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WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für M+S Reifen

Themenstarteram 28. November 2017 um 16:22

Vielleicht ist die neue Änderung der Winterreifenpflicht für Motorräder für so manchen Stollentreiber unter uns bei der Reifenwahl fatal...denn die M+S Reifen fallen weg.

Thema sehr schön aufgearbeitet hier:

https://www.mopedreifen.de/.../...18-f%C3%BCr-Motorr%C3%A4der.html?...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. November 2017 um 16:22

Vielleicht ist die neue Änderung der Winterreifenpflicht für Motorräder für so manchen Stollentreiber unter uns bei der Reifenwahl fatal...denn die M+S Reifen fallen weg.

Thema sehr schön aufgearbeitet hier:

https://www.mopedreifen.de/.../...18-f%C3%BCr-Motorr%C3%A4der.html?...

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Deutsche Gesetzgebung@it?s best.

Der Text von mopedreifen.de ist kein bißchen besser zu verstehen, als die Regelung selbst. Ich verstehe nicht, was die mir sagen wollen. Kann mir einer erklären, inwieweit mich ein "M+S" oder das Alpinsymbol (Berg mit Schneeflocke) als Motorradfahrer im Winter noch interessieren sollte ? Das kann mir vollkommen schnurz sein, denn:

Diese Winterreifenpflicht besteht nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte (§ 2 Abs.3a StVO)

Sie gilt nicht für einspurige Fahrzeuge (§2 Abs 3a Nr. 2 StVO)

Thema Winterreifen erledigt. Ich darf mit meiner WR250 durch den Schnee pflügen, wie es mit gefällt. Auch ohne "Winterreifen"

Jetzt geht es also nur noch um die Verwendung von Reifen, deren zulässige Vmax unter der des Motorrads liegt. Meist sind das die Grobstoller.

Das betrifft z.B. meine BMW F 800 GS. Da ist ein Heidenau K60 scout drauf. Der ist bis 180 km/h zugelassen. Die Vmax der BMW ist mit "über 200 km/h" angegeben. Ich darf diesen Reifen fahren, wenn ich mir "max 180 km/h" ins Windschild pappe.

Diese Ausnahmeregelung für als "Winterreifen" gekennzeichneten Reifen bleibt erhalten, allerdings müssen die Winterreifen "neu" auch entsprechend geprüft und gekennzeichnet sein. Das macht den Aufwand für die Reifenhersteller, die sich da bislang mehr oder weniger durchgemogelt haben, größer, die Reifen folglich teurer.

Nun ist es einfach, auf die deutsche Gesetzgebung zu schimpfen, aber zu kurz gesprungen, denn die StVZO wird lediglich den EU-Bestimmungen angepasst. Der Ball liegt im Feld der Reifenhersteller. Entweder müssen die jetzt geländetaugliche Reifen entwickeln, die es auch mit dem Geschwindigkeitsindex "V" gibt oder sie müssen das Prüfverfahren für Winterreifen mit dem Alpinsymbol durchlaufen. Dann gilt § 36 Abs.5 1a weiterhin.

Die zweite Option ist, Geländereifen zu entwickeln, die das POR - Zeichen haben. Da geht das auch. Diese Reifen sind im Grunde für den "gewerblichen Einsatz" entwickelt, das heißt aber nicht, dass sie auch nur im gewerblichen Bereich gefahren werden dürfen.

Statt sich weiter zu entwickeln, versprechen Heidenau und Continental schnell noch genügend "alte" Reifen auf Halde zu produzieren. Da bin ich gespannt, wer im Jahr 2023 noch voller Begeisterung einen Reifen DOT2017 kauft.

Die Herrschaften fangen ja jetzt schon an, sich ins Hemd zu machen, wenn ein Pneu mal 2 Jahre alt ist.

Dass die Anfrage von mopedreifen.de bei den IM der Länder vorerst ohne Kommentar ist, ist klar, der wird irgendwann ganz lapidar kommen: Falscher Ansprechpartner. Die sind nicht zuständig. Die StVZO ist eine Verordnung zu einem Bundesgesetz (StVG).

