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Wie bekomme ich meine Kawasaki zugelassen?

Themenstarteram 13. April 2020 um 11:57

Hall in die Runde, habe im Dezember 2019 eine Kawasaki EL 250 gebraucht gekauft. Sie ist Baujahr 89. TÜV ist im Mai 2016 ausgelaufen und das Motorrad stand bisher. Habe es nun wieder auf Vordermann gebracht und möchte es nun wieder zulassen. Aber nun beginnt das ungewisse. Zum TÜV kann ich nicht fahren da ich keinen gültigen TÜV mehr habe. Zulassen kann ich es auch nicht auf mich da ich keinen gültigen TÜV habe. TÜV kann schlecht einen TÜV machen da ich ja kein gültiges Kennzeichen habe. ( TÜV könnte ich in einer KFZ Werkstatt um die Ecke machen wo ich die Eli hinschieben könnte. Wie ist nun der genaue Verlauf und wie belaufen sich die etwaigen Kosten hier in Sachsen beim TÜV Süd . Danke

Beste Antwort im Thema
am 13. April 2020 um 13:06

Auszug aus § 10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

 

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Also:

1. Eine Versicherungsbestätigung (eVb) besorgen , auf der vermerkt sein MUSS, dass Fahrten gem. §10 FZV auch abgedeckt sind. Ohne diesen gesonderten Vermerk ist keine Fahrt möglich.

2. Bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen vorab (geht auch telefonisch) zuteilen lassen. Erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und es dürfen Fahrten ausgeführt werden.

Dein altes Kennzeichen (die Kombination) kann mittlerweile vergeben sein.

3. Wenn die Kawa gem. bestandener HU zulassungsfähig, ab zur Zulassungsstelle und endgültig zulassen.

DERZEITIGES PROBLEM IN DER PRAXIS AUFGRUND CORONA HABEN ZULASSUNGSSTELLEN EINGESCHRÄNKT, ODER NICHT GEÖFFNET.

Daher bitte vorher bei Zulassungsstelle erkundigen.

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am 13. April 2020 um 13:06

Auszug aus § 10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

 

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Also:

1. Eine Versicherungsbestätigung (eVb) besorgen , auf der vermerkt sein MUSS, dass Fahrten gem. §10 FZV auch abgedeckt sind. Ohne diesen gesonderten Vermerk ist keine Fahrt möglich.

2. Bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen vorab (geht auch telefonisch) zuteilen lassen. Erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und es dürfen Fahrten ausgeführt werden.

Dein altes Kennzeichen (die Kombination) kann mittlerweile vergeben sein.

3. Wenn die Kawa gem. bestandener HU zulassungsfähig, ab zur Zulassungsstelle und endgültig zulassen.

DERZEITIGES PROBLEM IN DER PRAXIS AUFGRUND CORONA HABEN ZULASSUNGSSTELLEN EINGESCHRÄNKT, ODER NICHT GEÖFFNET.

Daher bitte vorher bei Zulassungsstelle erkundigen.

Vorsicht: ein reserviertes Kennzeichen ist kein zugeteiltes Kennzeichen. Für eine Vorabzuteilung gibt es nicht in jeder Zulassungsstelle überhaupt einen Prozess. Da musst Du Dich erkundigen.

Ich würde das Bike wegen TÜV zur Werkstatt um die Ecke schieben und dann mit neuer HU richtig zulassen. Das spart auch einen Weg zur Zulassungsstelle.

Ja, Greta hat recht ! Im wahrsten Wortsinne.... :)

Möchte grad noch anmerken daß ab EZ 1.1.1989 auch eine Abgasmessung zum Prüfumfang gehört.

Hättest ne 88er, fällt das weg und die HU wäre ca.30 € billiger gewesen. Ist halt Pech.

Zur HU musst Du nicgt zwingend zum TÜV Süd gehen.

Kannst genauso zu Dekra,GTÜ, KÜS usw.gehen. Eine ganz normale HU reicht übrigens aus.

Und dann wollt ich noch anmerken daß Du ab Zuteilung des vorläufigen Kennzeichen, max. 3 Wochen Zeit für die HU und den dann abschliessend endgültigen Zul.akt hast.

So war das zumindest hier in München.

