Wie kann ich mein stillgelegtes Fahrzeug legal zum Tüv fahren?

Hallo,

ich habe Anfang des Sommers ein neues Gewindefahrwerk und neue Felgen montiert. Leider wurde ich von der Polizei angehalten, bevor ich beides eintragen konnte. Daher wurde mein Fahrzeug abgeschleppt und anschließend stillgelegt. Die Fahrzeugpapiere wurden einbehalten, das Fahrzeug zusammen mit einer Mängelliste von fünf Punkten habe ich wieder zurück gekommen.
Drei der Punkte waren mir selbst nicht bekannt, die entsprechenden Mängel habe ich behoben.
Jetzt würde ich gerne zum Tüv fahren um Fahrwerk sowie Felgen eintragen zu lassen und neuen Tüv zu erhalten.
Die Frage ist allerdings, wie ich das Auto legal auf der Straße zum Tüv bewegen kann.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne Fahrzeugschein beantragen?
Stellt mir der Tüv nach der Prüfung einen neuen Fahrzeugschein aus?

Beste Antwort im Thema

Wenn das Auto stillgelegt ist, sind die Siegel entfernt.
Die möglichen Wege sind hier beschrieben: https://www.tuev-nord.de/.../

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Zitat:

@humanica schrieb am 02. Aug. 2020 um 17:34:37 Uhr:


Die Felgen und die Tieferlegung haben beide ein Teilegutachten. Ich bin zwar kein Tüv Gutachter aber trotzdem ziemlich sicher, das alle Vorraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind.

Trotzdem benötigst du bei dem Termin einen Vollgutachter, da beide Gutachten nur für den Serienzustand des Fahrwerks bzw. der Räder gültig sind.

Ich fürchte, es wird sogar noch etwas komplizierter:

Die Zulassungsbehörde wird den Nachweis haben wollen, dass auch die Änderungen am Motor entweder zurückgerüstet wurden oder vorschriftsmäßig sind.

Keins von beiden weist man "mal eben" auf einer normalen Prüfstelle im Rahmen einer HU nach. Das könnte dann auch der Grund sein, warum der Fahrzeugschein eingezogen wurde: damit der TE eben nicht "einfach so" eine HU macht, bei der die Änderungen am Motor ggf. nicht auffallen würden...

Für den TE bedeutet das: er muss erst mit der Zulassungsstelle klären, was die für einen Nachweis haben wollen. Und dann mit der Prüfstelle, ob die den Nachweis auch (und wenn ja wie) erbringen können!

Zitat:

@Ben_F schrieb am 2. August 2020 um 14:41:18 Uhr:



Zitat:

@opelkult schrieb am 2. August 2020 um 10:46:39 Uhr:


Dann war dir das hoffentl. in eigenem Interesse eine Lehre.
Fahrwerk und Felgen sind sehr wichtige Bauteile am Auto. Wenn man sowas verbaut ist der erste Weg zum Tüv und nicht in die Innenstadt um ein paar 14-jährige zu beeindrucken!!!!
Quittung hast ja jetzt bekommen, sie es als Erfahrung und machs in Zukunft richtig.
Um ganz sicher zu gehen fahr das Auto mit Hänger zum TÜV und gut ist.

Hast du nicht noch paar Vorurteile gefunden die du in den Beitrag packen kannst?
Ja jeder der vom Hersteller geprüfte teile verbaut ist absolut lebensmüde, ein Mörder und frisst vermutlich kleine Kinder. Nur der TÜV kann dir das Gegenteil bescheinigen!

Man muss auch Mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn die Teile vernünftig verbaut sind und ohnehin ein TÜV Gutachten haben, sollten sich die Behörden nicht so ins Höschen machen. Das mit Eintragung ist alles OK aber was der TE beschreibt klingt trotzdem völlig übertrieben.

Es wird nicht nur das vom Hersteller geprüfte Teil vom TÜV abgenommen, sondern auch der fachgerechte!!!! Einbau.
Ich finde auch bei vielen Sachen kann man mal die Kirche im Dorf lassen, aber bei Dingen wie Fahrwerk und Reifen (die nun mal den Kontakt zur Fahrbahn herstellen) sehe ich das anderst.
Natürlich ist man mit dem ersten eigenen Auto der King und braucht sich von niemand was sagen lassen, aber wenn man mal etwas erfahrener ist und der ein oder andere Freund in jungen Jahren beim Unfall gestorben ist, dann wirst du das auch aus einem anderen Blickwinkel sehen.

Woher weißt du denn wie alt ich bin und welche Erfahrung ich hab?

Natürlich wird der fachgerechte Einbau geprüft. Das ist auch richtig so und das habe ich vorraus gesetzt wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest.

