Wie alt dürfen Reifen vom Händler sein?

Hallo,

hab mir grade mal eine Frage gestellt:

Reifen dürfen ja nur ein bestimmtes alter haben. Wie alt dürfen neue Reifen sein wenn ich diese beim Händler kaufe? Kann ja sein das der mal welche bestellt hatte und diese nicht abgenommen worden sind und mir die dann andreht. Gibt es da eine maximale Begrenzung?

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GDIddle schrieb am 24. März 2015 um 14:43:02 Uhr:


Ich will ja die Reifen auch noch ein paar Jahre fahren,...

Das würde ich auch immer gerne! 🙂

Reifen vom Vorjahr halte ich für völlig unbedenklich.

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Wer neue Reifen kauft, muss sich nicht mit Reifen aus alten Lagerbeständen abspeisen lassen.

Nach 2 Jahren Lagerung gelten Reifen nicht mehr als neuwertig – unabhängig davon, ob sie ordnungsgemäß gelagert wurden oder nicht.

Das Amtsgericht Worms (Az.: 1 C 1050/91) gab einem enttäuschten Reifenkäufer recht, der bei einem Händler 4 neue Winterreifen bestellt hatte. Erst nachdem die Reifen beim Verkäufer aufgezogen, montiert und die Räder ausgewuchtet waren, stellte der Käufer anhand der DOT - Nummer auf der Reifenflanke fest, dass zumindest 3 dieser Reifen bereits älter als 2 Jahre waren. Der Händler weigerte sich, die Reifen zurückzunehmen und den Kaufpreis zurück zu zahlen. Er stellte sich auf den Standpunkt, die Reifen seien nicht mangelhaft.

Der vom Amtsgericht Worms hinzugezogene Sachverständige bestätigte, nachdem er Fachliteratur zu Rate gezogen und auch den Reifenhersteller eingehend befragt hatte, dass aufgrund der zweijährigen Lagerung bei den gekauften Reifen eine physikalische Änderung eingetreten sei, die Reifen daher nicht mehr die Qualität von Neureifen besitzen. Der Sachverständige ging sogar von einer Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit aus.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Reifen infolge der langen Lagerzeit nicht mehr die nach dem Vertrag vorausgesetzte Eigenschaft von Neureifen haben. Es gab dem Käufer das Recht zur Wandelung (= Rückgängigmachen des Kaufvertrages).

Was bedeutet die DOT – Nummer ?
Das Herstellungsdatum eines Reifens lässt sich an der sogenannten DOT- Nummer ablesen. Früher konnte aus den letzten drei Ziffern der Identifizierungsnummer auf der Reifenflanke die Produktionswoche und in Kombination mit einem Symbol das Jahr der Herstellung ablesen. So bedeuteten die Ziffern 369 mit nachfolgendem einvulkanisiertem Dreieck, dass der Reifen in der 36 Woche des 9. Jahres der 90iger – also 1999 - hergestellt worden ist. Seit dem Jahr 2000 ist es einfacher: Die letzte Zifferngruppe der DOT – Nummer bezeichnet Produktionswoche und -jahr. Sie besteht aus 4 Ziffern, wobei die ersten beiden Ziffern die Produktionswoche, die beiden letzten Ziffern das Jahr angeben. 0308= produziert in der 3 Woche 2008).

Quelle:
https://www.avd.de/.../

Zitat:

@Jason2002 schrieb am 23. April 2015 um 17:10:12 Uhr:


Wer neue Reifen kauft, muss sich nicht mit Reifen aus alten Lagerbeständen abspeisen lassen.

Nach 2 Jahren Lagerung gelten Reifen nicht mehr als neuwertig – unabhängig davon, ob sie ordnungsgemäß gelagert wurden oder nicht.

Das Amtsgericht Worms (Az.: 1 C 1050/91) gab einem enttäuschten Reifenkäufer recht, der bei einem Händler 4 neue Winterreifen bestellt hatte. Erst nachdem die Reifen beim Verkäufer aufgezogen, montiert und die Räder ausgewuchtet waren, stellte der Käufer anhand der DOT - Nummer auf der Reifenflanke fest, dass zumindest 3 dieser Reifen bereits älter als 2 Jahre waren. Der Händler weigerte sich, die Reifen zurückzunehmen und den Kaufpreis zurück zu zahlen. Er stellte sich auf den Standpunkt, die Reifen seien nicht mangelhaft.