Viel Erfolg

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. April 2020 um 16:15:18 Uhr:

Vorsicht: ein reserviertes Kennzeichen ist kein zugeteiltes Kennzeichen. Für eine Vorabzuteilung gibt es nicht in jeder Zulassungsstelle überhaupt einen Prozess. Da musst Du Dich erkundigen.

Ich würde das Bike wegen TÜV zur Werkstatt um die Ecke schieben und dann mit neuer HU richtig zulassen. Das spart auch einen Weg zur Zulassungsstelle.

Das mit dem Schieben hat bei mir (ist aber schon länger her) aber mal nicht geklappt.

Die haben damals beim TÜV gesagt: Ohne Kennzeichen keine Prüfungsfahrt möglich da keine Versicherung, ergo keine Prüfung und keine Plakette. Rote Nr.wäre damals ne Möglichkeit gewesen, hatte ich aber nicht.

Und der TE? Vermutlich nicht, aber evtl.kann die Werkstatt da helfen.

Motorradwerkstätten haben meist auch einen Verkauf, kennen sich also mit Zulassungen aus. HU wird bei denen auch gemacht. Ich würde dort mal anrufen und fragen, ob die das Motorrad abholen können (so mache ich das mit meiner Werkstatt, wenn ich außerhalb des Saisonkennzeichens Reparatur machen muss) und dann das Zulassungsprocedere durchführen können.

Hi.

Du kannst Dir auch ein Kurzzeitkennzeichen beim Strassenverkehrsamt holen.Damit sind jedoch nur Fahrten zum TÜV im eigenen Zulassungsbezirk oder den benachbarten Städten erlaubt.Die gibt es speziell für Fahrten zur HU.Brauchst von deiner Versicherung eine EVB-Nummer.

Hab Ich letztes Jahr mit meiner BMW auch so gemacht nach 7 Jahren Standzeit.Hier in Gelsenkirchen hat's beim Strassenverkehrsamt ohne Theater geklappt.

Mfg Rico

Bei uns hat die Dekra ein eigenes kleines Grundstück, das reicht für Prüfungsfahrten...

Da kommen täglich unzählige Bikes ohne Kennzeichen auf Anhängern, mit Transportern ... und werden geprüft...

Ich würde mal mit deiner Werkstatt reden und nach einen Komplettprogramm (Transport, HU und evtl. gleich mit Zulassung) fragen, evtl. auch mal ein paar andere Werkstätten anfragen ... weil so ausergewöhnlich ist dein Fall nicht, eigentlich Tagesgeschäft einer Moppedwerke....

Zitat:

@pg-40 schrieb am 13. Apr. 2020 um 16:48:41 Uhr:

Hi.

Du kannst Dir auch ein Kurzzeitkennzeichen beim Strassenverkehrsamt holen.Damit sind jedoch nur Fahrten zum TÜV im eigenen Zulassungsbezirk oder den benachbarten Städten erlaubt.Die gibt es speziell für Fahrten zur HU.Brauchst von deiner Versicherung eine EVB-Nummer.

Das ist zumindest die teuerste aller Lösungen.

Würde ich NICHT empfehlen.

 

Im Grunde wurde schon alles geschrieben, nun kann sich der TE was passendes raussuchen.

Hat mich 24€ gekostet für die Auslagen beim Strassenverkehrsamt.Wird das Motorrad dann bei der Versicherung versichert bei der auch die Evb fürs Kurzzeitkennzeichen geholt worden ist zahlt man meistens keine Gebühr.

Einfach mal bei der Versicherung nachfragen.

MFG Rico

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 13. April 2020 um 16:33:55 Uhr:

Das mit dem Schieben hat bei mir (ist aber schon länger her) aber mal nicht geklappt.

Die haben damals beim TÜV gesagt: Ohne Kennzeichen keine Prüfungsfahrt möglich da keine Versicherung, ergo keine Prüfung und keine Plakette.

Für solche Fälle habe ich einen Satz rote (05er-) Nummern bei meinen Prüfsachen dabei.

Abgemeldete Fahrzeuge zu prüfen ist doch eigentlich Alltag...

BTW Kurzzeitkennzeichen: Mit denen darf keine Prüfungsfahrt gemacht werden, lösen also das Problem nicht wenn der Prüfer eins mit dem abgemeldeten Mopped hat. Keine Ahnung, warum man die in §16a FZV nicht mit aufgenommen hat....

