ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Widerrufsjoker: Rückgabe des Fahrzeugs durch Widerruf des Kredits oder Leasingvertrags

Widerrufsjoker: Rückgabe des Fahrzeugs durch Widerruf des Kredits oder Leasingvertrags

Themenstarteram 29. Juli 2018 um 18:42

Mittlerweile gibt es diverse Erfahrungen von Autobesitzern, die ihren Kfz-Kredit oder Leasingvertrag mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjoker widerrufen haben, um ihr Fahrzeug zurückzugeben. Das ist natürlich hauptsächlich für Besitzer von Diesel interessant - grundsätzlich aber ist das Vorgehen bei allen finanzierten Fahrzeugen möglich, da es ja nur auf Fehler in den Kreditverträgen ankommt.

Mittlerweile sieht es so aus, als würden die Banken des Volkswagen-Konzerns (Audi-Bank, Seat-Bank, Skoda Bank) reihenweise einknicken. Obwohl sie die Klagen in erster Instanz gewinnen, machen sie anschliend sehr interessante Vergleichsvorschläge, mit denen man das Auto zurückgeben kann.

Hier sind einige Fehler bei den großen Autobanken beschrieben.

Das Interessante an der Geschichte ist, dass man das Vorgehen weitgehend ohne Kostenrisiko durchziehen kann. Denn die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. Und wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann vor dem Widerruf noch eine abschließen. Das klappt (zumindest bei einigen Rechtsschutzversicherungen), weil erst durch den Widerruf der Schadensfall entsteht.

Beste Antwort im Thema

Man sollte das Thema wohl besser mal als "Dauerwerbethread" kennzeichnen.

54 weitere Antworten
Ähnliche Themen
54 Antworten

Juli 2017 sollte es heißen

Themenstarteram 14. Dezember 2019 um 9:02

Ein aktuelles Urteil des OLG Brandenburg gegen die Mercedes Benz Bank zeigt, dass der Widerruf einer Auto-Finanzierung weiterhin gute Chancen auf Erfolg hat. Das Gericht urteilte bereits in Kenntnis des jüngsten BGH-Urteils.

Es bezog sich jedoch auf Formfehler, die vom BGH nicht entschieden worden waren. Bemängelt wurde insbesondere die Tatsache, dass die Bank die konkreten Parameter zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht im Vertrag angegeben hatte. Dieser Fehler tritt nicht nur bei der Mercedes Benz Bank häufig auf, sondern auch bei etlichen anderen Banken.

Einzelheiten zu dem Urteil und zu den betroffenen Banken finden sich bei n-tv.de:

Auto-Kredit widerrufen - Kunde kann Wagen zurückgeben

Ich habe Mittwoch meine Verhandlung... werde Berichten! :)

Meine Klage wird mit Hinweis auf das BGH-Urteil vom 05.11. wahrscheinlich abgewiesen, ließ das Gericht gestern verkünden

Zitat:

Meine Klage wird mit Hinweis auf das BGH-Urteil vom 05.11. wahrscheinlich abgewiesen, ließ das Gericht gestern verkünden

Das klingt erstmal mies, zumal letztens ein Gericht trotz BGH-Urteil dem Kläger Recht gegeben hat. Welche Bank?

Zitat:

@Der_Senfmann schrieb am 20. Dezember 2019 um 16:46:19 Uhr:

Zitat:

Meine Klage wird mit Hinweis auf das BGH-Urteil vom 05.11. wahrscheinlich abgewiesen, ließ das Gericht gestern verkünden

Das klingt erstmal mies, zumal letztens ein Gericht trotz BGH-Urteil dem Kläger Recht gegeben hat. Welche Bank?

Volkswagen Bank

Themenstarteram 27. Februar 2020 um 9:40

Nun gibt es auch ein neues Urteil gegen die Opel-Bank. Der Kunde bekommt dort durch den Widerruf sämtliche Zahlungen zurück und hat sein Auto somit quasi kostenlos gefahren.

 

Widerrufsjoker bei Kfz-Kredit der Opel Bank: Kunde erhält sein Geld zurück

Man sollte das Thema wohl besser mal als "Dauerwerbethread" kennzeichnen.

Ich habe selbst lange bei einer Bank als Finanzierungsberater gearbeitet. Das Thema Widerrufsjoker hat auch mein Haus viel Geld und Nerven gekostet und ich habe mich schwer über die Kunden geärgert. Aber es ist halt kaum noch einer mit seiner Hausbank verheiratet und es gibt immer jemanden der Formfehler oder Gesetzeslücken findet und diese zu seinen Gunsten ausspielt. Wie man das moralisch bewerten will bleibt jedem selbst überlassen.

