Widerruf der Finanzierung wegen Formfehler

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Wird derzeit im Q5 Forum diskutiert.

Sehr interessant. So langsam kann man es sich aussuchen, ob man den Wahen wegen der Diesel-Geschichte, oder wegen dem Formfehler in der VW Finanzierung zurück gibt

http://www.motor-talk.de/.../...der-finanzierung-vw-bank-t6016798.html

Beste Antwort im Thema

Naja, die Banken haben gerechnet, dass sie Summe x am Kredit verdienen möchten. Diese Summe x haben sie "dummerweise" in Bearbeitungsgebühr und Zinsen aufgeteilt. Was dann geschah muss nicht erläutert werden.

Die Banken, die ihre Bearbeitungsgebühr im Zins eingerechnet haben, kamen schadlos davon.

Hinzu kommt, das die Bearbeitungsgebühr in keinsterweise versteckt im Kleingedruckten war. Sie offensichtilich aufgeführt und wurde akzeptiert und mit Unterschrift des Kunden anerkannt.

Moralisch gesehen ist den Banken kein Vorwurf zu machen und es ist eigentlich bedenklich, dass sowas passiert. Vorallem die mittelfristige (10 Jahre) Dauer für die Rückrechnungsansprüche. Bin kein Jurist, aber wenn diese Praxis rechtlich unzulässig war, warum durften die Banken es jahrzehntelang?

Mir fällt zum Beispiel diese bekloppte Überführungsgebühr oder Werksabholungsgebühr beim Autokauf ein. Käme da so etwas könnten etliche Händler wahrscheinlich Insolvenz beantragen.

Es war kein Betrug von den Banken, es war letzlich ein Formfehler in der Deklarierung der Kosten. Jeder Kaufmann kalkuliert seine Produkte, so auch die Banken. Nur das Banken und Versicherungen natürlich im Ansehen ausnahmslos Betrüger sind...

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Das Thema war doch vor Jahren schon mal bei Baufinanzierungen aktuell. Stichwort "Widerrufsjoker". Die Gefahr, einen Formfehler im Vertragswerk zu haben, ist für die Banken immens hoch, deshalb beschäftigen die ja auch eigene Anwälte, die sämtliche Vertragsklauseln kontinuierlich prüfen und aktualisieren.

Wenn die Widerrufsbelehrung einen Formfehler enthält oder sonstwie nicht aktuell ist, gilt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht mehr und der Vertrag kann auch später noch jederzeit widerrufen werden.

Zitat:

@andre_c schrieb am 28. April 2017 um 11:27:32 Uhr:


Das ist die fortgeschrittene Form des Solzialstaates. Von der Allgemeinheit finanzierte Gerichte entscheiden darüber, ob Menschen, die sich ihr Auto eigentlich nicht leisten können, umsonst fahren dürfen.

So sieht wahre Umverteilung von oben nach unten aus.

😁

Dein Satz mit der Umverteilung von oben nach unten finde ich richtig gut, obwohl die Leute die sich einen VW Konzernwagen finanzieren sicher eher zu den Oberen ( wenigstens Mittleren ) gehören. Ich als private Person muss auch für alle meine Fehler gerade stehen und das verlange ich auch von meinen Geschäftspartnern! Mit Moral hat das nichts zu tun, weil die Banken überhaupt keine Moral haben und auch in Kauf nehmen komplette Staaten zu ruinieren. Hier geht es nur um ein paar PKW Finanzierungen! Auch das wird VW ( neben dem dieselbetrug ) überleben! Wie viele Kunden werden das überhaupt tun? Ich schätze 5 bis 10% und ein guter Banker hat das eingerechnet! Wie viele Deutsche reden nur um den heissen Brei und tun dann nichts, weil sie sich denken es klappt eh nicht....Ober man will VW nicht ruinieren ( so ein quatsch ) .....oder man will sich ja noch einmal einen VW kaufen und was soll dann VW von mir denken .....usw.

Ich sehe es sportlich und denke mir; das ist eine einmalige Chance......

