Wie finde ich heraus wem das Auto gehört?
Wenn Kennzeichen vorhanden ist.
- Name usw...
MfG
Henrik
Beste Antwort im Thema
Neugierig sind viele, vor allem einige scharfe Lumpis bei blonden Damen. Man nennt es Datenschutz und deshalb gibt es viele Hürden, bis ein privater Bürger seine Neugier befriedigt bekommt.
Also vergiss es..
Dunkelgrün wäre es, wenn du einen Kumpel bei der Verkehrspolizei hast, der könnte evtl mal seinen Job für dich riskieren und ne private Halterabfrage machen...🙄
71 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Da stellt sich aber durch die einleitende Frage, wer hier ggfs. wen stalken will.... falls dies überhaupt der orginäre Beweggrund sein sollte... keine Ahnung.Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich hatte mal einen Kollegen, dessen Ex-Freundin dauernd in der Firma angerufen hat -> ich kann mir schon gut vorstellen, dass langfristiges Stalking viele Leute stärker belastet als mit Kratzern im Lack der alten Schüssel rumfahren zu müssen.
notting
Das kann uns nur der TE sagen, was er aber noch nicht für nötig gehalten hat... 😕
Zitat:
Original geschrieben von waldfee-2000
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
😛 Ich würd' zum Anrufen ja das Telefon nehmen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von waldfee-2000
Bis es dich mal selber trifft.Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Habe ich bei der ggw. Pervertierung des Datenschutzes ohnehin schon lange nicht mehr....
Ich denke, wir missverstehen uns hier. Die Pervertierung finde ich in solchen Fällen wieder, dass es z.B. in einer Öffentlichkeitsfahnung, wie oben schon erwähnt, gar keine Details zur Fahnung mehr gibt; oder, dass ich aus datenschutzrechlichen Gesichtspunkten heraus keine Auskunft darüber erhalte, wer mich im Zuge falscher Verdächtigung angezeigt hat, oder, welche KM-Stand mein erworbenes Auto bei der letzten Untersuchung des TÜV hatte, wenn ich da mal anrufen würde usw. usw.
Es geht mir NICHT darum, irgendeine Halterfeststellung durchführen zu können, um dem Halter einen "Schlägertrupp" auf den Hals zu schicken oder der Halterin ein Liebesbrief zu zu schicken, weil ich zuvor zu feige war, sie anzusprechen.....
Alles geklärt?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Nehmen wir an ich bekomme von Opa die Anzahlung für ein Auto geschenkt, die Versicherung läuft auf Oma wegen den Prozenten, den Kaufvertrag unterschreibt Papa da der den Verkäufer gut kennt, das Fahrzeug wird zugelassen auf Onkel A wegen Maschinenring/Bauernverband/Jagdverband/Diplomatenrabatt oder Abwrackprämie. Die Steuer wird vom Konto von der Tante B, Frau von Onkel A abgebucht, die Versicherung überweist meine ältere Schwester. Der Kreditvertrag läuft auf Mama und dann bürgt noch mein älterer Bruder.
Zugelassen irgendwo in BaWü aufm Dorf, Standort ist Berlin wegen Studium.
... und gefahren ist die Freundin Deiner Cousine und die hat der TE gesehen 😁 😉 😉
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Es gab doch mal früher das KenzeichenVZ. Da konnte man freiwillig mit seinem Kennzeichen angemeldet sein und Leute kennenlernen. Sowas wie StudiVZ.
Die Page ist nur temporär offline und steht kurz vor dem Relaunch 😉
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Na ja, der Versicherungsnehmer muß ja nicht identisch sein mit dem Halter ;-))
Funktioniert bei den meisten Versicherungen aber schon lange nicht mehr. Gerade die Fahranfänger dürfen somit ihre Fahrzeuge nicht mehr auf die Eltern/ Großeltern zulassen...
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Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Funktioniert bei den meisten Versicherungen aber schon lange nicht mehr. Gerade die Fahranfänger dürfen somit ihre Fahrzeuge nicht mehr auf die Eltern/ Großeltern zulassen...Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Na ja, der Versicherungsnehmer muß ja nicht identisch sein mit dem Halter ;-))
Aber Halter+VN = Eltern müsste doch weiterhin gehen? Ich meine, für Fahrer <23(?) Jahre wird bei der Versicherung doch sowieso ein Zuschlag fällig?
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Aber Halter+VN = Eltern müsste doch weiterhin gehen? Ich meine, für Fahrer <23(?) Jahre wird bei der Versicherung doch sowieso ein Zuschlag fällig?Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Funktioniert bei den meisten Versicherungen aber schon lange nicht mehr. Gerade die Fahranfänger dürfen somit ihre Fahrzeuge nicht mehr auf die Eltern/ Großeltern zulassen...
Halter + VN Eltern geht noch, allerdings nur in Verbindung mit "ab 25 Jahre...". Ich habe voriges Jahr diverse Versicherungen abgeklappert, um das Auto meiner Schwester auf meinen Namen zu versichern. Noch nicht mal ein befreundeter Versicherungsfachmann, bei dem ich meine komplette Versicherungen laufen habe, konnte da was machen... Einige Direktversicherungen usw. lassen es zwar noch zu, zahlen aber im Schadensfall keinen Cent 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Funktioniert bei den meisten Versicherungen aber schon lange nicht mehr.Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Na ja, der Versicherungsnehmer muß ja nicht identisch sein mit dem Halter ;-))
Komisch, ich sehe tagtäglich mehrfach das Gegenteil...😕😕
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Wenn Kennzeichen vorhanden ist.