Der vom Amtsgericht Worms hinzugezogene Sachverständige bestätigte, nachdem er Fachliteratur zu Rate gezogen und auch den Reifenhersteller eingehend befragt hatte, dass aufgrund der zweijährigen Lagerung bei den gekauften Reifen eine physikalische Änderung eingetreten sei, die Reifen daher nicht mehr die Qualität von Neureifen besitzen. Der Sachverständige ging sogar von einer Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit aus.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Reifen infolge der langen Lagerzeit nicht mehr die nach dem Vertrag vorausgesetzte Eigenschaft von Neureifen haben. Es gab dem Käufer das Recht zur Wandelung (= Rückgängigmachen des Kaufvertrages).

...

Quelle:
https://www.avd.de/.../

Als Richter hätte ich genau so entschieden und als Kunde hätte ich ebenfalls protestiert!

Mir egal beim Bike, ob die Reifen 1-2 Jahre alt sind, leben eh bloss 5-7 tkm
Der nächste Hinterreifen der drauf kommt, habe ich schon letztes Jahr gekauft, bischen abhängen schadet nicht🙂

Zitat:

@Thunderharley schrieb am 23. April 2015 um 19:52:32 Uhr:


Mir egal beim Bike, ob die Reifen 1-2 Jahre alt sind, leben eh bloss 5-7 tkm
Der nächste Hinterreifen der drauf kommt, habe ich schon letztes Jahr gekauft, bischen abhängen schadet nicht🙂

Interessant ist, dass einige Zeitgenossen und Laien alles besser wissen als Sachverständige....

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Zitat:

@Thunderharley schrieb am 23. April 2015 um 19:52:32 Uhr:


Mir egal beim Bike, ob die Reifen 1-2 Jahre alt sind, leben eh bloss 5-7 tkm
Der nächste Hinterreifen der drauf kommt, habe ich schon letztes Jahr gekauft, bischen abhängen schadet nicht🙂

Dann empfehle ich dir mal nen 10 Jahre alten Reifen der hält auch länger

Zitat:

@Thunderharley schrieb am 23. April 2015 um 19:52:32 Uhr:


Mir egal beim Bike, ob die Reifen 1-2 Jahre alt sind, leben eh bloss 5-7 tkm
Der nächste Hinterreifen der drauf kommt, habe ich schon letztes Jahr gekauft, bischen abhängen schadet nicht🙂

Das Gleiche hat Lewellyn auch gesagt. Ich kann's nachvollziehen.

Zitat:

@GDIddle schrieb am 23. April 2015 um 20:01:17 Uhr:



Interessant ist, dass einige Zeitgenossen und Laien alles besser wissen als Sachverständige....

Hauptsache du hast den Durchblick

Zitat:

@BMW K100RS16V schrieb am 23. April 2015 um 22:21:33 Uhr:


Dann empfehle ich dir mal nen 10 Jahre alten Reifen der hält auch länger

Was soll das blöde Gelaber, ich rede von 1-2 Jahren, aber Hauptsache der Postzähler steigt

Ich würde kein Reifen drauf ziehen lassen der älter als 1 Jahr ist. Reifen die schon drauf sind aber älter als 4 Jahre sind, würde ich wechseln lassen. Weil die nach der Zeit (grob) an Leistung verlieren. Bei Schönwetter muss man das nicht gleich merken...

Da bleiben 3 Jahre bzw. 3 Sessions zum runter fahren. Je nach Reifen und Fahrleistung kann das eine lange Zeit oder kurze Zeit sein...

Wenn ich Reifen dann drauf ziehen lasse bitte ich darum keine zu verwenden die älter als ein Jahr sind.

