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Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 10. Dezember 2009 um 19:42

Nach dem dritten Injektorenausfall ist die Rückabwicklung meines 250er nun endlich genehmigt. Heute habe ich die vorläufige Abrechnung erhalten. Danach soll ich pro gefahrene 1000 km 0,67 % des Neupreises bezahlen. Ich habe hier an verschiedenen Stellen im Forum gelesen, dass die Nutzungsentschädigung nur 0,4 % betragen soll.

Wer kann mir von seinen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Hab ich doch gleich gesagt, das sie ohne Druck davon nicht abweichen werden.

Aber ich bin dafür ja schon fast zerpflückt worden, und Ahnung habe ich ja auch nicht, von daher......:o

Ganz klare Ansage meinerseits:

Wenn Du auf einen Anwalt verzichten willst, dann sage ganz klar das Du die Konditionen nicht akzeptierst, auf die 0,4% bestehst, und wenn darauf keine Änderung erfolgt, blebt nur der Weg zum Anwalt.

Lies mal das hier, dann wird einiges klarer: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/konditionen.html

Die Seite ist sehr zu empfehlen, dort sind auch Gerichtsurteile hinterlegt die Deinen Anspruch auf die Konditionen untermauern.

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Hab ich doch gleich gesagt, das sie ohne Druck davon nicht abweichen werden.

Aber ich bin dafür ja schon fast zerpflückt worden, und Ahnung habe ich ja auch nicht, von daher......:o

Ganz klare Ansage meinerseits:

Wenn Du auf einen Anwalt verzichten willst, dann sage ganz klar das Du die Konditionen nicht akzeptierst, auf die 0,4% bestehst, und wenn darauf keine Änderung erfolgt, blebt nur der Weg zum Anwalt.

Lies mal das hier, dann wird einiges klarer: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/konditionen.html

Die Seite ist sehr zu empfehlen, dort sind auch Gerichtsurteile hinterlegt die Deinen Anspruch auf die Konditionen untermauern.

Hallo Zusammen,

ganz ohne Druck wurden bei mir 0,5% anbgerechnet. Der Discount auf meinen Alten wurde nicht abgezogen. Somit war mein Verlust kleiner 600 € bei 15.000 km. Das Geld ist schon auf meinem Konto.

Ist, wenn die Rückabwicklung aus Maastricht genehmigt wurde, übrigens Verhandlungssache Deines Händlers.

Der Neue kommt noch vor Weihnachten.

Dann ist das Geld und noch ein bisserl mehr weg. Dafür aber ein 6 Zylinder in meiner Garage.

Grüße

am 11. Dezember 2009 um 9:10

Hier steht alles was Du wissen mußt.

Diese Seite ist von dem User Fanta241

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Hier steht alles was Du wissen mußt.

Diese Seite ist von dem User Fanta241

Steht doch oben schon.....;)

am 11. Dezember 2009 um 15:15

teddy, habe ich nicht gesehen. Man wird alt:mad:

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

teddy, habe ich nicht gesehen. Man wird alt:mad:

Mach Dir nix draus, ich bin manchmal auch blind wie ein Maulwurf.:D:D

Themenstarteram 12. Dezember 2009 um 11:40

Vielen Dank für die bisherigen Hinweise.

Ich bin aber vor allem an den jüngsten Erfahrungen der Rückabwickler aufgrund der Injektorenproblematik interessiert, weil ich mich auf diese besser beziehen könnte, wenn ich mit meinem Händler diskutieren muss.

Ich möchte möglichst auf die Hinzuziehung eines Anwaltes verzichten, weil das nur weitere Zeit kostet, ihn über den Sachverhalt zu informieren. Die Kosten wären mir egal, weil ich eine Rechtsschutzversicherung habe.

Daher noch einmal die Bitte an alle, die in der letzten Zeit die Rückabwicklung betrieben haben:

Bitte teilt mir die Nutzungsentschädigung mit, die Ihr in Eurem Fall verrechnet bekommen habt.

Viele Grüße zum dritten Advent

am 12. Dezember 2009 um 12:32

Daran hat sich nichts geändert. Die sind so wie Du nachlesen kannst festgelegt. Mercedes versucht in der Regel weniger zu zahlen, dann geht es nicht ohne Anwalt.

Die Antworten sind aktuell, daran hat sich nichts geändert.

Entweder Du machst es so wie ich es in dem ersten Posting beschrieben habe, oder du akzeptierst das Dir vorgegebene Angebot.

Vielleicht hilft beim Verhandeln mit Daimler auch, die Hintergründe der Berechnung der Nutzungsentschädigung nochmals in Erinnerung zu rufen. Die Prozentwerte fallen ja nicht vom Himmel, sondern gehen auf die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs zurück. 0,67% bedeutet nichts anderes, als dass der Hersteller selbst von gerade einmal 150.000 km ausgeht. Einfach mal nachfragen, ob sie an diesem Wert tatsächlich festhalten wollen...

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 10:10

@anbix

Der Hinweis bezüglich der Gesamthaltbarkeit ist sehr gut. Ich habe meinen Händler auf meine Vorstellung hingewiesen, nur 0,4 % bezahlen zu wollen. Er hat daraufhin beim Werk vorgesprochen. Morgen soll ich die Reaktion des Werks mitgeteilt bekommen. Bin mal gespannt, wie das Ergebnis ist. Mit ein bisschen Glück muss ich nicht weiter diskutieren.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Ich wünsche Dir das es sofort klappt, ohne Anwalt.

Eigentlich sollten sie langsam so schlau sein, es auch ohne Anwalt zu akzeptieren.

Verlieren würden sie den Prozess sowieso, da könnte man sich eigentlich dann die ganzen Gebühren sparen.

Bei mir haben sie es schlichtweg abgelehnt und es wurde dann einen andere finanziell brauchbare Lösung für das Problem gefunden.

Viel Glück!!!

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 13:21

@teddy7500

Vielen Dank für die netten Wünsche.

Nur für den Fall, dass die nicht gleich einlenken würde mich interessieren, wie die angedeutete brauchbare Lösung bei Dir aussah.

Viele Grüße

Bei mir ging es um eine Differenz von ca. 2000,-.

Die hat der Händler sich ans Bein gebunden, weil er sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wollte.

Ich schreibe dir gleich noch was per PN dazu, weil ich das hier nicht öffentlich machen möchte.

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