wie erfolgt die Abrechnung eines zweiten Schadenfall nach einem vorherigen Totalschaden?

Ich hatte Wild Unfall gehabt aber war nur leicht belech Schaden. Trotzdem gurtachte hat Totalschaden berechnet . Danach hat ein Frau von hinten an mein Auto rein gefahren . War nicht so doll . Wird versicherung neue schsden ohne Probleme zahlen ?

74 Antworten
Zitat:
@Pauliese schrieb am 19. Juli 2025 um 10:47:39 Uhr:
@zizo
War Deine hintere Stoßstange tatsächlich vorher schon so kaputt, wie es in dem Brief behauptet wird?
Wenn ja: war das ein alter Unfall, hast Du das Auto schon so gekauft?
Oder ist Dir selbst das passiert während das Auto in Deinem Besitz war? Selber schuld gewesen oder ist Dir da vorher auch schon einmal jemand reingefahren?
Warum wurde das dann nicht repariert?
Du siehst: es sind noch viele Fragen offen.
nein war nicht kapput vorher

Hallo, ja die Vorschäden werden teils berücksichtigt, nur ein GUTACHTER hatte das bei sich selber nicht gemacht, ist so war so........ ich habe es bei der HUK erlebt, einfach echt beschäm...... was die sich geleistet haben sagten auch ADAC Gutachter dazu,

man kann einen Rechtsanwalt einschalten, aber selbst diese sind teils nicht mehr das was die waren sagten auch andere, ich habe es live erlebt mit einem aus dem Bekanntenkreis .................wau !!! man kann nur hoffen, das es keinen Unfall mehr gibt mit H U K versicherten, weil da sieht es echt ,,sehr,, schlecht aus mit Regulierungen, und dann im Fernsehen immer einen auf dicke HOSE machen,schade

Dieses pauschale HUK Bashing nervt langsam… hast Du doch im geschlossenen ( zusammengeführten ) Thread schon geschrieben) hier in diesem Thread geht es übrigens um die VHV als gegnerischer Versicherung , nicht HUK.

Und ja: Alle Versicherer knausern und geizen wenns uns Zahlen geht.
Kennst Du eine Vers.die seriös ehrlich großzügig gegenüber den Geschädigten Anspruchsteller ist?
Dann raus mit dem Namen ! Bin offen für neues und gutes. (Aber komm mir bitte nicht mit ADAC Versicherung)

Zizo sagt: „nein war nicht kapput vorher“

VHV Gutachter sagt : Doch 😝

Da hilft nur noch ein Anwalt oder Fotos / Gutachten vom Zustand vor dem Auffahrunfall.

Möglich wäre auch folgendes: da es ein ziemlich altes Auto ist… es war schon mal am Heck ein Schaden von dem Du nichts weißt, der wurde fiktiv abgerechnet , das Auto steht in der HIS Datei der Versicherungen und die sagen Dir das nicht.

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Das kann er ja selber rausfinden.

Wenn der Wagen vorher einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte und fiktiv abgerechnet wurde, dürfte der zweite Unfall den Wert des Wagens nun kaum mindern. Was soll da noch gezahlt werden?

Oder sehe ich da was falsch?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird immer fiktiv abgerechnet.

Es ist der wirtschaftliche entstandene Mehrschaden aktuell zu berücksichtigen.und zu erstatten.

Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 19. Juli 2025 um 22:05:59 Uhr:
Wenn der Wagen vorher einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte und fiktiv abgerechnet wurde, dürfte der zweite Unfall den Wert des Wagens nun kaum mindern. Was soll da noch gezahlt werden?
Oder sehe ich da was falsch?

Nach dem ersten Schaden war das Auto ja nicht wertlos, sondern es gab einen Restwert, der angerechnet wurde, bei der Schadenauszahlung.

Dieser Restwert ist mit dem neuen Schaden natürlich noch weniger geworden.

Zitat:
@Tullbi schrieb am 20. Juli 2025 um 01:45:38 Uhr:
Nach dem ersten Schaden war das Auto ja nicht wertlos, sondern es gab einen Restwert, der angerechnet wurde, bei der Schadenauszahlung.
Dieser Restwert ist mit dem neuen Schaden natürlich noch weniger geworden.

Es wird hier immer wieder vom Restwert geschrieben nach dem ersten Unfall.

Jetzt vom Wert nach einem zweiten Unfall und dazwischen wohl auch noch einen Wildunfall, der wohl auch fiktiv abgerechnet wurde.

Frage, welcher Wert kommt denn da noch raus bei einem Ford Fokus von 2002 ??

Auch kommt immer wieder das Wort "Anwald", wenn der TE den zahlen muß übersteigt doch deren Forderung bei weitem den Betrag um den es denn geht. Und dessen Interesse bei solchen Streitwerten dürfte doch gleich Null sein.

Der Restwert nach dem jetzigen schuldlosen Auffahrunfall war lt. Auskunft des TE von dem VHV Versicherungsgutachter mit 35.- kalkuliert. Der WBW mit 1000.- €. Ich Hätte daher zunächst gedacht, der TE bekäme ca. 965 €.. Klappt jetzt nicht wegen o.a. Problemen..

PS: den Anwalt sollte er doch eigentlich nicht zahlen müssen, da er an diesem Unfall schuldlos war.

(Oder hätte er den unbedingt sofort nehmen müssen und jetzt ist es zu spät dafür?)

Warum sollte er den Anwalt nicht zahlen müssen, wenn er irgendwelche Sachen fordert, die ihm nicht zustehen?

Das ihm nichts zusteht, kann ihm aber verbindlich erst sein Anwalt sagen.

Ich vermute, dass die Übernahme des Schadens und die Übernahme aller Kosten (Gutachter, Anwalt usw.) beim unverschuldeten Unfall zwei Paar Schuhe sind. Somit dürfte einer Übernahme der Kosten eigentlich nichts im Wege stehen.

Die Anwaltskosten werden nur für die Geltendmachung von berechtigten Forderungen übernommen. Bei Misserfolg zahlst du selbst.

Ok, das war mir neu.

Mir auch…jedenfalls im Zusammenhang mit unverschuldeten Verkehrsunfällen und Haftpflicht Versicherten Gegnern.

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