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Wie lang muss ich in einem Jahr versichert sein, damit die SF-Klasse sinkt??

Themenstarteram 28. Oktober 2005 um 8:59

Hi,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe vom 01.01.05 bis zum 30.06.05 ein Auto besessen und versichert SF7 und am 30.06. verkauft. Jetzt habe ich am 14.10.05 mein neues Fahrzeug mit SF7 angemeldet.

Sinke ich nun mit der SF-Klasse auf SF8 ab Januar 2006? Gilt die Mindestversicherungszeit pro Jahr auch wenn ich eine Pause hatte?

Vielen Dank.

MFG

Kevin

Beste Antwort im Thema

kleine Korrektut:

Für die Hochstufung muss der Vertrag keine 6 Monate bestehen. Es genügt wenn der Vertrag entweder über den Jahreswechsel läuft oder zwischen den einzelnen Unterbrechnungen nicht mehr als 180 Tage liegen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wann sinkt die SF-Klasse?' überführt.]

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Zu unterjährigen Verträgen bei der HUK24 auch unter TB 14 Absatz 6 schauen.

Die Diskusion ufert schon langsam aus ;)

Da steht dass Unterbrechungen < 6 Monaten keine Auswirkungen auf den SF haben.

Für den anderen Fall - Unterbrechung > 6 Monate - trifft der Abs. 2. zu. Im Absatz 2 steht dann, dass der Vertrag nach der Unterbrechung genau die SF erhält, in die er vor der Unterbrechung eingestuft war.

Es wird keine Aussage bezüglich der Einstufung zum darauffolgenden Jahreswechsel getroffen.

Glaub mir, ich würde hier nicht ewig mit dir Diskutieren wenn ich mit nicht absolut sicher wäre, was die Verfahrensweise dieses Versicherers angeht.

Ich schlage vor hier einen Schlussstrich zu ziehen, da die Allgemeingültigkeit nicht gegeben ist. Du darfst mich aber gerne per PM überzeugen.

Nachtrag: TB 14(6) bezieht sich ausschließlich auf Verträge ohne Vorversicherungszeit. Darum geht es hier nicht.

Bezug nehmend auf Wuge muss ich dennoch was einfügen - denn natürlich hat er auch recht.

Beispiel:

VN meldet 10/04 Wagen ab (bis dato ununterbrochen versichert) mit SF10

VN meldet erst im 11/05 wieder nen Wagen an --> er bekommt SF10, nicht die 11 (obwohl ja in 2004 >6 Monate versichert), da >180 Tage Ruhe.

VN bekommt aber im Gegenzug auch in 2006 SF11, obwohl in 2005 nur 2 Monate versichert.

Im gewissen Sinne - so wie er das meint, hat Wuge recht.

Grüße

Schreddi

So, ich wecke mal diesen uralten Thread.

Nach all dem hier Gelesenen war ich mir recht sicher, dass meine am 15.06.18 geschlossene Versicherung zum 01.01.19 rückgestuft wird, da in 2018 der neue PKW 2018 >6 Monate versichert ist.

Zu meiner Überraschung wurde von Allsecur der komplette Jahresbeitrag abgebucht, und nicht nur anteilig bis zum Jahresende. Aug meine Nachfrage, wie der nach der Rückstufung zu viel entrichtete Anteil für 2019 berücksichtigt wird, bekam ich folgende Antwort:

Zitat:

Ihr Vertrag ist ein Jahresvertrag. Die Anpassung der Schadensfreiheitklasse erfolgt bei uns in Ihrem Vertrag daher immer zur Hauptfälligkeit dem 15.06..

Daher gibt es auch die Sondereinstufung SF+1, siehe auch Seite 4 von 12 des Versicherungsscheines.

Ich habe noch nicht nachgeschaut, was auf der Seite 4 steht, aber es gibt wohl für Versicherungen Auswege, sich nicht an die 6-Monate-Regel zu halten, wenn sie Verträge als Jahresverträge verkaufen.

