Wie gut muss die Werkstatt arbeiten

Hiiiiilfe!!!

Ich lasse gerade einen Parkplatzrempler in einer "Fachwerkstatt" reparieren.
Die gegnerische Versicherung zahlt.

Beschädigungen: Kotfügel (über Radkasten) eingedrückt, Stoßfänger Lack ab, Felge Kratzer. Alles hinten links.

Ich habe gesagt, es soll so aussehen wie vor dem Unfall.

Beim ersten Übergabetermin fiel mir auf, dass eine Falte, die ins Blech eingerbeitet ist, verschwunden war. Sie verläuft ca 3 cm vom Radkasten entfernt im Halbkreis. Ich hoffe Ihr wisst, wass ich meine.

Ich habe das beanstandet.

Beim zweiten Übergabetermin war die Falte nun wieder da, aber im Bereich des Tankdeckels war der Lack ungleichmäßig aufgebracht. Der Kratzer an der Felge wurde nur poliert. Er ist aber noch zu sehen. Also habe ich den Wagen nochmal da gelassen.

Jetzt die Fragen:

Muss ich Abstriche hinnehmen? Nach dem Motto: Das Fahrzeug ist instandgesetzt aber nicht neu. (Wie gesagt: Die Versicherung zahlt!!!)

Habt Ihr Tipps und Tricks wie man unsaubere Arbeit oder Fehler erkennen kann? (Lack, Blech)
Da ich kein Fachmann bin, konnte ich nur das beanstanden, was auch ein Blinder sieht.

Was ist, wenn in 4-5 Jahren das alles von innen durchgammelt?
(Garantie 2 Jahre)

Da ich nicht so oft mit Werkstätten zu tun habe, weiss ich nicht so genau was da so abgeht. Aber allein schon die Tatsache mir den Wagen so übergeben zu wollen verwirrt mich doch etwas.

Ich bin für jeden Beitrag von Euch dankbar!

Mit verwirrten Grüßen

uruguru

120 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Cephalotus


Gibt es da nicht auch noch so was wie Schlichtungsstellen bei den Handwerkskammern?
 
Die würden zwar nicht bei dem Versicherungsgedöns weiterhelfen können, aber die Qualität der Reperatur wohl beurteilen können. Kostet meines Wissens auch nichts und der Kunde ist (im Gegensatz zur Werkstatt) an den Schlichterspruch nicht gebunden.
 
Viele Grüße,
 
Cephalotus

 Richtig, die gibt es.

Und dir schreibt gerade so einem Trottel der da ein bisschen was zu melden hat in so einer Schlichtungsstelle der HWK eines Bundeslandes.

Die Schlichtungstellen beschäftigen mit den Rechnungen und der Reparaturdurchführung

Dazu muss die Reparaturfirma allerdings Mitglied in der zuständigen KFZ-Innung sein. Und bei Karosseriearbeiten ist das auch nicht so einfach.     

Aber ein guter Tipp.

Vieleicht kann der TE das ja herausbekommen, ob die Werkstatt in der Iinnung ist.

Man könnte dann ja auch mal auf den kleinen Dienstweg Telefonieren so von Bundesland zu Bundeland....

Wirklich ein guter Tipp......   😉

> Aber wer Lesen kann, versteht dich schon:
 
Falsch geraten, aber du darfst nicht nochmal.
 
Wie wär´s denn damit: Man suche einen Sachverständigen, der -erstmalig- alles in ein Gutachten hinein nimmt, was dem Geschädigten zusteht bzw. von Anfang an zugestanden hätte, beauftrage, sofern der Sachbearbeiter der Versicherung sich dem verweigert, einen Rechtsanwalt, der diese berechtigten Ansprüche auch durchsetzt und lasse das Fahrzeug nach "eigenem Ermessen" reparieren oder auch nicht.
 
"Eigenes Ermessen" schließt vollumfängliche sachgerechte Reparatur im Fachbetrieb ebenso ein wie den Eigenversuch mit Spachtelmasse und Spraydose. Soweit dass die Versicherung entscheidet was man sich unter ""Eigenem Ermessen" vorzustellen hat sind wir noch nicht.
 
Schon spannend, Herr Sachbearbeiter, dass einem sofort "Abzocke" unterstellt wird wenn man seine berechtigten Ansprüche durchsetzen möchte.
 
