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Wichtige Info für CLC Fahrer

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 19:35

An alle CLC Fahrer hier ein kleiner Hinweis.

Mir ist diesen Winter aufgefallen dass meine Scheibenwaschdüsen nicht beheizt waren obwohl diese bei mir in der Serienausstattung aufgeführt waren.Da ich meinen Wagen im September 2008 bestellt habe hatte ich noch eine umfangreiche Serienausstattung.

Nun nachdem ich merkte dass meine Waschdüsen nicht beheizt waren hab ich den Wagen bei freundlichen checken lassen.

Folgende teile fehlten:

Beheizte Waschdüsen

Aktivkohlefilter

Sportluftfilter

All diese Sachen waren bei meiner Bestellung Serie oder Bestandteil des Sportpakets(hab einen 180er Kompressor)

Mein Fahrzeug ist im Mai 2009 vom Stapel gelaufen und hatte diese drei Dinge nicht!

Mercedes rüstet mir nun alles anstandslos nach und sagt dass es sich um einen Druckfehler im Prospekt handele... ich habe mir zum Glück alle Prospekte und Preislisten aufgehoben ohne diese wäre ich nie dahinter gekommen.

Mein Tip, mal nachprüfen ob bei euch diese Komponenten wirklich drin sind!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Februar 2010 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von Simone9009

Hallo Guardian85,

es ist wirklich ärgerlich, wenn man diese Feststellung macht aber meiner Meinung nach hast Du Glück gehabt bzw. ist es eine Großzügigkeit Deines Händlers, dass er Dir nun all diese fehlenden Komponenten kostenlos nachrüstet.

Denn in allen Prospekten steht: „Änderungen in Konstruktion und Ausführung sowie Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten“.

Es freut mich jedenfalls für Dich, dass Du nun diese Teile noch nachträglich erhältst. :)

Gruß Simone9009

Ich habe den Wagen anhand dieser Preislisten bestellt!Ich erwarte auch ein solches Fahrzeug geliefert zu bekommen wo kommen wir denn da bitte hin sonst...

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13 Antworten
am 7. Februar 2010 um 19:57

Hallo Guardian85,

es ist wirklich ärgerlich, wenn man diese Feststellung macht aber meiner Meinung nach hast Du Glück gehabt bzw. ist es eine Großzügigkeit Deines Händlers, dass er Dir nun all diese fehlenden Komponenten kostenlos nachrüstet.

Denn in allen Prospekten steht: „Änderungen in Konstruktion und Ausführung sowie Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten“.

Es freut mich jedenfalls für Dich, dass Du nun diese Teile noch nachträglich erhältst. :)

Gruß Simone9009

Das sind aber keine Irrtümer mehr, die 5 oder 8 €uro kosten. Von daher sehe ich da schon einen gewissen Anspruch. Gerade diese 3 Teile ...

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von Simone9009

Hallo Guardian85,

es ist wirklich ärgerlich, wenn man diese Feststellung macht aber meiner Meinung nach hast Du Glück gehabt bzw. ist es eine Großzügigkeit Deines Händlers, dass er Dir nun all diese fehlenden Komponenten kostenlos nachrüstet.

Denn in allen Prospekten steht: „Änderungen in Konstruktion und Ausführung sowie Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten“.

Es freut mich jedenfalls für Dich, dass Du nun diese Teile noch nachträglich erhältst. :)

Gruß Simone9009

Ich habe den Wagen anhand dieser Preislisten bestellt!Ich erwarte auch ein solches Fahrzeug geliefert zu bekommen wo kommen wir denn da bitte hin sonst...

am 7. Februar 2010 um 21:22

Hallo Guardian85,

verstehe mich bitte nicht falsch, ich gebe Dir ja vollkommen Recht. Die gleichen Erwartungen hätte ich auch, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass MB sich mit diesem Satz rechtlich abgesichert hat (bzw. abgesichert fühlt) und daher keine gesetzmäßigen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Andererseits würde ich in diesem Fall das Argument aufzugreifen „Nichteinhalten zugesicherter Eigenschaften“. Wenn Du eine Probefahrt machst oder das Fahrzeug im Ausstellungsraum begutachtet hast und Dich daraufhin zu einem Kauf entschließt, kannst Du in der Tat nicht jedes Detail prüfen, ob diese Serienausstattung (gemäß Prospekt) noch im aktuell gezeigten Neuwagen vorhanden ist. Insofern würde ich die Forderung einer Nachrüstung dieser fehlenden Komponenten auch als berechtigt ansehen.

Gruß Simone9009

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 21:52

Zitat:

Original geschrieben von Simone9009

Hallo Guardian85,

verstehe mich bitte nicht falsch, ich gebe Dir ja vollkommen Recht. Die gleichen Erwartungen hätte ich auch, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass MB sich mit diesem Satz rechtlich abgesichert hat (bzw. abgesichert fühlt) und daher keine gesetzmäßigen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Andererseits würde ich in diesem Fall das Argument aufzugreifen „Nichteinhalten zugesicherter Eigenschaften“. Wenn Du eine Probefahrt machst oder das Fahrzeug im Ausstellungsraum begutachtet hast und Dich daraufhin zu einem Kauf entschließt, kannst Du in der Tat nicht jedes Detail prüfen, ob diese Serienausstattung (gemäß Prospekt) noch im aktuell gezeigten Neuwagen vorhanden ist. Insofern würde ich die Forderung einer Nachrüstung dieser fehlenden Komponenten auch als berechtigt ansehen.

