Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?
Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?
Jemand wird angerufen und geht mit seinem Auto zum Parkplatz zurück. Dann steigt er ins Auto ein und steckt seinen Schlüssel ins Zündschloss. Jetzt baut sich sein bluetooth auf und er telefoniert weiter über bluetooth und vergisst aber sein Handy aus der Hand zulegen. Er nutzt sein Handy nicht, sondern telefoniert mit der aufgebauten bluetooth Leitung über seine Autolautsprecher und nutzt auch sonst sein Handy beim Autofahren nicht. Dann startet er sein Fahrzeug und vergisst sein Handy aus der Hand zulegen. Bevor er das Handy weglegt beendet er sein Gespräch mit dem Einstellrad in der Mittelkonsole.
Er hat damit sein Handy beim Autofahren nicht genutzt. Wird er jetzt trotzdem bestraft weil er das Handy in der Hand gehalten hat, obwohl er es nicht genutzt hat? Wie ist die Rechtslage?
Der Wortlaut mit dem Paragraphen lautet im übrigen "Handynutzung" etc. Es heißt nicht, dass das bloße in der Hand halten bei Nichtnutzung strafbar ist. Es heißt wenn man ein elektronisches Gerät etc. aufnimmt oder in der Hand hält und nutzt...
Ist jetzt auch die Nichtnutzung beim in der Hand halten strafbar?
Wenn ja, weshalb macht man keinen Paragraphen der aussagt, dass ein bloßes in der Hand halten oder ein bloßes Aufnehmen eines elektrischen Kommunikationsmittels auch bei "Nichtnutzung" strafbar ist?
Beste Antwort im Thema
Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...
Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.
Alles andere, ob und überhaupt... 😮 🙄 😕
182 Antworten
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 04. Apr 2018 um 21:9:37 Uhr:
Hier wird m.E. deutlich, was gemeint ist:
Benutzen ist "Telefonieren usw.".
Bloßes in der Hand halten ist kein Benutzen i.S.d. Vorschrift.
Hä? Aber die Vorschrift will ja dass du beide Hände zum Führen des Fahrzeugs zu Verfügung hast?
Das führt dann ja die Intention der Vorschrift ad absurdum, wenn ein reines Halten kein benutzen wäre.
Dass Essen und Rauchen und co genau so dämlich, aber erlaubt sind, lassen wir mal außen vor.
Da steht doch, was Benutzen im Sinne der Vorschrift ist: Telefonieren und co. Und dann habe ich beide Hände frei zu haben. Die von mir gekürzte Begründung umfasst dann noch maßgeblich "mentale Ablenkung" eben durch das Telefonat an sich. Und es ist eben die Kombination, die offenbar als Problem gesehen wird bzw. wurde.
Und Essen und Rauchen kannst du eben nicht außen vor lassen, da du rechtlich gesehen quasi jeden Gegenstand in der Hand halten dürftest, außer ein "unbenutztes" Handy. Das ist doch auch verfehlt.
Das es nicht verfehlt ist habe ich nicht behauptet.
Aber es gibt einfach kein Bedürfnis was auch nur annähernd wichtig genug wäre und rechtfertigt das depperte Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen.
Warum kann man das nicht so (vorsicht Wortspiel) halten?
Ich bin raucher, rauche aber nicht beim Autofahren. Dafür halte ich an. Essen tue ich sehr ungern während dem Fahren. Trinken, sehe ich weniger problematisch. Aber bei allem halte ich grundsätzlich an, wenn ich finde, es ist jetzt wichtiger als Autofahren. Ansonsten konzentriere ich mich aufs Autofahren und das mit möglichst allen Sinnen. Und nein, ich bin alles andere als ein unsicherer Autofahrer, der mehr als die übliche Konzentration aufs Verkehrsgeschehen bräuchte. Ich bin immer wahnsinnig erschrocken, was andere Menschen so beim Autofahren machen und andere Dinge um sie rum überhaupt nicht mehr warnehmen.
Ich persönlich stecke mein Handy bei Fahrtantritt fast immer in die Handyhalterung. Und wenn es mal auf dem Beifahrersitz liegt und jemand ruft an, dann traue ich mir je nach Notwendigkeit und Verkehrssituation durchaus zu, das Handy mit der rechten Hand zu greifen und in die Handyhalterung zu stecken. Dabei muss ich den Blick i.d.R. auch nicht länger abwenden, als es per Definition zulässig ist. Und dann gehe ich erst ran.