Um das Thema aufzuweiten. Kann man ja schauen was für ein Reifentyp der beste für einen ist. D.h. wenn ich Sportreifen drauf habe, aber immer nur in der Mitte runter gefahren sind, Flanken kaum genutzt werden. Kann man sich Gedanken machen ob man sein Reifen optimal nutzt oder ob man z.b. nicht auf Touringreifen um steigt. In der Mitte härtere Mischung als auf den Flanken. Dabei der Reifen länger hält und dadurch besseren Nutzungsgrad erreicht.

D.h. aber auch. Habe ich eine hohe Fahrleistung und nutze Sportreifen optimal und fahre den in eine session runter. Kann ich auch ein ältere wie 1 Jahr nehmen, max 3 Jahre.

Zitat:

@Thunderharley schrieb am 23. April 2015 um 23:48:58 Uhr:


Zitat:

@Thunderharley schrieb am 23. April 2015 um 23:48:58 Uhr:



@BMW K100RS16V schrieb am 23. April 2015 um 22:21:33 Uhr:
Dann empfehle ich dir mal nen 10 Jahre alten Reifen der hält auch länger
Was soll das blöde Gelaber, ich rede von 1-2 Jahren, aber Hauptsache der Postzähler steigt

irgendwas übles geraucht? - tut mir leid!

leg dich wieder ins Bett!!!!

NOCHMAL Lesen - und dann verstehen - ich weiß nicht warum du mich angreifst MEIN Posting hat Direkt mit dem Thema zu tun- deines soll mich nur beleidigen!

je älter ein Reifen wird je länger hält er!

Alex-

PS und jetzt - ab in den Keller! (dort kannst du mal nachdenken- wenn du wieder ....)

Dann probier einfach selber nen 10 Jahre alten Reifen, passt eh zum Ziegelstein - meine Empfehlung

Zitat:

@Thunderharley schrieb am 23. April 2015 um 23:48:58 Uhr:



Zitat:

@GDIddle schrieb am 23. April 2015 um 20:01:17 Uhr:



Interessant ist, dass einige Zeitgenossen und Laien alles besser wissen als Sachverständige....
Hauptsache du hast den Durchblick
Upps! Fühlte sich hier jemand angegriffen?? Dann hab ich wohl ins Schwarze getroffen....😁

Na dann erklär mir mal, was deine Sachverständigen zu 1-2 Jahre alten Reifen sagen - das hast du ja leider nicht dazu geschrieben.

Ich habe nämlich keine Ahnung, was mir dein Satz sagen soll

"Interessant ist, dass einige Zeitgenossen und Laien alles besser wissen als Sachverständige...."

Zitat:

@Thunderharley schrieb am 24. April 2015 um 13:12:55 Uhr:


Na dann erklär mir mal, was deine Sachverständigen zu 1-2 Jahre alten Reifen sagen - das hast du ja leider nicht dazu geschrieben.

Ich habe nämlich keine Ahnung, was mir dein Satz sagen soll

"Interessant ist, dass einige Zeitgenossen und Laien alles besser wissen als Sachverständige...."

"Verstehen" ist nun mal nicht jedermanns Sache...😉
Also: Der Sachverständige sagt: (Zitat) "... nachdem er Fachliteratur zu Rate gezogen und auch den Reifenhersteller eingehend befragt hatte, dass aufgrund der zweijährigen Lagerung bei den gekauften Reifen eine physikalische Änderung eingetreten sei, die Reifen daher nicht mehr die Qualität von Neureifen besitzen. Der Sachverständige ging sogar von einer Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit aus." (Zitatende)

Daraus folgt: (Achtung Logik!!), dass die Reifenqualität innerhalb der Lagerungszeit von bis zu 2 Jahren deutlich bis zu einer "Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit" abnimmt!!

Du schreibst: (Zitat) "Mir egal beim Bike, ob die Reifen 1-2 Jahre alt sind, leben eh bloss 5-7 tkm
Der nächste Hinterreifen der drauf kommt, habe ich schon letztes Jahr gekauft, bischen abhängen schadet nicht🙂" (Zitatende)

Daraus habe ich zumindest eine gewisse "Gleichgültigkeit" (was ein eher verharmlosender Begriff ist - besser wäre wohl "Verantwortungslosigkeit"😉 gegenüber Deiner Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer herausgelesen. Sollte ich mich so sehr getäuscht haben??

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