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Wie Falschparker von (privatem) Firmenparkplatz fernhalten?

Themenstarteram 20. März 2020 um 0:19

Hallo,

zu der Firma in der ich Arbeite gehört ein großer Firmenparkplatz, da durchaus mit erheblichen Kundenverkehr - gerade zu Stoßzeiten - zu rechnen ist.

Der Parkplatz ist eindeutig an der Einfahrt mehrfach und auch in den verschiedenen Parkreihen als Privatparkplatz gekennzeichnet und auch, dass eine Parkscheibe verwendet werden muss, Zeitlimit 3h und Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt werden

Das Problem ist allerdings, dass in dem Gebiet eine stark angespannte Parkplatzsituation herrscht und so schon vor Geschäftsöffnung Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen und dies auch während der Geschäftszeiten und nach Ladenschluss, sodass es sich, da diese nur für kurze Zeit am Tag vom Parkplatz fahren, um fremde Dauerparker zu handeln scheint, jedenfalls nicht um Kunden oder Mitarbeiter. Das Absperren des Parkplatzes ist allerdings aufgrund des Kundenverkehrs nicht wirklich sinnvoll möglich. In der Zeit des Ladenschlusses stören die Fremdparker ja nicht, aber wenn Kunden dann keinen Platz mehr bekommen ist das schlecht.

Was kann man gegen Dauerparker machen? Schranke, die nur während der Öffnungszeiten geöffnet ist? Strafzettel verteilen? Vielleicht doch die Drohung in die Tat umsetzen und konsequent abschleppen lassen? Verprellt man dadurch Kunden? Wir tendieren ja momentan dazu, dass man zunächst versucht, die Kunden im Geschäft ausfindig zu machen, (evtl. hat ja jemand nur die Parkscheibe vergessen) und falls sich derjenige nicht in Kürze meldet, zügig abzuschleppen, um klar zu sagen, dass Falschparken nicht toleriert wird.

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2020 um 3:37

Hi!

Erfahrungsgemäß ist das schwierig, zumal durch Abschleppen nur der Falschparker selbst und vielleicht 3-4 relevante Leute aus seinem Umfeld sensibilisiert werden.

Außer es handelt sich um einen übersichtlichen Ort mit einer überschaubaren Anzahl regelmäßiger "Besucher". Dennoch muss man sich natürlich nicht alles bieten lassen.

Wenn ihr eine Rezeption habt, installiert eine Schranke mit Gegensprechanlage und lasst durch den Rezeptionsmitarbeiter nur für Leute die Schranke öffnen, die zu Euch wollen.

Habt Ihr keine Rezeption, installiert eine. Neue Jobs sind immer gut...

Wir haben das Problem auch und wenn Mitarbeiter keinen Platz mehr finden, parken wir uns unbekannte Autos ein. Dies sind meist Leute aus dem Ort, die im benachbarten Supermarkt (mit zu kleinem Parkplatz aber ungenutztem Flachdach) einkaufen.

Unter 2h Wartezeit lassen wir niemanden aus dem Spiel heraus.

Nach 3 Jahren spricht sich das wohl langsam herum.

Das Unternehmen hat zugesagt, Kosten die aus einer eventuellen Klage des Falschparkers heraus entstehen, zu ersetzen.

Meine lange Erfahrung als alter weis(s)er Mann sagt, dass gerade beim Thema unberechtigtes Parken auf fremdem Privatgrund der der ganz grobe Keil auf den ignoranten, groben Klötzen hilft.

Zur Not muss man dann auch mal eine Klage und eine Strafzahlung aushalten, wenn einen das so sehr nervt.

Privat habe ich auf diese Weise über 4 Jahre einen Nachbarn eingenordet bekommen, der ständig auf einem privaten Stellplatz parkte. Habe mein Auto (in der engen Tiefgarage ohne Abschlepp- oder manuelle Rangiermöglichkeit) immer wieder vor meinen durch ihn zugeparkten Stellplatz gestellt. Erst nur wenn ich zu hause war. Als er klingelte, ließ ich mir Zeit, gab sein Auto frei und hörte mir unverschämte Sprüche an. Irgendwann bin ich 3 Wochen nach Asien gefahren und ließ mein Auto vor seinem stehen.

Die Klage auf Schadenersatz und die Nötigungsklage zogen sich. Ebenso meine Gegenklage auf Miete für den Stellplatz.

Am Ende bekam er nach 3 Jahren angemessene 400 Eur Schadenersatz für Mietauto/Taxi. Ich erhielt für die von mir irgendwann protokollierten Parkzeiten auf meinem Platz 200 Eur Miete. Strafrechtlich passierte nichts.