@moppedsammler DANKE! Jetzt ist es klar, zuvor vom TE - Link eben nicht.

am 28. November 2017 um 18:54

Die Sache mit den Winterreifen für Motorräder ist sowieso eher theoretischer Natur. Ich gehöre zu den wenigen, die auch im Winter mal eine Tour machen und dann fahre ich auch nur auf Strassen, die geräumt und eisfrei sind. Da kann man sogar mit Sommerreifen fahren. Wenn tatsächlich die Strasse in der Kurve vereist wäre oder man dort durch Schnee fahren würde, dann geht es auch mit Winterreifen ab in den Graben. Es ist also ein Fahrvergnügen, dass sich eher langsam gestaltet. Kurvenlegen ist da nicht angesagt. Jeder Meter muss konsequent auf Sicht gefahren werden.

Aus diesem Grund kommen mir auf meinen meisten Winterausflügen höchstens Motorroller entgegen. Die Motorräder, die ich dabei antreffe, kann man an einer halben Hand abzählen.

Durch den Schnee kacheln kann man mit leichten Moppeds wie Sammlers WR250. Sowas habe ich tatsächlich schon mal über verschneite Feldwege fahren gesehen. Aber noch nie Reiseenduros mit Grobstollern, geschweige denn irgendwelche Strassenmaschinen mit Winterreifen. Die Teile sind zu schwer.

Alle anderen tummeln sich wie ich maximal auf geräumten Asphalt herum.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 28. November 2017 um 19:54:39 Uhr:

Die Sache mit den Winterreifen für Motorräder ist sowieso eher theoretischer Natur. Ich gehöre zu den wenigen, die auch im Winter mal eine Tour machen und dann fahre ich auch nur auf Strassen, die geräumt und eisfrei sind. Da kann man sogar mit Sommerreifen fahren.

Um es nochmals deutlich zu machen:

Nicht § 2 StVO mit 36 StVZO verwechseln !

Durch den Schnee kacheln ist StVO. Das durfte ich bislang auf dem Motorrad nur mit entsprechend gekennzeichneten Winterreifen. Es gibt nichts, das mich dazu verpflichtet, meine Fahrzeuge mit "Winterreifen" auszustatten, so lange ich damit nicht bei winterlichen Straßenverhältnissen fahre.

Mit der Neufassung des § 2 StVO ((Abs. 3a 2.) hat noch immer nichts mit 36 StVZO zu tun) darf ich jetzt mit einem einspurigen Fahrzeug legal mit Reifen ohne diese Kennzeichnung im Schnee fahren.

Aber darum geht's auch gar nicht.

Die hier von mopedreifen.de angesprochene Änderung im 36 StVZO besteht darin, dass ein DOT 2018+ Reifen, dessen speedindex unter dem meines Motorrades liegt, nur noch dann mit so einem Bäpper gefahren werden darf, wenn er entweder die neue Kennzeichnung mit dem Alpinsymbol (Bildanhang) oder die Geländereifenkennung POR hat.

M+S oder die Schneeflocke alleine reicht nicht mehr aus.

Die M+S Kennzeichnung bleibt zusätzlich zum Alpinsymbol jedoch erhalten, weshalb ich im Gegensatz zu mopedreifen.de kein Problem bei den neuen BMW-Motorrädern sehe.

Wenn die Reifenhersteller das nicht umsetzen, verkaufen sie keine Reifen mehr.

Und mopedreifen.de auch nicht. Insofern kann ich deren Aufregung verstehen.

Ich kaufe mir jetzt noch einen "alten" K60 scout aus 2017 und pappe den auf meine BMW. Bis ich den runter habe, gibt es zweifellos die passenden Enduroreifen. Das 180er Schild habe ich auch nicht. Da pappt schon genug an meiner Scheibe.

Wenn die Heidenauer clever wären, würden sie sich sofort darum kümmern. Wenn sie das als Einzige anbieten, fahren künftig alle Großenduros Heidenau.

