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Wichtige Frage zur Scheibentönung

28 Antworten
Mercedes CL C216

Grüße euch MT User ..

Die Frage stelle nicht ich sondern mein Cousin ..

Er selbst fährt eine S 500 bj 2009 Mopf ..

In zwei Wochen ist es soweit und der Herr fährt mit seiner Familie nach Montenegro ..
Leider ist es ihm mal passiert das aufgrund der starken Hitze dort das Leder am Armaturenbrett seine Farbe verloren hat.. aus Beige wurde auf vielen stellen Braun bzw schwarz..
nun seine Frage er würde gerne die A Säulen mit 60% Lichtdurchlässigkeit samt Windschutzscheibe tönen..

Kann ihn die Polizei wegen der Tönung im Ausland belangen ?

In Österreich ist es verboten wie in Deutschland ..

Trotzdem sieht man ab und zu Deutsche Fahrzeuge mit einer Tönung A Säule in Österreich & die bekommen keine Probleme .. aber auch umgekehrt..

Der bittet mich jetzt seit 2 Monaten das ich mich erkundige ..

falls sich jemand auskennt einfach dazuschreiben

Mit freundlichen Grüßen
😎

Beste Antwort im Thema

Die A-Säulen selbst darfst Du mit allem Bekleben oder lackieren. Sie Scheiben weniger.

Im VW-Forum gibts eine Antwort von Bumper:

Zitat:

Für Blendstreifen oder ähnliche Aufkleber an der Frontscheibe gilt:
Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten
Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.
Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein.

Quelle: Foliatec

Für alle anderen Scheiben gilt, Aufkleber sind an den Stellen erlaubt, die für die Fahrersicht nicht von Bedeutung sind.

Die hinteren Scheiben dürfen bis 0% Lichtdurchlässigkeit getönt oder beklebt werden.
Die vorderen Seitenscheiben müssen mindestens 70% lichtdurchlässig bleiben, die Windschutzscheibe mindestens 75%.

Scheibentönungen vorne sind theoretisch möglich, sofern a) die werksseitige Scheibentönung berücksichtigt wird (die oft schon das Limit darstellt), und b) durch ein Gutachten festgestellt wird, dass die Vorgaben noch eingehalten werden.
Dieses Gutachten dürfte jedoch kaum für den Privatanwender aufzubringen sein.

Quelle: https://www.foliatec.com/.../

Meines Wissens darf außer einem Blendschutzkeil am oberen Rand 1/10 der Fläche nicht überschreiten. Andere Folien an der Frontscheibe sind unzulässig. Auch 100% durchsichtige Folien, etwa für Steinschlagschutz sind nahezu unzulässig. Dafür eine ABE zu erlangen ist äußerst schwierig. Einzig bedampfte Scheiben in Werksausführung sind zulässig. Bedampfen ist aber keine Folierung! Muss man unterscheiden!

Die vorderen Seitenscheiben müssen einen Ausschnitt zu den Rückspiegeln haben und an dieser Stelle auch frei von jeder Art Folie sein. Denn die Lichtdurchlässigkeit ist nicht zum Blick zur Seitenscheibe heraus die Einschränkung sondern die Sicht in die Rückspiegel. Erklärte mir mal ein Prüfingenieur.

Was in arabischen Raum möglich ist erscheint dem deutschen oder österreichischen Gesetzgeber als irrelevant.

Was man an anderen Fahrzeugen sieht ist für den Gesetzgeber Nonsons. Ich sehe auch des Öfteren stehende Blinker, unzulässige Rad-Reifen-Kombinationen und vieles mehr. Alles Marke Eigenbau deren Legalität oft illegal ist.

28 weitere Antworten
28 Antworten

SEHR wichtige Frage, klar doch. :-)
Frage besser nach im Orient, , dort kennt man das. Wer mal die Luxuskarossen auf dem Auto-Souk in Riad gesehen hat: da ist jedes Armaturenbrett gebleicht.

