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Wie funktioniert Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf?

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 14:59

Hallo!

Ich möchte mir einen gebrauchten MB-Transporter kaufen. Verkäufer ist ein Händler.

Dieser möchte Garantie und Gewährleistung nach Möglichkeit ausschliessen, da der Wagen schon 14 Jahre alt ist.

Er hat sich trotzdem drauf eingelassen, dass er für den Wagen eine Gewährleistung gibt.

Der Wagen macht insgesamt einen guten Eindruck und der Händler hatte ihn selber nun seit einem Jahr als Firmenfahrzeug - ich denke, er weiss dass er dem Wagen vertrauen kann.

Wenn jetzt doch an dem Wagen ein Schaden auftritt, wie funktioniert dann die Gewährleistung?

Muss ich mit dem Wagen zu diesem Verkäufer und er repariert ihn selber oder in einer ihm genehmen Werkstatt. Oder kann ich das hier bei mir vorort reparieren lassen?

Der Händler ist nämlich 250km entfernt, eine oder gar mehrere Fahrten zu ihm, mglw. mit Übernachtungen wären quasi nicht praktikabel.

Grüße und vielen Dank

Ottmar

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von street_panda

Mein Gott macht es doch nicht kompliziertes als es ist ...

 

 

Händler muss 2 Jahre gewähleistung geben .. falls was ist muss er dafür aufkommen.

 

Standort ist immer dort wo der Händler ist , oder ihr habt abgemacht, dass es nicht so ist.

 

Fertig mein gott

Erfüllungsort und Bezahlung der Transportkosten sind zwei paar Stiefel ( § 269 und § 439 BGB)

 

Lies Dir den folgenden Beitrag über die neueste BGH Rechtsprechung durch, insbesondere den letzten Absatz.

 

www.taylorwessing.com/.../...sort-der-nacherfuellung-im-kaufrecht.html   

 

 

O.

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Die Gewährleistung nach BGB wird über den Verkäufer abgewickelt.

Du müsstest also die 250Km grundsätzlich in Kauf nehmen...

P.s.: Prinzipiell könnte der Händler auch gestatten, bei einer Werkstatt in deiner Nähe reparieren zu lassen - aber ich denke kaum, dass er sich darauf einlassen wird.

Aber fragen kostet ja nichts...

Ggfs. steht im Kaufvertrag etwas über Gewährleistungsort/Erfüllungsort.

 

O.

kann mich meinen vorredern anschliessen...es sei denn es ist eine Rückabwicklung dann schauts anders aus

am 26. Oktober 2011 um 13:56

da hier auf einen Teil deiner frage keine spezifische antwort kam , möchte ich dir mal nach bestem wissen und gewissen antworten.

es shiet bei gebrauchten folgendermaßen aus.

 

Gewährleistung vom Händler bedeutet , Wenn der Händler dir den Wagen übergibt ist es Frei von Mängeln die nicht angegeben sind

 

Dh sollte es in der Zeit der Gewährleistung zu einem Schaden kommen , gibt es die Regelung mit Anteilen . Achjaaa Diese Gewährleistung bezieht sich meistens nur auf Motor und Anbauteile sowie Getriebe und Anbauteile

Dh wenn du mal einen Getriebe Schaden Erleidest ( was hoffentlich net vorkommt ) dann wird der Händler einen bestimmten Anteil der Kosten übernehmen da es kein Neufahrzeug ist , wieviel er übernimmt hängt vom Fahrzeugalter und Kilometer Standt ab.

 

Es gibt einmal Arbeitskosten Übernahme und Teilekosten Z.b. Auto mit 100000km 100 % Arbeitskosten Teilekosten 50 %

 

So läuft das Ab.

Zitat:

Original geschrieben von street_panda

da hier auf einen Teil deiner frage keine spezifische antwort kam , möchte ich dir mal nach bestem wissen und gewissen antworten.....

Dieser Beitrag gibt erst recht keine Auskunft auf die Frage des TE, ob er im Falle eines Gewährleistungsschadens auf eigene Kosten zu dem Händler hinfahren muss.

 

Zu dem ist die Antwort inhaltlich falsch. Sie ist einigermaßen zutreffend, wenn es um Garantieabwicklung geht; hier ist aber die Frage nach Abwicklung von Gewährleistung.

 

Dann will ich auf die Frage kurz antworten:

Der Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart ist, der bestimmungsgemäße Aufenthaltsort des Fahrzeuges. Also der Wohnort des Käufers.

 

Im Falle eines Schadens ist der Verkäufer anzurufen und der Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Wird Gewährleistung anerkannt, was sicherlich nicht ohne weiteres geschehen wird, muss Verkäufer entscheiden, ob er selbst repariert oder ob er einen Händler am Wohnort des Käufers mit der Reparatur beauftragt. Will er selbst reparieren, muss er die Kosten des Transports des Fahrzeuges zu seiner Werkstatt tragen.

 

O.

 

 

 

 

am 26. Oktober 2011 um 15:02

Quatsch .... wenn du das Fahrzeug von dem Händler in xy Kaufst musst du das Fahrzeug zu einer Werkstatt hinrbingen welches dir der Händler vorschreibt .

 

Man kann auch ausmachen , dass du das Fahrzeug zu einer Werkstatt in deiner Nähe bringst , solche Aktionen musst du aber vorher mit dem Händler absprechen.

