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WICHTIG - Tüv gefälscht, Anzeige?

Themenstarteram 8. März 2006 um 0:41

Hi, grosses Problem:

habe gestern einen lancer bei einem händler unter ausschluss von gewährleistung gekauft. dieser hat mir

den mit 2 jahre tüv/asu verkauft (gemacht auch gestern früh bei einem ingenieur in seiner nähe).

heute war ich bei atu sicherheitscheck machen, da fiel auf

Bremsbacken defekt, Bremsflüssigkeit defekt, Unterboden verfault, Bremsleitungen fast durchgerostet, Kühler undicht und noch mehr. Somit geht man davon aus dass das Betrug ist oder?

Habt Ihr Erfahrungen mit sowas? Wollte morgen zum Anwalt, aber das ganze zieht sich dann bestimmt oder?

Danke für Eure Infos...

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21 Antworten

Naja mit dem Vorwurf bzw der Unterstellung Betrug sollte man vorsichtig umgehen!

1.Bremsbacken schaut sich der Tüv nicht bis sehr selten an,höchstens wenn eine Öffnung in der Trommel ist durch die man schauen kann meist bei Lkw's so,es wird ganz sicher keiner vom Tüv die Bremstrommel abbauen,die schauen ob die Bremse gleich geht und wie stark das wars

2.Bremsflüssigkeit kann nicht defekt sein,im Sinne von defekt.Sie kann höchstens einen hohen Wasseranteil haben,dementsprechend früh fängt sie an zu kochen,folge,man tritt ins Leere!Das eine Prüforganisation den Siedepunkt prüft habe ich noch nie gehört,gelegentlich wird ein Blick auf den Stand geworfen,das wars dann auch!

3.Solange keine starken Durchrostungen bzw Rost an tragenden Teilen vorhanden ist wird wenn überhaupt dies nur als Hinweis auf den Bericht geschrieben bzw als geringer Mangel!

4.Den Punkt mit den Bremsleitung würde ich jetzt als einzigsten richtigen Mangel ansehen!

5.Ob dein Kühler defekt ist oder nicht interessiert den Tüv wohl auch nur recht wenig,vieleicht unter dem Aspekt Umweltschutz also vergleichbar mit Ölverlust,aber generell wird da wohl nie einer was zu sagen ausser im Rahmen einer Fahrzeugbewertung!

Andererseit muss ich sagen das ich von diesem " atu sicherheitscheck" nicht allzu viel halte,dann hättest du dein Geld besser bei einer kompetenten frei Werkstatt rausgehauen wenn du der absolute Laie bist was Autos angeht,ausserdem würde ich erst mal zu dem Händler fahren wo die Kiste her ist und vieleicht versuchen mit ihm einig zu werden bevor du was mit dem Anwalt regeln willst,was dir vermutlich rein garnix bringt weil wie du schon schreibst, unter ausschluss von gewährleistung den Wagen gekauft hast,also vieleicht besser vorher einen Check bei Tüv Dekra etc machen lassen anstelle jetzt hinterher zu weinen....

Also auf Aussagen von ATU würd ich auch nichts mehr geben.

Vor Jahren war ich bei denen zum Oelwechsel mit einem Colt C50 und auf der Rechnung stand dann ich solle dringend bei nächster Gelegenheit das Lenkgetriebe und die Spurstangenköpfe wechseln lassen (natürlich bei Ihnen)

1/2 Jahr später war ich dann bei einem Dekra-Sachverständigem auf der Bühne, mit Rüttelbohle. Der hat auch nach meinem Hinweis gesagt die Lenkung sei absolut i.O. Ich soll mir keine Gedanken machen. Das einzige was war, die Stoßdämpfer hinten waren etwas müde. Aber das haben die bei ATU nicht bemängelt!

Also entweder fährst du zu einem Sachverständigen, nur dann lohnt sich der Aufwand mit dem Anwalt oder am besten noch mal zu dem Händler, wo Du den Wagen gekauft hast und gehst mit Ihm die Punkte durch. Grawierende Mängel, wenn wirklich vorhanden, sollte er beheben, oder den Wagen zurücknehmen. Betrug mußt Du Ihm Beweisen und da wird er dich mit der Aussage ATU auslachen.

am 8. März 2006 um 8:06

ATU traue ich nicht weiter als ich spucken kann, dort kaufe ich höchstens Ersatzbirnen oder Frostschutzmittel.

