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Wie läuft das Rückkaufen von Schäden?

Hallo zusammen,

ich habe einen "kleinen" Unfall verursacht. Es wird darauf hinauslaufen, dass meine Versicherung den Schaden von ca. 400 - 700 € regulieren wird.

Der Unfall fand heute statt. Ich melde den Schaden morgen meiner Versicherung.
Dann?

Ich nehme an ich werde im Januar hochgestuft? Oder bietet man mir vorher an den Schaden zurückzukaufen? (Wobei, ob die Schadenshöhe und die Regulierung noch in 2018 festgestellt und durchgeführt wird, dürfte wohl zumindest fraglich sein)

Man würde mir dann anbieten den Schaden 1zu1 an die Versicherung zu zahlen und damit wäre meine aktuelle SF erhalten? Denn von SF21 auf SF8 zurückzufallen wegen max. 700€ ist wirklich unwirtschaftlich.

Vielen Dank, falls mir jemand den Ablauf erläutern kann.

Flitzer

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Abschließend:

Später zauberte der Gegner nochmal Zeugen aus dem Hut (welche Überraschung) und die Versicherung zahlte die gesamten 1200€

Da sie mir aber schon die finale Abschlussrechnung gestellt hatten, blieb es für mich bei den 600€

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Schau in deine AKB, dort könnte etwa folgendes wie bei der HUK24 stehen:

https://www.huk24.de/.../huk612017p.pdf

Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko können Sie eine Rückstufung Ihres Vertrags nach einem Schadenfall vermeiden. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Sie ersetzen uns unsere Entschädigungsleistung, die wir im Schadenfall erbracht haben, freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung.
• Unsere Aufwendungen belaufen sich auf maximal 1.000 €. • Sie erstatten uns den Betrag innerhalb von 12 Monaten.
Wir informieren Sie nach Abschluss der Schadenregulierung, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Haben wir Sie informiert und müssen wir danach eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.

Ist es üblich dass nur so geringe Schäden rückkauffähig sind?

Meines Wissens sind 1.000 € üblich.

Danke für eure Antworten. Werde das dann jetzt mal melden um meiner Obligenheit nachzukommen. Bei der Gelegenheit werde ich meine Fragen klären.

Bei meiner Versicherung gibt es einen Onlinerechner, wo du mit deinen Daten berechnen kannst ob sich ein rückkauf lohnt oder nicht.
Das ist natürlich nur bedingt realistisch, denn die Versicherung weiss z.b. nicht welches Auto du in 5 Jahren hast.
Eine Grenze von 1000 oder 500€ war mir nicht bekannt.

Mir auch nicht. Rein aus Interesse gefragt: kann die Versicherung noch Bearbeitungskosten oder Verwaltungskosten zusätzlich zu den eigentlichen Schadensregulierungs-Kosten geltend machen?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 6. Dezember 2018 um 22:27:40 Uhr:


Rückkauf kann binnen 6 Monaten nach Belehrung über Rückkaufmöglichkeit abgewickelt werden.

Bei Schäden über 1.000 Euro ist es vermutlich wirtschaftlich nicht sinnvoll

Das kommt sicher darauf an wie weit man herabgestuft wird. Ich habe gerade mit der HUK24 das nette Problem. Derzeit in der VK SF20, ab Januar dann SF6. Das ist abartig aber leider korrekt.

Lt. Versicherungsbedingungen (Stand ab 01.03.2018) Von HUK24 findet in der VK die Rückstufung von SF20 nach SF11 statt.

Welche Bedingungen liegen Deinem Vertrag zugrunde?

Bei 2 VK-Schäden im Jahr könnte das sein
Vielleicht mindert ein Umstellen auf den Tarif 01/2019 den Beitrag ein bißchen

Nein, dann würde er noch schlechter gestellt, ich habe SF 3 in Erinnerung

Edit:

Erinnerung trübte nicht

https://www.huk24.de/.../huk632018p.pdf?...

Das kommt auf den Tarifstand an

Daher fragte ich vorhin, welches Tarifwerk er hat.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:41:57 Uhr:


Lt. Versicherungsbedingungen (Stand ab 01.03.2018) Von HUK24 findet in der VK die Rückstufung von SF20 nach SF11 statt.

Welche Bedingungen liegen Deinem Vertrag zugrunde?

Leider ist mein Fahrzeug als LKW versichert (aber als PKW besteuert) und daher geht es ab in die SF6 bei einem Schaden. (der ersten in 13 Jahren bei dem Verein)

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