 

 

so und nicht anders

Zitat:

Original geschrieben von street_panda

Quatsch .... wenn du das Fahrzeug von dem Händler in xy Kaufst musst du das Fahrzeug zu einer Werkstatt hinrbingen welches dir der Händler vorschreibt .

 

 

 

Man kann auch ausmachen , dass du das Fahrzeug zu einer Werkstatt in deiner Nähe bringst , solche Aktionen musst du aber vorher mit dem Händler absprechen.

 

 

 

 

so und nicht anders

Habe ich doch geschrieben mit dem Satz "Sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart ist".

Wenn Händler im Vertrag vorschreibt und Käufer akzeptiert, ist es so wie Du sagst.

Wenn nichts im Vertrag vereinbart ist, ist es so wie ich es gesagt habe ( xy § im BGB).

 

Bist Du Händler?

 

O.

am 26. Oktober 2011 um 16:27

Ja bin ich Privater Händler :D

Zitat:

Original geschrieben von street_panda

 

 

Dh sollte es in der Zeit der Gewährleistung zu einem Schaden kommen , gibt es die Regelung mit Anteilen . Achjaaa Diese Gewährleistung bezieht sich meistens nur auf Motor und Anbauteile sowie Getriebe und Anbauteile

Dh wenn du mal einen Getriebe Schaden Erleidest ( was hoffentlich net vorkommt ) dann wird der Händler einen bestimmten Anteil der Kosten übernehmen da es kein Neufahrzeug ist , wieviel er übernimmt hängt vom Fahrzeugalter und Kilometer Standt ab.

 

Es gibt einmal Arbeitskosten Übernahme und Teilekosten Z.b. Auto mit 100000km 100 % Arbeitskosten Teilekosten 50 %

Das hat mit der gesetzlichen Gewährleistung nach BGB nichts zu tun, entweder fällt der Schaden unter die Gewährleistung oder ist bedingt durch altersgemäßen Verschleiß (hierfür wird für jedes Bauteil eine entsprechende Lebensdauer angesetzt, ist es vor Ablauf dieser Zeit defekt fällt es unter die Gewährleistung) , in letzterem Fall hat der Käufer grds. das Nachsehen und kann allenfalls auf Kulanz hoffen.

am 26. Oktober 2011 um 21:01

Mein Gott macht es doch nicht kompliziertes als es ist ...

 

Händler muss 2 Jahre gewähleistung geben .. falls was ist muss er dafür aufkommen.

Standort ist immer dort wo der Händler ist , oder ihr habt abgemacht, dass es nicht so ist.

Fertig mein gott

Zitat:

Original geschrieben von street_panda

Mein Gott macht es doch nicht kompliziertes als es ist ...

 

 

Händler muss 2 Jahre gewähleistung geben .. falls was ist muss er dafür aufkommen.

 

Standort ist immer dort wo der Händler ist , oder ihr habt abgemacht, dass es nicht so ist.

 

Fertig mein gott

Erfüllungsort und Bezahlung der Transportkosten sind zwei paar Stiefel ( § 269 und § 439 BGB)

 

Lies Dir den folgenden Beitrag über die neueste BGH Rechtsprechung durch, insbesondere den letzten Absatz.

 

www.taylorwessing.com/.../...sort-der-nacherfuellung-im-kaufrecht.html   

 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von street_panda

Händler muss 2 Jahre gewähleistung geben .. falls was ist muss er dafür aufkommen.

Unsinn, Gewerbliche Anbieter müssen auf Gebrauchtwaren eine Gewährleistungszeit von 1 Jahr geben.

Wobei nach 6 Monaten die Beweislast zu lasten des Kunden geht. Effektiv hat man also nur 6 Monate die sichere Karte danach könnte man Pech haben und müsste evtl. einen Gutachter besorgen der belegt das der Schaden nicht selber verursacht wurde.

 

Die 2 Jährige Gewährleistungspflicht (auch hier 6 Monate...) betrifft Neuwaren.

 

Im Schadensfall hat sich der Kunde an den Händler zu wenden bzgl. der Modalitäten zur Abwicklung der Gewährleistung.

Wenn der Händler so weit weg ist sollte man derartige Fragen direkt beim Kauf stellen ;)

Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS

Zitat:

Original geschrieben von street_panda

Händler muss 2 Jahre gewähleistung geben .. falls was ist muss er dafür aufkommen.

Unsinn, Gewerbliche Anbieter müssen auf Gebrauchtwaren eine Gewährleistungszeit von 1 Jahr geben.

Wobei nach 6 Monaten die Beweislast zu lasten des Kunden geht. Effektiv hat man also nur 6 Monate die sichere Karte...

 

Die 2 Jährige Gewährleistungspflicht (auch hier 6 Monate...) betrifft Neuwaren.

Falsch. Auch für gebrauchte Waren sind 24 Monate Gewährleistung. KANN aber auf 12 Monate reduziert werden.

@TE Und wenn du einen Schaden hast, dann ist zuerst der Händler zu informieren, denn er hat das Vorrecht der Reparatur. Also er kann entscheiden wo die Reparatur zu erfolgen hat. Ob er es selbst machen will oder dir erlaubt es bei die vor Ort zu reparieren. Allerdings hat er ab einer Entfernung von mehr als 50km für den Transport zu sorgen.

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