Winterreifen-kennzeichnung-560x373-ac02928ae94da162

Ich hab das so verstanden, dass der Geschwindigkeitsaufkleber nicht mehr wirksam ist. Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über der des Reifens liegt, darf man ihn nicht mehr fahren. Mit Winter hat das gar nix zu tun.

am 28. November 2017 um 19:32

Und vollkommen davon losgelöst welcher Paragraph StVO, StVZO, BGB oder YMCA welches Symbol auf der Reifenflanke definiert:

Im Winter sehe ich nur Rollerfahrer unterwegs.

Oder kleine Enduros, die den Geschwindigkeitsindex ihres Grobstollers höchstens erreichen, wenn das Mopped in eine genügend tiefe Schlucht fällt. Und diese Jungs sind dann auf Feldwegen oder zugeschneiten Feldern unterwegs, auf denen sie sowieso nicht fahren dürfen, egal was für Reifen die da aufgezogen haben.

Und die Heidenau Scout auf unseren F800GS werden sehr wahrscheinlich nie durch Schnee flügen, auch wenn sie das dürften, meinetwegen mit dem 180er Bäpperl.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 28. November 2017 um 20:23:40 Uhr:

Ich hab das so verstanden, dass der Geschwindigkeitsaufkleber nicht mehr wirksam ist.

Ab 1.1.2018 mit Reifen DOT 2018+ , die weder das Alpinsymbol noch eine POR Kennzeichnung haben.

"M+S" oder Schneeflocke reicht dann nicht mehr.

Für die, die diese Kennzeichnung haben, gilt die Bäpper - Regelung weiter, nur haben die Hersteller es verpennt, solche Reifen durch ein EU-Prüfverfahren zu ziehen. Für Reifen bis DOT 2017 gilt eine Übergangsfrist bis September 2024.

Zitat:

Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über der des Reifens liegt, darf man ihn nicht mehr fahren.

Stimmt nicht pauschal, s. oben. Für Reifen mit Alpinsymbol gilt die Regelung weiterhin. Die M+S - Schummelei hat die EU abgestellt. Kann mir als Motorradfahrer nur recht sein, wenn Reifen für meine High-Tech - Kiste auch hightech sind und nicht nach fragwürdigen, veralteten Prüfverfahren durchgemogelt.

Zitat:

Mit Winter hat das gar nix zu tun.

Richtig. Denn jetzt sind wir in der StVO

Da ist die erfreuliche Änderung der § 2 Abs 3a StVO.

Betrifft zwar nur wenige harte Winterfahrer, wie Vulkanistor oder den sammler, der sich schon darauf freut, eine geschlossene Schneedecke mit Stollenreifen zu zerfleddern, aber immerhin.

Was einen Reifengroßhändler beunruhigt, kann einem Endverbraucher u.U, Recht sein.

Insofern kein unsinniges Gesetzeswerk.

am 28. November 2017 um 19:45

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 28. November 2017 um 20:34:27 Uhr:

...

Was einen Reifengroßhändler beunruhigt, kann einem Endverbraucher u.U, Recht sein.

Insofern kein unsinniges Gesetzeswerk.

Dem kann ich nur zustimmen :)

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 28. November 2017 um 20:32:56 Uhr:

Und vollkommen davon losgelöst welcher Paragraph StVO, StVZO, BGB oder YMCA welches Symbol auf der Reifenflanke definiert:

Im Winter sehe ich nur Rollerfahrer unterwegs.

Oder kleine Enduros, die den Geschwindigkeitsindex ihres Grobstollers höchstens erreichen, wenn das Mopped in eine genügend tiefe Schlucht fällt. Und diese Jungs sind dann auf Feldwegen oder zugeschneiten Feldern unterwegs, auf denen sie sowieso nicht fahren dürfen, egal was für Reifen die da aufgezogen haben.

Und die Heidenau Scout auf unseren F800GS werden sehr wahrscheinlich nie durch Schnee flügen, auch wenn sie das dürften, meinetwegen mit dem 180er Bäpperl.