 

Beantrage doch den Ablauf der Versicherung auf den 01.01 zu setzen. Eine faire Versicherung macht sowas

Danke calica1992,

glaubst du, die werden die Versicherungsdauer auf 6 Monate verkürzen? Oder eher auf 1,5 Jahre verlängern?

Normaler Weise wäre dann der Ablauf der 01012019.

Ich hätte mal ein Frage:

Ich bin bei der Huk Coburg Versichert.

Mein Fahrzeug war von Januar bis April versichert. Ich werde in den nächsten Monaten ein Auto erwerben und wieder versichern.

Bei einer Hochstufung muss das Auto 180 Tage in einem Kalenderjahr versichert sein, werden Unterbrechungen mit berücksichtigt oder muss das Fahrzeug 180 Tage am Stück versichert sein?

Warum stellt ihr diese Fragen eigentlich nicht eurer Versicherung? Ein Anruf geht auch oft schneller als auf ne Antwort in einem Forum zu warten ....

Da es ein unterbrochener Vertrag ist musst du spätestens am 31.12 18 ein Auto anmelden um am 01.01.19 weitergestuft zu werden. Vorausgesetzt es handelt sich bei der Einstufung im Januar 2018 um keine Ersteinstufung

Wurde dieses Jahe runtergestuft von SF 4 auf SF 1/2.

Auto wurde ja bis April zugelassen und um die SF 1 zu bekommen müsste ich das Auto 180 Tage zugelassen habe.

Also mind 3 Monate noch. Wollte fragen ob die Unterbrechung einen Einfluss darauf hat oder müsste ich jetzt wieder 180 Tage am Stück zulassen?

Steht alles in der akb deiner Versicherung..

Meist steht dort

Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen

und hat in diesem Kalenderjahr der Versicherungsschutz mindestens 6

Monate bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse nach

der jeweiligen Tabelle im Anhang eingestuft.

Du brauchst die in deinem Fall keine 180 Tage, egal in welcher Form, es reicht eine Anmeldung am 31.12.2018 um am 01.01.2019 in SF 1 zu kommen

Zitat:

@celica1992 schrieb am 20. Juni 2018 um 06:47:50 Uhr:

Beantrage doch den Ablauf der Versicherung auf den 01.01 zu setzen. Eine faire Versicherung macht sowas

Habe die Antwort von Allsecur:

Zitat:

Eine Veränderung der Hauptfälligkeit und sich daraus ergebene Stufungen Ihrer Schadenfeiheitsklasse ist nicht möglich, da der Vertrag mit Datum der Anmeldung Ihres Fahrzeuges beginnt.

Zudem steht im Vertrag:

Zitat:

Sondereinstufung SF 2

Mit diesem Vertrag versichern Sie Ihren Zweitwagen. Wir haben Ihren Vertrag in die Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft.

Diese Einstufung beruht nicht auf dem tatsächlichen schadenfreien Verlauf, sondern richtet sich nach folgender Sondervereinbarung:

• Sie oder Ihr Partner haben bei der Allianz Gruppe bereits einen Pkw als Erstwagen versichert. Dieser Wagen ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung in die Schadenfreiheitsklasse 2 oder höher eingestuft.

• Ihr Zweitwagen wird ausschließlich von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind.

Wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln, können wir nur den schadenfreien Verlauf für die tatsächliche Dauer Ihres Vertrags bestätigen. Dabei können wir die Einstufung nach der Sondervereinbarung nicht berücksichtigen.

Wenn ich den Text richtig interpretiere, bekomme ich für den Zweitwagen zwar die SF3-Klasse, aber wehe ich wechsle, wird mir nur die SF1 od SF2 bescheinigt. Somit wäre ein Wechsel nicht rentabel.

Vermutlich kann ich dann auch nicht zum Jahreswechsel kündigen, sondern jeweils zum 15.06.

Genauso ist das, geschenkte Jahre werden,nicht weitergegeben. Was die neue VS daraus macht ist deren Sache. Es wird immer nur der tatsächliche Verlauf bestätigt. Man sollte immer vorher die AKB lesen bei einem Onlineabschluss

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