Auf eine Testanfrage bezüglich Zündkerzen für meinen GDI wurde mir erzählt, das die (zugegeben ziemlich teuren) Platinkerzen nur Abzocke sind und es normale auch tun würden :eek:

Als ich diese Aussage vernahm, war sofort klar, das mein Carisma niemals eine ATU-Werkstatt von innen sehen wird - auch nicht im allergrößten Notfall.

am 8. März 2006 um 13:25

seit wann gibt der Händler keine 1-jährige Gewährleistung?!

Wenn jemand geil darauf ist ein Fahrzeug zu kaufen,das der Händler schon für den Export vorgesehen hat weil es ua ein paar Mängel hat und er an der Sach sonst keinen Gewinn mehr machen könnte! Das ist wohl auch der Grund warum der Gebrauchtwagenmarkt so bis 6000 Euro im Arsch ist weil die Händler Angst haben aufgrund der Gesetzeslage das Fell über die Ohren gezogen zu bekommen!Ok es gibt auch viele schwarze Schaafe aber mindestens genauso viele Kunden die ein assoziales Verhalten an den Tag legen,zum teil etwas selbst zerstören und auf Gewährleistung pochen!

am 8. März 2006 um 14:30

Ein Händler kann die Garantie NICHT ausschließen!

Gib ihm die Möglichkeit die Mängel zu beseitigen. Nimm Zeugen zu dem Gespräch mit. Weigert er sich, bist Du jederzeit Anwalts Liebling. Für die ist das ein gefundenes Fressen, wenig Aufwand und sicheres Einkommen. Vorausgesetzt, Deine Angaben stimmen.

Das ist genau der Grund warum viele gute Gebrauchte in den Export gehen.....

am 8. März 2006 um 15:09

Wer "gute" Gebrauchte verkauft hat auch nichts zu befürchten. Hier gehts schlicht, wenn die Angaben stimmen, um einen Schrotthaufen. Willst Du das gut heißen und geltendes Recht aushebeln? Verstehe Dich nicht.

Moin,

Ein HÄNDLER kann die GARANTIE ausschließen. Das einzige was er NICHT ausschließen kann, ist die Gewährleistung.

Diese kann er NUR unter sehr exakt definierten Bedingungen ausschließen. Und zwar dann, wenn er einen Wagen verkauft, der eindeutig als Bastlerfahrzeug deklariert ist und unterhalb des üblichen Marktwertes verkauft wird.

Jetzt kommt das ABER ... da das Fahrzeug AUSDRÜCKLICH mit neu erworbenem TÜV beworben wurde ... ist MEINER MEINUNG und INTERPRETATION zufolge die Formulierung BASTLERFAHRZEUG nicht zulässig. Ich verweise hierzu auf folgendes Gerichtsurteil : Amtsgericht Marsberg (- 1 C 143/02 -; ADAJUR Nr. 53086), was nach meiner Interpretation bei NEUEM TÜV ... ausschließt, das ein Fahrzeug GLEICHZEITIG ein Bastlerfahrzeug sein kann.

Fahr' zum Händler und PROBIERE es mit DIPLOMATIE ... und teile Ihm mit, das Du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest, da das Fahrzeug dir nicht angezeigte Mängel aufweist. Und FERTIG die Maus, dem Verkäufer entstandene Kosten (also Zulassungskosten o.ä.) musst du ihm dann allerdings ersetzen.

Eine Anzeige wegen Betruges ... sehe ich nicht als gegeben. Wird nicht hinhauen, weil du das nicht nachweisen kannst.

Wenn er den Kauf nicht wandeln will, dann wende dich an einen Anwalt, lass dich dort JURISTISCH ausführlich beraten und setze im Zweifel dein Recht auf Gewährleistung durch.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von eifelgeist

Wer "gute" Gebrauchte verkauft hat auch nichts zu befürchten. Hier gehts schlicht, wenn die Angaben stimmen, um einen Schrotthaufen. Willst Du das gut heißen und geltendes Recht aushebeln? Verstehe Dich nicht.

