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Wichtige Frage zu Fahrverbot !

Themenstarteram 14. Mai 2010 um 13:18

Hab heute Bußgeldbescheid bekommen , wurde in ner 30er Zone mit 27km/h zu schnell geblitzt..... So jetzt hab ich 3 Punkte + 120 € Strafe UND ein Monat Fahrverbot ?? Im Bußgeldkatalog steht aber innerort erst ab 31 km/h , außerdem wurde mir die 4Monatsfrist-Frist NICHT eingeräumt ... da ich in den letzten 2 Jahren schon einmal 1 Monat Fahrverbot bekommen habe ....

 

Können die mir einfach so noch 1 monat drauf geben, hat das jemand von euch shcon erlebt ?! bin etwas geschockt ....

Bitte erspart euch so kommentare wie : geschieht dir recht und blablabla ....

 

Danke

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2010 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Anaz

und nicht genau arbeiten

das kannst du erzählen wem du willst! :rolleyes:

27kmh zu schnell in der 30'ger zone......das entspricht ca. 63kmh lt. tacho...und damit genau dem, was üblicherweise innerorts und auch in 30'ger zonen gefahren wird......

die frage sollte also eher lauten: hast du das 30'ger schild "übersehen" und damit fahrlässig gehandelt, oder hast du das 30'ger schild bewusst missachtet und bist vorsätzlich zu schnell gewesen...

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Das Thema hat zwar nicht viel mit E36 zu tun, aber:

Wenn du in den letzten 2 jahren schonmal deutlich zu schnell unterwegs warst, dann ist das Fahrverbot gerechtfertigt.

www.google.de hilft dir auch bei weiteren Fragen.

Viele Grüße

so schauts wohl aus, vieleicht bleibt ja diesmal was hängen

Themenstarteram 14. Mai 2010 um 13:40

hängen geblieben ist schon beim ersten mal was . Laserpistolen gehören verboten da sie absoluter müll sind und nicht genau arbeiten ;-)

am 14. Mai 2010 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Anaz

und nicht genau arbeiten

das kannst du erzählen wem du willst! :rolleyes:

27kmh zu schnell in der 30'ger zone......das entspricht ca. 63kmh lt. tacho...und damit genau dem, was üblicherweise innerorts und auch in 30'ger zonen gefahren wird......

die frage sollte also eher lauten: hast du das 30'ger schild "übersehen" und damit fahrlässig gehandelt, oder hast du das 30'ger schild bewusst missachtet und bist vorsätzlich zu schnell gewesen...

so easy geht das nicht, erkläre mal was zu deiner persönlichen Situation, womit wurdest du erwischt, vielleicht mit nem LKW?

leg einfach erstmal innerhalb 14 Tage Einspruch ein, dann wird es geprüft und vielleicht lag wirklich ein Fehler vor, Menschen machen Fehler!

am 14. Mai 2010 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

und vielleicht lag wirklich ein Fehler vor

den einspruch kann er sich getrost sparen...die einzigste möglichkeit da rauszukommen ist, das die laserpistole nichtmehr geeicht war, und das ist auszuschließen, da die polizei aus den fehlern ihrer vergangenheit gelernt hat.......und seinen "joker" hat der te mit seinem letzten fahrverbot getreu dem motto "wer einmal lügt (bzw. zu schnell fährt), dem glaubt man nicht...." verspielt......

am 14. Mai 2010 um 13:55

Da ich zu faul bin im Gesetz nachzuschauen, spendiere ich mal folgenden Link:

http://www.autobild.de/artikel/fuehrerscheinentzug_608882.html

Der Artikel ist zwar aus 2008.

Aber in der heutigen Ausgabe der Autobild wurde es nochmal wiederholt ;)

Themenstarteram 14. Mai 2010 um 13:56

also folgendes , bei meinem ersten mal wurde ich mit der Laserpistole geblitzt...... jetzt beim zweiten mal war so ne standart Kamera aufm Boden die man erst sieht wenns zu spät ist ... mich regt halt des mit dem fahrverbot auf da ich am 11 juni das auto unbedingt brauche . Und dadurch das mir keine 4 MOnatsfrist erteilt wurde hab ich jetzt nen riesen problem ..... wenn ich widerspruch einlegen , ist ja der bescheid noch nicht rechtskräftig .... darf ich dann während der Zeit auto fahren ?? weil auf dem Bußgeldbescheid steht extra drauf mit erhalt des briefes darf ich nicht mehr fahren ....auch wenn ich den führerschien noch ent abgegeben habe...

nee das meinte ich garnicht. Er meinte normal wäre bei der Überschreitung von > 30 km/h innerorts der eine Monat Fahrverbot...

und das war ja auch seine Frage... Ob es nun ab 30 oder schon bei 27 km/h ist, weiß ich nicht 100% aber da sollte ihm ein Bußgeldrechner im Netz helfen, wenn der auch sagt kein Fahrverbot, dann Einspruch einlegen! So war es gemeint!

man darf so lange fahren bis der Bußgeldbescheid "Rechtskräftig" oder "Bestandskräftig" ist, das eine ist nach Urteil, dass zweite ich wenn die Zeiten abgelaufen sind deine 14 Tage mit dem Einspruch, nicht Widerspruch!

du kannst es auch rauszögern!

nach dem Einspruch kommt ein Urteil vom Amtsgericht, danach hast du 1 Woche Zeit, da eine Nebenfolge angeordnet wird (das Fahrverbot) eine Rechtsbeschwerde einzulegen, vielleicht kommst du dann bis zum 11 Juni damit klar und kannst dann den Lappen für den Monat abgeben!

am 14. Mai 2010 um 14:01

Nur kurz zum Thema Genauigkeit von Lasermessungen:

Es gibt nichts genaueres als einen Laser, vom technischen gesehen.

Das Problem an der ganzen Sache ist der Mensch.

Wenn dieser einfach falsch anvisiert, dann können keine richtigen Ergebnisse rauskommen.

Vergleichbar ist diese mit einem Gewehr.

Freihändig im Stehen zu zielen und zu schießen ist extrem schwer. Je länger man das Gewehr in der Hand hält umso schwerer wird es.

Setzt man das Gewehr nun auf eine Auflage auf bzw. montiert man das Lasergerät auf ein Stativ, dann wird es um einiges einfacher und genauer.

http://www.autobild.de/bussgeldrechner_587735.html

wenn man dort seinen Fall eingibt kommt kein Fahrverbot raus?!?! Deswegen auf jeden Fall Einspruch einlegen...

aber keine Ahnung wie aktuell die Tool von Autobild sind^^

am 14. Mai 2010 um 14:07

Sei einfach froh, dass es zum zweiten Mal "nur" ein Blitzer war. Wenn es irgendwann ein Kind ist, hast du ganz andere Probleme als die lächerlichen Bußgelder und Fahrverbote, die hierzulande verhängt werden.

am 14. Mai 2010 um 14:08

@ Schyschka:

Der TE hätte auch mit 26 km/h den Führerschein abgeben müssen.

Denn der TE hat anfangs geschrieben, daß er bereits 1 Monat zu Fuß gehen durfte.

Wenn nun jemand innerhalb von 2 Jahren erneut erwischt wird, ist der Führerschein automatisch weg, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung größer als 25 km/h war (siehe Link in meinem ersten Beitrag).

Zum Thema Einspruch:

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

D. h., er kann durch den Einspruch nicht die Abgabe des Führerscheins verzögern.

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