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Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 10. Dezember 2009 um 19:42

Nach dem dritten Injektorenausfall ist die Rückabwicklung meines 250er nun endlich genehmigt. Heute habe ich die vorläufige Abrechnung erhalten. Danach soll ich pro gefahrene 1000 km 0,67 % des Neupreises bezahlen. Ich habe hier an verschiedenen Stellen im Forum gelesen, dass die Nutzungsentschädigung nur 0,4 % betragen soll.

Wer kann mir von seinen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Hab ich doch gleich gesagt, das sie ohne Druck davon nicht abweichen werden.

Aber ich bin dafür ja schon fast zerpflückt worden, und Ahnung habe ich ja auch nicht, von daher......:o

Ganz klare Ansage meinerseits:

Wenn Du auf einen Anwalt verzichten willst, dann sage ganz klar das Du die Konditionen nicht akzeptierst, auf die 0,4% bestehst, und wenn darauf keine Änderung erfolgt, blebt nur der Weg zum Anwalt.

Lies mal das hier, dann wird einiges klarer: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/konditionen.html

Die Seite ist sehr zu empfehlen, dort sind auch Gerichtsurteile hinterlegt die Deinen Anspruch auf die Konditionen untermauern.

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Themenstarteram 17. Dezember 2009 um 9:37

Jetzt wurde mir die Reduzierung von 0,67 auf 0,5 % angeboten. Auch wenn ich wahrscheinlich ganz gute Karten hätte, auf 0.4 % herunter zu handeln, werde ich das akzeptieren, weil die Differenz in Geld ca. 300 Euro ausmacht und die Zeit, die ich dafür aufwenden müsste, kann ich momentan besser investieren, weil ich beruflich stark eingespannt bin.

Bleibt trotzdem ein fader Beigeschmack, dass man nicht gleich mit 0,5 % gerechnet hat. Nach dem Motto, mal sehen, ob der Kunde das schluckt. Wenn er aufmuckt, können wir immer noch reagieren.

Aber: Immer daran denken, der Händler kann dafür nichts. Diese Konditionen kommen vom Werk.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

 

Aber: Immer daran denken, der Händler kann dafür nichts. Diese Konditionen kommen vom Werk.

Genau das ist der Haken, den viele nicht sehen.

Der Händler ist nur die Zwischenperson, die das ganze ausbaden muß.

Bei der geringen differenz, würde ich da jetzt auch keinen Aufstand mehr proben.

Aber das sie es erstmal probieren, war mir schon vorher klar.:D

am 4. Mai 2010 um 9:53

Frage in die Runde: Bezieht sich die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei Wandlung auf den Listenbruttopreis des Fahrzeuges, oder auf den tatsächlich gezahlten Bruttopreis?

2. Sind die vom Hersteller zu zahlenden Zinsen auf den Kaufpreis mit 4%, bzw. 5% für Geschäftskunden noch aktuell? (wg. niedrigem Zinsniveau). Einige Erfahrungen dürfe es nach der "Wandlungswelle" der letzten Monate diesbezüglich ja sicher geben.

Danke vorab und Gruß,

Norman

Hallo zusammen,

ohne Anwalt 0,5%, auf den NETTOLISTENPREIS, warscheinlich deshalb, weil das Fahzeug auf die Fa. läuft.

Gruß

am 4. Mai 2010 um 20:27

Natürlich wird das vom tatächlich bezahlten Preis berechnet.

Oder steht im Kaufvertrag der Listenpreis?;)

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500

Natürlich wird das vom tatächlich bezahlten Preis berechnet.

Oder steht im Kaufvertrag der Listenpreis?;)

Das kann ich bestätigen. Bei mir handelte es sich um Leasing und die Nutzungsentschädigung bezog sich auf den rabattierten Wert, der dem Leasingvertrag zugrunde lag.

Ob der Zinssatz von 4-5 % noch aktuell ist, kann ich leider nicht sagen, weil das bei mir wegen Leasing nicht in Betracht kam.

am 4. Mai 2010 um 21:23

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500

Natürlich wird das vom tatächlich bezahlten Preis berechnet.

Oder steht im Kaufvertrag der Listenpreis?;)

Das kann ich bestätigen. Bei mir handelte es sich um Leasing und die Nutzungsentschädigung bezog sich auf den rabattierten Wert, der dem Leasingvertrag zugrunde lag.

Ob der Zinssatz von 4-5 % noch aktuell ist, kann ich leider nicht sagen, weil das bei mir wegen Leasing nicht in Betracht kam.

Da scheint es offenbar unterschiedliche Rechtsauslegungen zu geben. Von der ADAC-Rechtsabteilung in München hab ich heute die Auskunft erhalten: Für Geschäftskunden: 0,5% vom Netto-Listenpreis per angefangene 1.000 km entspräche der gängigen Rechtssprechnung.