Am Rande: Ich bin ganz gewiss kein Freund davon, aus der kleinste Beule mit Hilfe von Anwälten und Gutachtern ein Schadensgroßereignis zu machen. Ganz im Gegenteil, denn es sind auch meine Versicherungsbeiträge die ich damit vernichten würde.
 
Nur, wenn denn die "einfache" Regulierung auf Basis eines KV -sofern es in dem Fall überhaupt einen gegeben hat, was ich mal bezweifle- fehlschlägt,  dann darf man das nicht den VN ausbaden lassen. Immerhin hat die Versicherung bis jetzt Gutachter und Anwalt gespart.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


 
Das steht dir ein komplett neues Seitenteil zu. Das sind ganz fix ein paar tausend EUR.
 
Reparaturversuche mit kiloweise Spachtelmasse kann man zwar machen, aber das wird nie exakt so aussehen wie vorher. Vom Rostschutz an der geknickten Kante ganz abgesehen.
 

Und grundsätzlich müsste mir jemand erklären, warum sich der TE mit einem gespachtelten Seitenteil abzufinden hat. Kann ja sein, dass u.U. NfA zum Ansatz kommt, aber die Aussagen "Gutachten brauchen wir nicht" und "neues Seitenteil gibts nicht" ist ja wohl jenseits von gut und böse, oder ?
 
 
Natürlich hätte ich -in dem Fall- das Seitenteil auch nicht getauscht, das ist völlig klar. Da steht die Schwere des Eingriffs in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Ein fähiger Lackierer kriegt die Instandsetzung so hin, dass man damit leben kann.
 
Aber ich hätte auf Basis Gutachten abgerechnet und wäre so zum Ersatz meines Wertverlustes gekommen.
 
 

Das sind Auszüge deiner eigenen Beiträge und von Abzocke habe ich hier nicht gesprochen.

Es gibt noch Geschädigte, die lassen ihr Fahrzeug in ihrer Kfz-Werkstatt oder auch beim Vertragshändler reparieren 🙂

Zitat:

Nur, wenn denn die "einfache" Regulierung auf Basis eines KV -sofern es in dem Fall überhaupt einen gegeben hat, was ich mal bezweifle- fehlschlägt,  dann darf man das nicht den VN ausbaden lassen. Immerhin hat die Versicherung bis jetzt Gutachter und Anwalt gespart
 
 

Du meinst sicher den AS (Anspruchsteller) wir Reden hier ja über KH und nicht Kasko.

Aber wir wissen in der Tat noch gar nicht ob hier überhaupt irgend etwas zur Schadenschätzung  erstellt wurde.

Vieleicht kann der TE hier noch mal Auskunft geben. Wurde hier eine KVA von der Werkstatt erstellt, oder wie ging die ganze Sache hier von statten?

Auf welcher Basis hat denn die Versicherung hier übehaupt eine Kostenübernahme zugesichert?

 Uruguru, mach uns bitte mal schlau....😕

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> Du meinst sicher den AS (Anspruchsteller)

Ja natürlich, sorry.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler




Aber wir wissen in der Tat noch gar nicht ob hier überhaupt irgend etwas zur Schadenschätzung erstellt wurde.

Vieleicht kann der TE hier noch mal Auskunft geben. Wurde hier eine KVA von der Werkstatt erstellt, oder wie ging die ganze Sache hier von statten?

Zitat:

Original geschrieben von uruguru



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler




ps Hat die Werkstatt eigentlich einen KVA erstellt, oder hat ein SV von der Versicherung dein Auto gesehen? Darüber haben wir, glaub ich, noch gar nicht gesprochen, oder hab ich wieder was "überläsen"
😕
Die Versicherung meinte, dass auf Grund der Schadenshöhe kein Gutachten notwendig wäre. KVA nur übern Daumen vom Meister.

Wir stellen also fest, dass bislang der Versicherung - allenfalls - eine Reparaturrechnung, die im Zuge einer nicht fachgerechten Reparatur erstellt wurde, als Grundlage zur Schadenregulierung vorliegen kann. Wow.

 
 
Ähem, heißt das jetzt,
man könnte dem Geschädigten eine Regulierung versagen mit dem Hinweis, dass er den ihm obliegenden Nachweis zur Schadenhöhe nicht erbracht hat? ... <---- Joke
😁 🙄
 
Schön finde ich, dass die Versicherung ohne ihre eigene? Gutachterabteilung offenbar auch nicht weiterweiß...
Ein Gutachterbedarf ist also da!
😁

Zitat:

undefined

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 
 
 
Aber wir wissen in der Tat noch gar nicht ob hier überhaupt irgend etwas zur Schadenschätzung erstellt wurde.
 