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Da gebe uch dir vollig recht und das Handhabe ich gena so. Allerdings bin ich mir bewusst, dass ich dabei ein Bußgeld kassieren könnte und kann mit der Konsequenz leben.
Dessen sollte man sich natürlich bewusst sein, selbst wenn man den Vorwurf nachträglich abwenden kann. Der Ärger ist erst mal da.
Sorry für OT:
Das ist vergleichbar mit Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit ohne Gurt. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man sich theoretisch nicht anschnallen. Beim (langsamen) Rückwärtsfahren und bei (langsamen) Fahrten auf Parkplätzen auch nicht. Die rote Kelle ist in diesem Fällen aber so gut wie sicher.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. April 2018 um 16:26:33 Uhr:
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 4. April 2018 um 11:45:36 Uhr:
Und was ist wenn man garnicht schaut und das Handy nur in der Hand hält. Was ist schlimmer in der Halterung auf das Handy schauen oder garnicht schauen und in der Hand halten?
Es geht doch aber gar nicht darum, welches Vergehen schlimmer ist. Man kann unmöglich alles gegeneinander aufzählen.
Halte dir mal Folgendes vors Auge: Die Polizei sieht, wie du ein Handy am Steuer in der Hand hälst. Demzufolge wird hier jeder davon ausgehen, dass du das Handy auch benutzt(im Sinne von Sprechen bzw. Nachrichten lesen). Warum sonst sollte man das Handy in der Hand haben ? Die Ausrede, dass man angeblich ,,vergessen,, hätte, das Teil wegzulegen, glaubt sowieso keiner. Es sei denn, du hast es mit Sekundenkleber eingeschmiert.
Die Ausrede glaubt keiner? Dann schau dir einmal das Gerichtsurteil von Stuttgart an, da wurde es offensichtlich geglaubt. Da der Fahrer das Handy aufgenommen hatte, als der Motor noch ausgeschaltet war. Das macht halt den Unterschied.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 5. April 2018 um 00:12:41 Uhr:
Dessen sollte man sich natürlich bewusst sein, selbst wenn man den Vorwurf nachträglich abwenden kann. Der Ärger ist erst mal da.Sorry für OT:
Das ist vergleichbar mit Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit ohne Gurt. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man sich theoretisch nicht anschnallen. Beim (langsamen) Rückwärtsfahren und bei (langsamen) Fahrten auf Parkplätzen auch nicht. Die rote Kelle ist in diesem Fällen aber so gut wie sicher.
Genau so ist es. Volle Punktzahl.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 5. April 2018 um 00:05:04 Uhr:
Ich persönlich stecke mein Handy bei Fahrtantritt fast immer in die Handyhalterung. Und wenn es mal auf dem Beifahrersitz liegt und jemand ruft an, dann traue ich mir je nach Notwendigkeit und Verkehrssituation durchaus zu, das Handy mit der rechten Hand zu greifen und in die Handyhalterung zu stecken. Dabei muss ich den Blick i.d.R. auch nicht länger abwenden, als es per Definition zulässig ist. Und dann gehe ich erst ran.
Wenn du garnicht auf das Handy schaust und in die Schale steckst, dürfte dir rechtlich gesehen überhaupt nichts passieren, da ein umlegen des Handys straffrei ist.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 05. Apr. 2018 um 00:12:41 Uhr:
Dessen sollte man sich natürlich bewusst sein, selbst wenn man den Vorwurf nachträglich abwenden kann. Der Ärger ist erst mal da.Sorry für OT:
Das ist vergleichbar mit Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit ohne Gurt. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man sich theoretisch nicht anschnallen. Beim (langsamen) Rückwärtsfahren und bei (langsamen) Fahrten auf Parkplätzen auch nicht. Die rote Kelle ist in diesem Fällen aber so gut wie sicher
eben...
lässt man das Handy in der Tasche, ist man auf der sicheren Seite und muss nicht nach Ausreden suchen, die ein Polizist aus Erfahrung sowieso nicht und ggf. ein Richter wahrscheinlich nicht glaubt.
Nebenbei bemerkt wird ein Smartphone heute primär nicht mehr zum Telefonieren benutzt, wie vor 10 Jahren... sondern zum Chatten, Surfen, Navigieren und als Terminkalender, quasi als "persönlicher Lebens-Assistent".