 

Jetzt habe ich selbst zwei Privat-Leasingverträge bei VW, aus August 2016 und Februar 2017. Alles ist einwandfrei gelaufen und die Fahrzeuge gehen bald zurück.

 

Nun hat VW sich selbst in den letzten Jahren nicht mit Ruhm bekleckert und selbst Verhalten an den Tag gelegt die man nicht

gut finden muss.

 

Das ist mittlerweile ein Argument für viele, sich selbst auch an den Widerrufsaktionen zu beteiligen.

 

Das ganze Schreibe ich hier damit ich mir mein schlechtes Gewissen ausreden kann...

 

Ich habe gestern selbst beide Verträge widerrufen.

 

Meine mich vertretende Kanzlei hat mir in Aussicht gestellt, dass die neue Entscheidung zum Kaskadenverweis ( https://www.handelsblatt.com/.../25696624.html )

nicht unbedingt zum Erfolg führen wird. Die Summe der Formfehler aber sehr wahrscheinlich schon.

 

Ich bin bei keiner Widerruf-Fabrik sondern einer recht angesehen Kanzlei die mich seit Jahrzehnten in vielen Fragen immer gut beraten hat.

 

Ich möchte aber auch mal eine Lanze für den Themenstarter brechen.

 

Wie ich Eingangs ausgeführt habe, verstehe ich den Unmut den mein Vorgehen oder die Infos zu diesen Thema hervorrufen. Fakt ist aber, dass dieses Thema immer mehr Leute interessiert und Infos dazu auch in diesem Forum einen Mehrwert bieten.

 

Ich werde hier, wenn gewünscht, weiter zu meinem Fall berichten und losgelöst von Musterklagen oder anderen Interessengruppen, schildern wie es gelaufen ist.

Zitat:

@Qulor schrieb am 18. April 2020 um 07:20:57 Uhr:

...

Jetzt habe ich selbst zwei Privat-Leasingverträge bei VW, aus August 2016 und Februar 2017. Alles ist einwandfrei gelaufen und die Fahrzeuge gehen bald zurück.

...

Ich habe gestern selbst beide Verträge widerrufen.

Und warum?

Du schriebst nicht warum du die Verträge widerrufen hast.

Es ist alles einwandfrei gelaufen, du bist zufrieden seit 3 bzw. 4 Jahren und die Fahrzeuge gehen bald zurück.

Was ist deine Intention?

Ich habe oben ja ausgeführt wie man es sich zurecht legen kann.

 

Bei mir ist es einfacher: Die Aussicht auf 30.000 EUR haben meinen moralischen Kompass beeinflusst.

 

Und es ist wie immer ... man muss für sich selbst entscheiden was man vertreten kann.

 

Zitat:

@Qulor schrieb am 18. April 2020 um 12:36:46 Uhr:

Ich habe oben ja ausgeführt wie man es sich zurecht legen kann.

 

Bei mir ist es einfacher: Die Aussicht auf 30.000 EUR haben meinen moralischen Kompass beeinflusst.

 

Und es ist wie immer ... man muss für sich selbst entscheiden was man vertreten kann.

Wenigstens bist du ehrlich :mad:

Zitat:

@Qulor schrieb am 18. April 2020 um 12:36:46 Uhr:

Ich habe oben ja ausgeführt wie man es sich zurecht legen kann.

 

Bei mir ist es einfacher: Die Aussicht auf 30.000 EUR haben meinen moralischen Kompass beeinflusst.

 

Und es ist wie immer ... man muss für sich selbst entscheiden was man vertreten kann.

Du glaubst ernsthaft, dass du jetzt in Summe 7 Jahre 2 Neuwagen fahren dürftest und dafür nichts zahlen musst und alle geleisteten Leasingraten voll erstattet bekommst?

Ich glaube dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist... Das Risiko für mich liegt darin, keine neuen Verträge mehr mit der VW Leasing abzuschließen zu können und von meinem Freundlichen nicht mehr ins Nachtgebet eingeschlossen zu werden. Beides habe ich mir im Vorfeld gut überlegt... in Summe stehen die Chancen aber besser als bei meinem monatlichen Lottoschein...

Würdest du das Risiko auch ohne RSV eingehen, wenn die Gerichtskosten und Anwaltskosten aus deinem Geldbeutel zu zahlen wären?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Widerrufsjoker: Rückgabe des Fahrzeugs durch Widerruf des Kredits oder Leasingvertrags