Vieleicht kann der TE hier noch mal Auskunft geben. Wurde hier eine KVA von der Werkstatt erstellt, oder wie ging die ganze Sache hier von statten?
 
 
 
 

Zitat:

Original geschrieben von uruguru


 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 
 
 
ps Hat die Werkstatt eigentlich einen KVA erstellt, oder hat ein SV von der Versicherung dein Auto gesehen? Darüber haben wir, glaub ich, noch gar nicht gesprochen, oder hab ich wieder was "überläsen"
😕
 
Die Versicherung meinte, dass auf Grund der Schadenshöhe kein Gutachten notwendig wäre. KVA nur übern Daumen vom Meister.
 
 
Hast du schön gemacht, mit die neue Motortalk

Zitat:

 
 
Woher weist du denn das mit dem KVA über den Daumen Hä ? 😎
 
Schau dir mal in aller Ruhe das Schadenbild an.
 
Ein KVA für diesen Schaden ist nun wahrlich kein Hexenwerk.
 
Und warum weis die Versicherung hier nicht weiter?
 
glaubst du die sind Blöd und schlafen auf dem Baum?
 
Die wissen schon ganz genau wo der Hammer hängt.
 
 
 
 
 
 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 
...
Woher weist du denn das mit dem KVA über den Daumen Hä ?
...
Und warum weis die Versicherung hier nicht weiter?
  1. DAS schrieb der TE am 20.07.07 um 14.57.27 Uhr und ICH hab´s gelesen! 😎                                                                                    
  2. Am 26.07.07 um 22.13.53 schrieb der TE, dass der Vers. die Sache an die Gutachterabteilung übergeben habe. -> offenbar wird eine Expert(en)-Meinung benötigt! 1+1= 😕 😁

Puhhh! Musste erstmal alles lesen.😰
 
 
 
Also heute hat sich telefonisch ein Gutachter gemeldet, der von der Versicherung beauftragt wurde.
 
Er wollte direkt zu Honda hin und sich dort die Sache ansehen.
 
 
Da ich den ganzen Tag unterwegs war, hat das nicht gelappt. Habe es auf Mitte nächster Woche verschoben.
 
Weiß auch nicht ob ich den nehmen soll. Ist der denn wirklich unabhängig?😕
 
 
 
Zum KVA:
Wie gesagt, ich habe keinen bekommen und die Versicherung hat die Kostenübernahme auf Grund der Angabe des Meisters erteilt.
 
Zu den Fotos:
Die Werkstatt hat auch Fotos gemacht und diese der Rechnung für die Versicherung beigelegt. Habe sie nicht gesehen.
 
Ich habe natürch auch noch ne Menge. Auflösung 8 MPixel. Also deutlich besser als die hier hochgeladenen. (wegen Speicher)
Leider habe ich nur das fotografiert, was man ohne Teile abzubauen sieht.
 
 
 
Übrigens war ich gestern nochmal bei einer anderen Werkstatt. Bot sich gerade an, da meine Freundin dort Durchsicht für Ihren Renner machen ließ. Zufällig war da gerade auch ein Gutachter vor Ort.
 
Die Meinungen zum Lack waren eindeutig. Da wurde nicht sauber gearbeitet.
Bei der Reparaturleistung (Blech) gehen die Meinungen auseinander.
Die Kante im Blech ist nicht so scharf wie auf der anderen Seite.
Ob ich das hinnehmen muss und wie dick der Spritzspachtel unter dem Lack sein darf war auf die Schnelle nicht herauszubekommen.
Es gibt wohl verschiedene Sorten u.s.w..
Wie oben schon gesagt wurde ein Top-Wert von über 3 mm Spachtelmasse gemessen.
 
PS: Eine Reparatur in PL habe ich nie in Erwägung gezogen. 😁
 

Hi uruguru,

> Eine Reparatur in PL habe ich nie in Erwägung gezogen.

Das hättest du vielleicht tun sollen, die Polen sind nämlich wahre Meister im Geradebiegen von verbeultem Blech, im Gegensatz zu deiner Werkstatt. 😁 🙂

> Weiß auch nicht ob ich den nehmen soll. Ist der denn wirklich unabhängig?

Die Versicherung kann so viele Gutachter schicken wie sie will, das Recht auf einen eigenen bleibt davon unberührt. Persönlich würde ich einem von der Versicherung beauftragten SV stets ein gewisses Maß von "Abhängikeit" unterstellen und den nur akzeptieren, wenn ich zwingend müsste.

