Zitat:
@chrisss240 schrieb am 26. Juli 2025 um 07:21:02 Uhr:
Da das Fahrzeug einen Wildschaden hatte und von der Versicherung als Totalschaden abgerechnet wurde ist es in der HIS auch als Totalschaden eingestuft.
Es hat, so wie ich gelesen habe, keine Reparaturbestätigung gegeben welche dann der TK-Versicherung vorlag, und der Eintrag aus der HIS hätte veranlasst werden können.
Jetzt hat er einen unverschuldeten Unfall gehabt, welchen er der Gegnerischen Versicherung geltend machen möchte. Das wird ne Nullnummer!
Denn das Fahrzeug ist in der HIS als Totalschaden eingestuft, somit wird die Versicherung NICHT bezahlen. Denn ein als Totalschaden abgerechnetes Fahrzeug hat rechnerisch einen Wert von 0€!
Hätte er das Fahrzeug Repariert und der Gutachter hätte dann die Reparatur bestätigt dann wäre der Totalschaden aus der HIS gelöscht worden.
Ich habe das privat repariert und Nachweise gesendet . Und das erste Schaden war vorne leicht. Und das neue war von hinten.