Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?

Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?

Jemand wird angerufen und geht mit seinem Auto zum Parkplatz zurück. Dann steigt er ins Auto ein und steckt seinen Schlüssel ins Zündschloss. Jetzt baut sich sein bluetooth auf und er telefoniert weiter über bluetooth und vergisst aber sein Handy aus der Hand zulegen. Er nutzt sein Handy nicht, sondern telefoniert mit der aufgebauten bluetooth Leitung über seine Autolautsprecher und nutzt auch sonst sein Handy beim Autofahren nicht. Dann startet er sein Fahrzeug und vergisst sein Handy aus der Hand zulegen. Bevor er das Handy weglegt beendet er sein Gespräch mit dem Einstellrad in der Mittelkonsole.

Er hat damit sein Handy beim Autofahren nicht genutzt. Wird er jetzt trotzdem bestraft weil er das Handy in der Hand gehalten hat, obwohl er es nicht genutzt hat? Wie ist die Rechtslage?

Der Wortlaut mit dem Paragraphen lautet im übrigen "Handynutzung" etc. Es heißt nicht, dass das bloße in der Hand halten bei Nichtnutzung strafbar ist. Es heißt wenn man ein elektronisches Gerät etc. aufnimmt oder in der Hand hält und nutzt...

Ist jetzt auch die Nichtnutzung beim in der Hand halten strafbar?

Wenn ja, weshalb macht man keinen Paragraphen der aussagt, dass ein bloßes in der Hand halten oder ein bloßes Aufnehmen eines elektrischen Kommunikationsmittels auch bei "Nichtnutzung" strafbar ist?

Beste Antwort im Thema

Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...

Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.
Alles andere, ob und überhaupt... 😮 🙄 😕

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Telefonieren und das Handy in der Hand halten, das ist schlimmer. Beim Autofahren garnicht zu schauen, das ist dann am schlimmsten. ...

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 4. April 2018 um 11:45:36 Uhr:


Und was ist wenn man garnicht schaut und das Handy nur in der Hand hält. Was ist schlimmer in der Halterung auf das Handy schauen oder garnicht schauen und in der Hand halten?

Es geht doch aber gar nicht darum, welches Vergehen schlimmer ist. Man kann unmöglich alles gegeneinander aufzählen.
Halte dir mal Folgendes vors Auge: Die Polizei sieht, wie du ein Handy am Steuer in der Hand hälst. Demzufolge wird hier jeder davon ausgehen, dass du das Handy auch benutzt(im Sinne von Sprechen bzw. Nachrichten lesen). Warum sonst sollte man das Handy in der Hand haben ? Die Ausrede, dass man angeblich ,,vergessen,, hätte, das Teil wegzulegen, glaubt sowieso keiner. Es sei denn, du hast es mit Sekundenkleber eingeschmiert.

und das mit dem Handschmeichler überzeugt sicherlich jeden Verkehrspolizisten und jeden Verkehrsrichter...
Ein Handy in der Hand halten ohne es zu benutzen ... ja sicherlich.
Eine geöffnete Flasche Bier kann ich beim Autofahren auch nur in der Hand halten, ohne dran zu nippen. Glaubt einem auch nur niemand ... warum auch...

Zitat:

@cocker schrieb am 4. April 2018 um 16:31:07 Uhr:


Eine geöffnete Flasche Bier kann ich beim Autofahren auch nur in der Hand halten, ohne dran zu nippen.

Wäre das glaubwürdig, wo jeder Biertrinker weiß, daß abgestandenes Bier was für die Tonne ist? (Oft jedenfalls).

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ein Handy mit defektem Akku ist auch für die Tonne 😁

Am besten ist rechts eine offene Flasche Bier und links ein Telefon mit defektem Akku...........

Du wirst doch nicht zum Fan des autonomen Fahrens? 😁

Flüster. Ich bin Testfahrer bei Tesla.....😎

Supi ... 😁

Zitat:

@cocker schrieb am 4. April 2018 um 18:34:44 Uhr:


ein Handy mit defektem Akku ist auch für die Tonne 😁

Sicher, aber der Akku läßt sich gegen einen neuen, aufgeladenen austauschen; ok, das Bier auch.

Die Frage wäre allerdings, ob Bier und Handy nicht schon vor Eintritt der Unbrauchbarkeit wegen allgemeiner Hand- und Armschwäche zu Boden fallen.

Ich möchte die "heitere" Diskussion keinesfalls bremsen, erlaube mir an dieser Stelle dennoch einen Ausflug in die trockene Theorie. Hierzu habe ich mal die Begründung zur ursprünglichen bzw. erstmaligen Variante des "Handyverbotes" aus 2001 herausgekramt. Mit Rücksicht auf die Lesbarkeit und weil ich keine Lust habe, alles abzutippen, beschränke ich mich auf die Kernaussage:

Zitat:

Die Vorschrift regelt die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons durch den Fahrzeugführer, also auch den Radfahrer. Sie gewährleistet, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgaben frei hat. Die Benutzung schließt neben dem Gespräch im öffentlichen Fernsprechnetz sämtliche Bedienfunktionen wie das Anwählen, die Verwendung von Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet etc. ein.

Hier wird m.E. deutlich, was gemeint ist:
Benutzen ist "Telefonieren usw.".
Bloßes in der Hand halten ist kein Benutzen i.S.d. Vorschrift.

Spaßbremse! 😁

Na gut:

Ist es ein Benutzen im Sinne der Vorschrift, wenn mir während der Fahrt mit dem Handy ein Bier aufmache? Darf ich mein Butterbrot essen, wenn ich es hierzu auf ein Tablet lege, welches ich in der Hand halte?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 4. April 2018 um 22:16:42 Uhr:


Na gut:

Ist es ein Benutzen im Sinne der Vorschrift, wenn mir während der Fahrt mit dem Handy ein Bier aufmache? Darf ich mein Butterbrot essen, wenn ich es hierzu auf ein Tablet lege, welches ich in der Hand halte?

Tja, wer so spitzfindisch agiert, braucht sich dann aber auch über eine "schikanöse" langwierige Kontrolle oder das sicherstellen eines Beweisstückes nicht wundern. Man kann Polizisten nicht ohne weiteres für "blöd" verkaufen. Natürlich kann man so handeln, aber das wäre wie mit Waffenattrappen und Strickmütze in die Bank gehen, nur weil man hinterher angeblich noch zum Fasching will. In 99,99 % der Fälle wird es eben auf einen Bankraub mit all den Konsequenzen hinauslaufen ...

Ohne Frage. Das bloße in der Hand halten eines Handys ist im Grunde Blödsinn und wenn man unnötigen Ärger vermeiden will, sollte man solche "Experimente" auch lassen. Wenn man aber einmal erwischt wurde, ist das weiterhin eine denkbare Verteidigungsstrategie. Und dann zählt maßgeblich nur das graue Gesetz.

Man sieht insbesondere an der Diskussion bzw. dem Urteil zum "gehalten werden MUSS", dass solche Spitzfindigkeiten durchaus eine Rolle spielen. So hat der Anwalt in diesem Fall das bis dato geltende "Handyverbot" gekippt bzw. aufgeweicht, nur wegen dem Wörtchen "muss". Erst wegen diesem Urteil wurde der Passus in der StVO angepasst.

Im Urteil selbst stellt das Gericht übrigens auch fest:
„Das Halten des Geräts begründet deshalb über den Telefonvorgang hinaus kein relevantes, eigenständiges Gefährdungspotenzial“

Das lässt sich m.E. auch heute noch anwenden, auch ohne "muss".

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