Wie läuft eine Leasingrückgabe ab?
Meinen 1er BMW gebe ich nächstes Jahr zurück als Leasingrückgabe. Ich weiß, dass der dann auf Macken,Schrammen usw. geprüft wird und ich das dann evtl. zahlen muss, sowie die Kilometer die ich mehr gefahren bin. Meine Frage nun: Habe ich irgendwelche Vorteile, wenn ich danach wieder einen BMW nehmen würde? Also sprich müsste ich,wenn ich wieder ein Leasingfahrzeug möchte eine Anzahlung leisten? Ihr werdet mich für diese Frage wohl für doof erklären,aber leider weiß ich es nicht besser :-)
16 Antworten
Das ist / war natürlich auch eine Sauerei, ohne Frage.
Schade ist, dass diese Spezies doch sehr lange überleben, weil der Kunde ja seinen BMW als Heiligtum sieht. Ein "normaler" Einzelhändler oder Dienstleister kann sich sowas nicht erlauben.
Stell doch mal hier die PLZ ein;-)
Ich habe bisher vier A6 zurückgegeben, alle gewerblich geleast (nat. nicht zu BMW-Kond.) und beim letzten Geschäft keinen mehr als Nachfolger genommen - null Beanstandung, nur Macken in den Felgen.
Das zeigt aber einfach auch, dass viele Händler die günstigen Konditionen irgendwann wieder egalisieren wollen/müssen, das sie ja die Fahrzeuge nach Rückgabe auch noch vermarkten müssen.
Natürlich habe ich diesen Händler bei weiteren Käufen nie wieder besucht.
Diesen Ärger würde ich mir nächstes Mal gerne ersparen, sofern ich überhaupt nochmal leasen würde. Und wenn der Händler mir damit entgegen kommt, meinen Wisch unterschreibt und meinen Interessen gerecht wird, nehme ich ihm gerne wieder ein Auto ab. Der hat dann keinen "an der Waffel", sondern ist ein guter Geschäftsmann, der auf Kundenbindung Wert legt. Aber auf Kulanz und Goodwill lasse ich mich nicht mehr ein.
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Warum ich so vorgehen würde, will ich gerne näher erläutern.
Mein ehem. Leasingfahrzeug gab ich im wesentlich-besser-als-vertragsgemäßem Zustand zurück und hatte vorher einen Neuwagen für 40.000 Euro bestellt. Reifenservice, Wartung usw fanden alle im gleichen Betrieb statt. Anschließend präsentierte mir der Händler eine m.E. betrügerische Rechnung über 800 Euro für angebliche Mängel und wollte das bereits bar bezahlte Neufahrzeug nicht herausgeben. Einen Prozeß wegen 800 Euro anzufangen, hatte ich keine Lust und zahlte zähneknirschend. Natürlich habe ich diesen Händler bei weiteren Käufen nie wieder besucht.
Diesen Ärger würde ich mir nächstes Mal gerne ersparen, sofern ich überhaupt nochmal leasen würde. Und wenn der Händler mir damit entgegen kommt, meinen Wisch unterschreibt und meinen Interessen gerecht wird, nehme ich ihm gerne wieder ein Auto ab. Der hat dann keinen "an der Waffel", sondern ist ein guter Geschäftsmann, der auf Kundenbindung Wert legt. Aber auf Kulanz und Goodwill lasse ich mich nicht mehr ein.
Du ziehst aber meiner Meinung nach die falschen Schlüsse aus diesem Vorfall.
Wenn Du Deinen Wisch unterschreiben lässt, kann der Händler genau das selbe machen. Du bist dann zwar im recht, aber klagen musst Du dann auch erstmal und das Neufahrzeug wird er auch behalten. D.h. bei Betrügereien kann man sich nie davor schützen klagen zu müssen.
Mir stellt sich die Frage, wie diese 800-EUR-Rechnung zustande gekommen ist. Wenn das Auto bereits zuvor untersucht wurde, kann es sich nur um einen Schaden handeln, der zwischen Untersuchung und Abgabe hinzugekommen ist. Vor sowas (bzw. wenn der Händler sowas behauptet) schützt dich auch dein Wisch nicht (was würde passieren, wenn der Händler dir das unterschreibt und Du das Auto anschließend zu schrott fährst?).
Falls der Wagen noch nicht untersucht war, wäre die Lösung den Wagen erst checken zu lassen und dann den Neuvertrag abzuschließen. In dem Moment sind aber auch keine eigenen Schriftstücke notwendig, weil das sowieso schriftlich fixiert wird.