Du kannst ja probieren in D eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Bei manchen importierten Ami-Karossen gibts so eine Ausnahmegenehmigung. Aber ich glaube für eine deutsche Schaukel wird das schwierig.

Eine deutsche Zulassung (ABE) bekommt man getönten Front-und/oder vorderen Seitenscheiben nicht. Dass sich in ein paar Wochen Urlaub das Armaturenbrett verfärbt, halte ich für ein Gerücht, zumindest bei Mercedes.

Nee, eine ABE kannste knicken. Wenn überhaupt, dann ist nur eine Ausnahmegenehmigung denkbar, die man dann mitführen muß. Vielleicht bekommt man sowas wenn man einen berechtigten Bedarf nachweisen kann und die Versicherung ihr OK dafür gibt.

Zitat:

@gdht schrieb am 8. Juli 2018 um 11:31:22 Uhr:


SEHR wichtige Frage, klar doch. :-)
Frage besser nach im Orient, , dort kennt man das. Wer mal die Luxuskarossen auf dem Auto-Souk in Riad gesehen hat: da ist jedes Armaturenbrett gebleicht.

So ein Quatsch....das war vielleicht vor 20-30 Jahren der Fall, aber die Zeiten sind vorbei.

Wie Bamberger richtig geschrieben hat verfaerbt sich da nix, und schon garnicht innerhalb von ein paar Wochen 🙄

Ich hatte hier in Dubai Mitte der 80er einen Audi 100 CD, bei dem hatten sich Risse auf dem gesamten Armaturenbrett gebildet, und zeitgleich fuhr ich einen 350SE Modelljahr 77; da passierte garnichts, obwohl es damals noch keine Folien gab (keine Ahnung wie ich das ueberlebt habe). 😎

Also aufhoeren mit dem Quatsch mit dem ausfaerben; das passiert vielelleicht bei den amerikanischen Modellen, aber nachdem ich keine solchen Autos fahre, kann ich es auch nicht beurteilen.

Ich habe hier auf meinen Fahrzeugen eine Toenung von 30%, da bis Jahresanfang fuer Auslaender nur 30% erlaubt waren; jetzt kann man bis zu 50% toenen.

Auf der Frontscheibe habe ich 0% Klarsichtfolie, die filtert ebenfalls bis zu 98% der UV Strahlen und haelt ein bischen die Waerme ab; das waere evtl. eine Loesung fuer den TE.

Das waren meine 5 Cent zum Thema.

Gruesse aus dem derzeit 46 Grad "warmen" Dubai

Werner

Nachtrag: das einzige was ich bei allen Autos (ausser dem S210 E55) machen lassen musste war der Dachhimmel, da loeste sich der Kleber und der hing runter.

W220-temperatur-am-07-07-18
W220-mit-folie-1
E55-22-11-17-2
+1

Ich lebe in Panama, Tropen, wenn da während der Trockenzeit die Sonne aufs Auto brüllt, ist das kaum noch zu steigern. Keine Probleme ohne zusätzliche Tönung.

Eventuell gibt es für den C216 ja auch getötet Windschutzscheiben die auch einen gewissen UV Schutz bieten von verschiedenen Anbietern, die auch ein E-Prüfzeichen haben.

Aber ich denke auch dass das eigentlich nicht nötig ist. Mann kann ja, wenn man das Fahrzeug abstellt, auch eine Sonnenschutzblende für die Windschutzscheibe verwenden damit das Armaturenbrett nicht der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist.

Die A-Säulen selbst darfst Du mit allem Bekleben oder lackieren. Sie Scheiben weniger.

Im VW-Forum gibts eine Antwort von Bumper:

Zitat:

Für Blendstreifen oder ähnliche Aufkleber an der Frontscheibe gilt:
Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten
Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.
Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein.

Quelle: Foliatec

Für alle anderen Scheiben gilt, Aufkleber sind an den Stellen erlaubt, die für die Fahrersicht nicht von Bedeutung sind.