OK.Mein Beispiel mit dem Hinschieben zum TÜV ist auch dermaßen lange her, (1982) daß ich das eigentlich gar nicht hätte erwähnen müssen. Inzwischen hat sich soviel geändert, vermutlich auch diese damalige Sicht der Prüfstelle.

KZK sehe ich vor allem dann keinen Sinn, wenn man das Fzg.unmittelbar nach der HU sowieso auf sich zulassen will.

Da man so oder so mindestens 2x zur Zul.stelle muss, nehm ich doch lieber gleich das Kennzeichen welches mir später sowieso zugeteilt wird, (bzw.ich vorher reserviert habe) ohne Siegel mit, fahre damit HU und lasse mir dann beim 2.Besuch der Zul.stelle die Siegel anbringen und die Papiere aushändigen.

So hab ich es letztes Jahr bei der Wiederzulassung einer seit 2003 abgemeldeten Yamaha gemacht und fand das alles relativ schnell und unkompliziert.

Aber nachdem es doch bei der Verwendbarkeit von KZK schon mehrmals hieß, diese seien auch für Fahrten zur nahegelegenen HU Prüfstelle erkaubt, verstehe ich nicht warum es da die von HK_do angesprochenen Probleme geben könnte.

am 14. April 2020 um 5:26

Hi!

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 13. April 2020 um 16:33:55 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. April 2020 um 16:15:18 Uhr:

Vorsicht: ein reserviertes Kennzeichen ist kein zugeteiltes Kennzeichen. Für eine Vorabzuteilung gibt es nicht in jeder Zulassungsstelle überhaupt einen Prozess. Da musst Du Dich erkundigen.

Ich würde das Bike wegen TÜV zur Werkstatt um die Ecke schieben und dann mit neuer HU richtig zulassen. Das spart auch einen Weg zur Zulassungsstelle.

Das mit dem Schieben hat bei mir (ist aber schon länger her) aber mal nicht geklappt.

Die haben damals beim TÜV gesagt: Ohne Kennzeichen keine Prüfungsfahrt möglich da keine Versicherung, ergo keine Prüfung und keine Plakette. Rote Nr.wäre damals ne Möglichkeit gewesen, hatte ich aber nicht.

Und der TE? Vermutlich nicht, aber evtl.kann die Werkstatt da helfen.

Das wäre mir neu.

Habe vor 2 Jahren ein in A zugelassenes Auto in D "tüven" lassen.

Dann mit der HU-Bescheinigung zur ZLS, wo dann die Zulassung in D erfolgte.

Dem TE empfehle ich, das Mopped zur Werkstatt zu schieben, die HU durchführen zu lassen und dann einen Zulassungsservice zu beauftragen.

Diese Dienste scheinen in den meisten ZLS Termine zu bekommen.

Gruß,

ZK

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 14. April 2020 um 06:04:30 Uhr:

Da man so oder so mindestens 2x zur Zul.stelle muss, nehm ich doch lieber gleich das Kennzeichen welches mir später sowieso zugeteilt wird, (bzw.ich vorher reserviert habe) ohne Siegel mit, fahre damit HU und lasse mir dann beim 2.Besuch der Zul.stelle die Siegel anbringen und die Papiere aushändigen.

ein reserviertes Kennzeichen reicht nicht! Und den Prozess einer Vorabzuteilung kennen nicht alle Zulassungsstellen. HU in der Werkstatt machen lassen spart auf jeden Fall einen Weg zur Zulassungsstelle (die eh vermutlich nur auf Termin oder gar nicht arbeitet).

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 14. April 2020 um 06:04:30 Uhr:

Aber nachdem es doch bei der Verwendbarkeit von KZK schon mehrmals hieß, diese seien auch für Fahrten zur nahegelegenen HU Prüfstelle erkaubt, verstehe ich nicht warum es da die von HK_do angesprochenen Probleme geben könnte.

Das ist ja das Verrückte:

Du darfst die Fahrt zur Prüfung mit den KZK machen, der Prüfer die Prüfungsfahrt aber nicht!

Deswegen wird mit den KZK nichts anders als es mit geschobenem Mopped ohne Kennzeichen wäre. Ich gehe davon aus, dass für den Prüfer in der Praxis beides kein Problem ist, die KZK sind dann nur überflüssiger Aufwand.

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