WICHTIG - Tüv gefälscht, Anzeige?
Hi, grosses Problem:
habe gestern einen lancer bei einem händler unter ausschluss von gewährleistung gekauft. dieser hat mir
den mit 2 jahre tüv/asu verkauft (gemacht auch gestern früh bei einem ingenieur in seiner nähe).
heute war ich bei atu sicherheitscheck machen, da fiel auf
Bremsbacken defekt, Bremsflüssigkeit defekt, Unterboden verfault, Bremsleitungen fast durchgerostet, Kühler undicht und noch mehr. Somit geht man davon aus dass das Betrug ist oder?
Habt Ihr Erfahrungen mit sowas? Wollte morgen zum Anwalt, aber das ganze zieht sich dann bestimmt oder?
Danke für Eure Infos...
21 Antworten
Moin,
ich wäre bei den Aussagen vom ATU sehr vorsichtig, die haben immer gleich die Euro-Scheine in den Augen:
Bin mal zum kostenlosen Lichttest vom ATU gegangen.
Resultat:
Licht war okay und ich hatte einen kostenvoranschlag für 4 neue Sommerreifen für meinen alten Kadett über SUPER GÜNSTIGE 400 Euro in der Hand (auf meine alten Stahlfelgen)... ich hab mir dann beim Kfz-Frickler um die Ecke für 180 Euro Reifen inkl. Montage und Auswuchtung geholt...
Ich würde als erstes mal zum Händler gehen und gucken wie der reagiert. Wenn der dumm tut a la "da ist doch alles in Ordnung" hol dir mal ein paar Vergleichsaussagen vom Bekannten (Kfz-Meister hat doch jeder in der Familie oder Freundeskreis bzw. kennt einen der einen kennt?) und ihm vorher nix sagen und ihn einfach mal das Auto anschauen lassen ob er Mängel findet. Erst dann würd ich zur DEKRA oder so und ein Gutachten machen lassen, spart evtl ein paar überflüssige Euros...
Einige verwechseln immer ,,Gewährleistung'' und ,,Garantie''.
Garantie kann ausgeschlossen werden, Gewährleistung nicht.
Und wie schon erwähnt ist das der Grund, warum der Gebrauchtwagenmarkt der unteren Preisklasse im A...ist.
Kein Händler will sich mehr mit nem 500 Euro Golf eine Rute über'n Arsch ziehen. Da ruft dann der Export.
Das Problem, daß es keine günstigen Gebrauchten mehr gibt, ist sozusagen Hausgemacht.
Und arrogante Kunden, die bei einem 500 Euro Auto einen Neuwagen erwarten und wegen jeder durchgebrannten Glühbirne zum Händler rennen tun ihr übriges.
Ich war als Autohändler selbstständig und bin froh, daß ich dieses Gewerbe abgemeldet habe. Das muß man sich nicht mehr antun.
So, da bin ich wieder. Also ich dank Euch erstmal allen für die Beiträge... Der Wagen wurde ja Montag beim freien Ing. geprüft und Dienstag bei ATU. Und ATU hat eine große Mängelliste wie bereits erwähnt gemacht und dann gesagt, dass sich Reparaturen an diesem Auto nicht lohnen würden aufgrund der Kosten, also nicht unbedingt gewinngeil denke ich.
Heute habe ich mim Händler telefoniert, er sieht keine Schuld, da der Tüv neu ist und auch meint dass ATU mogelt. Eine Wandlung oder Nachbesserung will er nicht machen, ich solle ihm alles schriftlich geben.
Dann habe ich die Überwachungszentrale dieser freien Gutachter angerufen. Die haben gesagt, dass das nicht normal sein kann. Dann rief mich sofort der Gutachter selbst an und meinte er hätte viel Zeit am Auto verbracht, das kann eigentlich nicht sein. Eventuell habe er aber die Bremsleitung übersehen und undichte Stossdämpfer waren wegen Regen nicht zu sehen. Kühler wäre erst später kaputt gegangen. Er will aber alles unbedingt gütlich einigen, da er Angst hat Berufsverbot für nen Monat oder mehr zu bekommen.
Der Händler aber gar nicht.
Ich habe mir jetz gedacht, dass ich morgen das alles beim richtigen Tüv durchchecken lasse und mir deren Meinung anhöre, welche ja eigentlich neutral ist.
Die Rechtschutz würde mir helfen hat sie gesagt und der Anwalt meinte auch erstmal tel. dass ich nicht schlechte Chancen hätte das Auto nachbessern zu lassen oder zu wandeln.
Der Absatz wie von Euch erwähnt, Ausschluss von Gewährleistung, ist nicht gültig. Das Auto wurde ausserdem als normales Gebrauchtfahrzeug verkauft...
Na dann warte ich morgen ab und berichte wieder...
Moin,
Also Ich glaube ... der Händler hat schlechte Karten. Allerdings soltlest Du mit deinem Kaufvertrag vorab ggf. zum Anwalt deines Vertrauens gehen ... oder zu einer Verbraucherzentrale.
Im übrigen sind auch Formulierungen wie "Fehler in allen Teilen", oder ähnliche nicht wirksam.
Ich persönlich meine, das ein Autohändler, der GÜNSTIGE Fahrzeuge vertreibt, diese gerne unter Ausschluss von Gewährleistung als Bastlerfahrzeug verkaufen kann. Aber dann soll er sich bitte an die Regeln halten und ehrlich sein. Im Fahrzeugbereich bis 1500 Euro, wird beinahe jedes Gericht ein Fahrzeug als Bastlerfahrzeug ansehen. Sofern es nicht wie ein "Guter Gebrauchtwagen" beworben wird, für den nunmal die Gewährleistung zu geben ist. Und sind Mängel vorhanden, darf man sie ja aufzählen, dann weiß jeder Käufer, worauf er sich einläßt. (Also TÜV nicht erneuern etc.pp.) ... gehen tut es 😉
MFG Kester
Ähnliche Themen
Das find ich ja mal nen richtig interessanten Fall.
Halt uns auf jedem Fall auf dem laufenden, wie die Geschichte ausgeht.
MFG
Hallo,fahre zum TÜV lasse das Fahrzeug nochmal abnehmen.
Dann hast Du evtl. einen Mängelbericht der vor Gericht standhält.
Wenn Mängel aufgelistet werden die klar dîe Verkehrssicherheit gefährden und bei der Abnahme beanstandet werden kannst Du den Händler und Ing.
damit konfrontieren und handeln.
Die Möglichkeit eine arglistige Täuschung zu beweisen ist dann eher möglich.
Gruss purimar
Hi, ich war beim Tüv vor ein paar Tagen und der hat auch erhebliche Mängel festgestellt, zwar nicht alle, die auch ATU gefunden haben soll, aber auch erhebliche. Und der Prüfer meinte das kommt niemals von heut auf morgen.. Der Anwaltsbrief ist morgen unterwegs. Ich halt Euch up to date.