Zitat:

@meepmeep schrieb am 29. April 2017 um 22:20:22 Uhr:



Wenn die Widerrufsbelehrung einen Formfehler enthält oder sonstwie nicht aktuell ist, gilt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht mehr und der Vertrag kann auch später noch jederzeit widerrufen werden.

Das ist soweit klar und verstanden - aber was ist nun der konkrete Formfehler???

Gruß
Der Chaosmanager

Es steht allerdings in so ziemlich jedem Vertrag, dass er weiterhin Gültigkeit besitzt, auch wenn einzelne oder mehrere Passagen fehlerhaft und/oder gesetzeswidrig seien.

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@Chaosmanager
Vllt das gleiche wie damals hier: http://www.focus.de/.../...hren-vw-sofort-zurueckgeben_id_5348468.html

@Goify
Wenn die Widerrufsbelehrung ungültig ist, kann man zu jederzeit den Vertrag widerrufen. Nach geltender Rechtsprechung, steht der VW Bank dann auch keine Nutzungsentschädigung zu - man ist umsonst gefahren.

Mal angenommen der Kreditvertrag wäre tatsächlich ungültig. Was dann? Wenn ich den Vertrag widerrufe, dann muss ich die vollständige Kreditsumme auf einen Schlag zurückzahlen (ohne Zinsen). Der Kaufvertrag des Fahrzeugs ist doch aber eine andere Geschichte. Klar, da steht drin wie finanziert wurde. Aber verliert der Kaufvertrag des Fahrzeugs gleichzeitig dann auch seine Gültigkeit? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen... Auf jeden Fall kann das für den einen oder anderen Schlauberger dann schnell mal unangenehm werden. Wenn die Bank das Geld zurück will, und der Händler das Fahrzeug nicht rückabwickelt... oder wie darf ich mir das vorstellen?

Da hat sich wieder mal ein Winkeladvokat etwas ausgedacht, um sich ins Ranpenlicht zu rücken und dick abzusahnen.

Gesetzliche Vorgaben und Verbraucherbelehrungen nach EU-Recht umfassen mittlerweile gerne mal 20 Seiten kleingedrucktes. Kein Schwein liest sich das durch.

Da haben Leute ihr Auto finanziert und eindeutig über Jahre hinweg durch konkludentes Handeln ihr Einverständnis zu dem Vertrag bekundet. Jetzt wegen irgendwelcher formaljuristischen Spielereien einen Vertrag nach Jahren als unwirksam zu erklären zeigt eindeutig, dass Juristen während des ersten Semesters der normale Menschenverstand in einer Nacht- und Nebelaktion entfernt wird.

Sollte die zuständige Richterin tatsächlich hier ein solches Urteil gegen die VW-Bank fällen, wünsche ich ihr, dass sie wegen eines Formfehlers ihre Zulassung als Richterin rückwirkend aberkannt bekommt und ihr gesamtes bisher bezogenes Arbeitsentgelt zurückzahlen muss.

Eine Rückabwicklung gegen Nutzungsentschädigung für alle, die Nachweislich binnen 6 Monaten nach Vertragsabschluss einen Rücktritt erklärt hatten und der von der Bank abgelehnt worden ist, würde ich allerdings zustimmen.

Das mit den verbundenen Verträgen ist ja ein heißes Eisen und so ist das einseitige Kündigen allein schon der Restschuldversicherung eine nicht immer saubere Sache und geht oft nach hinten los, wenn Kunden glauben, schlauer als die Anwälte zu sein, die die Verträge für die Banken und Versicherungen erstellen.

Kreditvertrag und Fahrzeugkaufvertrag sind im Regelfall sog. "verbundene Verträge". Wird die Finanzierung widerrufen, wird auch der Fahrzeugkauf rückabgewickelt, wobei der Händler für den ihm entstandenen Schaden (Wertverlust durch Zulassung und Nutzung usw.) Ersatz verlangen kann und wird.

Mich dünkt, dass es hier Leute gibt, die darauf spekulieren, monatelang quasi umsonst gefahren zu sein. Das würde ich mir an deren Stelle schnell wieder aus dem Kopf schlagen.