Ein Handy ist längst kein Telefon mehr.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 4. April 2018 um 23:46:50 Uhr:
Da steht doch, was Benutzen im Sinne der Vorschrift ist: Telefonieren und co. Und dann habe ich beide Hände frei zu haben. Die von mir gekürzte Begründung umfasst dann noch maßgeblich "mentale Ablenkung" eben durch das Telefonat an sich. Und es ist eben die Kombination, die offenbar als Problem gesehen wird bzw. wurde.Und Essen und Rauchen kannst du eben nicht außen vor lassen, da du rechtlich gesehen quasi jeden Gegenstand in der Hand halten dürftest, außer ein "unbenutztes" Handy. Das ist doch auch verfehlt.
Deinen zweiten Absatz stimme ich vollumfänglich zu.
Weshalb man beim Autofahren zwei Hände frei haben muss ist für mich nicht nachzuvollziehen, vor allem dann nicht wenn man einen Automatik hat. Es gibt auch kein Verbot, dass man zwei Hände frei haben muss. Und die Ablenkung durch das Telefonat hat man auch wenn man kein Handy berührt. Aber wenn man mit einem Beifahrer spricht ist die Ablenkung genauso da. Aber den Leuten die wegen einer solchen Ablenkung nicht mehr Autofahren können, würde ich ohnehin den Führerschein entziehen. Die wo da schon nicht mehr Autofahren können sind nämlich potentielle Unfallverursacher. Ich selbst habe für Busführerschein einen Konzentrationstest, Reaktionstest, Orientierungstest, Belastungstest etc. gemacht. Alle Testungen mit gut abgeschlossen. Es würde sogar ausreichen wenn man alle mit ausreichend und eine mit befriedigend und eine mit mangelhaft abschliessen würde, so würde man noch den Busführerschein erhalten.
Befriedigend kann man mit mangelhaft ausgleichen oder alle mit ausreichend würde auch schon reichen.
So erschreckend tief ist das Niveau, dass diese Testung sogar noch ne alte Oma schaffen würde. Sowas sollte es beim Autofahren auch geben aber dann sollte man das Niveau dieser Tests drastisch nach oben setzen, z.B. dass man mindestens befriedigend braucht und eine Testung ausreichend mit gut ausgleichen kann. Die Leute die das nicht schaffen wären dann vielleicht 10 Prozent. Und dann hätte man auf deutschen Straßen fast keine Unfälle mehr wegen Unachtsamkeit, zu spätes reagieren, bremsen, rumschlafen, Ablenkung durch sprechen aufgrund mangelnder Konzentration etc.
Das einzigste wäre noch zu schnelles Fahren. Das kann man mit diesen Tests nicht aussieben aber man hat ja Blitzgeräte ohne Ende.
Also wenn das Niveau bei den Tests so lächerlich weit nach unten gesetzt ist, so könnte man auch das Telefonieren mit Handy wieder einführen. Aber nur telefonieren und nicht SMS oder mit dem Handy tippen. Also z.B. anrufen wenn das Auto steht im Stau, an Ampel etc. und dann mit bluetooth telefonieren oder Handy halten würde ich ok finden, vorausgesetzt diese Leute haben die Tests alle bestanden.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 4. April 2018 um 20:08:33 Uhr:
Flüster. Ich bin Testfahrer bei Tesla.....😎
Mit dem Auto?
Zitat:
@cocker schrieb am 5. April 2018 um 10:17:56 Uhr:
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 05. Apr. 2018 um 00:12:41 Uhr:
Dessen sollte man sich natürlich bewusst sein, selbst wenn man den Vorwurf nachträglich abwenden kann. Der Ärger ist erst mal da.Sorry für OT:
Das ist vergleichbar mit Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit ohne Gurt. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man sich theoretisch nicht anschnallen. Beim (langsamen) Rückwärtsfahren und bei (langsamen) Fahrten auf Parkplätzen auch nicht. Die rote Kelle ist in diesem Fällen aber so gut wie sicher
eben...
lässt man das Handy in der Tasche, ist man auf der sicheren Seite und muss nicht nach Ausreden suchen, die ein Polizist aus Erfahrung sowieso nicht und ggf. ein Richter wahrscheinlich nicht glaubt.