Gruß Simone9009

Hab mich vorab mit einem Anwalt besprochen gehab, die rechtslage war schwierig aber lösbar.Wichtiger war eher der passus des Leasingvertrages in dem stand, dass konstruktionsbedingte Änderungen vorbehalten werden.Jedoch handelte es sich bei mir schon eher um grobe Abweichungen, eine Konstruktionsbedingte Änderung war z.B. dass die Mittelkonsole verändert wurde(vorher 2 geteiltes Fach) sowas kann man noch hinnehmen jedoch ein komplettes Weglassen ist nicht hinnehmbar.

Wenn es bis jetzt (seit Mai 2009) nicht aufgefallen ist, dass diese Teile nicht verbaut wurden, kann es auch nicht so dramatisch sein.

Im Glauben, dass sie da sind haben sie doch toll gearbeitet.

Ist mir nicht aufgefallen, da ich die beheizbare Waschanlage bestellt hatte. Allerdings standen die Düsen auch bei mir noch in der Beschreibung als Serienausstattung ( bestellt August 2008, geliefert Januar 2009 ) .

am 8. Februar 2010 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von Guardian85

Zitat:

Original geschrieben von Simone9009

Hallo Guardian85,

verstehe mich bitte nicht falsch, ich gebe Dir ja vollkommen Recht. Die gleichen Erwartungen hätte ich auch, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass MB sich mit diesem Satz rechtlich abgesichert hat (bzw. abgesichert fühlt) und daher keine gesetzmäßigen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Andererseits würde ich in diesem Fall das Argument aufzugreifen „Nichteinhalten zugesicherter Eigenschaften“. Wenn Du eine Probefahrt machst oder das Fahrzeug im Ausstellungsraum begutachtet hast und Dich daraufhin zu einem Kauf entschließt, kannst Du in der Tat nicht jedes Detail prüfen, ob diese Serienausstattung (gemäß Prospekt) noch im aktuell gezeigten Neuwagen vorhanden ist. Insofern würde ich die Forderung einer Nachrüstung dieser fehlenden Komponenten auch als berechtigt ansehen.

Gruß Simone9009

Hab mich vorab mit einem Anwalt besprochen gehab, die rechtslage war schwierig aber lösbar.Wichtiger war eher der passus des Leasingvertrages in dem stand, dass konstruktionsbedingte Änderungen vorbehalten werden.Jedoch handelte es sich bei mir schon eher um grobe Abweichungen, eine Konstruktionsbedingte Änderung war z.B. dass die Mittelkonsole verändert wurde(vorher 2 geteiltes Fach) sowas kann man noch hinnehmen jedoch ein komplettes Weglassen ist nicht hinnehmbar.

Komischer Anwalt. Die Rechtslage ist hier überhaupt nicht schwierig. Wenn eine bezeizte Waschdüse fehlt, ist dies keine konstruktionsbedingte Änderung, sondern in er Tat das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, für die man auch bezahlt hat. Bin zwar nur BWLer, aber für soviel Jura reichts noch. ;-)

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 16:04

Frage ist nicht wer hier faktisch im Recht war sondern dieses Recht bei Bedarf durchzusetzen wäre eine zähe und langwierige Angelegenheit gewesen.

So einfach wie du das hier jedoch darstellst ist die Sache bei weitem nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Guardian85

An alle CLC Fahrer hier ein kleiner Hinweis.

Mir ist diesen Winter aufgefallen dass meine Scheibenwaschdüsen nicht beheizt waren obwohl diese bei mir in der Serienausstattung aufgeführt waren.Da ich meinen Wagen im September 2008 bestellt habe hatte ich noch eine umfangreiche Serienausstattung.

Nun nachdem ich merkte dass meine Waschdüsen nicht beheizt waren hab ich den Wagen bei freundlichen checken lassen.

Folgende teile fehlten:

Beheizte Waschdüsen

Aktivkohlefilter

Sportluftfilter

All diese Sachen waren bei meiner Bestellung Serie oder Bestandteil des Sportpakets(hab einen 180er Kompressor)

Mein Fahrzeug ist im Mai 2009 vom Stapel gelaufen und hatte diese drei Dinge nicht!

Mercedes rüstet mir nun alles anstandslos nach und sagt dass es sich um einen Druckfehler im Prospekt handele... ich habe mir zum Glück alle Prospekte und Preislisten aufgehoben ohne diese wäre ich nie dahinter gekommen.

Mein Tip, mal nachprüfen ob bei euch diese Komponenten wirklich drin sind!

Wie hast du festgestellt dass du keine beheizten düsen hast?

Was ist an dem Sportluftfilter anderst? Teile Nr.? Foto?

Macht der mehr krach?

Mein CLC 180k ist einer der ersten, geliefert August 2008, Sportpaket habe ich nicht!

Themenstarteram 9. Februar 2010 um 17:29

Ja weil meine Düsen eingefroren sind im Winter;)

Danach habe ich die Prospekte von Juni 2008 und Januar 2009 verglichen und vom Freundlichen checken lassen der hat dann festgestellt was fehlte.

Sportluffi war eigentlich im Sportpaket, der Wagen ist nicht unbedingt lauter aber kerniger im Sound.

In der aktuellen Internetliste taucht das als Serienausstattung tatsächlich nicht mehr auf, dafür unter " Sonderausstattung " . Schaut man denn da nach gibt es die von mir bestellte beheizbare Anlage, also alles komplett. Die Liste bedarf dringend einer " großen Mopf " glaube ich mal so :rolleyes: .

Themenstarteram 10. Februar 2010 um 10:20

Ja totales Kuddelmuddel...

Die Serienausstattung wurde immer schlechter und der Preis immer höher, schlechte Kombination.

Kann im Prinzip froh sein meinen so zeitig bestellt zu haben.

Dafür haben die neunen nun eine Außenantenne die den Empfang deutlich verbessert.

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