Die hinteren Scheiben dürfen bis 0% Lichtdurchlässigkeit getönt oder beklebt werden.
Die vorderen Seitenscheiben müssen mindestens 70% lichtdurchlässig bleiben, die Windschutzscheibe mindestens 75%.

Scheibentönungen vorne sind theoretisch möglich, sofern a) die werksseitige Scheibentönung berücksichtigt wird (die oft schon das Limit darstellt), und b) durch ein Gutachten festgestellt wird, dass die Vorgaben noch eingehalten werden.
Dieses Gutachten dürfte jedoch kaum für den Privatanwender aufzubringen sein.

Quelle: https://www.foliatec.com/.../

Meines Wissens darf außer einem Blendschutzkeil am oberen Rand 1/10 der Fläche nicht überschreiten. Andere Folien an der Frontscheibe sind unzulässig. Auch 100% durchsichtige Folien, etwa für Steinschlagschutz sind nahezu unzulässig. Dafür eine ABE zu erlangen ist äußerst schwierig. Einzig bedampfte Scheiben in Werksausführung sind zulässig. Bedampfen ist aber keine Folierung! Muss man unterscheiden!

Die vorderen Seitenscheiben müssen einen Ausschnitt zu den Rückspiegeln haben und an dieser Stelle auch frei von jeder Art Folie sein. Denn die Lichtdurchlässigkeit ist nicht zum Blick zur Seitenscheibe heraus die Einschränkung sondern die Sicht in die Rückspiegel. Erklärte mir mal ein Prüfingenieur.

Was in arabischen Raum möglich ist erscheint dem deutschen oder österreichischen Gesetzgeber als irrelevant.

Was man an anderen Fahrzeugen sieht ist für den Gesetzgeber Nonsons. Ich sehe auch des Öfteren stehende Blinker, unzulässige Rad-Reifen-Kombinationen und vieles mehr. Alles Marke Eigenbau deren Legalität oft illegal ist.

Ihr seit von Thema abgekommen ... das was mit seinem Armaturenbrett passiert ist kann ich mir selbst nicht erklären .. wurde mir so erzählt (glauben muss ich es)

Seine Frage ist jetzt nur !

Wenn der mit dem Österreichischen Kennzeichen eine Illegale Tönung hat, kann der im Ausland (AUSSERHALB) Österreich eine Anzeige Strafe etc. bekommen oder ist das nur möglich wenn ihn die Österreichische Polizei erwischt.

Wie lange will der wegbleiben? Das passiert gar nichts

Wenn ich ehrlich bin dann glaube ich das es deinem Cousin darum geht dort mit den getoenten Scheiben aufzufallen, sorry.

LG Werner

Zitat:

@scottydxb schrieb am 8. Juli 2018 um 17:17:19 Uhr:


Wenn ich ehrlich bin dann glaube ich das es deinem Cousin darum geht dort mit den getoenten Scheiben aufzufallen, sorry.

LG Werner

... wo wir wieder evtl. bei Ferien wären?

Fürs Armaturenbrett gibt es doch diese "Teppiche" Auflagen.
Die ringsum gekettelt sind.
Ist dann noch günstiger und spurlos entfernen lassen.

Auf Ideen kommen Leute. tz tz tz.

mfg

PS. Glaube ja, wenn es in AT verboten ist, in D auch, weiß normal die Rennleitung in D auch
das es in AT auch verboten ist, bzw. schließt sich mit der Boxenleitung kurz, die dann wieder nachfragt.
Ergo, warten und dann letztendlich an Ort und Stelle die Folie abknüppeln.

Zitat:

@scottydxb schrieb am 8. Juli 2018 um 17:17:19 Uhr:


Wenn ich ehrlich bin dann glaube ich das es deinem Cousin darum geht dort mit den getoenten Scheiben aufzufallen, sorry.

LG Werner

Denke ich auch ...

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