Nebenbei bemerkt wird ein Smartphone heute primär nicht mehr zum Telefonieren benutzt, wie vor 10 Jahren... sondern zum Chatten, Surfen, Navigieren und als Terminkalender, quasi als "persönlicher Lebens-Assistent".
Ein Handy ist längst kein Telefon mehr.
Weshalb man beim Autofahren zwei Hände frei haben muss ist für mich nicht nachzuvollziehen, vor allem dann nicht wenn man einen Automatik hat. Es gibt auch kein Verbot, dass man zwei Hände frei haben muss. Und die Ablenkung durch das Telefonat hat man auch wenn man kein Handy berührt. Aber wenn man mit einem Beifahrer spricht ist die Ablenkung genauso da. Aber den Leuten die wegen einer solchen Ablenkung nicht mehr Autofahren können, würde ich ohnehin den Führerschein entziehen. Die wo da schon nicht mehr Autofahren können sind nämlich potentielle Unfallverursacher. Ich selbst habe für Busführerschein einen Konzentrationstest, Reaktionstest, Orientierungstest, Belastungstest etc. gemacht. Alle Testungen mit gut abgeschlossen. Es würde sogar ausreichen wenn man alle mit ausreichend und eine mit befriedigend und eine mit mangelhaft abschliessen würde, so würde man noch den Busführerschein erhalten.
Befriedigend kann man mit mangelhaft ausgleichen oder alle mit ausreichend würde auch schon reichen.
So erschreckend tief ist das Niveau, dass diese Testung sogar noch ne alte Oma schaffen würde. Sowas sollte es beim Autofahren auch geben aber dann sollte man das Niveau dieser Tests drastisch nach oben setzen, z.B. dass man mindestens befriedigend braucht und eine Testung ausreichend mit gut ausgleichen kann. Die Leute die das nicht schaffen wären dann vielleicht 10 Prozent. Und dann hätte man auf deutschen Straßen fast keine Unfälle mehr wegen Unachtsamkeit, zu spätes reagieren, bremsen, rumschlafen, Ablenkung durch sprechen aufgrund mangelnder Konzentration etc.
Das einzigste wäre noch zu schnelles Fahren. Das kann man mit diesen Tests nicht aussieben aber man hat ja Blitzgeräte ohne Ende.
Also wenn das Niveau bei den Tests so lächerlich weit nach unten gesetzt ist, so könnte man auch das Telefonieren mit Handy wieder einführen. Aber nur telefonieren und nicht SMS oder mit dem Handy tippen. Also z.B. anrufen wenn das Auto im Stau steht, an Ampel etc. und dann mit bluetooth telefonieren oder Handy halten würde ich auch ok finden, vorausgesetzt diese Leute haben die Tests alle bestanden. Wenn einer wegen SMS oder ähnliches einen Unfall macht würde ich gleich den Führerschein für 6 Monate entziehen. Wenn jemand gut Auto fährt und zurecht kommt und keinen Unfall verursacht, sollte er auch beim Autofahren telefonieren dürfen. So sollte es mit allen Bussgeldern sein, zuerst schauen wieviele Unfälle jemand verursacht hat. Wenn jemand 40 Jahre kein Unfall verursacht hat, sollte er weniger bestraft werden, als einer der jedes Jahr einen Unfall verursacht. Der bessere Fahrer kommt halt mit Dingen zurecht, wo ein schlechterer Fahrer scheitert.
Unfall verursachen ist also das entscheidende Kriterium. Beim nicht blinken und einfach rüberziehen fängt es schon an. Wenn sich jemand im Verkehr so verhält, dass er keinen Unfall verursacht, warum soll man den bestrafen? Der eine kann beim Fahren sprechen, der andere verursacht gleich einen Unfall.
wandle du nur weiter in deiner Traumwelt.
Dass du hier offenbar wenig bis garkeinen Bezug zur Realität hast, kann man in diesem Faden mehrfach nachlesen - daran ändern auch seitenlange Texte nichts. Imho bist du komplett beratungsresistent ! Mach doch was du willst und für richtig hälst, aber jammer dann bitte hier nicht rum, wenns in die Hose geht.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 4. April 2018 um 10:44:02 Uhr:
https://de.wikipedia.org/wiki/Handschmeichler
Ein
gutesLenkrad erfüllt den gleichen Zweck - sogar für
beideHände gleichzeitig und
ohneEinbußen bei der Verkehrssicherheit.