1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra F
  7. widerrechtlich abstellen???

widerrechtlich abstellen???

Opel Astra F

Hallo, ich habe scheiße gebaut hatte 20 tage lang ein abgemeldetes Auto vorm Haus abgestellt. Ich habe es zwischendurch mit roten nummern bewegt. Jetzt habe ich aber vom Ordnungsamt bescheid bekommen. Weiß jemand was mir nun blühen kann????

13 Antworten

Eigentlich sollte ein Zettel am Auto kleben, auf dem steht das du dein Fahrzeug
entfernen sollst. Also schnell auf das eigene Grundstück stellen, dann passiert
normalerweise nix weiter.
Andernfalls droht eine kostenpflichtige Endsorgung

den roten Zettel habe ich abgemacht. Solange der nich abgeschleppt worden ist, können da andere Strafen kommen???

Nö eigentlich nicht.

Solltest du die Nummernschilder nicht dran gehabt haben ist
eine Halter bzw Besitzerfeststellung auch nicht mal eben so
einfach. Darum auch der rote Zettel.
Wenn du dein Fahrzeug aber weiterhin auf der Strasse stehen
lässt ist es irgendwan weg, und dann gibt es Post

es waren ältere kurzzeitkennzeichen dran. Drum habe ich jetzt auch post bekommen.

Der Zettel ist egal... Den Standort haben die bereits vermerkt. Wenn das Auto nicht entfernt oder zugelassen wird, wird es auf deine Kosten abgeschleppt und auf einem Sicherheitsparkplatz zwischengeparkt, bevor die Verschrottung/verkauf eingeleitet wird.

Da vom letzten Fahrer bereits deine Adresse bekannt gegeben wurde, wirst du die Kosten der Abschleppung (locker mal 250€) und die Parkkosten (um 30€/Tag) zu tragen haben.

Also zulassen oder auf ein Grundstück stellen.

Wenn du nciht zahlst/nicht zahlen kannst, kann eine Konto- und Gehaltfändung eingeleitet werden. Das dauert aber noch. Dann hat dein Auto minimum 2000€ an Kosten verursacht...

Also schnell mal was machen!

Normalerweise ist es erstmal egal, ob das Auto an der Strasse steht, oder auf dem eigenen Grundstück, sobald es abgemeldet ist, steht es illegal dort (gilt übrigens auch für Saisonfahrzeuge ausserhalb der Saison).
Wenn das Ordnungsamt nen Aufkleber drauf geklebt hat, dann ist das Bußgeldverfahren damit eingeleitet, sobald sie die Adresse vom letzten Halter haben, wird die Forderung vollstreckt. Dabei ist nur zu beachten, das der letzte Halter dafür verantwortlich ist, was mit dem Auto passiert. Ausnahmen gibt es nur, wenn er einen Kaufvertrag vorweisen kann. Bußgeld beträgt ca. 6.000€, das schwankt von Bundesland zu Bundesland ein wenig. Ab dem Datum, was auf dem Aufkleber steht, hat man 1 Woche Zeit um das Fahrzeug anzumelden, oder einen geeigneten Unterstellplatz nachzuweisen. Einfach umparken reicht nicht und das Verfahren läuft weiter. Steht das Fahrzeug nach 1 Woche immernoch da, wird mangelndes Interesse unterstellt und das Auto kommt auf den Schrott oder zur Versteigerung, je nach Zustand. Ab dem Tage ist man offiziell nicht mehr der Besitzer und hat auch kein Anrecht mehr auf private Dinge, die noch im Fahrzeug liegen.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Normalerweise ist es erstmal egal, ob das Auto an der Strasse steht, oder auf dem eigenen Grundstück, sobald es abgemeldet ist, steht es illegal dort (gilt übrigens auch für Saisonfahrzeuge ausserhalb der Saison).