Da gebe ich dir natürlich Recht! Jedoch arbeite ich in einem Autohaus und erlebe den täglich Wahnsinn hautnah!Da kommen Autos manchmal nach 2 Wochen zurück die man selbst durchgeschaut hat und bei der Auslieferung tiptop waren und dann nur noch Schrottwert haben weil sie mutwillig kaputt gemacht worden sind und die Besitzer dann meist noch mit einer Arroganz auftreten die nur noch zum kotzen ist und vor genau solchen Kunden haben viele Firmen angst und verscherbeln die Inzahlung genommen Autos zum Einkaufspreis gleich an Aufkäufer weiter.

am 8. März 2006 um 15:40

Ich glaube Dir, dass es solche Leute gíbt. Es würde mich ineressieren, wie Ihr Euch dagegen zur Wehr setzt. Solchen Typen gehört das Handwerk gelegt.

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Da gebe ich dir natürlich Recht! Jedoch arbeite ich in einem Autohaus und erlebe den täglich Wahnsinn hautnah!Da kommen Autos manchmal nach 2 Wochen zurück die man selbst durchgeschaut hat und bei der Auslieferung tiptop waren und dann nur noch Schrottwert haben weil sie mutwillig kaputt gemacht worden sind und die Besitzer dann meist noch mit einer Arroganz auftreten die nur noch zum kotzen ist und vor genau solchen Kunden haben viele Firmen angst und verscherbeln die Inzahlung genommen Autos zum Einkaufspreis gleich an Aufkäufer weiter.

Anwalt und Eidesstattlicher Gutachter und wenn man Pech hat bekommt man selbst diese Ausgaben nicht mehr zurück wenn nichts zu holen ist.

am 8. März 2006 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von eifelgeist

Ein Händler kann die Garantie NICHT ausschließen!

.

Kann er leider doch, indem er den Wagen als Privat(bzw. im Kundenauftrag) verkauft, dieses darfe er unter anderen auch wenn er deine alten in Zahlung nimmt und mit dir einen Kaufvertrag macht der dann so aussieht:

"Hiermit nimmt Herr XXX, Herrn XYZ das Fahrzeug XOpel AstraX mit dem Amt. Kennzeichen B-XX1234 für 500€ in Zahlung, Herr XXX verkauft dieses Fahrzeug im Namen und Auftrag von Herrn XYZ, Herr XXX steht der betrag der 500€ übersteigt als Provision zu."

So oder so ähnlich kann der Händler das Fahrzeug dann als kundenauftrag verkaufen.

Moin,

Nein ... das wird so nicht hinhauen. Da wird jedes Gericht auch feststellen, das dies ein ggf. sittenwidriger Vertrag zur Umgehung gesetzlicher Pflichten darstellt. Ein Verkauf im Auftrag ist zwar STATTHAFT, jedoch ist in jedem Fall eine FIXE Provision, oder eine prozentuale Provision vorab zu vereinbaren (oder Standgebühren oder oder oder). Denn in diesem Fall ist eindeutig festzustellen, das hier reine Gewinnabsicht in der Formulierung enthalten ist. Denn der Verkäufer ist in diesem Fall der Händler, welche einen Gewinn erwirtschaften möchte (Das ist die rechtliche Definition eines geschäftsmäßigen Handels). Soll heißen, der Gewinn am Fahrzeug ... MUSS dem Auftraggeber zufließen. Erst dann haben wir eine reine Vermittlungstätigkeit.

Und wenn der Händler z.B. eine neue AU und ein TÜV Gutachten anfertigen läßt, hat dies AUCH schon in einem Gerichtsverfahren ausgereicht, um dem Händler nachzuweisen, das der Wagen in geschäftlicher Absicht weiterveräussert wurde.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Kann er leider doch, indem er den Wagen als Privat(bzw. im Kundenauftrag) verkauft, dieses darfe er unter anderen auch wenn er deine alten in Zahlung nimmt und mit dir einen Kaufvertrag macht der dann so aussieht:

"Hiermit nimmt Herr XXX, Herrn XYZ das Fahrzeug XOpel AstraX mit dem Amt. Kennzeichen B-XX1234 für 500€ in Zahlung, Herr XXX verkauft dieses Fahrzeug im Namen und Auftrag von Herrn XYZ, Herr XXX steht der betrag der 500€ übersteigt als Provision zu."

So oder so ähnlich kann der Händler das Fahrzeug dann als kundenauftrag verkaufen.

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