Für die Rollerfahrer, die auch im Winter fahren, war die M+S - Kennzeichnung bislang wichtig, wenn es morgens mal matschig war, mussten auch die M+S Reifen fahren. Das ist aber passé. Das ist StVO

Auf meine Africa Twin darf ich weiterhin den K60 scout DOT 2018 mit egal welcher Kennung drauf machen, weil der bis 180 km/h zugelassen ist, das Mopped aber nur 170 rennt.

Aaaaber - und nur darum geht es: Ich darf ab dem 1.1.2018 auf meiner F 800 GS (Vmax ü 200 km/h) keinen K 60 scout mehr aufziehen, der ab 2018 produziert wurde und nicht das neue Alpinsymbol hat. Ganz egal um welche Jahreszeit ich den fahre.

Du kannst das an Deiner GSA weiterhin machen, die ist mit 190 km/h Vmax zwar auch schneller als der Reifen, aber weder die StVZO noch die EU-Regelungen interessieren in der Schweiz.

Ich habe im Bekanntenkreis Leute, die auf den K60 scout z.B. auf einer 1200er Superténéré schwören. Die bekommen das Problem ebenso wie viele Leute im GS - Forum.

Jetzt sind Heidenau/Conti am Zug. Entweder sie machen den K60/TKC 80 "schneller" oder sie prüfen ihn auf ein (für Motorräder dann unwichtiges) Alpinsymbol durch. Sonst kaufen diese Leute - und das sind viele, diese Reifen nicht mehr.

Besser wäre es, den schneller zu machen, dann kann man sich den Bäpper sparen.

Noch sinnvoller wäre die POR Kennzeichnung für Geländereifen. Ein Grobstoller kann nie für hohe Geschwindigkeiten ü 180 km/h geeignet sein.

Themenstarteram 28. November 2017 um 20:00

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 28. November 2017 um 20:34:27 Uhr:

 

Stimmt nicht pauschal, s. oben. Für Reifen mit Alpinsymbol gilt die Regelung weiterhin. Die M+S - Schummelei hat die EU abgestellt. Kann mir als Motorradfahrer nur recht sein, wenn Reifen für meine High-Tech - Kiste auch hightech sind und nicht nach fragwürdigen, veralteten Prüfverfahren durchgemogelt.

Ja, da sehe ich auch die Reifenhersteller im Zugzwang. Also darf man mal gespannt sein, was die aus dem Hut zaubern.

Prima beleuchtet das Thema moppedsammler!

Man könnte jetzt darüber sinnieren, welches gesellschaftliche Problem und/oder welche Gefahr für Leib und Leben der Bürger durch diese Neuregelung beseitigt wurde.

Schrieb ich schon mal weiter oben.

Anpassung deutschen Rechts an EU-Regeln. Das geschieht seit etwa 10 Jahren im Bereich der StVZO/FZV/FeV ständig, nur die wenigsten bekommen es mit.

Die Anbringung von Kennzeichen regelte mal der § 60 StVZO.

Heute gibt es die RL 2009/62 EG mit 8 Seiten nur für Zweiräder.

Das weiß nicht mal der TÜV

Es ist aber logisch, dass sich diejenigen, die das nicht betrifft, nicht dafür interessieren.

In dem Fall betrifft es nur die Fahrer schneller Enduros die auch mal abseits des Asphalts fahren und Stollenreifen aufziehen.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 28. November 2017 um 21:56:35 Uhr:

Man könnte jetzt darüber sinnieren, welches gesellschaftliche Problem und/oder welche Gefahr für Leib und Leben der Bürger durch diese Neuregelung beseitigt wurde.

Da ich auch in diversen Rollerforum unterwegs bin, brauche ich darüber nicht sinnieren.

Im In- und Ausland sind alltagstaugliche Reifen (also nicht nur für die hochsommerliche Fahrt zur Eisdiele) - und natürlich passend zu den jeweiligen Landesgesetzen - stets ein Thema.

Vor StVO §2 3a 2. war das hierzulande ein Problem, nur abgemildert durch die praktische Schwierigkeit der Obrigkeit, bei der herschenden Knappheit der Exekutivkräfte im zu regelnden Schnee-Verkehrschaos nebenbei noch die durchwusendeln Zweiradfahrer zu sanktionieren.

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