Ich bin wie gesagt auch dafür, dass alles korrekt ist aber.. ach was soll ich das nochmal alles aufschreiben. Steht alles oben.

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Ich habe noch nie einen TÜV-Prüfer Umbauten auseinandernehmen sehen, geschweige denn Schrauben mit einem Drehmomentschlüssel kontrollieren gesehen. Die machen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Nur weil es dann einen Stempel gibt, heißt es noch nicht, dass es fachgerecht ausgeführt wurde.
Selbst bei Felgen habe ich noch nie einen Prüfer die Radschrauben rausdrehen sehen, um zu prüfen, ob die richtige Länge und Bund verwendet wurde oder ob die richtigen Zentrierringe verbaut sind.

Da wird was verdreht.

Damit ist nicht ein korrektes Drehmoment bei Schrauben gemeint.
Man sollte wirklich die Kirche im Dorf lassen.

Fachgerechter Einbau wäre zum Beispiel:

Man baut breitere Reifen ans Auto. Dann schrieb Mercedes bei älteren Fahrzeugen vor, dass der Kotflügel gelöst und mit Distanzstücken wieder angeschraubt werden soll, damit ausreichend Freigängigkeit erreicht wird.

Das kann ein Prüfer kontrollieren.

Sag ich doch. Ebenso könnte er nämlich kontrollieren, ob die Radbolzen die richtige Länge haben. Und hat es schon mal jemand erlebt? Die gehören zu einem fachgerechten Umbau dazu. Da wird also nichts verdreht.

Na man könnte das sicher so einführen.
Dann wird die Abnahme teurer als der Umbau.
Man muss doch schon davon ausgehen können dass Schrauben mit der richtigen Länge und dem korrekten Drehmoment eingebaut werden.

Dann brauchen wir den "TÜV" gar nicht mehr, da man auch davon ausgehen kann, dass man Unterlegscheiben richtig unter Kotflügel legen kann. Also wo fängt man an, wo hört man auf?
Ich behaupte mal, dass es immer noch viele Hobbyschrauber gibt, die ihre Räder ohne Drehmomentschlüssel wechseln.

Ich habe sogar ein aktuelles Beispiel:
Bei meinem Nachbarn (KFZ-Mechaniker) wurde die Hinterachse wegen Rost bemängelt. Er verbaute eine neue und bekam die Plakette. Ihn nervte aber ein Knarzen und er fragte mich, ob er nochmal bei mir auf die Hebebühne darf. Er stellte fest, dass er vergessen hatte die beiden Bolzen, welche die Achse halten, korrekt festzuziehen und sich diese gelöst haben.

Nun müssen wir aber wieder BTT, sonst gibt es Mecker.

Der TE braucht ein Gutachten von einem Amtlich anerkannten Sachverständigen der die Änderungen abnimmt und die Verkehrssicherheit samt Rückbauten (also Serienzustand) bescheinigt. Zur Erlangung der Wiederzulassung darf mit dem Fahrzeug auch auf direktem Weg zu den Prüfstellen gefahren werden wenn keine Stempel auf den Kennzeichen sind. Schriftliche Terminbestätigung wäre empfehlenswert wenn man da angehalten wird. Das Kennzeichen ist ja dem Halter noch zugewiesen.
Mit den Gutachten geht es dann zur Zulassungsstelle und dort bekommt man dann ne neue ZB1 und Stempel auf die Kennzeichen.

Da wir doch immer noch nicht wissen auf welche Weise das Fahrzeug stillgelegt ist bin ich mir nicht so sicher, ob das Kennzeichen wirklich noch zugeteilt ist.

Ebenfalls ist doch noch überhaupt nicht bekannt, was für einen Nachweis die Zulassungsstelle nun wirklich fordert?

(und: das Monopol der amtlich anerkannten Sachverständigen ist vor über einem Jahr gefallen)

Zitat:

bin ich mir nicht so sicher, ob das Kennzeichen wirklich noch zugeteilt ist.

Und ob der Wagen noch versichert ist.

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. August 2020 um 15:11:57 Uhr:


Da wir doch immer noch nicht wissen auf welche Weise das Fahrzeug stillgelegt ist bin ich mir nicht so sicher, ob das Kennzeichen wirklich noch zugeteilt ist.

Ebenfalls ist doch noch überhaupt nicht bekannt, was für einen Nachweis die Zulassungsstelle nun wirklich fordert?

(und: das Monopol der amtlich anerkannten Sachverständigen ist vor über einem Jahr gefallen)

Der TE schreibt doch dass es entstempelt wurde und der Fahrzeugschein sprich ZB1 eingezogen wurde.

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