Da sich die Versicherung deiner ( 🙂 ) Argumentation offenbar grundsätzlich angeschlossen hat und einen Gutachter ins Spiel bringen will, sollte es jetzt recht einfach sein am Montag abzuklären dass du selbst einen beauftragen möchtest.

Wichtig wäre (mir) in dem Fall nur dass die Veranstaltung nicht bei der Werkstatt stattfindet. Immerhin ist vermutlich noch nichtmal die Rechnung geschrieben ...

Zitat:

Weiß auch nicht ob ich den nehmen soll. Ist der denn wirklich unabhängig?
 

warum denn nicht?

So lange es keine Geld kostest, kann man sich doch weitere Meinungen einholen. Und was soll der Versicherungsssachverständige  denn davon haben  hier was falsches zu erzählen.

Oder glaubt hier einer das der oder sein Arbeitgeber von der "Honda-Werkstatt" abhängig ist?

Wohl eher umgehrt wird ein Schuh draus.

Aber ich finde, lamgsam wird es mal Zeit, dass einer der Herren Sachverständigen, die das Auto gesehen haben mal aus dem Quark kommen und eine profunde Aussage gegenüber dem TE machen.

Wenn Scheiße repariert wurde, dann kann man das feststellen und auch was dazu sagen und schreiben. So kompliziert stellt sich der Sachverhalt ja nun wirklich nicht dar.

Und das ist im übrigen auch der Punkt warum die Versicherung hier einen Sachverständigen schickt. Die Interessiert hier nur ob das Fahrzeug nach Rechnungslegung instand gesetzt wurde oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



  1. DAS schrieb der TE am 20.07.07 um 14.57.27 Uhr und ICH hab´s gelesen! 😎                                                                                    

soso..... und du glaubst also die Versicherung gibt eine Zahlungszusage für einen KVA über den Daumen vom Meister am Telefon 🙄

Der muss einen schriftlichen KVA einreichen mit Bildern, dann guckt da einer drauf der sagt das stimmt oder nicht.

Und erst dann gibt es grünes Licht.

Der Daumen ist zum Lutschen da..... 😛

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 
soso..... und du glaubst also die Versicherung gibt eine Zahlungszusage für einen KVA über den Daumen vom Meister am Telefon 🙄
 
Der muss einen schriftlichen KVA einreichen mit Bildern, dann guckt da einer drauf der sagt das stimmt oder nicht.
 
Und erst dann gibt es grünes Licht.
 
Der Daumen ist zum Lutschen da..... 😛

Also das war so:

Ich bin hin zur Werkstatt.

Der Meister hat sich das kurz angesehen und gesagt 1000-1500 Euro.

Das habe ich auf den Fragebogen für die Versicherung geschrieben und noch in der Werkstatt faxen lassen. Dann noch der Auftrag für die Werkstatt und Antrag auf Kostenübernahme.

Danach habe ich das Auto wieder mitgenommen.

Dann war ich eine Woche im Urlaub.

Wieder zu Hause habe ich in der Werkstatt angerufen und die Übernahmebestätigung war da.

Also wenn ein KVA erstellt wurde, dann nur von 5 Minuten angucken. Kann natürlich sein, dass das funktioniert, aber ich weiss nicht.🙄

Mir sagt da ja keiner was!😠

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


So lange es keine Geld kostest, kann man sich doch weitere Meinungen einholen. Und was soll der Versicherungsssachverständige denn davon haben hier was falsches zu erzählen.

"Meinungen" kann er sich auch bei Frau Müller und Herrn Meier einholen. Nur nützt ihm das nichts, aber das Thema hatten wir schon.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Aber ich finde, lamgsam wird es mal Zeit, dass einer der Herren Sachverständigen, die das Auto gesehen haben mal aus dem Quark kommen und eine profunde Aussage gegenüber dem TE machen.

Eine "profunde" Aussage wäre ein Gutachten und das

kostet den TE Geld

. Ein Gutachten dass die

Qualität der Reparatur

bewertet geht

nicht

zu Lasten der Versicherung.

Du hast von Anfang an nicht verstanden oder verstehen wollen, dass die erstmalige Schadensfeststellung und Reparaturausführung zwei verschiedene Dinge sind.

Aber ich fange nicht nochmal von vorn an und gebe auf.

@uruguru, Du kannst mir bei Bedarf gern ne PN schicken.

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