für eine Hochstufung mdst. 6 Monate bestehen muss ???

Da steht, dass der Vertrag nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten in die SF eingestuft wird, die vorher galt. Nicht mehr und nicht weniger.

Beispiel:

Ende 01.04.2005 mit SF 4
Reaktivierung des SF am 10.12.2005 mit SF 4 (genau das steht in 22(2) der TB).

Zum 01.01.2006 erfolgt dann die Hochstufung in die SF 5. Gegenteiliges ist in den TB nicht zu finden.

P.S. Du solltest genau lesen! Bei der HUK24 wird die TB 22(2) nicht in a und b unterteilt. Die 22(3) hat den Inhalt "deiner" 22(2)b. Das was in der TB 22(3) deines VR steht gibt es bei der HUK24 nicht.

falsch:

lies TB 22 abs. 1. der HUK24.

Dort steht : wenn sie NICHT länger als 6 Monate gedauert hat, in die Schadenfreiheitsklasse oder Schadenklasse eingestuft , in der er bei ununterbrochener Dauer des V'Schutzes eingestuft worden wäre

du kannst mir schon glauben, daß es allgemein üblich ist.

skysurfer5

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