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Dürfen Soziusfussrasten demontiert werden ?

Themenstarteram 24. Juni 2006 um 17:58

Hallo zusammen !

Kurze Frage !

Ist es eigentlich erlaubt die Soziusfussrasten zu entfernen ?

Denn ich benötige diese zur Zeit nicht da ich eh eine Abdeckung drauf hab und was bringen mir dann die S.fussrasten ?

Gruß

Teifi

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18 Antworten
am 24. Juni 2006 um 18:04

Re: Dürfen Soziusfussrasten demontiert werden ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Teifi

Ist es eigentlich erlaubt die Soziusfussrasten zu erntfernen ?

Ja!

Illegal wird es erst dann, wenn du ohne die Rasten einen Sozius mitnimmst.

(Was du dann aber wohl kaum tun wirst;))

 

MfG

 

[edit] Genau weiß ichs aber auch nicht, wurde mir nur mal von nem Händler so erzählt.

am 24. Juni 2006 um 19:04

Ich glaube, bei einer zwei-Personen-Zulassung müssen Fußrasten und Haltegriff für den Sozius dran sein, auch wenn keiner drauf sitzt.

am 24. Juni 2006 um 20:41

Zitat:

Ich glaube, bei einer zwei-Personen-Zulassung müssen Fußrasten und Haltegriff für den Sozius dran sein, auch wenn keiner drauf sitzt.

Nö, muss net ;)

Die Fussrasten kannst abnehmen, solange die eigenen noch dran sind :)

Du darfst nur den Sitz nicht abbauen und die Fussrasten dran lassen.

Fahr seit ewigen Jahren ohne Soziarasten (hab HighUps) und der Tüv lobt mich jedes mal, wenn ich mit dem Mopped vorbei schau ;)

Wenn das Fahrzeug als Zweisitzer eingetragen ist, dürfen weder ein Sitzhöcker anstelle des Sitzpolsters montiert noch die Sozius-Fußrasten demontiert werden, weil das Fahrzeug sonst nicht mehr der Fahrzeugbeschreibung (sprich den Papieren) entspricht.

Bei meiner alten 600er war ich fein raus, denn diese war als Einsitzer ausgewiesen, mit einer Fußnote, dass Soziusbetrieb mit Sitzpolster, Halteriemen und Fußrasten erlaubt sei.

Meine neue 750er ist leider als Zweisitzer eingetragen, sodass ich ein TÜV-Gutachten (der Witz schlechthin: "erschwerte Abnahme" => höhere Gebühren) in Auftrag geben musste. Na ja, musste ist vielleicht übertrieben, denn der TÜV-Prüfer meinte, im "wahren Leben" würde das keinen stören, aber ich wollte es nicht darauf ankommen lassen, dass der "Freund und Helfer" einen schlechten Tag haben könnte und partout etwas finden wollte ...

Zitat:

Original geschrieben von emjay500

Wenn das Fahrzeug als Zweisitzer eingetragen ist, dürfen weder ein Sitzhöcker anstelle des Sitzpolsters montiert noch die Sozius-Fußrasten demontiert werden, weil das Fahrzeug sonst nicht mehr der Fahrzeugbeschreibung (sprich den Papieren) entspricht.

Bei meiner alten 600er war ich fein raus, denn diese war als Einsitzer ausgewiesen, mit einer Fußnote, dass Soziusbetrieb mit Sitzpolster, Halteriemen und Fußrasten erlaubt sei.

Meine neue 750er ist leider als Zweisitzer eingetragen, sodass ich ein TÜV-Gutachten (der Witz schlechthin: "erschwerte Abnahme" => höhere Gebühren) in Auftrag geben musste. Na ja, musste ist vielleicht übertrieben, denn der TÜV-Prüfer meinte, im "wahren Leben" würde das keinen stören, aber ich wollte es nicht darauf ankommen lassen, dass der "Freund und Helfer" einen schlechten Tag haben könnte und partout etwas finden wollte ...

ich habe an meiner Virago 535 den Soziussitz abmontiert um die Satteltaschen anzubringen , jetzt fahre ich ohne "Sozia" Sitz denn ich finde, dass mein Mopet so besser aussieht....

nun würde ich gerne wisssen, ob ich in einer Kontrolle

eine Anzeige bekommen würde ? die Fussrasten "hinten"

sind noch moniert.

Kommt natürlich auf den Polizisten an ... Offiziell läuft das Ganze unter Ordnungswidrigkeit.

am 24. Juni 2006 um 22:26

Zitat:

Kommt natürlich auf den Polizisten an ... Offiziell läuft das Ganze unter Ordnungswidrigkeit.

