Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"

Hallo an Alle im Forum,

ich benötige Bitte einmal eure Hilfe.
Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 kmh zu schnell geblitzt worden - Toleranz hier schon abgezogen, wird jedoch im Schreiben nicht aufgezeigt wieviel. Erlaubt waren 100kmh.
Jetzt würde ich wegen 1 kmh die doppelte Stafe und die doppelte Zeit Fahrverbot erhalten (2 Monate, anstatt 1 Monat). Ich habe mir in fast 30 Jahren Führerscheinzeit nie etwas zu schulden kommen lassen oder wurde geblitzt, auch keinen Punkt in Flensburg. Jetzt ist dieses 1 kmh natürlich doppelt ärgerlich für mich.
Welche Möglichkeiten gäbe es, den angegebenen Messert (61 kmh zu schnell) um dieses 1 kmh zu mindern bzw. mindern zu lassen? Oder was kann ich sonst noch tun? Eine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall liegt nicht vor, da ja fast 30 Jahre kein Bedarf dafür war.
Im Voraus vielen Dank für Eure Tipps.

Beste Antwort im Thema

Die 60 km/h zu schnell sind für dich nicht ärgerlich, aber der eine km/h ist es? Ich würde die 2 Monate nutzen zu überlegen, wie man nach Abzug der Toleranz 61 km/h zu schnell sein kann. Die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsverringerung besteht nur vor dem Blitzen, nicht danach. Und das ist auch gut so.

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Man könnte die Justierung und den Abstand zur Straße anzweifeln. Angeblich sind ja 30% der Vergehen falsch ermittelt worden.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 23. Januar 2016 um 20:15:34 Uhr:


Man könnte die Justierung und den Abstand zur Straße anzweifeln. Angeblich sind ja 30% der Vergehen falsch ermittelt worden.

Die Fehlerquote (einschließlich Bußgeldbescheiden)soll weit höher sein.

Und wenns vor Gericht als korrekt bestätigt wird, hat man neben den Führerscheinentzug noch die Kosten.

Muss halt jeder selbst wissen, was es ihm wert ist.

Zitat:

@lws2016 schrieb am 23. Januar 2016 um 11:25:21 Uhr:


...
Im Voraus vielen Dank für Eure Tipps.

Zeit zurückdrehen. 1 km/h langsamer fahren.

Tipps? Immer wieder gerne. 🙂

PS:

Doppelt ärgerlich? Doppelt aufregen! Und: Doppelt draus lernen! 🙂

PPS:

Mich könnte es morgen wohl genauso erwischen (schließlich kann´s doch jedem passieren, nicht), von daher... shit happens. Lösung finden, Kollegen anhauen, Verwandschaft, Urlaub gut legen, auch 2 Monate gehen vorbei.

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Selbst wenn mit der Messung alles i.O. sein sollte, kann er als Ersttäter unter bestimmten Voraussetzugen vom Fahrverbot runter kommen. Wenn dort kein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet war, wird das die Sache auch erleichtern. Der Weg zum Anwalt ist daher der richtige. Dass das auch was kostet, ist klar. Wenn die Existenz dran hängt, dann macht das ja wohl Sinn.

Schade, manchmal wünsche ich mir Strafen wie zB in Australien. Da hättest Du nun mehr als $1.600 gezahlt, 6 Punkte bekommen und könntest drei Monate laufen.

Zitat:

@__Chris__ schrieb am 23. Januar 2016 um 21:19:28 Uhr:


Schade, manchmal wünsche ich mir Strafen wie zB in Australien. Da hättest Du nun mehr als $1.600 gezahlt, 6 Punkte bekommen und könntest drei Monate laufen.

Ist doch langweilig... bzw. auch nicht dramatisch.

Mach das mal in der Schweiz, unserem Nachbarland oder in (ich glaube) Norwegen. Da hast du Freude dran.

Die Gesetze sind aber eben wie sie sind und unserer "German Autobahn" durchaus angemessen.

Es gibt ja auch immer noch einen regelrechten Tourismus aus dem Ausland, damit man mal "so richtig schnell" auf unbegrenzten Autobahnen fahren kann.

Erinnert mich an die vier Asiaten auf der A3 in der Nähe des Flughafen Frankfurt, die in einem gemieteten 535i saßen.
Leider war es Freitag mittag und die Geschwindigkeit lag knapp über Schrittgeschwindigkeit. Man konnte die Enttäuschung im BMW förmlich spüren.
Da hat man sich dann halt mit dem Bord-Entertainment beschäftigt 😁

Zitat:

@kerberos schrieb am 23. Januar 2016 um 21:05:12 Uhr:


Und wenns vor Gericht als korrekt bestätigt wird, hat man neben den Führerscheinentzug noch die Kosten.

Muss halt jeder selbst wissen, was es ihm wert ist.