Die Kaufpreis-Verzinsung (4% Privatkunden, 5% Geschäftskunden) entspräche dem Gesetz, sei korrekt und würde i.d.R. auch gezahlt.

Dort beraten zwar Volljuristen, trotzdem müssen diese Auskünfte nicht unbedingt richtig sein. Offen gestanden bin ich nun leicht irritiert. Was mag denn nun wohl stimmen?

Gruß, Norman

am 5. Mai 2010 um 8:31

@teddy7500

@holgernilsson

Eure Darstellung ist korrekt. Auf nochmalige Nachfrage bei der ADAC-Rechtsabteilung wurde mir bestätigt, dass die gestern erhaltene Auskunft falsch war. Die Nutzungsentschädigung bezieht sich grundsätzlich auf den in der Verkäufer-Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis. Der Listenpreis spielt bei dieser Berechnung keine Rolle.

Die ADAC-Angaben zur Verzinsung des Kaufpreises waren in Ordnung.

Danke und Gruß,

Norman

 

 

am 5. Mai 2010 um 20:14

Ist doch auch logisch.

Dir Rückabwicklung des Kaufvertrages, kann nur auf der Grundlage der Summer erfolgen, die auch im Kaufvertrag drinsteht, geht doch gar nicht anders.:)

am 28. Mai 2010 um 17:17

Hallo, ich steh gerade ein wenig aufm schlauch....

Also es kommt rückabwicklung bei mir in Frage....

Das Auto ist geleast. Mtl. Rate 800€, keine Anzahlung. Neupreis war 60.000€. Wir gehen bitte von 0,4% auf Tausendkilometer aus. Die Halte dauer war 9 monate....

Wie siehts da aus?

Grüße

Themenstarteram 28. Mai 2010 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx

Hallo, ich steh gerade ein wenig aufm schlauch....

Also es kommt rückabwicklung bei mir in Frage....

Das Auto ist geleast. Mtl. Rate 800€, keine Anzahlung. Neupreis war 60.000€. Wir gehen bitte von 0,4% auf Tausendkilometer aus. Die Halte dauer war 9 monate....

Wie siehts da aus?

Grüße

Die Frage ist, wieviel Kilometer Du gefahren bist.

Bei Deinem Neupreis musst Du 240 € (0,4 % von 60.000) pro angefangene 1000 km bezahlen. Im Gegenzug bekommst Du alle Leasingraten erstattet.

Beispiel:

Laufleistung 15.300 km

Die Nutzungsentschädigung beträgt dann 15 x 240 € = 3.600 €. Dagegen werden die Leasingraten gerechnet (9x800=7.200). Im Ergebnis bekommst Du in diesem Beispiel 3.600 € erstattet.

Alles klar?

am 28. Mai 2010 um 19:13

@Holgernilsson

Bei mir ohne Nachfrage 0,5% und zusätzlich dazu einige Nettigkeiten ;)

Die Rückgabe erfolgt in einigen Tagen.

Themenstarteram 28. Mai 2010 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von HD-330i

@Holgernilsson

Bei mir ohne Nachfrage 0,5% und zusätzlich dazu einige Nettigkeiten ;)

Die Rückgabe erfolgt in einigen Tagen.

Bei mir waren es, wie ich schon geschrieben habe, auch 0,5 % und sehr günstige Konditionen für die Ersatzbestellung. Allerdings wollte man zunächst 0,67 % kassieren. Ich denke aber, dass das Werk auch inzwischen weiß, dass alle Kunden darauf bestehen. Daher bietet man nun gleich 0,5 % an.

Was wird Dein nächstes Auto sein?

am 28. Mai 2010 um 19:53

Die Entscheidung war eher einfach.

Der 3-er kommt nicht in Frage da mir das Design meines früheren E90 nie sonderlich zugesagt hat und ein neues Modell erst 2011/12 ansteht (somit erst 2013 ein Wechsel möglich).

Der A4 gefällt mir nicht sonderlich und hat Frontantrieb.

Ein 5-er ist mir zu groß, 98% Solofahrten und zudem möchte ich keinen "Versuchsträger" fahren. 1 Jahr sollte das Fzg. schon auf der Strasse sein. Die Erfahrung mit dem OM651 reicht ja.

Somit habe ich mich aufgrund der "Sonderkonditionen" und "viel Entgegenkommen" für den 350CDI entschieden. Wenn auch die Leistung bald aufgestockt wird, spielt das hier eine untergeordnete Rolle. Ich bedauere nur, dass ich die Innenraumaufwertung nicht mitbekomme, Daimler war nicht bereit lange zu warten.:(

Themenstarteram 28. Mai 2010 um 19:57

@ HD-330i

Du wirst die Entscheidung nicht bereuen. Der 350er ist noch um einiges flotter als der 250er - schon wegen der 7G-Tronic.

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