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SF Klassen Erst- und Zweitwagen bei Versicherungswechsel

Themenstarteram 8. April 2020 um 8:19

Hallo zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen bzgl. der SF Klassen bei Erst- und Zweitwagen.

Und zwar ist die Situation wie folgt:

Auf mich sind zwei Fahrzeuge versichert (ich bin sowohl Halter als auch alleiniger Fahrer der Fahrzeuge), Fahrzeug A ist mit SF 8 (bei Haftpflicht und Vollkasko) und Fahrzeug B als Zweitwagen mit SF 6 (Haftpflicht und Teilkasko) eingestuft. Beides bei der selben Versicherungsgesellschaft.

Jetzt wird Fahrzeug A von mir verkauft und soll aufgrund eines günstigeren Preises bei einer anderen Versicherung mit meiner Schadenfreiheitsklasse SF 8 neu versichert werden. Dies dürfte ja kein Problem sein oder?

Jetzt ist die Frage wie es mit dem Zweitwagen der in SF 6 ist aussieht? Dieser ist dann ja alleine bei der bisherigen Versicherung versichert.

Wird der dann automatisch als Hauptwagen bei Versicherung mit SF 8 eingestuft?

Gerne würde ich allerdings auch dort die Versicherung wechseln, kann ich dies ebenfalls problemlos tun und das Fahrzeug wiederum bei einem anderen Anbieter als meinen eigentlichen Hauptwagen mit ebenfalls SF 8 dort versichern?

Sprich wäre es möglich, beide Fahrzeuge bei jeweils unterschiedlichen Versicherungsanbietern mit meiner Schadenfreiheitsklasse SF 8 zu versichern?

Der Wechsel würde dann ja einmal aufgrund Verkauf und Neuzulassung stattfinden und einmal als reiner Versicherungswechsel.

Ich hoffe ich habe es soweit verständlich erklärt, freue und bedanke mich vorab schonmal für eure Antworten und Hilfe

Gruß

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12 Antworten

Moin!

Du kannst natürlich mit beiden Versicherungen wechseln, auch jeweils bei Gefallen zu unterschiedlichen Versicherungen...

Aber warum sollte auf einmal die Zweitwagenversicherung bei SF8 landen??

Du kannst nicht zwei Erstwagenversicherungen haben; Du kannst tauschen, ja. Aber die eine bleibt bei SF8 und die andere eben bei SF6...!

Ist der SF6 bei der aktuellen Zweitwagenversicherung überhaupt real oder nur eine Sondereinstufung?

Falls Letzteres, kannst Du auch nicht mal die SF6 transferieren.

Themenstarteram 8. April 2020 um 8:43

Vielen Dank für deine Antwort.

Da hast du natürlich recht, da hatte ich einen Denkfehler.

Der Zweitwagen wird natürlich bei SF6 bleiben.

Ob es eine Sondereinstufung ist, kann ich gar nicht genau beantworten.

Der Fall ist so, dass Fahrzeug B (mein jetziger Zweitwagen) mal mein Hauptfahrzeug war und dann erst Fahrzeug A (mein jetziger Hauptwagen) gekauft wurde.

Da Fahrzeug A deutlich teurer in der Versicherung ist, wurden nach einiger Zeit die SF Klassen, sprich (zu dem Zeitpunkt) SF 6 von Fahrzeug B gegen SF 4 von Fahrzeug A getauscht.

Also könnte ich mein jetzt neu angeschafftes Auto bei einem Versicherer meiner Wahl mit SF8 versichern und den Zweitwagen bei der bisherigen Versicherung mit SF6 laufen lassen, oder mir auch dort eine neue Versicherung suchen und dort die Einstufung SF 6 angeben?

Auf jeder Abrechnung steht es drauf, ob es eine Sondereinstufung ist...

Und falls es eine sein sollte, steht dann auch (recht klein gedruckt), wie hoch die wirkliche SF ist bzw. bei einem Wechsel weiter gegeben wird.

Natürlich kannst Du mit dem Zweitwagen zu jeder Versicherung wechseln! Und Du musst auch nicht zu der Vers. wechseln, bei der Du mit dem Erstwagen bist/sein wirst. Die jeweiligen Vers. sind völlig voneinander getrennt zu betrachten...

Themenstarteram 8. April 2020 um 9:37

Danke nochmal für deine Antwort.

Ich schaue nachher auf jeden Fall mal auf die Abrechnung, aber steht soweit ich weiß nichts von Sondereinstufung drauf.

Alles klar, dann werde ich das neue Auto bei der von mir Favorisierten Versicherung versichern und mit meinem Zweitwagen dann auch zu der günstigsten wechseln.

Aber die Einstufung ist dann wie oben von mir geschrieben? Neues KFZ als Erstwagen mit SF8 und Zweitwagen dann mit SF6?

Wahrscheinlich nicht. So wie ich das lese bist du mit dem Zweitwagen damals mit SF4 eingestiegen, und das ist eine Sondereinstufung.

Wenn der jetztige Versicherer die nicht weitergibt, bist du anstatt SF6 bei SF2, rechne mal bei einem Neuversicherer nach, wie "günstig" du dann wärst.

Deswegen habe ich nach der Sondereinstufung gefragt...;-)

Bitte nachschauen ergo.

Punkt 1. Die Erstwagenversicherung kannst Du wechseln, wohin Du willst mit SF 8. Bei Verkauf des Alten hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst "sofort" wechseln. Beim Zweitwagen musst Du aber ganz normal die Hauptfälligkeit bzw. das Vertragsende abwarten...

Themenstarteram 8. April 2020 um 9:50

@Siggi1803

Okay, dass könnte natürlich sein. Ich muss da nochmal genau auf die Abrechnung schauen.

Aber die SF8 vom Hauptwagen könnte ich auf jeden Fall mitnehmen oder?

Also dann neues Fahrzeug mit übernommen SF8 bei einer neuen Versicherung und den Zweitwagen bei der bisherigen Versicherung mit SF6 weiter laufen lassen?

Korrekt

Solange es sich bei beiden Versicherungen um keine Sondereinstufung handelt kannst du die auch mitnehmen. Ich würde aber wie von DarkDarky mehrmals geschrieben VORHER in den Unterlagen nachschauen. Weil nachher ist der Frust gross ;)

Themenstarteram 8. April 2020 um 10:19

Vielen Dank für eure Antworten :-)

Das neue Auto kommt erst in zwei Wochen, daher hab ich noch etwas Zeit.

Habe mal geschaut und ein Foto der aktuellen und Ende letzten Monats gekommenen Rechnung gemacht.

Ich kann darauf nichts von einer Sondereinstufung lesen.

Letztes-versicherungsdokument

Das ist ja auch der Erstwagen! Oder?

Themenstarteram 8. April 2020 um 10:29

@DarkDarky Ja genau, dass ist der Erstwagen.

Aber mir ging es jetzt auch nochmal darum, dass auch das keine Sondereinstufung ist und ich zumindest die SF8 für das neue Auto mitnehmen kann.

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