Angenommen, es wird für die Nutzung 20 Cent pro Kilometer in Rechnung gestellt und der Kreditnehmer hat 60.000 km zurückgelegt, sind das gerade mal 12.000 €. Da waren die monatlichen Raten über angenommene drei Jahre sicherlich weit mehr. Anders wird es, wenn der Autohändler den Wertverlust bezahlt haben möchte und der sollte genau dort liegen, wo eine mögliche Ballonfinanzierung nach drei Jahren steht - also eine Pat-Situation. Damit hat noch keiner was gewonnen.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 1. Mai 2017 um 13:30:49 Uhr:


@Goify
Wenn die Widerrufsbelehrung ungültig ist, kann man zu jederzeit den Vertrag widerrufen. Nach geltender Rechtsprechung, steht der VW Bank dann auch keine Nutzungsentschädigung zu - man ist umsonst gefahren.

Bevor hier solche halbgaren Weisheiten verbreiten werden, besser mal BGB §346 lesen.

Ich weiß ja nicht, was an der Formulierung so schwer zu verstehen ist, wenn die Widerrufsfrist 14 Tage beträgt und beginnt, wenn alle Infos vorliegen. Selbst wenn man nicht weiß, wann das ist, kann es ja nur innerhalb des Monats liegen, wo man den Vertrag abgeschlossen hat. Daraus dann abzuleiten, man könne den Vertrag wegen der missverständlichen Formulierung, weil man dadurch verwirrt wurde, noch nach Jahren widerrufen, halte ich für arg weit her geholt.

@meepmeep
§346 BGB ist mir bekannt und das ist auch nicht auf meinen Mist gewachsen. Nach Aussagen der Pressevertreter hat sich die Richterin in die Richtung geäußert. Auch bei den falschen Widerspruchsbelehrung der Bankenkredite wurde den Kunden eine entgangene Verzinsung auf die gezahlten Raten zugesprochen! https://anwalt-kg.de/.../

@Goify
Schau dir doch mal beispielweise den Fristbeginn in diesem Audi Vertrag an, da ist nicht einfach 14 Tage nach Unterschrift.
http://p5.focus.de/.../audiwiderruf.jpg
Das Problem ist auch nicht der Widerruf an sich, sondern die nicht fällige Nutzungsentschädigung. Das könnte VW Milliarden kosten.

Edit: Diese Formulierung hat damals die Banken ins Schlamassel geführt, sieht sehr ähnlich aus, oder?
https://anwalt-kg.de/.../Beginn-Frist-bearbeitet.jpg

Für mich eine sonnenklare Formulierung. In der Regel bekommt der Darlehensnehmer ja am Tag der Unterzeichnung alle Unterlagen und da sollte auch alles enthalten sein, sodass die Widerrufsfrist unmittelbar an dem Tag zu laufen beginnt.
Wenn etwas schwer zu verstehen ist, hat der Kunde die Aufgabe, den Berater zur Aufklärung aufzufordern. Tut er das nicht, hat er automatisch alles verstanden oder es ist im gleichgültig. Demzufolge kann er der Bank keinen Strick daraus drehen.

Im Moment wissen wir ja garnicht, was der genaue Knackpunkt ist. In dem Audivertrag heißt es aber:

Zitat:

Über den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehnsnehmer nachträglich in Textform informiert werden, die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat.

Wenn aufgrund der Formulierung nun nicht klar ist, was überhaupt genau die Pflichtangaben sind (so war es bei den Banken, hier wird nur auf § 492 Abs 2, aber nicht auf den entsprechenden Absatz in § 247 verwiesen), dann ist dem Kreditnehmer nicht klar wann er alle Pflichtangaben erhalten hat und wann die Widerrufsfrist anfängt zu laufen. Und wenn das nicht klipp und klar ist, dann kommt das oben besprochene Ergebnis bei raus.

Edit: Ich hab keinen Kreditvertrag mit VW, ich fahre keinen VW, ich kaufe keinen VW

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