Er fuhr jedoch locker flockig für 800 Eur Taxi in den 3 Wochen und dachte, ich müsste das ja sowieso bezahlen. Also alles gut, der Parkplatz blieb dann in Zukunft frei...

Man muss ggf. erst mal ein wenig investieren, da das deutsche Recht bei Besitzstörungen bzgl. Parkplätzen nicht optimal gestaltet ist. Wenn man dann aber ein funktionierendes Ergebnis erzielt hat, ist das i.O.

Viel Glück!

ZK

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Wie ist es denn damit:

https://www.parkplatzdieb.de/

Macht relativ wenig Arbeit und im Gegensatz zum Abschlepper muss man nicht in Vorleistung gehen.

Die Parkplätze sind dabei nicht sofort frei, spricht sich sicher aber schnell rum.

Es stellt sich nur die Frage, wer zahlt die Rechtsanwaltskosten oder Abmahnkosten, wenn man nicht rausbekommt, wer das Fahrzeug gefahren hat? Muss die Kosten dann der Fahrzeughalter übernehmen?

Zumindest sollte man diese Frage der Kanzlei stellen, bevor man sie beauftragt.

 

Gruß

Uwe

Wenn ich mich richtig erinnere hat doch der BGH (letztes Jahr?) entschieden dass der Halter haften muss, wenn er den Faher nicht nennt (nennen will) !

Und beim Abschleppen besteht doch das gleiche Problem.

Egal wie, aber mit diesen Abmahnanwälten habe ich ein generelles Problem, ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die billiger, als ein Abschlepper sind.

"Restrisiko? „Sollte der Abgemahnte zahlungsunfähig sein, fällt die Gebühr an den Mandanten zurück“, erklärt die Fachanwältin für Verkehrsrecht."

https://www.handwerk.com/...platz-blockiert-so-wehren-sie-sich-richtig

Das der Halter zahlungsunfähig ist ist doch sehr unwahrscheinlich!

Das Risiko dass der Falschparker weg ist bevor der Abschlepper kommt ist sicher viel größer.

Zitat:

@baer-tram schrieb am 25. März 2020 um 11:01:05 Uhr:

Wenn ich mich richtig erinnere hat doch der BGH (letztes Jahr?) entschieden dass der Halter haften muss, wenn er den Faher nicht nennt (nennen will) !

Und beim Abschleppen besteht doch das gleiche Problem.

Egal, bevor ich so einen Anwalt beauftragen würde, müsste der mir zusichern, dass keine Kosten auf mich zukommen können. Wenn es Urteile dazu gibt umso besser, aber ich will mich darum nicht kümmern oder recherchieren, wenn der Anwalt dies weiß.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@baer-tram schrieb am 25. März 2020 um 11:1:05 Uhr:

Wenn ich mich richtig erinnere hat doch der BGH (letztes Jahr?) entschieden dass der Halter haften muss, wenn er den Faher nicht nennt (nennen will) !

"Nicht nennen (können)" und "nicht nennen wollen" ist in diesem Urteil der entscheidende Unterschied. In der Praxis hilft das dem TE nix.

Wir praktizieren das Abmahnverfahren über eine Anwaltskanzlei seit über einem Jahr.

Es handelt sich dabei um 2 gekennzeichnete Mieterparkplätze und die Zufahrt zum Hof.

Alle Halter haben die Unterlassungserklärung bisher abgegeben, bzw. bei Firmen von ihrem Mitarbeiter abgeben lassen.

Auch in Fällen in denen der Fahrer nicht bekannt gegeben wurde.

Dabei reden wir von runden 200 Euro. Für uns enstanden keine Kosten.

Nachteil ist natürlich, dass es nicht sofort hilft.

Und wir haben keinen Stress mehr.

 

Themenstarteram 20. April 2020 um 1:05

In der Coronazeit haben wir noch einmal die Beschilderung verbessert, sodass jetzt noch deutlicher als vorher in großer Fetter Schrift darauf hingewiesen wird, dass kontrolliert wird und jederzeit abgeschleppt werden kann. Da heute Kontaktbeschränkungen gelockert werden, rechnen wir mit einer Zunahme des Verkehrs und somit auch der Falschparker. In Kürze werden wir dann mal "aufräumen", aber zunächst erstmal diejenigen, die schon am frühen Nachmittag dastehen und dann auch nach Ladenschluss nicht abgefahren sind, bzw. bei Öffnung noch nicht abgefahren sind,

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