Wenn die Überprüfung nichts ergibt, braucht man auch nicht vor Gericht zu ziehen. Aber deshalb ist es doch nicht verboten, vorher zu prüfen, ob was nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.

Ich kann hier niemandem was verbieten. Man sollte halt nur ab einem gewissen Punkt zurückstecken können.

Empfehlung an den TE, Anwalt (spezialisiert auf Verkehrsrecht) aufsuchen und eventuell über ein Gnadengesuch bei der Bußgeldstelle versuchen. Aber das geht nur wenn der Bescheid rechtskräftig ist.

Wenn man bis dato eine weiße Weste hatte, kann auch diesen Weg bestreiten, Ausgang eher ungewiß.

https://recht.nrw.de/.../br_bes_text?...

Das Owi-Verfahren ist kalkulierbar. Ein Gnadengesuch nicht.

@TE: Ja, es gibt die Möglichkeit seitens der Behörde, Deinem geäußerten Wunsch zu entsprechen. Da es sich auch bei der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung imho um eine schlichte OWI handelt, kann die Behörde im Rahmen des Opportunitätsprinzips handeln, wenn sie es denn möchte bzw. Du sie davon überzeugst.

Das kann von einer Einstellung des Verfahrens bis zu einer "Reduzierung" der vorgeworfenen Geschwindigkeit reichen, das liegt jedoch immer im Ermessen des betreffenden Mitarbeiters der Behörde.

Natürlich musst Du für Dein Ansinnen gute Gründe haben, welche Du meines Erachtens nach in diesem thread noch nicht geäußert hast. Eine bloße Reduzierung einer Fahrverbotszeit oder gar Vermeidung eines Fahrverbots z. B. wegen drohenden Jobverlusts o. ä. reichen in der Regel nicht aus.

Sicher kann man vor Gericht immer anstreben, eine Regelung zu treffen, welche einen Verzicht auf ein Fahrverbot zu Lasten eines deutlich erhöhten Bußgeldregelsatzes mit sich bringt.

Aber um Deine Frage abschließend zu beantworten: Ich habe, sicher in einem deutlich niedrigeren Bereich, es bereits einmal geschafft, eine Reduzierung der vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h zu erreichen, 21 km/h standen auf dem Bescheid, und das hätte nach altem Recht einen Punkt bedeutet, und das hat die nette Dame in der Bußgeldstelle tatsächlich auf 20 km/h reduziert. Wie gesagt, ist nicht auf andere Fälle übertragbar, aber bei mir hatte es vor Jahren funktioniert.

Hope this helps.

Gardiner

Zitat:

@lws2016 schrieb am 23. Januar 2016 um 11:43:50 Uhr:


und bitte, behauptet jetzt nicht, ihr wärt auf der Autobahn noch nie schneller gefahren als erlaubt.

Doch, bin ich schon und durfte auch schon mal für 4 Wochen den Lappen abgeben. Wenn man mit Feuer spielt, muss man auch damit rechnen, dass man sich gelegentlich mal verbrennen kann. That's it.

Wenn man ein 100-Schild übersieht, muss man schon ziemlich abgelenkt sein. Ganz schlechtes Argument für einen Einspruch. Kann auch nicht so ganz nachvollziehen, dass man bei einer jährlichen Fahrleistung von 80TKM keine Verkehrs-RS hat.

Zur Eingangsfrage:
Da gibt es meiner Meinung nach nur die Möglichkeit, sich einen gewieften Anwalt für Verkehrsrecht zu suchen und die Messung anzuzweifeln. Steht jedem frei, das zu versuchen.

Interessant, es hat tatsächlich 4 Seiten gebraucht, bis jemand gemerkt hat das man hier aneinander vorbei schreibt.
Denn der TE hat NIE etwas von Autobahn gesagt. Er war ausserhalb geschlossener Ortschaft unterwegs und seien wir ehrlich, wer würde es so ausdrücken wenn er auf der Autobahn gewesen wäre?
Das ist wohl auch ein Grund warum er sich seit Seite 3 nicht mehr meldet, weil man ihn ertappt hat.

Selbst ich als Schweizer weiss, das bei euch Ausserorts nur 100km/h erlaubt sind und wer das mit fast 70km/h überschreitet, der soll zu seinem Fehler stehen und nicht noch rummurksen. Klar könnte bei der Messung einiges schief gelaufen sein weshalb man es am Ende vielleicht anulliert, doch darauf bauen sollte man lieber nicht.

Wer Fehler macht soll dazu stehen, jammern Einbrecher rum wenn sie erwischt werden oder hat El Chapo gejammert als man ihn festgenommen hat? Ach wäre ich doch nur ein Jahr früher geboren worden, dann wäre ich nicht Drogenboss sondern nur Kurier geworden :-)

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