- Name usw...
MfG
Henrik
zeig ihn einfach an dann hast du alle seine Daten 😁
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
😛 Ich würd' zum Anrufen ja das Telefon nehmen... 😁Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Mit dem Nummernschild rufst du beim Zentralverband der Versicherer an, ....
Was Kennzeichen heute alles können 😁
Ach, natürlich geht das mit der Versicherung!! Mein Auto ist auf meine Firma angemeldet, VN bin ich und es ist keine Altersklasse ausgeschlossen... der Beitrag hält sich im Vergleich zu manch anderen Versicherern in Grenzen!
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Komisch, ich sehe tagtäglich mehrfach das Gegenteil...😕😕Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Funktioniert bei den meisten Versicherungen aber schon lange nicht mehr.
Dann gib mir mal nen Tipp, wie das funktioniert 😉 Mein Bruder musste sein 2. Auto schon auf sich selbst zulassen (der Erste lief auf die Eltern), weil die Versicherung sich quer stellte... das Ganze ist 10 Jahre her und damals ging es auch durch die Medien, dass diese Regelung "Fahranfänger, Auto auf Eltern versichert und zugelassen" unterbunden würde. Teilweise kann ich es verstehen, wenn die Fahranfänger mit 30% fahren, werden dafür natürlich keine hohen Beiträge reinkommen. Allerdings verursachen sie naturgemäß mehr Schäden... ein Verlustgeschäft für Versicherungen.
Wie gesagt, letztes Jahr habe ich für meine Schwester überall versucht ihr Auto auf meinen Namen zu versichern, wollte aber keiner legal machen. Entweder sollte ich trotzdem höhere Beiträge zahlen, es kam die "ab 25 Jahr..." Klausel ins Gespräch, oder man sagte mir, es wäre kein Problem das Fahrzeug so zu versichern, allerdings würde die Versicherung sich weigern zu zahlen...
Edith:
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Ach, natürlich geht das mit der Versicherung!! Mein Auto ist auf meine Firma angemeldet, VN bin ich und es ist keine Altersklasse ausgeschlossen... der Beitrag hält sich im Vergleich zu manch anderen Versicherern in Grenzen!
Firmenwagen ist aber was anderes wie ein Privatwagen, weil der ja theoretisch trotzdem auf dich läuft... sofern es deine Firma ist. Mein Firmenwagen ist auf die Firma zugelassen und versichert, im Vertrag steht mein Name als einziger Fahrer, Kollege Alfred darf ihn theoretisch nicht mal auf dem Hof umparken, der Chef als Halter eigentlich auch nicht.
Ähnlich läuft es bei meinem Nachbarn, da darf nur er und seine Frau damit fahren... wobei bei Ehepartnern öfter eine Ausnahme gemacht wird, als bei Kindern o.ä.
Zudem müsste man noch beachten, von wann der Vertrag ist... soll ja auch Leute geben, die fahren auf ältere Verträge, die es so gar nicht mehr gibt.
Man muss auch mehrere Versicherungen anfragen. Jede hat da so ihre Macken.
Meinen X5 z.B. wollten 3 Versicherer nicht Kaskoversichern, da das meistgestohlene Auto Europas. Die 4. Versicherung hatte da kein Problem damit.
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Man muss auch mehrere Versicherungen anfragen.
Wenn man folgenden Satz aufmerksam liest, dann sollte sich dein Einwand eigentlich erübrigen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Wie gesagt, letztes Jahr habe ich für meine Schwester überall versucht ihr Auto auf meinen Namen zu versichern, wollte aber keiner legal machen.
Ich habe glaube ich 3 Tage mit diversen (und da meine ich nicht 3 oder 4, sondern eher 50-xx) Versicherungen telefoniert... mein Versicherungsfachmann gehört zur Verwandschaft, packt schon mal Kniffe ein, damit ich sparen kann, das Auto meiner Schwester auf mich zu versichern war ihm zu heikel, weil er im Schadensfall von ganz oben mächtig einen auf den Deckel bekommt.
Ebenso hatte ich eine endlose Diskussion mit dem Versicherer, wo von unserer Firma alles versichert ist... die sind eigentlich auch sehr Kulant und drücken mal ein Auge zu. Auch die stellten sich quer...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Funktioniert bei den meisten Versicherungen aber schon lange nicht mehr. Gerade die Fahranfänger dürfen somit ihre Fahrzeuge nicht mehr auf die Eltern/ Großeltern zulassen...
seit wann?
Fahrzeug meines Sohnes wurde auf ihn zugelassen, bei mir urspünglich als 3.Wagen, später 2.Wagen versichert und kann von ihm jederzeit zum aktuellen Tarif übernommen werden. Fing vor 8 Jahren an, als er 19 war.
Woher will die Versicherung wissen wem das Auto "gehört"?
Meine Mum ist Eigentümer eines 3er BMW mit Gewindefahrwerk und breiten Alufelgen? ...ja ne ist klar... *hust*