Ja, das Stimmt.

Wenn man den Sitz demontiert, aber die Rasten dran lässt, ist es nicht so Legal!

Wenn du den Sitz demontiert hast und die Rasten ist es egal.

Fahre so nun schon länger und hab mich da auch "schlau" gemacht.

Das ist, als wenn man nen Auto als 5 Sitzer hat und die hinteres Sitzbank rausnimmt.

Ist alles legal und man hat mit keinen kosequenzen zu rechnen!

Also die Eintragung als 1 oder 2 Sitzer ist da relativ;)

Zitat:

Original geschrieben von V-Twin Racer

Ja, das Stimmt.

Wenn man den Sitz demontiert, aber die Rasten dran lässt, ist es nicht so Legal!

Wenn du den Sitz demontiert hast und die Rasten ist es egal.

Fahre so nun schon länger und hab mich da auch "schlau" gemacht.

Das ist, als wenn man nen Auto als 5 Sitzer hat und die hinteres Sitzbank rausnimmt.

Ist alles legal und man hat mit keinen kosequenzen zu rechnen!

Also die Eintragung als 1 oder 2 Sitzer ist da relativ;)

na da werde ich doch gleich die Soziarasten abschrauben,

danke für den Tipp

am 27. Juni 2006 um 19:27

Aus eigener Erfahrung mit dem "Graukittel" meines Vertrauens:

-Mopped als 2Sitzer zugelassen, Soziussitz unter Abdeckung

-Soziusrasten demontiert

-KEIN Problem,solange SOLO

-Plakette ohne Problem..

ABER: Kettenschutz (Länge ist sicherlich reglementiert in

diesem Land) dranlassen !!!

nur so nebenbei am Rande:

mein Mopped hatte original Vollverkleidung gehabt, diese abgebaut, Cockpitverkleidung montiert und EINGETRAGEN.

Wenn diese eingetragen ist (der TÜV macht Fahrversuch),muss lt. TÜV die orig. Verkleidung nicht ausgetragen werden..,

Faust zum Gruß

am 27. Juni 2006 um 20:04

Zitat:

ABER: Kettenschutz (Länge ist sicherlich reglementiert in diesem Land) dranlassen !!!

Oh, das wusste ich nicht.

Krass, hab meinen schon seit ewigkeiten ab. Werd mir dann mal nen kleinen zierlichen aus richtigem Material suchen:D

am 28. Juni 2006 um 7:26

Solche Sachen müssen nur ausgetragen werden, wenn die originalen Aufnahmepunkte verändert werden.

Wurde ja schon gesagt, man darf auch aus dem Auto die Sitzbank herausnehmen. Anders wirds dann nur, wenn man z.B. nen Überrollkäfig einbaut, dann müssen erst hinten die Plätze ausgetragen werden, da eine Sitzbank nicht mehr montiert werden kann.

Solange also am Moped die Möglichkeit besteht die Rasten wieder dranzuschrauben und ne Abdeckung runter zu machen muss es nicht eingetragen werden...

Zitat:

Original geschrieben von threeGGG

Solche Sachen müssen nur ausgetragen werden, wenn die originalen Aufnahmepunkte verändert werden.

Solange also am Moped die Möglichkeit besteht die Rasten wieder dranzuschrauben und ne Abdeckung runter zu machen muss es nicht eingetragen werden...

genau so hat´s mir der DEKRA-Prüfer auch beim letzten Check erklärt.

ich habe auch die Original-Yamaha-Soziusabdeckung (ersetzt den Soziussitz) drauf und die hinteren Rasten abmontiert, da ich eh nie mit Sozius fahre, absolut legal

 

edit: die Abdeckung/der Soziussitzersatz ist halt wichtig, ohne die darfst halt nich die Fussrasten abmontieren

Ich will die Party nicht kaputtmachen, aber ich habe die schriftliche Aussage eines TÜV-Mannes, der das verneint.

Wobei ich auch nicht glaube, dass es im Alltag zu Schwierigkeiten kommen wird, wenn die Fußrasten abmontiert sind und der Sitzhöcker drauf ist.

am 28. Juni 2006 um 14:09

bau ab...wen interessiert das denn. meine ist auch als 2.sitzer eingetragen....nicht mal mehr die bohrungen für die rasten existieren noch....genausowenig wie halter für den kettenschutz....unnötiger ballast. bis jetzt noch kein grau- uder grünkittel was zu gesagt. mannomann...das sind fragen hier....fehlt nur noch das jemand fragt, ob er sich den hintern auch mit links abwischen darf...

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