also das mit dem eigenen grundstück glaub ich so nicht..... das halte ich für eine gewagte äußerung. auch wenn der gesetzgeber manchmal etwas blöde ist, würde ich darüber gerade mal nen beleg mit dem passenden § sehen..... nach der aussage wäre es ja unmöglich ein auto abzumelden.

auf deinem Grundstück darfst / musst du die kiste dann wohl abstellen oder einen stellplatz mieten ! Aber bei dir auf dem eigenen Grunstück darfst auch nen Tanker parken wenn du den Platz hast 😉

MFg

also ich gehe gerade die stvzo und stvo durch, und da kann nur die stvo §32 greifen (hinderniss auf der straße). also muss es ja weg und kann nur auf dein grundstück... 😉

EINSPRUCH...

KEIN Tanker^^ Nen LKW, OK... :P

Zitat:

Original geschrieben von dudelbert


[also das mit dem eigenen grundstück glaub ich so nicht..... das halte ich für eine gewagte äußerung. auch wenn der gesetzgeber manchmal etwas blöde ist, würde ich darüber gerade mal nen beleg mit dem passenden § sehen..... nach der aussage wäre es ja unmöglich ein auto abzumelden.

Den § hab ich jetzt auch nicht parat (in dem Falle greift auch nicht die StVZO, sondern die Abfallverordnung, oder so...), ich weiss nur, das mein Nachbar sein Kadett Cabrio im Winter im Hof stehen hatte, den Ex Astra seiner Tochter und den Frontera von seinem Schwiegersohn. Überall Aufkleber drauf und er sollte 18.000€ zahlen, weil 3 abgemeldete Autos, die er vorher auf dem Namen hatte. Für den Frontera konnte er schon nen Kaufvertrag vorweisen, deshalb musste er die 6.000€ nicht zahlen, dafür zerknirschterweise der neue Besitzer.

Das Cabrio war zwar zugelassen auf Saison, zählt aber in dem Fall als nicht zugelassen 🙄

Die Sache ging übern Anwalt und vor Gericht, er hat verloren und furfte zu den 12.000€ noch die Kosten tragen....

Ich weiss noch, als das mit dem Verwertungsnachweis für Altfahrzeuge eingeführt wurde, da war das alles auch so streng, nur mittlerweile hatten die das aus Kullanz mal gelockert. Ich denke mal unter dem Begriff "Altautoverordnung" sollte sich da auch was gesetzmässiges finden lassen.
Damals war es auch so, man musste einen Verwertungsnachweis, Kaufvertrag oder eine Verbleibserklärung (dafür musste das Ordnungsamt bescheinigen, das das Fahrzeug regelkonform abgestellt ist) vorlegen, um das Auto abmelden zu können. Wir hatten deswegen reihenweise Probleme, weil der Autoverwerter den Brief behalten hat (klar, gehört zum Auto), die Zulassungsstelle wollte den aber auch haben, zum abschneiden.... was hab ich mir damals mit den hübsch blondierten Zulassungs(un)fachfrauen hochinterlektuelle Rededuelle geliefert 😁 🙄
Ende vom Lied, irgendwann wurde das Ganze still und heimlich gelockert, das der § ganz weggefallen ist, hab ich nicht mitbekommen. Das wäre sicher auch der erste Gesetzespunkt, den man wieder streicht, normalerweise kommen immer nur neue dazu....

Muss weg sein habe meinen Tischa auch 3Monate auf der Straße geparkt , kleines Dorf intressiert keinen bis irgendnen volldoof renter langweile hatte. Hab dann auch Post bekommen bzw Besuch. Nachbarn gefragt ob ich auf den HOF parken darf für 2 wochen und war gut ordnungsamt kam vorbei schaut und verpisselte sich wieder und die sache war gegessen

MFG

Hier kann man einiges nachlesen.

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_04.php

Habe auf die schnelle nur was für Baden-Württemberg gefunden.
Sollte aber in anderen Bundesländern ähnlich sein.

Deine Antwort